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    Schulden vererben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.05 09:13:49 von
    neuester Beitrag 11.01.05 14:47:17 von
    Beiträge: 23
    ID: 942.373
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      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:13:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen,
      eine kurze frage: kann man schulden vererben? bzw. muss der erbe die schulden annehmen? kann er das erbe komplett ausschlagen oder muss er die schulden zumindest bist zu einer gbestimmten grenze übernehmen? spielt die erbfolge dabei eine rolle?
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:20:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Erbe kann IMMER ausgeschlagen werden :)
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:20:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      entweder das erbe komplett ablehnen (frist einhalten!) oder das erbe komplett mit allen verpflichtungen übernehemn. so und nicht anders.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:26:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frist für die Ausschlagung des Erbes beträgt 6 Wochen; bei überschuldetem Nachlass in der Regel empfehlenswert
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 09:39:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du Charakter hast, schlägst du das Erbe nicht aus!
      Sippenhaftung!!!!:laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 11.01.05 09:48:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      wow, hätte nicht gedacht das ich so schnell antwort bekomme. vielen dank. ist es richtig das man wenn der erste abgelehnt hat alle weiteren verwandten der reihe nach fragt, ob sie das erbe annehmen möchten?
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:01:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jepp
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:02:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn sich kein anwalt darum kümmert (warum auch, wenn ggf. nur schulden vorhanden sind), dann wird von Amtswegen keiner nachfragen, ob die anderen erben das erbe annehmen wollen oder nicht. da müssen die anderen schon ihre füße selbst in die hand nehmen und aktiv werden. tun sie es nicht und lassen die frist verstreichen, gilt für dieses dann automatisch das erbe als angenommen. und dann viel spass...
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:04:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      nachtrag : vorraussetzung ist aber, dass die anderen erben von dem todeszeitpunkt auch wissentlich gewusst haben.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:09:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Und was ist, wenn sie von dem Todeszeitpunkt UNwissentlich gewusst haben ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:17:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      dann beginnt die frist aus amtssicht erst zu dem zeitpunkt, an dem das amt davon ausgehen kann, dass der/die erbe es auch tatsächlich wissen. es sei denn, ein erbe bestätigt dem amt einen früheren zeitpunkt.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:20:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      aber ich muss doch als potenzieller erbe informiert werden (zumindest das ich erbe bin). wenn ich dann innerhalb von 6 wochen nicht antworte, ok.
      werde ich über die höhe der erbschaft (wert) informiert? oder sollte ich mich vorher selber schlau machen?
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:26:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn man ein überschuldetes Erbe annimmt, bekommt man dann eigentlich vom Staat (negative) Erbschaftssteuer ausbezahlt ? :confused:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:34:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1

      Wenn ich mich nicht täusche, gibt es noch eine 3. Möglichkeit nach annehmen oder ablehnen, die Nachlassverwaltung. Die sorgt dafür, dass Gläubiger nur aus dem Nachlass bedient werden und nicht auch aus deinem Vermögen. http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex20044.html
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 10:35:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12

      prinzipiell gebe ich dir recht.

      aber unwissenheit schützt bekanntlich in unserem staat vor nichts. wenn du unserem staat vertraust, tu es. ich würde es nichtmal im traum machen. wenn du als erbe wirklich nachweislich nichts darüber wissen konntest, dann wirst du wohl auch kein problem bekommen. bestehen zweifel daran, haste ein problem an der backe. von daher kann ich immer nur empfehlen, selbst aktiv zu werden. wieweit du dich auf dich verlassen kannst, weisst du selbst. wie weit du dich auf unseren staat verlassen kannst, dürftest du als mitbürger ja wissen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 11:10:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Tja, was macht man am besten als Erbe, wenn man nicht so genau weiß, ob da was bei rausspringt oder ob das ein Schuß in den Ofen wird. Schwierig, schwierig.

      Aber keine Sorge, hier im Forum gibt es auf solche Fragen immer wieder hilfreiche Antworten von anerkannten Laienschauspielern. Ein Paradebeispiel hierfür ist in diesem Thread stfan. Warum einen Anwalt einschalten, wenn sowieso nur Schulden vorhanden sind? Die Frage beantwortet sich spätestens dann, wenn man als Erbe falsch gehandelt und diese Schulden dann, oh Schreck, an der Backe hat.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:51:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14,

      Nachlassverwaltung lohnt sich nur bei sehr großen Nachlässen, da der Nachlassverwalter aus dem Nachlass bezahlt werden muss !

      Um den Wert der Erbschaft muss sich der Erbe selbst kümmern und dann entscheiden, ob ausschlagen oder nicht. Unter Umständen kann man bei einem Irrtum aber noch anfechten !
      Die 6-Wochen-Frist beginnt mit der Kenntnis von der Erbschaft. Nach der Ausschlagung kommt der nächste Erbe zum Zug.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 12:53:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      besonders schön sind aber die Scheinheiligen Dr. Dax, andere abkanzeln, weil sie Fragen stellen, aber selbst nach "Versicherungsexperten" fragen. Um Deinem Gedächtnis etwas auf die Sprünge zu helfen, hier Dein eigener Thread Thread: Frage an Versicherungsexperten... .

      Das man hier keine umfassende rechtswissenschaftliche Antwort bekommt ist jedem klar, aber Anregungen, was man bedenken sollte bzw. wie und wo man sich vorher informieren kann, damit man dann halbwegs qualifizierte Fragen stellen kann.

      Gruß S_E
      (der auch gern mal eine Frage stellt)
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 13:41:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      #16
      ...Die Frage beantwortet sich spätestens dann, wenn man als Erbe falsch gehandelt und diese Schulden dann, oh Schreck, an der Backe hat.

      typisch deutschland. erstmal den rachen aufreissen und hinterher nach einem anwalt schreien. wer so blöd ist, soll einfach die schulden bezahlen oder sich ne kugel geben.

      als erbe erfährst du *vorher*, was du erbst. wenn du dann die schulden erben willst, hast du auch mit einem anwalt kein mitleid mehr verdient.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 14:04:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19,

      ganz schön lebensfremd !

      Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch Wochen später noch Gläubiger auftauchen und den Erben einen Darlehensvertrag etc. unter die Nase halten...
      Oder kennst Du jemanden, der ein Vermögensverzeichnis vor seinem Tod aufstellt und es täglich aktualisiert ?
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 14:05:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      #17

      Wieso? Wenn das Erbe überschuldet ist, ist es eh egal. Und wenn nicht und es bleibt nichts über, das ist halt Pech. So wie es aussieht kann man nur gewinnen, wenn man sich über den Wert des Erbes nicht im klaren ist und auch nicht selbst in der lage ist einen Überblick zu bekommen. Lieber nichts bekommen als nur Schulden, lieber wenig bekommen als ein Erbe ablehnen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 14:35:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20

      stimmt, alles lebensfremd. die ich beerdigt habe sind dem leben mittlerweile fremd. nur seltsam, dass man mich trotz solcher dinge nie über tisch ziehen konnte. es gibt eben doch einen unterschied zwischen agieren und reagieren.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 14:47:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      #Neonjäger,

      ist m.E. nicht egal. Die Nachlassverwaltung wählt man, um seine an sich unbeschränkte Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken und bekommt unter Umständen noch was raus. Lohnt sich also, wenn man noch nicht genau absehen kann, ob eine an sich große Erbmasse evtl. überschuldet ist ...

      Bei einer Ausschlagung gilt sofort das Erbe als nicht angenommen und man erbt weder Schulden noch Vermögenswerte !


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