Elster sagt mir " .... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.05 18:12:03 von
neuester Beitrag 12.03.05 22:58:06 von
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Bei der Berechnung der Einkommensteuer über Elster steht nach der Berechnung folgende Anmerkung:
"Wichtige Hinweise:
- Es wurden nicht alle negativen Einkünfte bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte ausgeglichen.
Eventuell können diese im Vorjahr oder in zukünftigen Jahren ausgeglichen werden."
In der Anlage SO habe ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte, Wertpapiere" meine Kaufe/Verkäufe in 2004 angegeben (=> in Summe Verlust).
Bei der Berechnung wurden diese von Elster nicht berücksichtigt.
Heißt das, ich kann Verluste erst im nächsten Veranlagungszeitraum (2005) verrechnen?
Danke für Antworten.
"Wichtige Hinweise:
- Es wurden nicht alle negativen Einkünfte bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte ausgeglichen.
Eventuell können diese im Vorjahr oder in zukünftigen Jahren ausgeglichen werden."
In der Anlage SO habe ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte, Wertpapiere" meine Kaufe/Verkäufe in 2004 angegeben (=> in Summe Verlust).
Bei der Berechnung wurden diese von Elster nicht berücksichtigt.
Heißt das, ich kann Verluste erst im nächsten Veranlagungszeitraum (2005) verrechnen?
Danke für Antworten.
Der Hinweis ist korrekt. Speku-Verluste können nur mit Speku-Gewinnen verrechnet werden und zwar mit solchen des Vorjahrs(Verlustrücktrag) und mit Gewinnen nachfolgender Jahre (Verlustvortrag).
Oh, dann kann ich mir das Ausfüllen der Anlage SO ja doch sparen (siehe Thread mit den Verlusten aus Veräußerungsgeschäften). Da bei mir ebenfalls nur Verluste angefallen sind und in Zukunft keine Geschäfte getätigt werden, die Speku-Gewinne bringen, ist das ja überflüssig. Danke nochmals, Nataly...
Aber im laufenden Jahr (für das die Einkommensteuererklärung gerade erfolgt, z.B. 2004) können die Speku-Gewinne doch sicher auch mit den Speku-Verlusten aus diesem Jahr verrechnet werden.
Paul
Paul
..wohl so unter #1 vorgenommen worden, "...in der Summe Verlust..")
#3
genau das ist dann die frage:
muss ich SO trotzdem ausfüllen, damit der Speku-Verlust aus 2004 zum Verrechnen mit den Gewinnen der nächsten Jahre beim FA vorgemerkt sind ??
genau das ist dann die frage:
muss ich SO trotzdem ausfüllen, damit der Speku-Verlust aus 2004 zum Verrechnen mit den Gewinnen der nächsten Jahre beim FA vorgemerkt sind ??
@hollareiduli
JA, damit der "verbleibende Verlustvortrag" festgestellt wird.
JA, damit der "verbleibende Verlustvortrag" festgestellt wird.
--- JA, damit der " verbleibende Verlustvortrag" festgestellt wird. ---
Und wer es nicht macht verschenkt halt später irgendwann mal Geld.. oder seid Ihr alle sicher, dass Ihr bis an Euer Lebensende keinen Tatbestand mehr erfüllen werdet, der unter den privaten Veräusserungsgeschäften subsummiert werden wird?
Wer sagt eigentlich, dass nicht in 5, 10 oder 20 Jahren ein Verlustausgleich auch über die Einkomensarten hinaus mit den Einkommen/Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften möglich sein wird?
Wenn der Verlustvortrag nicht festgestellt wird isser weg. Für immer.
Grüße K1
Und wer es nicht macht verschenkt halt später irgendwann mal Geld.. oder seid Ihr alle sicher, dass Ihr bis an Euer Lebensende keinen Tatbestand mehr erfüllen werdet, der unter den privaten Veräusserungsgeschäften subsummiert werden wird?
Wer sagt eigentlich, dass nicht in 5, 10 oder 20 Jahren ein Verlustausgleich auch über die Einkomensarten hinaus mit den Einkommen/Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften möglich sein wird?
