Verfassungsklage gegen Pflichtversicherung in Arbeitslosenversicherung wegen Hartz IV - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.04.05 12:33:35 von
neuester Beitrag 12.04.05 14:25:53 von
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Aufgrund der fehlenden Äquivalenz zwischen lebenslangen Beiträgen zur ALOV und der jetzt (HarztIV) nur noch maximal
ein Jahr beziehbaren Leistungen bestehen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV. Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt. Ein Großteil der Beiträge wird in Verwaltung (90.000 Angestellte) der BA für Arbeit oder für versicherungsfrende Ausgaben (Umschulungen, ABM), die in gesamtgesellschaftliches Interesse fallen (und durch Steuern finanzierbar sein müssten) zweckentfremdet.
Ich habe gehört, dass deshalb Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt werden.
Hat jemand davon gehört ?
Insbesondere interessiert mich, zu wem man deshalb in Kontakt treten kann und ob es sich um Klagen gegen Hartz IV (interessiert mich nicht) oder auch um Klagen gegen die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit handelt.
ein Jahr beziehbaren Leistungen bestehen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV. Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt. Ein Großteil der Beiträge wird in Verwaltung (90.000 Angestellte) der BA für Arbeit oder für versicherungsfrende Ausgaben (Umschulungen, ABM), die in gesamtgesellschaftliches Interesse fallen (und durch Steuern finanzierbar sein müssten) zweckentfremdet.
Ich habe gehört, dass deshalb Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt werden.
Hat jemand davon gehört ?
Insbesondere interessiert mich, zu wem man deshalb in Kontakt treten kann und ob es sich um Klagen gegen Hartz IV (interessiert mich nicht) oder auch um Klagen gegen die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit handelt.
Da haben wohl einige das Prinzip einer Risikoversicherung nicht so recht verstanden.
Was sollen denn bitte die sagen, bei denen sich das versicherte Risko, hier die Arbeitslosigkeit,nie realisiert hat.
Was sollen denn bitte die sagen, bei denen sich das versicherte Risko, hier die Arbeitslosigkeit,nie realisiert hat.
ich glaube, ich habe einfach eine andere Auffassung über eine Risikoversicherung als andere. Ich habe beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung, da ich das essentielle Risiko einer Invalidität nicht alleine tragen kann. Ich halte das Risiko, durch Arbeitslosigkeit in existenziell bedrohliche Schwierigkeiten zu kommen, dagegen für so gering, dass ich auf eine Versicherung gerne verzichten könnte. Ich habe auch eine recht hohe Risikolebensversicherung, um für meine Kinder im Zweifelsfall eine Absicherung zu haben, da mein Staat sicher nicht für sie sorgen wird.
Ich habe aber ein großes Problem, in eine Zwangsversicherung Beiträge zahlen zu müssen, für die kein Beitragszahler eine angemessene Leistung erhalten wird, da der Staat die Leistungen durch Hartz IV so dermaßen eingeschränkt hat, dass sich diese Versicherung nicht rechnen wird. In meinen Augen wird durch unsere Bürokratie Geld veruntreut und zweckentfremdet eingesetzt. Damit habe ich ein echtes Problem.Ich habe ein Problem mit einem Staat, der alles regeln will, alles umverteilt und durch Verwaltung Gelder in meinen Augen veruntreut.
Und ich habe Probleme mit einer Vollkaskomentalität, die von Staat die Lösung aller Problem erwartet, aber selber keine Verantwortung übernehmen will.
Ich habe aber ein großes Problem, in eine Zwangsversicherung Beiträge zahlen zu müssen, für die kein Beitragszahler eine angemessene Leistung erhalten wird, da der Staat die Leistungen durch Hartz IV so dermaßen eingeschränkt hat, dass sich diese Versicherung nicht rechnen wird. In meinen Augen wird durch unsere Bürokratie Geld veruntreut und zweckentfremdet eingesetzt. Damit habe ich ein echtes Problem.Ich habe ein Problem mit einem Staat, der alles regeln will, alles umverteilt und durch Verwaltung Gelder in meinen Augen veruntreut.
