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    Restschuldversicherung Widerruf Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.05 19:46:51 von
    neuester Beitrag 14.04.05 13:15:37 von
    Beiträge: 6
    ID: 974.574
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      schrieb am 13.04.05 19:46:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leser!

      Ich habe da mal ne Frage an euch.

      Ich habe einen Darlehnsantrag bei der GMAC Bank über meinen Opelhändler gestellt. Wurde von der Bank genehmigt und eine Rechnung mit Restschuldversicherung geschickt. Ich habe dann die Restschuldversicherung innerhalb der Widerrufsfrist per Einschreiben mit Rückschein widerrufen.

      Nach Auskunft der GMAC Bank muss ich mich an den Opelhändler wenden, da mein Widerruf bis jetzt nicht bearbeitet worden ist. Dieses habe ich auch getan und der Händler ( erst hieß es, ich muss mich noch mal einlesen, Morgen Nachmittag//am nächsten Tag, hatte keine Zeit und nach 2 Tagen)meinte er nur, das ich den Zinsatz von 4,99% Effektiver Jahreszins nur von ihm für den Kauf eines Gebrauchtwagens bekomme mit Restschuldversicherung!!!!!!! Also kommen da noch 588,51 Euro drauf an Kosten.

      In dem Antrag steht von sollchem Geschäftsgebaren nichts drin. Im Gegenteil - die GMAC Bank schreibt ausdrücklich, dass ich innerhalb der Widerrufsfrist unabhänging vom Darlehnsvertrag die Restschuldversicherung widerrufen kann.
      Und es steht ein Zinssatz von 3,63% = Effektiver Jahreszins von 4,99% drin.

      Mündlich ist auch nichts vereinbart worden, nur dass ich davon ausgegagen bin, dass es ein Angebot von Opel (GMAC Bank ist.

      Kann mir da einer was zu sage?

      Im vorraus, danke!!
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 21:24:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was im Vertrag steht zählt. Wenn da steht, dass Du die Restschuldversicherung unabhängig vom Darlehensvertrag kündigen/widerrufen kannst, dann kannst Du das auch. Und zwar ohne das sich der Darlehnszins ändert. Der Händler soll seine Forderung doch bitte schriftlich begründen und auf entsprechende Passagen verweisen, die eine Änderung des Zinssatzes zulassen würden. Wird er wahrscheinlich nicht können.

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 21:30:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @jockipoo

      Danke für den Tip!
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 22:57:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Äh, wenn sich der Zinssatz nicht ändert, ob mit oder ohne RSV, warum kündigst Du sie dann ? nur mal so gefragt ... eine RSV hat - denke ich mal - sicher einen positiven Barwert.
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 23:33:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ganze ist ziemlich einfach : Der Händler bekommt eine satte provision für die Restschuldversicherung, da das Kreditausfallrisiko jetzt über die RSV gedeckt ist und nicht mehr über die normalen Kreditkosten läuft. damit ist die Marge höher ( für GMAC ) und der Händler bekommt mehr Provision. Wenn es im Vertrag steht kannst Du einfach kündigen ( bei der GMAC), denn der Händler ist mit Sicherheit nicht der Vertragspartner, sondern nur der Vermittler. Ich kenne nämlich keinen Händler, der eine Banklizenz hat.
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      schrieb am 14.04.05 13:15:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die Infos!

      Ich habe da mal bei der Rechtschutzversicherung angerufen und die meinten kein Erfolg!

      Ich habe ja nur den Kredit bei der GMAC Bank genehmigt bekommen, mit der Restschuldversicherung und wenn ich diese storniere wird die Bank ihre Genehmigung zurückziehen. Dann kann ich nur bei meiner Hausbank für 6% abschließen. Sind zwar ca 450 Euro ersparnis, aber auch Ärger! Und die Konditionen ohne Restschulversicherung sind deutlich höher.

      Aber es steht so nicht da. Das nächste Mal muss ich wohl besser aufpassen. Sch.....ße!!


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