Wenn der Verlustvortrag nicht festgestellt wird isser weg. Für immer.
Grüße K1
@ 8
Genau.
Und nicht vergessen: (ich wiederhole mich immer wieder gerne )
Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid !!!!
Genau.
Und nicht vergessen: (ich wiederhole mich immer wieder gerne )
Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid !!!!
#9
was heißt "... Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid ..."
und
wie lange bleibt der "verbleibende verlustvortrag" bestehen ? zeitl. unbegrenzt ?
wo muss ich später (2005, 2006, ...) ausfüllen, dass und in welcher höhe es diesen noch gibt aus vergangenen Jahren ? muss ich mir das merken ?
blöde fragen, sorry
was heißt "... Die Gewinne aus Spekulationen offen halten im Bescheid ..."
und
wie lange bleibt der "verbleibende verlustvortrag" bestehen ? zeitl. unbegrenzt ?
wo muss ich später (2005, 2006, ...) ausfüllen, dass und in welcher höhe es diesen noch gibt aus vergangenen Jahren ? muss ich mir das merken ?
blöde fragen, sorry
mit welchem Steuersatz werden die Spekulationsgewinne versteuert bei einem Rentner, der ohne Spekulationsgewinne ein zu versteuerndes Einkommen (Rente mit 50%) auf € 6.500 kommt. Mfg
...fragt sich in welcher Höhe
# 4 paulsche:
Aber im laufenden Jahr (für das die Einkommensteuererklärung gerade erfolgt, z.B. 2004) können die Speku-Gewinne doch sicher auch mit den Speku-Verlusten aus diesem Jahr verrechnet werden.
Selbstverständlich!
Aber im laufenden Jahr (für das die Einkommensteuererklärung gerade erfolgt, z.B. 2004) können die Speku-Gewinne doch sicher auch mit den Speku-Verlusten aus diesem Jahr verrechnet werden.
Selbstverständlich!
# 10
..er meint, dass es immerhin denkbar wäre, dass auch in den hier in Frage kommenden Jahren 2000-200X die Erhebung der Spekulationssteuer verfassungswidrig sein könnte, was einem aber nichts hilft, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig sein sollte, also Einspruch einlegen...
...keine Beschränkung-VA...
..er meint, dass es immerhin denkbar wäre, dass auch in den hier in Frage kommenden Jahren 2000-200X die Erhebung der Spekulationssteuer verfassungswidrig sein könnte, was einem aber nichts hilft, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig sein sollte, also Einspruch einlegen...
...keine Beschränkung-VA...
Genau das meinte ich damit. Es kann nie schaden, wenn man ein wenig vorsorgt.
@ Anfänger1
Bei einem z.v.E von 6500€ passiert noch nix.
Die ersten Steuern fallen an bei einem z.v.E. (für 2005)
Grundtabelle: ca. 8000€ -> 51€ EST
Splittingtabelle: ca.16000€ -> 102€ EST
@ Anfänger1
Bei einem z.v.E von 6500€ passiert noch nix.
Die ersten Steuern fallen an bei einem z.v.E. (für 2005)
Grundtabelle: ca. 8000€ -> 51€ EST
Splittingtabelle: ca.16000€ -> 102€ EST
@ 10
Es gibt keine blöden Fragen
Dein Verlustvortrag kannst du zeitlich unbegrenzt vortragen. (noch ist es so)
Die Verluste trägst Du in die Anlage VA -Rückseite- ein.(bis EST 2003). Für 2004 Mantelbogen Seite 3 unten. Ein Steuerbescheid über deine vortragsfähigen Verluste sollte Dir allerdings vorliegen.
Es gibt keine blöden Fragen
Dein Verlustvortrag kannst du zeitlich unbegrenzt vortragen. (noch ist es so)
Die Verluste trägst Du in die Anlage VA -Rückseite- ein.(bis EST 2003). Für 2004 Mantelbogen Seite 3 unten. Ein Steuerbescheid über deine vortragsfähigen Verluste sollte Dir allerdings vorliegen.
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