Und ich habe Probleme mit einer Vollkaskomentalität, die von Staat die Lösung aller Problem erwartet, aber selber keine Verantwortung übernehmen will.
Diego2, Du unterliegst dem Irrtum, daß die Arbeitslosenhilfe, dir durch das ALG2 abgelöst wird, eine Versicherungsleistung war. Sie war aber immer nur eine Sozialleistung, die nicht aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wurde. Systematisch war die Arbeitslosenhilfe nur eine besondere Form der Sozialhilfe, besonders insoweit, daß die Arbeitslosenhilfe vom letzten Nettolohn vor der Arbeitslosigkeit abhing.
Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind deshalb von vornherein aussichtslos, denn die Arbeitslosenversicherung wird durch Hartz IV nicht erheblich angetastet - maßvolle Kürzungen der Leistungen sind aber durch den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt.
Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind deshalb von vornherein aussichtslos, denn die Arbeitslosenversicherung wird durch Hartz IV nicht erheblich angetastet - maßvolle Kürzungen der Leistungen sind aber durch den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt.
for4zim,
das mit der arbeislosenhilfe hört sich sehr schlüssig an. dann gibt es die klagen wohl aus anderen gründen wegen hartz IV.
trotzdem kann auch eine zwangsversicherung verfassungswidrig gestaltet sein, wovon ich gerade bei der ALOV fest überzeugt bin (Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt.) Hieraus wird deutlich, dass man unter normalen bedingungen sich gegen das Risiko deutlich besser versichern kann als es durch die ALOV gewährleistet wird.
die Gestaltung des gesetzgeberische spielraums kann ausserdem auch - wie bei der mangelhaften Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts zur Pflegeversicherung - zum Teil als verfassungswidrig betrachtet werden.
das mit der arbeislosenhilfe hört sich sehr schlüssig an. dann gibt es die klagen wohl aus anderen gründen wegen hartz IV.
trotzdem kann auch eine zwangsversicherung verfassungswidrig gestaltet sein, wovon ich gerade bei der ALOV fest überzeugt bin (Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt.) Hieraus wird deutlich, dass man unter normalen bedingungen sich gegen das Risiko deutlich besser versichern kann als es durch die ALOV gewährleistet wird.
die Gestaltung des gesetzgeberische spielraums kann ausserdem auch - wie bei der mangelhaften Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts zur Pflegeversicherung - zum Teil als verfassungswidrig betrachtet werden.
Diego,
die Versicherungsleistung im Ernstfall erstreckt sich auf maximal 1,5 Jahre!! Auch wenn du 40 Jahre bezahlt hast.
Danach bist Du als arbeitsscheues, unflexibles Individuum eingestuft und darfst für die Hälfte den gleichen Job wie vorher machen. Die andere Hälfte teilen sich die Verwalter, die dazwischen geschalteten Abzocker wie Zeitarbeitsfirmen und die Berater für Ihre tollen Einfälle.
Immerhin hast du auch den Weg vom Arbeitsamt zur Arbeitsagentur, von Sachbearbeitern zu Fallmanagern und Jobcentern mitfinanziert.
Der faule Apfel sieht doch in güldnes Papier verpackt ganz manierlich aus. Trotzdem bleibts ein fauler Apfel.
die Versicherungsleistung im Ernstfall erstreckt sich auf maximal 1,5 Jahre!! Auch wenn du 40 Jahre bezahlt hast.
Danach bist Du als arbeitsscheues, unflexibles Individuum eingestuft und darfst für die Hälfte den gleichen Job wie vorher machen. Die andere Hälfte teilen sich die Verwalter, die dazwischen geschalteten Abzocker wie Zeitarbeitsfirmen und die Berater für Ihre tollen Einfälle.
Immerhin hast du auch den Weg vom Arbeitsamt zur Arbeitsagentur, von Sachbearbeitern zu Fallmanagern und Jobcentern mitfinanziert.
Der faule Apfel sieht doch in güldnes Papier verpackt ganz manierlich aus. Trotzdem bleibts ein fauler Apfel.
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