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    eröffnet am 23.03.05 19:05:59 von
    neuester Beitrag 23.03.05 20:17:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 968.916
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      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:05:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich bitte dringend um eure Hilfe!
      Habe von boersendienst.de folgende Mail erhalten:

      Sehr geehrter Herr XXXXXX,

      anbei erhalten Sie eine Kopie Ihrer Original-Email vom 9.7.2004 sowie eine Kopie des Textes, den Sie mit Ihrer E-Mail akzeptierten.

      Der Text darin lautet wie folgt: „Wenn mich der Börsenbrief DER BÖRSENDIENST überzeugt, brauche ich nichts weiter zu tun und erhalte diesen dann ab der vierten Ausgabe für ein Jahr zum Preis von 117,60 Euro. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Andernfalls kündige ich das Kennenlern-Angebot bis zu 2 Wochen nach Erhalt der zweiten Ausgabe und mir entstehen keine Verpflichtungen. Das Buch kann ich auf jeden Fall behalten“.

      Wir bitten Sie deshalb, den Gesamtbetrag in Höhe von 122,60 Euro bis zum 5.April 2005 auf unser Konto zu überweisen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Abo-Team


      ABER: Ich habe ich mich schon bei mehreren Börsenbriefen angemeldet, aber grundsätzlich darauf hingewiesen, dass ich nach der kostenlosen Probephase KEINEN Bezug mehr wünsche. Dies habe ich garantiert auch hier getan, nur leider die dazugehörige E-Mail nicht mehr.
      Das erwähnte Buch habe ich ausserdem auch nie erhalten!! Denn spätestens mit Erhalt des Buches hätte ich mich ja dann erneut an den börsendienst gewandt, um nochmals zu widersprechen!
      FRAGE: Sind denn solche Vorgehensweisen überhaupt rechtlich erlaubt: dass wenn ich nicht innerhalb der im Text genannten Frist widerspreche, stillschweigend ein kostenpflichtiges Abo zustande kommt???

      Vielen Dank für eure Antworten!

      Gruß,
      HEITI
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:14:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      punkt 1 : emails sind keine zulässigen beweise

      punkt 2 : wenn du bei der bestellung eines probeabos diesen passus bestätigt hast (i.d.R. durch akzeptieren der AGB), dürfen die daraus einen kostenpflichttigen dienst machen, wenn du eben dein recht, dies vorher schriftlich zu kündigen nicht gebrauchst hast.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:30:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      weise sie nochmals per brief darauf hin, dass du bereits bei der bestellung ein kostenpflichtiges abo verneint hast und dass du auch wenn sie dir 10 jahrhunderte etwas zuschicken du niemals etwas zahlen wirst und dass der brief mit deinem anwalt abgesprochen ist, das sollte reichen!
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 19:54:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau, kannst die Email ignorieren. Hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft. Die wollen damit nur ein paar Dumme fangen.

      Ich würde nicht mal das Porto für nen Brief an die Gauner bezahlen. Wenn sie was wollen sollen sie doch klagen.

      Ach und scheiß auf die Börsenbriefe, warum schreiben Leute sowas? Weil sie Dir helfen wollen:laugh:

      Oder wollen Sie damit Dein Geld:confused:

      Könnte auch nen schönen Börsenbrief schreiben, alles was ihr hören (lesen) wollt.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 20:17:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      von mir auch noch nen Tip, spar Dir jeden Börsenbrief,
      gucke einfach mal hier rein.

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…

      Absolut kostenlos.

      Ich bin bisher super mit gefahren !!!

      MfG
      Tyler


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