checkAd

    Verfassungsklage gegen Pflichtversicherung in Arbeitslosenversicherung wegen Hartz IV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.05 12:33:35 von
    neuester Beitrag 12.04.05 14:25:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 974.163
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 936
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 12:33:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aufgrund der fehlenden Äquivalenz zwischen lebenslangen Beiträgen zur ALOV und der jetzt (HarztIV) nur noch maximal
      ein Jahr beziehbaren Leistungen bestehen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV. Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt. Ein Großteil der Beiträge wird in Verwaltung (90.000 Angestellte) der BA für Arbeit oder für versicherungsfrende Ausgaben (Umschulungen, ABM), die in gesamtgesellschaftliches Interesse fallen (und durch Steuern finanzierbar sein müssten) zweckentfremdet.

      Ich habe gehört, dass deshalb Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt werden.

      Hat jemand davon gehört ?
      Insbesondere interessiert mich, zu wem man deshalb in Kontakt treten kann und ob es sich um Klagen gegen Hartz IV (interessiert mich nicht) oder auch um Klagen gegen die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit handelt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 13:18:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da haben wohl einige das Prinzip einer Risikoversicherung nicht so recht verstanden.

      Was sollen denn bitte die sagen, bei denen sich das versicherte Risko, hier die Arbeitslosigkeit,nie realisiert hat.
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 13:40:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich glaube, ich habe einfach eine andere Auffassung über eine Risikoversicherung als andere. Ich habe beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung, da ich das essentielle Risiko einer Invalidität nicht alleine tragen kann. Ich halte das Risiko, durch Arbeitslosigkeit in existenziell bedrohliche Schwierigkeiten zu kommen, dagegen für so gering, dass ich auf eine Versicherung gerne verzichten könnte. Ich habe auch eine recht hohe Risikolebensversicherung, um für meine Kinder im Zweifelsfall eine Absicherung zu haben, da mein Staat sicher nicht für sie sorgen wird.

      Ich habe aber ein großes Problem, in eine Zwangsversicherung Beiträge zahlen zu müssen, für die kein Beitragszahler eine angemessene Leistung erhalten wird, da der Staat die Leistungen durch Hartz IV so dermaßen eingeschränkt hat, dass sich diese Versicherung nicht rechnen wird. In meinen Augen wird durch unsere Bürokratie Geld veruntreut und zweckentfremdet eingesetzt. Damit habe ich ein echtes Problem.Ich habe ein Problem mit einem Staat, der alles regeln will, alles umverteilt und durch Verwaltung Gelder in meinen Augen veruntreut.

      Und ich habe Probleme mit einer Vollkaskomentalität, die von Staat die Lösung aller Problem erwartet, aber selber keine Verantwortung übernehmen will.
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 14:13:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Diego2, Du unterliegst dem Irrtum, daß die Arbeitslosenhilfe, dir durch das ALG2 abgelöst wird, eine Versicherungsleistung war. Sie war aber immer nur eine Sozialleistung, die nicht aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wurde. Systematisch war die Arbeitslosenhilfe nur eine besondere Form der Sozialhilfe, besonders insoweit, daß die Arbeitslosenhilfe vom letzten Nettolohn vor der Arbeitslosigkeit abhing.

      Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind deshalb von vornherein aussichtslos, denn die Arbeitslosenversicherung wird durch Hartz IV nicht erheblich angetastet - maßvolle Kürzungen der Leistungen sind aber durch den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 14:24:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      for4zim,

      das mit der arbeislosenhilfe hört sich sehr schlüssig an. dann gibt es die klagen wohl aus anderen gründen wegen hartz IV.

      trotzdem kann auch eine zwangsversicherung verfassungswidrig gestaltet sein, wovon ich gerade bei der ALOV fest überzeugt bin (Mit den Beiträgen von 2 Jahren hat man das Äquivalent von einem halben Jahr Arbeitslosengeld gezahlt.) Hieraus wird deutlich, dass man unter normalen bedingungen sich gegen das Risiko deutlich besser versichern kann als es durch die ALOV gewährleistet wird.

      die Gestaltung des gesetzgeberische spielraums kann ausserdem auch - wie bei der mangelhaften Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts zur Pflegeversicherung - zum Teil als verfassungswidrig betrachtet werden.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1880EUR -1,57 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 14:25:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Diego,

      die Versicherungsleistung im Ernstfall erstreckt sich auf maximal 1,5 Jahre!! Auch wenn du 40 Jahre bezahlt hast. :laugh:

      Danach bist Du als arbeitsscheues, unflexibles Individuum eingestuft und darfst für die Hälfte den gleichen Job wie vorher machen.:D Die andere Hälfte teilen sich die Verwalter, die dazwischen geschalteten Abzocker wie Zeitarbeitsfirmen und die Berater für Ihre tollen Einfälle.

      Immerhin hast du auch den Weg vom Arbeitsamt zur Arbeitsagentur, von Sachbearbeitern zu Fallmanagern und Jobcentern mitfinanziert.

      Der faule Apfel sieht doch in güldnes Papier verpackt ganz manierlich aus. Trotzdem bleibts ein fauler Apfel.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verfassungsklage gegen Pflichtversicherung in Arbeitslosenversicherung wegen Hartz IV