Bausparvertrag zugeteilt, Entnahme eines Teilbetrags möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.05 15:03:04 von
neuester Beitrag 01.02.05 15:27:42 von
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An die Bausparexperten,
ein Bausparvertrag ist bereits zugeteilt, die Vertragsdauer beträgt mehr als 7 Jahre.
Um den Vertrag nicht vollends aufzulösen (wg. der guten Konditionen - 5 % auf Guthaben) wird der Vertrag nicht gekündigt bzw. die Zuteilung nicht angenommen.
Ist es grundsätzlich dennoch möglich, über Teilbeträge aus dem Guthaben zu verfügen (z. B. Abhebung von 1.000 €)??
Eigentlich müsste dies doch gehen, zumal die Bausparkasse dankbar sein müsste, denn nach einer Entnahme wird die Verzinsung nicht so hoch ausfallen.
Falls es möglich sein sollte, ist die Entnahme mit Kosten verbunden und an welche Bedingungen (Häufigkeit der Entnahme, Mindestbeträge) ist diese geknüpft?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
ein Bausparvertrag ist bereits zugeteilt, die Vertragsdauer beträgt mehr als 7 Jahre.
Um den Vertrag nicht vollends aufzulösen (wg. der guten Konditionen - 5 % auf Guthaben) wird der Vertrag nicht gekündigt bzw. die Zuteilung nicht angenommen.
Ist es grundsätzlich dennoch möglich, über Teilbeträge aus dem Guthaben zu verfügen (z. B. Abhebung von 1.000 €)??
Eigentlich müsste dies doch gehen, zumal die Bausparkasse dankbar sein müsste, denn nach einer Entnahme wird die Verzinsung nicht so hoch ausfallen.
Falls es möglich sein sollte, ist die Entnahme mit Kosten verbunden und an welche Bedingungen (Häufigkeit der Entnahme, Mindestbeträge) ist diese geknüpft?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
bist Du Dir sicher ob Du überhaupt noch 5% Zinsen erhälst? Bei vielen Anbietern ist es so das ab Zuteilung keine Zinsen (oder nur sehr gering) gutgeschrieben werden.
ciao
ciao
Erkundige Dich einfach bei Deiner Bausparkasse. Die müßten Deine Fragen doch am besten beantworten können!
er hat bestimmt Angst, daß es auffliegt, wenn er da anruft ...
....vielleicht wollte ich auch nur eine Frage stellen, die hilfsbereite und kompetente Menschen sofort beantworten könnten.... vielen Dank bislang!!!
Das problem dabei ist, diese Frage ist nicht so ohne weiteres zu beantworten.
Manche Bauspargesellschaften haben eine kündigungsfrist von 6 monaten auf Teilauszahler, manche machen es gar nicht und manch andere ist unkompliziert.
Kann man also so pauschal nicht beantworten, wende dich deswegen einfach wirklich an deinen ansprechpartner.
Manche Bauspargesellschaften haben eine kündigungsfrist von 6 monaten auf Teilauszahler, manche machen es gar nicht und manch andere ist unkompliziert.
Kann man also so pauschal nicht beantworten, wende dich deswegen einfach wirklich an deinen ansprechpartner.
einfach die bedingungen lesen ...
@ bernie
ich glaub du verwechselt die zuteilung mit dem begriff der zuteilungsreife... so wie ich dich verstanden habe...hast du also schon von deiner bausparkasse die info erhalten das dein bausparvertrag zuteilungsreif ist ?! zuteilung bedeutet das vertrag bereits ausbezahlt wurde..wenn dies bereits geschehen ist..geht nix mehr...
wenn nicht, dann bitte mal in die bedingungen nachlesen...gibt eigentlich immer die möglichkeit einer sogenannten teilbausparsummenbildung...ist aber von kasse zu kasse unterschiedlich...bsp. du hast schön die kleinstmögliche bausparsumme bei vertragsschluß gewählt..früher ca. 5.000 DM...dann kannste natürlich nix machen...kann ja mal schauen...müßtest nur mal ein paar genauere angaben machen...
mfg
Inter
ich glaub du verwechselt die zuteilung mit dem begriff der zuteilungsreife... so wie ich dich verstanden habe...hast du also schon von deiner bausparkasse die info erhalten das dein bausparvertrag zuteilungsreif ist ?! zuteilung bedeutet das vertrag bereits ausbezahlt wurde..wenn dies bereits geschehen ist..geht nix mehr...
wenn nicht, dann bitte mal in die bedingungen nachlesen...gibt eigentlich immer die möglichkeit einer sogenannten teilbausparsummenbildung...ist aber von kasse zu kasse unterschiedlich...bsp. du hast schön die kleinstmögliche bausparsumme bei vertragsschluß gewählt..früher ca. 5.000 DM...dann kannste natürlich nix machen...kann ja mal schauen...müßtest nur mal ein paar genauere angaben machen...
mfg
Inter
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