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    "Im Kampf gegen Schleuser gelähmt" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.05 08:53:23 von
    neuester Beitrag 04.03.05 09:15:25 von
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      schrieb am 04.03.05 08:53:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auswärtiges Amt untersagte 16 Botschaften die direkte Kooperation mit BKA und BGS

      von Guido Heinen

      Berlin - Das Auswärtige Amt hat deutschen Botschaften über Jahre hinweg untersagt, im Kampf gegen Visamißbrauch direkt mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Außerdem wurde es den Botschaften untersagt, vor Ort Listen mit verdächtigen "Einladern" zu führen, die zuvor bei Visaerschleichungen aufgefallen waren. Dies geht aus internen Weisungen und Schriftwechseln hervor, die der WELT vorliegen.

      So wies das für Visafragen zuständige Referat 508 im AA am 24. Januar 2003 16 deutsche Botschaften in Osteuropa an, Anfragen von deutscher Polizei und Grenzschutzbehörden nicht mehr direkt zu beantworten. "Es wird gebeten, die Beantwortung von Anfragen bei gleichzeitiger Übermittlung der Anfrage bis auf weiteres zunächst an das AA zu richten", heißt es in der Weisung. Somit war eine direkte Kommunikation mit den Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich und das AA sicherte sich die Kontrolle über den gesamten Schriftverkehr. Gleichzeitig konnte das AA in Berlin so die Antworten mitbestimmen. Gegen den damals verantwortlichen Beamten, der die Weisung auch unterzeichnete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen wegen Beihilfe zur Schleusung.

      Zusätzlich wies das Referat die Botschaften an, keine Einladerdatei zu führen. In solchen Datenbanken sammelten die Botschaften Namen und Daten von sogenannten "Vieleinladern", die mit Reiselegenden bei der massenhaften Visaerschleichung halfen. "Es ist den Auslandsvertretungen nicht gestattet, eine Einladerdatei zu führen", teilte Berlin mit. Auch dürften BKA und BGS noch nicht einmal automatischen Zugriff auf die allgemeine Visadatei erhalten. Dazu müsse immer "ein Ersuchen in jedem Einzelfall" vorliegen.

      Für die in den Botschaften eingesetzten Verbindungsbeamten von Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz und die Visastellen bedeutete die Weisung vom Januar 2003 eine starke Behinderung ihrer Arbeit. Dies geht etwa aus einem Fernschreiben hervor, das die Botschaft in Moskau vier Tage später nach Berlin kabelte. Würde die Weisung umgesetzt, so die Botschaft, würde dies "zumindest einen Teil der Aufgabenzuweisung der Kollegen obsolet machen". Und: "Eine Umsetzung der Weisung würde de facto zu einer Lähmung der hiesigen Vertretung bei allen Bemühungen führen, gemeinsam mit anderen Partnern Versuchen der unerlaubten Einreise, der Schleusertätigkeit bzw. des Menschenschmuggels zu begegnen." Die Botschaft führt dann rund 20 verschiedene Kriminalitätsfelder auf, auf denen die Arbeit behindert wurde, darunter Schleusungen, Fälschungen und Asylmißbrauch.

      Erkennbar wird auch das sich jetzt abzeichnende Ausmaß der Visa-Affäre: Nach dem AA-internen Schreiben wurden diese 16 Botschaften "häufig mit Anfragen" deutscher Sicherheitsbehörden konfrontiert. Zuvor, im Mai 2001, hatte das gleiche Referat 13 deutsche Auslandsvertretungen in Osteuropa schriftlich angewiesen, daß die Botschaften ihre Korrespondenz mit dem AA den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis geben durften.

      Erst seit dem 1. Januar diesen Jahres führen die deutschen Botschaften offiziell und dezentral Einladerdateien. Das AA begründet die jahrelange Untersagung mit datenschutzrechtlichen Bedenken und dem Fehlen einer Rechtsgrundlage. Offenbar hat sich das AA jedoch nie bemüht, die Möglichkeiten einer Regelung zu prüfen. Die Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sagte der WELT auf Anfrage, ihre Behörde habe "keine Informationen darüber, ob es solche Dateien überhaupt gegeben hat". Im Klartext: sie wurde nie danach gefragt.

      http://www.welt.de/data/2005/03/04/604731.html


      Maulkorb für Botschaften? UNGLAUBLICH.

      catchup
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      schrieb am 04.03.05 09:15:25
      Beitrag Nr. 2 ()


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