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    Arbeitslosigkeit, Armut, Hartz IV - Was ist mit den Versicherungen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.05 18:17:21 von
    neuester Beitrag 23.02.05 09:32:41 von
    Beiträge: 8
    ID: 957.252
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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:17:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab da mal ne Frage:

      Ein Kumpel von mir meinte heute, dass ihm Angst und Bange wird, wenn er von immer mehr Leuten erfährt, die sich es einfach finanziell nicht mehr leisten können/wollen, die notwendigsten Versicherungen einzugehen. Nehmen wir nur mal die Haftpflichtversicherung: Da gibt es doch genügend Leute, die sich - arbeitslos oder nicht - in Zeiten des klammeren Geldbeutels den Hunni im Jahr sparen. Mal ganz abgesehen von denen, zu denen die Sinnhaftigkeit einer solchen Versicherung noch nicht vorgedrungen ist. Wenn dieser Umstand nun parallel zu den steigenden Arbeitslosenzahlen und dem sonstigen Verfall der Kaufkraft zunimmt - wer kommt da eigentlich für etwaige Schäden auf?? Was passiert, wenn ein trunkener unversicherter Freak irgendwas zerstört? Er ist nicht versichert und es ist nix zu holen...Hat derjenige, der den Schaden hat, dann einfach PECH gehabt? Oder haftet gar der Staat, wenns ein Hartz-VI Bezieher war?

      Hat jemand ne Idee?

      Grüße, jk
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 19:04:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      der "freak" haftet trotzdem. Er kanns nicht bezahlen und hat Schulden beim Geschädigten..:D

      Danach geht er 7 Jahre schön brav zur Schuldnerberatung, erfüllt seine Auflagen und ist die Schulden wieder los.

      Oder "geht" ins Ausland.:D

      Pech wenn jemand kein "freak"ist und Vermögen hat. Aber dann hat er auch ne Haftpflicht.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 19:13:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... die Lösung für dein Problem findest du hier,

      ]http://www.huk.de/produkte/recht_und_haftung/privathaftpfli…

      nennt sich "PH Plus" und kostet schlappe 15 €. Ein Klick auf das Logo genügt. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 20:55:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, 15 € ist der Zusatzpreis für den Ersatz verlorengegangener Schlüssel. Man muss schon lesen können!:D
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 21:33:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... für Blinde und Blöde! :D

      Mit dem Zusatz PH PLUS für nur 15 Euro auch bei:

      - Verlust fremder privater Schlüssel von 250 bis 15.000 Euro
      - Forderungs-Ausfällen von 3.000 bis 1 Mio. Euro - wenn Sie selbst zu Schaden kommen und der Schädiger nicht zahlen kann
      - Gelegentlichem Gebrauch fremder Motorboote bis 110kW von 250 bis 1 Mio. Euro bei Personen- u. Sachschäden.
      - Kautionsleistung bis 25.000 Euro bei Haftpflichtschäden im europäischen Ausland.

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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 21:44:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      15Euro ist nur die Zusatzleistung! Danke für Deine netten Worte.:mad:

      Unser Angebot für eine Privathaftpflichtversicherung
      Privathaftpflichtversicherung
      Versicherungssumme: 50 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
      Höchstleistung bei Personenschäden: 10 Mio. € je geschädigte Person.
      1.000.000 € für Vermögensschäden
      Die beantragten Versicherungssummen stellen je Schadenereignis die Höchstentschädigungsgrenze dar. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der genannten Versicherungssummen. Innerhalb der beantragten Versicherungsumme gelten für die jeweiligen Risiken die nachfolgend genannten Deckungssummen als Höchstentschädigung.
      Auslandsschäden: Bei Versicherungsfällen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Kanada gilt eine reduzierte Versicherungssumme von pauschal 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Zur örtlichen und zeitlichen Geltung des Auslandsschutzes beachten Sie bitte die Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Zusatzbedingungen für die Allgemeine Haftpflichtversicherung (RBH) Ziffer V.
      Internetschäden (elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung) gemäß RBH Ziffer IV: 1 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
      Mietsachschäden gemäß RBH Ziffer VI: 50 Mio. € für Sachschäden
      Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen gemäß RBH Ziffer VII: 50 Mio. € für Sachschäden
      Schäden durch deliktsunfähige Kinder gemäß RBH Ziffer XI: 5.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
      Gelegentliches Hüten fremder Hunde gemäß RBH Ziffer I 8: 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (Selbstbeteiligung 250 € je Versicherungsfall)
      Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis 50 l bzw. kg Fassungsvermögen (Kleingebinde) - Gesamtfassungsvermögen aller Kleingebinde 500 l bzw. kg gemäß RBH Ziffer X: 1 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
      Oberirdischer Heizöltank mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 3.000 l beim Inhaber einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Wochenendhauses gemäß RBH I 3. a) bis c) (7) in Verbindung mit Ziffer XXI: 1 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
      Fachpraktischer Unterricht (Campus-Klausel) gemäß RBH Ziffer XV: 2.500 € für Sachschäden (Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall)
      Mitversicherung des Bauherrenrisikos bis zu einer Bausumme je Bauvorhaben von 75.000 € gemäß RBH Ziffer I Abs. 3: 50 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden




      Selbstbeteiligung im Schadenfall: keine Selbstbeteiligung
      Mitversicherte Zusatzrisiken: PHPlus: versichert ist der Forderungsausfall mit 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden (Mindestschaden 3.000 €), der gelegentliche Gebrauch fremder Boote mit Motor mit 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden (mit 250 € Selbstbeteiligung im Schadenfall), der Verlust fremder Privatschlüssel mit einer Höchstersatzleistung von 15.000 € (mit 250 € Selbstbeteiligung im Schadenfall), die Kautionsleistung bis 25.000 € bei Haftpflichtschäden im europäischen Ausland.


      Gesamtbeitrag: jährlich 77,50 €
      halbjährlich 39,91 €
      vierteljährlich 20,34 €
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 21:55:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Fragen:

      #1: Was passiert, wenn ein trunkener unversicherter Freak irgendwas zerstört? Er ist nicht versichert und es ist nix zu holen...Hat derjenige, der den Schaden hat, dann einfach PECH gehabt? Oder haftet gar der Staat, wenns ein Hartz-VI Bezieher war?

      Antwort:

      #3 !

      Dummschwatz:

      #4: Ja, 15 € ist der Zusatzpreis für den Ersatz verlorengegangener Schlüssel. Man muss schon lesen können!
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 09:32:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Lifetrader:

      So hab ich mir das gedacht - ich muss mich selber drum kümmern. Also stimmt es ja, dass wir da ein ganz dickes Problem haben: Keiner haftet - es sei denn, man kümmert sich selber drum. An der Stelle passt dem Staat dann die Eigenverantwortung gut in den Kram...


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