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    Elster sagt mir " .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.05 18:12:03 von
    neuester Beitrag 12.03.05 22:58:06 von
    Beiträge: 16
    ID: 964.622
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      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:12:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der Berechnung der Einkommensteuer über Elster steht nach der Berechnung folgende Anmerkung:

      "Wichtige Hinweise:
      - Es wurden nicht alle negativen Einkünfte bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte ausgeglichen.
      Eventuell können diese im Vorjahr oder in zukünftigen Jahren ausgeglichen werden."

      In der Anlage SO habe ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte, Wertpapiere" meine Kaufe/Verkäufe in 2004 angegeben (=> in Summe Verlust).

      Bei der Berechnung wurden diese von Elster nicht berücksichtigt.

      Heißt das, ich kann Verluste erst im nächsten Veranlagungszeitraum (2005) verrechnen? :confused:

      Danke für Antworten.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:16:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Hinweis ist korrekt. Speku-Verluste können nur mit Speku-Gewinnen verrechnet werden und zwar mit solchen des Vorjahrs(Verlustrücktrag) und mit Gewinnen nachfolgender Jahre (Verlustvortrag).
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:29:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Oh, dann kann ich mir das Ausfüllen der Anlage SO ja doch sparen (siehe Thread mit den Verlusten aus Veräußerungsgeschäften). Da bei mir ebenfalls nur Verluste angefallen sind und in Zukunft keine Geschäfte getätigt werden, die Speku-Gewinne bringen, ist das ja überflüssig. Danke nochmals, Nataly...:)
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:29:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aber im laufenden Jahr (für das die Einkommensteuererklärung gerade erfolgt, z.B. 2004) können die Speku-Gewinne doch sicher auch mit den Speku-Verlusten aus diesem Jahr verrechnet werden.

      Paul
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:37:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..wohl so unter #1 vorgenommen worden, "...in der Summe Verlust..")

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      schrieb am 12.03.05 18:37:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3
      genau das ist dann die frage:
      muss ich SO trotzdem ausfüllen, damit der Speku-Verlust aus 2004 zum Verrechnen mit den Gewinnen der nächsten Jahre beim FA vorgemerkt sind ??
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:47:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @hollareiduli

      JA, damit der "verbleibende Verlustvortrag" festgestellt wird.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:10:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      --- JA, damit der " verbleibende Verlustvortrag" festgestellt wird. ---

      Und wer es nicht macht verschenkt halt später irgendwann mal Geld.. oder seid Ihr alle sicher, dass Ihr bis an Euer Lebensende keinen Tatbestand mehr erfüllen werdet, der unter den privaten Veräusserungsgeschäften subsummiert werden wird?

      Wer sagt eigentlich, dass nicht in 5, 10 oder 20 Jahren ein Verlustausgleich auch über die Einkomensarten hinaus mit den Einkommen/Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften möglich sein wird?

      Wenn der Verlustvortrag nicht festgestellt wird isser weg. Für immer.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:21:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 8
      Genau.


      Und nicht vergessen: (ich wiederhole mich immer wieder gerne :D )
      Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid !!!!
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:30:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      was heißt "... Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid ..."

      und

      wie lange bleibt der "verbleibende verlustvortrag" bestehen ? zeitl. unbegrenzt ?
      wo muss ich später (2005, 2006, ...) ausfüllen, dass und in welcher höhe es diesen noch gibt aus vergangenen Jahren ? muss ich mir das merken ?

      blöde fragen, sorry :)
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:16:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      mit welchem Steuersatz werden die Spekulationsgewinne versteuert bei einem Rentner, der ohne Spekulationsgewinne ein zu versteuerndes Einkommen (Rente mit 50%) auf € 6.500 kommt. Mfg
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:26:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...fragt sich in welcher Höhe
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:27:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 4 paulsche:

      Aber im laufenden Jahr (für das die Einkommensteuererklärung gerade erfolgt, z.B. 2004) können die Speku-Gewinne doch sicher auch mit den Speku-Verlusten aus diesem Jahr verrechnet werden.

      Selbstverständlich!
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:45:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 10

      ..er meint, dass es immerhin denkbar wäre, dass auch in den hier in Frage kommenden Jahren 2000-200X die Erhebung der Spekulationssteuer verfassungswidrig sein könnte, was einem aber nichts hilft, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig sein sollte, also Einspruch einlegen...

      ...keine Beschränkung-VA...
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 22:51:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Genau das meinte ich damit. :D Es kann nie schaden, wenn man ein wenig vorsorgt.


      @ Anfänger1
      Bei einem z.v.E von 6500€ passiert noch nix.

      Die ersten Steuern fallen an bei einem z.v.E. (für 2005)

      Grundtabelle: ca. 8000€ -> 51€ EST
      Splittingtabelle: ca.16000€ -> 102€ EST
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 22:58:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ 10

      Es gibt keine blöden Fragen :D

      Dein Verlustvortrag kannst du zeitlich unbegrenzt vortragen. (noch ist es so)

      Die Verluste trägst Du in die Anlage VA -Rückseite- ein.(bis EST 2003). Für 2004 Mantelbogen Seite 3 unten. Ein Steuerbescheid über deine vortragsfähigen Verluste sollte Dir allerdings vorliegen.


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