!!! Pgam Hammer Adhoc - Übernahme möglich ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.05 08:43:58 von
neuester Beitrag 06.06.05 22:17:12 von
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mehrere Interessenten
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Insolvenzverfahren
pgam adv. tech AG: Insolvenzverfahren eröffnet
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tag das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der pgam advanced technologies AG
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Niemeyer aus
Osnabrück bestellt.
Das Unternehmen der Gesellschaft wird vom Insolvenzverwalter bis auf
weiteres fortgeführt. Um Kosten zu reduzieren und dadurch die
Unternehmensfortführung zu erleichtern, wurden insgesamt 211 Arbeitnehmer
zunächst von der Arbeitsleistung freigestellt. In diesen 211 Freistellungen
enthalten sind auch die 63 Mitarbeiter des Standortes Reutlingen, welcher
geschlossen wird. Die dortige Produktion und die Abarbeitung des
Auftragsbestandes des Standortes Reutlingen wird nach Georgsmarienhütte
verlagert, um durch die Konzentration der Fertigung bei einer
gleichzeitigen Ausnutzung von Synergieeffekten weitere Kosteneinsparungen
erzielen zu können.
Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, mit den vorhandenen Interessenten
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen oder über
die Veräußerung von Teilen des Unternehmens zu führen. Gegenstand der
Verhandlungen sollen darüber hinaus auch die nicht insolventen
Tochtergesellschaften sein.
Georgsmarienhütte, 1. Juni 2005
pgam advanced technologies AG
Beekebreite 18-20
49124 Georgsmarienhütte
Deutschland
ISIN: DE0005138408
WKN: 513840
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverker in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.06.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:03 01.06.2005
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Insolvenzverfahren
pgam adv. tech AG: Insolvenzverfahren eröffnet
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tag das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der pgam advanced technologies AG
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Niemeyer aus
Osnabrück bestellt.
Das Unternehmen der Gesellschaft wird vom Insolvenzverwalter bis auf
weiteres fortgeführt. Um Kosten zu reduzieren und dadurch die
Unternehmensfortführung zu erleichtern, wurden insgesamt 211 Arbeitnehmer
zunächst von der Arbeitsleistung freigestellt. In diesen 211 Freistellungen
enthalten sind auch die 63 Mitarbeiter des Standortes Reutlingen, welcher
geschlossen wird. Die dortige Produktion und die Abarbeitung des
Auftragsbestandes des Standortes Reutlingen wird nach Georgsmarienhütte
verlagert, um durch die Konzentration der Fertigung bei einer
gleichzeitigen Ausnutzung von Synergieeffekten weitere Kosteneinsparungen
erzielen zu können.
Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, mit den vorhandenen Interessenten
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen oder über
die Veräußerung von Teilen des Unternehmens zu führen. Gegenstand der
Verhandlungen sollen darüber hinaus auch die nicht insolventen
Tochtergesellschaften sein.
Georgsmarienhütte, 1. Juni 2005
pgam advanced technologies AG
Beekebreite 18-20
49124 Georgsmarienhütte
Deutschland
ISIN: DE0005138408
WKN: 513840
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverker in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.06.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:03 01.06.2005
die Unsicherheit der letzten Tage ist raus, jede Menge Phantasie wieder drin
sollten Heute wieder locker über die 0,40 gehen , nächste Woche denke ich 0,50 - 0,60
sollten Heute wieder locker über die 0,40 gehen , nächste Woche denke ich 0,50 - 0,60
Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, mit den vorhandenen Interessenten
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen oder über
die Veräußerung von Teilen des Unternehmens zu führen.
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen oder über
die Veräußerung von Teilen des Unternehmens zu führen.
Die Firma wird zerschlagen und die Aktionaere sehen nichts mehr.
