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    Diskussion zum Thema Silber (Seite 13583)

    eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
    neuester Beitrag 23.05.24 21:50:11 von
    Beiträge: 176.078
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      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:58:33
      Beitrag Nr. 40.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.104 von Jim_Panse am 26.02.13 22:52:34Ich verstehe Groupier so, dass es für den arbeitslosen (und wie galinablanca treffend sagt, keine Stütze bekommenden) Millionär einen Freibetrag von um die 8000 Euro gilt, den er überhaupt nicht versteuern müsste.
      In deinem Beispiel schätze ich, würde wieder der normale Steuerfreibetrag von 801 Euro gelten und die restlichen 99199 Euro werden dann ganz normal mit der Abgeltungssteuer versehen. Also erhielte er um die 72000 Euro netto, so um den Dreh. :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:53:27
      Beitrag Nr. 40.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Dann kann ja morgen endlich der globale Kollaps kommen. :yawn: Sind jetzt alle Untergangsfetischisten zufrieden? :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:52:34
      Beitrag Nr. 40.256 ()
      Zitat von galinablanca: Naja, nur bekommst Du kein HartzIV, wenn Du ein Vermögen hast, aus dem Du erhebliche Kapitalerträge erzielst, weil Du das dann erst einmal (größtenteils) aufbrauchen musst.


      Jemand, der im Jahr 100.000 Euro oder mehr an Kapitalerträgen erzielt, dem werden die paar Euro Stütze egal sein.

      Die Frage ist doch eher, ob ein arbeitsloser Millionär somit keine Abgeltungssteuer zahlen müsste...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:51:03
      Beitrag Nr. 40.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.020 von Groupier am 26.02.13 22:33:56Sehr interessant, hab ich bislang nicht gewusst. Danke. :)

      Zitat von Jim_Panse: Das würde bedeuten, jeder der unter diesem Freibetrag liegt, kann Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Spekualtionsgewinne) ohne Limit erwirtschaften.

      Kann ich nicht glauben. Dann würde ja jeder "hauptberufliche" Trader keine Abgst. zahlen!?

      Allerdings! Ich denke, so, wie es Groupier schreibt, klingt es am plausibelsten. :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:47:05
      Beitrag Nr. 40.254 ()
      Zitat von Groupier: Also wären deine Gewinne aus Kap-Anlagen aber abzüglich deiner HartzIV/ALU/Stütze steuerfrei.


      Naja, nur bekommst Du kein HartzIV, wenn Du ein Vermögen hast, aus dem Du erhebliche Kapitalerträge erzielst, weil Du das dann erst einmal (größtenteils) aufbrauchen musst.

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      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:45:29
      Beitrag Nr. 40.253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Er sagt es gerade! Aus finito das Geldvermögen ist weg.

      Ne bei ljubala sind noch ein paar groschen zuholen die er schlauerweise auf sein sparbuch geparkt hat . Er wartet noch auf die Nassrasur durch den Staat .
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:39:47
      Beitrag Nr. 40.252 ()
      Zitat von Gleichpleitespekulant:
      Zitat von Groupier: Ich fürchte bis deine Einschätzung das Silber 30...300 fach zu billig ist.
      Da wirst du noch ca. 30...300 Jahre warten müssen.


      Schon wieder neuer Nick, Tante Lu?
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      schrieb am 26.02.13 22:38:47
      Beitrag Nr. 40.251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Na hoffentlich kannst du heute Nacht ohne Alpträume schlafen...
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:36:13
      Beitrag Nr. 40.250 ()
      Lol ihr seit plemplem total behaemmert! Keiner kuckt gerade hin!
      Er sagt es gerade! Aus finito das Geldvermögen ist weg.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.02.13 22:35:21
      Beitrag Nr. 40.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.189.963 von Keinzeoxfan am 26.02.13 22:17:48Hab ich gerade mal gegooglet:

      Personen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, können dagegen auch höhere Kapitalerträge erwirtschaften, ohne den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen zu müssen. In diesem Fall zählt nicht die Höhe der erwirtschafteten Kapitalerträge (sie ist nicht begrenzt), sondern das jährliche Einkommen des Anlegers.

      Konkret bedeutet das: alle Personen, deren Einkommen zu niedrig ist und aufgrund dessen keine Einkommensteuer Veranlagung vorzunehmen ist, können die NV-Bescheinigung nutzen.

      Die genannten Bedingungen treffen dabei auf verschiedenste Personengruppen zu, zum Beispiel Rentner, Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte.

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      http://www.ratgeber-geld.de/nv-bescheinigung.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
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      Das würde bedeuten, jeder der unter diesem Freibetrag liegt, kann Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Spekualtionsgewinne) ohne Limit erwirtschaften.

      Kann ich nicht glauben. Dann würde ja jeder "hauptberufliche" Trader keine Abgst. zahlen!?
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