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    Arbeitszeugnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.05 08:46:24 von
    neuester Beitrag 03.04.05 16:32:45 von
    Beiträge: 6
    ID: 970.541
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      Avatar
      schrieb am 31.03.05 08:46:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ihr,

      ich möchte mal Eure Meinung zu nachfolgenden Formulierungen hören:

      - hatte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

      - Wir waren mit seinen Leistungen stets und in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.

      Kann mir jemand sagen wie diese Bewertet sind bzw. welche Formulierung besser ist.

      Danke Euch.

      Einstein
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 08:49:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 08:50:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      " vollsten Zufriedenheit " ist normalerweise eine 1 !
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 08:54:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Einstein,

      hier nur ein kleiner Ausschnitt, den Rest findest du auf www. arbeitszeugnis.de

      Hoffe es hilft Dir weiter. ;)

      Gruß Mask
      :)



      5. Die Notenskala im Zeugnis
      Zurück zum Zeugnis: Die folgende Auflistung zeigt nun, wie die Noten im beispielhaft ausgewählten Abschnitt Arbeitsbereitschaft im Prinzip ebenso variieren wie bei Bioleks Geschmackstests:

      Note 1: „Sie hatte stets eine ausgezeichnete Leistungsmotivation.“
      Note 2: „Sie hatte stets eine hohe Leistungsmotivation.“
      Note 3: „Sie hatte eine gute Arbeitsmotivation.“
      Note 4: „Sie zeigte auch Motivation und Initiative.“

      In dieser „Positivskala“ erfolgt die Beurteilung über eine Abstufung der positiven Bewertung. Hierzu ist dringend anzumerken, dass letztlich nicht jeder einzelne Zeugnissatz „stets höchste Leistungen“ bestätigen kann. Aus stilistischen Gründen können Temporaladverben oder einzelne Steigerungsformen durchaus entfallen, es zählt der Gesamteindruck. Ein allzu massiver Einsatz aufwertender Attribute kann zudem den Eindruck eines "Gefälligkeitszeugnisses" erwecken, das man z.B. als Entschädigung für eine konjunkturell bedingte Kündigung erhalten hat. Strikt eingehalten werden sollte diese Struktur aber bei der für die Gesamtnote entscheidenden „Leistungszusammenfassung“, hier zählt jeder Buchstabe:

      Note 1: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.“
      Note 2: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
      Note 3: „Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
      Note 4: „Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus

      Quelle: www.arbeitszeugnis.de
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 08:55:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn Du die Wahl hast, dann:

      hatte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

      Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für seinen weiteren Werdegang alles Gute und viel Erfolg.

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      schrieb am 03.04.05 16:32:45
      Beitrag Nr. 6 ()
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