GEht aber heute hoch, um dann auf die 10 cent zu fallen
GEht aber heute hoch, um dann auf die 10 cent zu fallen
[posting]16.774.901 von ZockerFreak am 02.06.05 08:48:57[/posting]defizitäre Teile können ruhig veräussert werden, wenn dann ein saniertes schlankes Unternehmen zurückbleibt
Denke aber das hier massiv auf eine komplette Übernahme hingearbeitet wird
mit den vorhandenen Interessenten
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen
Denke aber das hier massiv auf eine komplette Übernahme hingearbeitet wird
mit den vorhandenen Interessenten
Verhandlungen über eine Veräußerung des Unternehmens im ganzen
Vorsicht, der Kurs kann sehr schnell absacken!
[posting]16.774.957 von Trader 99 am 02.06.05 08:51:59[/posting]Die hoffnung stirbt zuletzt..es gibt halt extrem wenig beispiele für eine erfolgreiche AG rettung .... wird ja zu 99% dann nur eine gesunde GmbH zurückbleiben
[posting]16.775.019 von Elmshorner am 02.06.05 08:55:22[/posting]warum sollte er das, Nachrichtenlage ist besser als gestern um diese Zeit
[posting]16.775.043 von ZockerFreak am 02.06.05 08:56:59[/posting]ZF
da hast Du Recht, aber erstmal lebt die Phantasie, ich sehe das jetzt auch nicht als Langfistanlage
da hast Du Recht, aber erstmal lebt die Phantasie, ich sehe das jetzt auch nicht als Langfistanlage
Hoffentlich fällt keiner auf diesen thread herein.
In zig Fällen, wird eine Insolvenzverfahrenseröffnungs-adhoc mit diesen Worten begleitet.
Und es sind nur sehr wenige Fälle bekannt, wo eine AG erhalten blieb.
Gruß
Eustach
(der diesen thread für einen böswilligen Manipulationsversuch hält)
In zig Fällen, wird eine Insolvenzverfahrenseröffnungs-adhoc mit diesen Worten begleitet.
Und es sind nur sehr wenige Fälle bekannt, wo eine AG erhalten blieb.
Gruß
Eustach
(der diesen thread für einen böswilligen Manipulationsversuch hält)
[posting]16.775.072 von Trader 99 am 02.06.05 08:58:47[/posting]
geb dem eusti da mal recht!
[posting]16.775.144 von Eustach1 am 02.06.05 09:03:13[/posting]schließt Du eine Rettung immer gleich von vornherein aus
Ich bin da immer erstmal positiv eingestellt und das beflügelt meine Phantasie
Ich bin da immer erstmal positiv eingestellt und das beflügelt meine Phantasie
#15
...da antworte ich mal für Eustach1 (aber vielleicht wird er selbst ja auch noch schreiben ) :
Nein, er schließt eine Rettung nicht immer gleich aus!!! Siehe CBB, und da wird er Recht behalten (können)
Aufstieg2005
(der die Angewohnheit des "Unterzeilentextes" von Eusti "übernommen" hat und bei PGAM nun auch noch ein wenig investiert ist, aber nicht mehr allzuviel Hoffnung hat...mal sehen)
...da antworte ich mal für Eustach1 (aber vielleicht wird er selbst ja auch noch schreiben ) :
Nein, er schließt eine Rettung nicht immer gleich aus!!! Siehe CBB, und da wird er Recht behalten (können)
Aufstieg2005
(der die Angewohnheit des "Unterzeilentextes" von Eusti "übernommen" hat und bei PGAM nun auch noch ein wenig investiert ist, aber nicht mehr allzuviel Hoffnung hat...mal sehen)
Mainman grüßt Aufstieg 2005, weil er zu PGAM nix sagen kann
Moin MainMan,
wat es loss...kein Bock auf`n Zock? mit PGAM ?
wat es loss...kein Bock auf`n Zock? mit PGAM ?
die schlechten Nachrichten sind doch schon längst im Kurs eingepreist. Es steckt aber noch Fantasie drin, was dem Kurs einen Auftrieb nach oben geben wird !!!
