Diskussion zum Thema Silber (Seite 3577)
eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
neuester Beitrag 28.05.24 18:33:44 von
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Kauft den DAX da ist Sky is the Limit angesagt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.678 von Keilfleckbarbe am 21.01.20 15:20:37
Der Abwärtstrend ist doch schon seit 1980 in Takt
Das ändert sich erst, wenn das Angebot an Silber wirklich mal knapp ist...vielleicht in 20 Jahren?
Es gibt viel zu viele Händler, die das Zeugs noch tonnenweise im Lager rumfliegen haben, die ganzen Opas mit Dachböden voll von Silber und on top werden seit Jahrzehnten ständig neue Silberlöcher gebohrt, obwohls kein normal denkender Mensch noch braucht.
Zitat von Keilfleckbarbe: wahrscheinlich war Silber wieder mal so ueberkauft, dass es nur ein gesunder Ruecksaetzer im stabilen Aufwaertstrend ist...
Ironie aus
Der Abwärtstrend ist doch schon seit 1980 in Takt
Das ändert sich erst, wenn das Angebot an Silber wirklich mal knapp ist...vielleicht in 20 Jahren?
Es gibt viel zu viele Händler, die das Zeugs noch tonnenweise im Lager rumfliegen haben, die ganzen Opas mit Dachböden voll von Silber und on top werden seit Jahrzehnten ständig neue Silberlöcher gebohrt, obwohls kein normal denkender Mensch noch braucht.
wahrscheinlich war Silber wieder mal so ueberkauft, dass es nur ein gesunder Ruecksaetzer im stabilen Aufwaertstrend ist...
Ironie aus
Ironie aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.437.596 von Alpha_User am 21.01.20 12:16:07Ich merke an, dass das Angebot noch immer nicht gelöscht wurde. Diese Nachlässigkeit steht sicher nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch nicht, dass unliebsame Bewertungen nicht veröffentlicht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.437.164 von boyoboy am 21.01.20 11:36:32Klar, aber wer das nicht möchte, sollte halt unter diesen Bedingungen nicht kaufen.
Die AGB müssen ja immer bestätigt werden.
Nur, der Händler hat dafür ja z.B. das volle Versandrisiko und da beschwert sich auch keiner drüber.
Das die Plattform selbst nach Stunden die Angebote noch nicht gelöscht hat, ist natürlich was anderes.
Aber dabei Absicht zu unterstellen (Betrug bei Gold.de!) ist, ohne die genauen Gründe zu kennen auch nicht richtig, bzw. m.E. etwas vorschnell geurteilt.
Die AGB müssen ja immer bestätigt werden.
Nur, der Händler hat dafür ja z.B. das volle Versandrisiko und da beschwert sich auch keiner drüber.
Das die Plattform selbst nach Stunden die Angebote noch nicht gelöscht hat, ist natürlich was anderes.
Aber dabei Absicht zu unterstellen (Betrug bei Gold.de!) ist, ohne die genauen Gründe zu kennen auch nicht richtig, bzw. m.E. etwas vorschnell geurteilt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.437.062 von Alpha_User am 21.01.20 11:28:21Es geht darum, dass der Händler widerrufen darf, der Kunde nicht. Und dass die Platform verkaufte Angebote selbst nach Stunden nicht löscht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.436.834 von boyoboy am 21.01.20 11:08:29Ich meine bei EM ist halt kein Widerruf möglich, - wegen der starken Preisschwankungen.
Hab ich jedenfalls mal irgendwo in den AGB gelesen.
Hab ich jedenfalls mal irgendwo in den AGB gelesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.436.603 von Alpha_User am 21.01.20 10:48:39Es geht hier nicht um das bezahlen. Sondern um den Widerruf. Ich selbst muss bezahlen, der Händler kann das Angebot annehmen. Das ist unfair.
Und da das Angebot immer noch steht, obwohl seit 2 Stunden ausverkauft ist, das ist auch nicht richtig.
Und da das Angebot immer noch steht, obwohl seit 2 Stunden ausverkauft ist, das ist auch nicht richtig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.436.603 von Alpha_User am 21.01.20 10:48:39Die stehen immer noch drin, ganz oben. 5 DM zu 3,74 €:
https://www.gold.de/aufgeldtabelle/silber/
https://www.gold.de/aufgeldtabelle/silber/
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.436.051 von boyoboy am 21.01.20 09:58:36Um welche Stücke geht es denn da genau ?
Bezahlen sollte man immer erst nach der Auftragsbestätigung und nicht schon nach der Bestellbestätigung.
Die Auftragsbestätigung ist verbindlich und der Händler ist verpflichtet zu liefern.
Weigert er sich beharrlich, hilft meist schon ein Einschreiben in dem man nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist den Lieferverzug feststellt und mit Geltendmachung von Kosten droht.
Es kommt natürlich schon mal vor, dass fast gleichzeitig Ware in einer Filiale und im Onlinhandel verkauft wird.
Da geht dann die online Bestellbestätigung automatisch raus, obwohl die Ware schon nicht mehr da ist. - Kommt halt schon mal vor.
Bezahlen sollte man immer erst nach der Auftragsbestätigung und nicht schon nach der Bestellbestätigung.
Die Auftragsbestätigung ist verbindlich und der Händler ist verpflichtet zu liefern.
Weigert er sich beharrlich, hilft meist schon ein Einschreiben in dem man nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist den Lieferverzug feststellt und mit Geltendmachung von Kosten droht.
Es kommt natürlich schon mal vor, dass fast gleichzeitig Ware in einer Filiale und im Onlinhandel verkauft wird.
Da geht dann die online Bestellbestätigung automatisch raus, obwohl die Ware schon nicht mehr da ist. - Kommt halt schon mal vor.
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