Diskussion zum Thema Silber (Seite 13583)
eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
neuester Beitrag 23.05.24 21:50:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.104 von Jim_Panse am 26.02.13 22:52:34Ich verstehe Groupier so, dass es für den arbeitslosen (und wie galinablanca treffend sagt, keine Stütze bekommenden) Millionär einen Freibetrag von um die 8000 Euro gilt, den er überhaupt nicht versteuern müsste.
In deinem Beispiel schätze ich, würde wieder der normale Steuerfreibetrag von 801 Euro gelten und die restlichen 99199 Euro werden dann ganz normal mit der Abgeltungssteuer versehen. Also erhielte er um die 72000 Euro netto, so um den Dreh.
In deinem Beispiel schätze ich, würde wieder der normale Steuerfreibetrag von 801 Euro gelten und die restlichen 99199 Euro werden dann ganz normal mit der Abgeltungssteuer versehen. Also erhielte er um die 72000 Euro netto, so um den Dreh.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Dann kann ja morgen endlich der globale Kollaps kommen. Sind jetzt alle Untergangsfetischisten zufrieden?
Zitat von galinablanca: Naja, nur bekommst Du kein HartzIV, wenn Du ein Vermögen hast, aus dem Du erhebliche Kapitalerträge erzielst, weil Du das dann erst einmal (größtenteils) aufbrauchen musst.
Jemand, der im Jahr 100.000 Euro oder mehr an Kapitalerträgen erzielt, dem werden die paar Euro Stütze egal sein.
Die Frage ist doch eher, ob ein arbeitsloser Millionär somit keine Abgeltungssteuer zahlen müsste...
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.020 von Groupier am 26.02.13 22:33:56Sehr interessant, hab ich bislang nicht gewusst. Danke.
Allerdings! Ich denke, so, wie es Groupier schreibt, klingt es am plausibelsten.
Zitat von Jim_Panse: Das würde bedeuten, jeder der unter diesem Freibetrag liegt, kann Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Spekualtionsgewinne) ohne Limit erwirtschaften.
Kann ich nicht glauben. Dann würde ja jeder "hauptberufliche" Trader keine Abgst. zahlen!?
Allerdings! Ich denke, so, wie es Groupier schreibt, klingt es am plausibelsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Er sagt es gerade! Aus finito das Geldvermögen ist weg.
Ne bei ljubala sind noch ein paar groschen zuholen die er schlauerweise auf sein sparbuch geparkt hat . Er wartet noch auf die Nassrasur durch den Staat .
Ne bei ljubala sind noch ein paar groschen zuholen die er schlauerweise auf sein sparbuch geparkt hat . Er wartet noch auf die Nassrasur durch den Staat .
Zitat von Gleichpleitespekulant:Zitat von Groupier: Ich fürchte bis deine Einschätzung das Silber 30...300 fach zu billig ist.
Da wirst du noch ca. 30...300 Jahre warten müssen.
Schon wieder neuer Nick, Tante Lu?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.190.028 von VaJo am 26.02.13 22:36:13Na hoffentlich kannst du heute Nacht ohne Alpträume schlafen...
Lol ihr seit plemplem total behaemmert! Keiner kuckt gerade hin!
Er sagt es gerade! Aus finito das Geldvermögen ist weg.
Er sagt es gerade! Aus finito das Geldvermögen ist weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.189.963 von Keinzeoxfan am 26.02.13 22:17:48Hab ich gerade mal gegooglet:
Personen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, können dagegen auch höhere Kapitalerträge erwirtschaften, ohne den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen zu müssen. In diesem Fall zählt nicht die Höhe der erwirtschafteten Kapitalerträge (sie ist nicht begrenzt), sondern das jährliche Einkommen des Anlegers.
Konkret bedeutet das: alle Personen, deren Einkommen zu niedrig ist und aufgrund dessen keine Einkommensteuer Veranlagung vorzunehmen ist, können die NV-Bescheinigung nutzen.
Die genannten Bedingungen treffen dabei auf verschiedenste Personengruppen zu, zum Beispiel Rentner, Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte.
- Grundfreibetrag in Höhe von 8.130,00 EUR (Stand 2013)
http://www.ratgeber-geld.de/nv-bescheinigung.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.ratgeber-geld.de/nv-bescheinigung.html
Das würde bedeuten, jeder der unter diesem Freibetrag liegt, kann Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Spekualtionsgewinne) ohne Limit erwirtschaften.
Kann ich nicht glauben. Dann würde ja jeder "hauptberufliche" Trader keine Abgst. zahlen!?
Personen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, können dagegen auch höhere Kapitalerträge erwirtschaften, ohne den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen zu müssen. In diesem Fall zählt nicht die Höhe der erwirtschafteten Kapitalerträge (sie ist nicht begrenzt), sondern das jährliche Einkommen des Anlegers.
Konkret bedeutet das: alle Personen, deren Einkommen zu niedrig ist und aufgrund dessen keine Einkommensteuer Veranlagung vorzunehmen ist, können die NV-Bescheinigung nutzen.
Die genannten Bedingungen treffen dabei auf verschiedenste Personengruppen zu, zum Beispiel Rentner, Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte.
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Das würde bedeuten, jeder der unter diesem Freibetrag liegt, kann Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Spekualtionsgewinne) ohne Limit erwirtschaften.
Kann ich nicht glauben. Dann würde ja jeder "hauptberufliche" Trader keine Abgst. zahlen!?
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