[posting]16.784.154 von Exploser am 02.06.05 22:37:28[/posting]hoffentlich behälst Du Recht Exploser !
viele haben die Tatsache, daß es mehrere investierbereite Investoren gibt, die sich (und ihr Geld)in die pgam AG
einbringen wollen, nocht gar nicht registriert.
Der derzeitige Kurs spiegelt deutlich die Unterbewertung der Aktie dar, denn auch nach der Veröffentlichung des Inso-Verfahrens (Ad-Hoc vom 31.5.05) blieb die Aktie stabil, was eindeutig für die Stärke der Aktie spricht!
Heute kann man sich nochmal günstig pgam Aktien ins Depot legen. Die Geschäftsführung steht in Verhandlung mit den Investoren, vielleicht gibt es am Wochenende ja spektakuläre Neuigkeiten. Dann dürfte die Aktie am Montag kräftig steigen!
So, ich bin dabei und bin froher Erwartung für die nächsten Tage...!!!
Hier ist noch viel Platz für Kurssteigerungen ...!!!!
einbringen wollen, nocht gar nicht registriert.
Der derzeitige Kurs spiegelt deutlich die Unterbewertung der Aktie dar, denn auch nach der Veröffentlichung des Inso-Verfahrens (Ad-Hoc vom 31.5.05) blieb die Aktie stabil, was eindeutig für die Stärke der Aktie spricht!
Heute kann man sich nochmal günstig pgam Aktien ins Depot legen. Die Geschäftsführung steht in Verhandlung mit den Investoren, vielleicht gibt es am Wochenende ja spektakuläre Neuigkeiten. Dann dürfte die Aktie am Montag kräftig steigen!
So, ich bin dabei und bin froher Erwartung für die nächsten Tage...!!!
Hier ist noch viel Platz für Kurssteigerungen ...!!!!
[posting]16.784.812 von Exploser am 03.06.05 07:31:14[/posting]Guten Morgen
Weist du welche Investoren?
Weist du welche Investoren?
[posting]16.784.812 von Exploser am 03.06.05 07:31:14[/posting]Hi,
anbei ein paar klarstellende Überlegungen, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen sollen:
1) Die Adhoc ist - wie Eustach schon geschrieben hat - ein Standardtext. In jedem Insolvenzverfahren, bei dem nicht die sog. Masseunzulänglichkeit erklärt und das deshalb auch eröffnet wird, wird mit möglichen Interessenten verhandelt.
2) Die möglichen Alternativen sind dann der (Teil-)Erhalt der pgam AG im Rahmen eines sog. Insolvenzplanverfahrens mit Entschuldung der Gesellschaft oder auf der anderen Seite eben eine Verwertung derart, dass der Geschäftsbetrieb im Ganzen oder in Teilen oder einzelne Assets (z.B. Rechte, Beteiligungen etc.) an mögliche Interessenten veräußert und damit auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden. Der Erlös daraus fließt bei dieser Lösung in die Masse und steht dann zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Der Restbetrieb der pgam AG, soweit es bei dieser Verwertung noch einen gäbe, würde eingestellt, die Gesellschaft würde nur noch als Mantel verbleiben oder eben erlöschen. Die Aktien wären dann weitgehend wertlos.
3) Um es klar zu sagen: Über das Vermögen der pgam AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht über das Vermögen der Aktionäre. Also sind die Aktien auch nicht Teil der Insolvenzmasse und können z.B. vom Insolvenzverwalter auch nicht im Ganzen an einen Dritten verkauft werden. Wenn also hier über eine "Übernahme" spekuliert wird, dann handelt es sich um Punkt 2), Variante 2, also den (Teil-)Verkauf aus der Masse der pgam AG heraus. Sonst müssten ja alle Aktionäre ihre Anteile/Aktien aus der Hand geben und die pgam AG müsste so fortbestehen.
4) Warum das Insolvenzverfahren zum 01.06.2005 eröffnet wurde, ist auch recht klar, wenn man berücksichtigt, dass Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer maximal 3 Monate gezahlt wird. Waren also die Löhne und Gehälter letztmals im Februar 2005 gezahlt worden, so deckt das Insolvenzgeld den Zeitraum März, April und Mai 2005 ab. Demnach Eröffnung des Insolvenzverfahren 01.06.2005. Keine Überraschung, keine Besonderheit.
