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    Neue Zinsstruktur bei der KfW - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.05 22:31:03 von
    neuester Beitrag 13.04.05 23:23:32 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 13.04.05 22:31:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Risikogerechte Zinsen

      KfW hat zum 1. April 2005 neues Zinssystem in gewerblichen Förderprogrammen eingeführt.

      Die KfW hat zum 1. April 2005 für ihre gewerblichen Förderkredite risikogerechte Zinssätze eingeführt. Jedes Unternehmen zahlt einen Zinssatz, der seiner Bonität und dem damit verbundenen Ausfallrisiko sowie der Werthaltigkeit seiner gestellten Sicherheiten Rechnung trägt. Die Zinshöhe wird dabei für jeden Kreditnehmer nach dem "Verursacherprinzip" ermittelt: Je geringer das Risiko, desto geringer der Zins. Die Zinsen in der niedrigsten und in der höchsten KfW-Preiskategorie können dabei bis zu 3 % auseinander liegen. Für den "Unternehmerkredit" der KfW mit 10 Jahren Laufzeit heißt das beispielsweise: In der günstigsten Preisklasse kostet das Darlehen max. 3,89 % eff. p. a., in der teuersten max. 6,93 % eff. p. a.
      (Stand 07.04.2005).

      Mit dem risikogerechten Zinssystem schaffen wir ein faires, transparentes Verfahren bei der Konditionengestaltung in der Mittelstandsfinanzierung, betonte Hans W. Reich, Sprecher des Vorstands der KfW Bankengruppe. Und wir werden erreichen, dass künftig wieder mehr kleine und mittlere Unternehmen Zugang zur günstigen KfW-Finanzierung erhalten. Mit dem bisherigen Einheitszinssatz, der bei Unternehmen mit mittlerer oder schwächerer Bonität nicht mehr kostendeckend war, wurde es für diese Zielgruppe zunehmend schwieriger, Zugang zu KfW-Förderkrediten zu erhalten. Durch die neuen risikogerechten Zinsen steigen für diese Unternehmen die Chancen auf eine günstige KfW-Finanzierung. Reich weiter: "Ich begrüße es sehr, dass die Kreditwirtschaft deutlich gemacht hat, dass sie sich von der Einführung des risikogerechten Zinssystems positive Impulse für das Förderkreditgeschäft verspricht."

      Das risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft und dem Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Zwei Einflussgrößen bestimmen den Zinssatz, den ein Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (= Bonität; bestimmt sich z. B. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad etc.) sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellt. Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank des Mittelständlers ermittelt, die den KfW-Förderkredit auf eigenes Risiko gewährt. Auf Grundlage der Bonitätsermittlung und der Sicherheitenbewertung ordnet die Hausbank eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse zu. Durch Kombination der beiden Bewertungsergebnisse ergibt sich die Zuordnung in eine von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt dabei eine Bandbreite ab, innerhalb derer der Kundenzins liegen kann. D.h., die KfW gibt maximale Obergrenzen für den Zins einer Preisklasse vor, die Hausbank kann für den Förderkredit diesen Preis oder einen niedrigeren verlangen.

      Durch gezielte bonitätsverbessernde Maßnahmen und durch zusätzliche Sicherheiten kann der Unternehmer zukünftig die Höhe seines Zinssatzes mittelfristig selbst beeinflussen. Je niedriger das Risiko der Hausbank bei der Kreditvergabe ist, desto niedriger ist auch der Zinssatz, den ihm seine Hausbank anbietet. Gutes Wirtschaften wird also belohnt.

      Der ganze Artikel steht hier:
      http://www.kfw.de/DE/Die%20Bank/AktuellesausderKfW/Risikoger…
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 23:23:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie legt die Hausbank den risikogerechten Zins für ein KfW-Förderdarlehen fest?

      In einem ersten Schritt nimmt sie eine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (Bonität) vor. Dazu benötigt sie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage, wie z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder ggf. Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Auf dieser Basis schätzt sie ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe verbunden ist. Die Hausbank verwendet hierzu so genannte Ratingverfahren oder andere Bewertungsmodelle, in die auch weitere Faktoren, die nach Einschätzung der Hausbank die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen, einfließen können. Auf dieser Grundlage ordnet die Hausbank das Unternehmen einer von sechs von der KfW definierten Bonitätsklassen zu.

      In einem zweiten Schritt prüft die Hausbank die vorgesehenen Sicherheiten, z. B. Grundschulden oder Sicherungsübereignungen. Hierbei schätzt sie ein, welcher Anteil des Kredits durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Besicherung). Im Wesentlichen kommt es auf den erwarteten Wiederverkaufswert an. Dieser wird u. a. beeinflusst durch die Art der Sicherheit, die Höhe der nutzungsbedingten Wertminderung, die Marktgängigkeit und den allgemeinen technischen Fortschritt. Auf dieser Grundlage ordnet die Hausbank die Sicherheiten in eine von vier Besicherungsklassen ein.

      Durch die Kombination der so ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen gelangt die Hausbank in einem dritten Schritt zu einer von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, innerhalb derer der kundenindividuelle (Angebots)Zinssatz der Hausbank liegt. Die Bandbreite wird durch eine feste Zinsobergrenze abgeschlossen.

      Die Hausbank vergleicht den von ihr ermittelten kundenindividuellen Zinssatz mit der von der KfW festgelegten Preisobergrenze in der jeweiligen Preisklasse. Hierbei müssen Banken und Sparkassen eine unumstößliche Regel einhalten: der Zinssatz, den sie ihrem Kunden anbieten, darf die Preisobergrenze der ermittelten Preisklasse nicht überschreiten.

      Wie wird das risikogerechte Zinssystem optimal genutzt?

      Banken beurteilen bei der Kreditvergabe unter anderem die Vermögens- und Ertragslage, sowie Faktoren, die die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen. Deshalb sollten sie mit entsprechenden Unterlagen umfassend informiert werden.

      Zudem lohnt es sich, sich die Gründe, die zu der konkreten Einschätzung hinsichtlich Bonität und Besicherung geführt haben, erläutern zu lassen. So kann der Unternehmer erkennen, durch welche Maßnahmen (z. B. Verstärkung des Eigenkapitals) sich mittelfristig die Bonität seines Unternehmens und damit die Einschätzung durch die Hausbank verbessern lässt. Dies kann sich bei künftigem Finanzierungsbedarf positiv auf den Zins für die dann benötigten Kredite auswirken.

      Es können ferner Vergleichsangebote bei mehreren Banken oder Sparkassen eingeholt werden.

      Für besondere Finanzierungsanlässe bietet die KfW spezielle Förderprogramme an, z. B. für Gründer Mikro-Darlehen, StartGeld oder ERP-Kapital für Gründung, für innovative Unternehmen ERP-Innovationsprogramm und für technologieorientierte Gründungen den ERP-Startfonds an.

      Die Konditionen gelten auch für Investitionen in Umweltprojekte wie z. B. gewerbliche Solarstromanlagen. Die Anlagen selbst werden in der Regel nicht als Sicherheit akzeptiert, hier muss man eine Grundschuld oder vergleichbare Sicherheiten eintragen lassen. Die Umweltbank www.umweltbank.de akzeptiert auch die Anlagen als Sicherheit, verlangt aber derzeit 4,5 % Zinsen plus eine Bearbeitungsgebühr von 1 %. Auch die GLS Gemeinschaftsbank eG http://www.gls.de/ akzeptiert Solarstromanlagen als Sicherheit.


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