5) Nur wenn nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, also neben den üblichen Lieferanten auch der Arbeitsverwaltung für die Zahlung des Insolvenzgeldes, der Sozialversicherungsträger, des Finanzamtes, der Arbeitnehmer, der Gerichtskosten, der Gebühren des Insolvenzverwalters usw. usf. ein Restvermögen verbliebe, würde dieses an die Aktionäre als Eigentümer ausgeschüttet, sofern die Gesellschaft aufgelöst würde. Sonst bliebe ggf. nur ein Mantel übrig.
Das sind die Fakten.
Viele Grüße
crude_facts
anbei ein paar klarstellende Überlegungen, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen sollen:
1) Die Adhoc ist - wie Eustach schon geschrieben hat - ein Standardtext. In jedem Insolvenzverfahren, bei dem nicht die sog. Masseunzulänglichkeit erklärt und das deshalb auch eröffnet wird, wird mit möglichen Interessenten verhandelt.
2) Die möglichen Alternativen sind dann der (Teil-)Erhalt der pgam AG im Rahmen eines sog. Insolvenzplanverfahrens mit Entschuldung der Gesellschaft oder auf der anderen Seite eben eine Verwertung derart, dass der Geschäftsbetrieb im Ganzen oder in Teilen oder einzelne Assets (z.B. Rechte, Beteiligungen etc.) an mögliche Interessenten veräußert und damit auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden. Der Erlös daraus fließt bei dieser Lösung in die Masse und steht dann zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Der Restbetrieb der pgam AG, soweit es bei dieser Verwertung noch einen gäbe, würde eingestellt, die Gesellschaft würde nur noch als Mantel verbleiben oder eben erlöschen. Die Aktien wären dann weitgehend wertlos.
3) Um es klar zu sagen: Über das Vermögen der pgam AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht über das Vermögen der Aktionäre. Also sind die Aktien auch nicht Teil der Insolvenzmasse und können z.B. vom Insolvenzverwalter auch nicht im Ganzen an einen Dritten verkauft werden. Wenn also hier über eine "Übernahme" spekuliert wird, dann handelt es sich um Punkt 2), Variante 2, also den (Teil-)Verkauf aus der Masse der pgam AG heraus. Sonst müssten ja alle Aktionäre ihre Anteile/Aktien aus der Hand geben und die pgam AG müsste so fortbestehen.
4) Warum das Insolvenzverfahren zum 01.06.2005 eröffnet wurde, ist auch recht klar, wenn man berücksichtigt, dass Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer maximal 3 Monate gezahlt wird. Waren also die Löhne und Gehälter letztmals im Februar 2005 gezahlt worden, so deckt das Insolvenzgeld den Zeitraum März, April und Mai 2005 ab. Demnach Eröffnung des Insolvenzverfahren 01.06.2005. Keine Überraschung, keine Besonderheit.
5) Nur wenn nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, also neben den üblichen Lieferanten auch der Arbeitsverwaltung für die Zahlung des Insolvenzgeldes, der Sozialversicherungsträger, des Finanzamtes, der Arbeitnehmer, der Gerichtskosten, der Gebühren des Insolvenzverwalters usw. usf. ein Restvermögen verbliebe, würde dieses an die Aktionäre als Eigentümer ausgeschüttet, sofern die Gesellschaft aufgelöst würde. Sonst bliebe ggf. nur ein Mantel übrig.
Das sind die Fakten.
Viele Grüße
crude_facts
Und was bedeutet das für den Kursverlauf? Wohin wird die Aktien tendieren?
@lemming2005
na richtung norden!
na richtung norden!
bratapfel
wieso auf einmal so euphorisch? wieso solls jetzt auf einmal richtung norden gehen?
wieso auf einmal so euphorisch? wieso solls jetzt auf einmal richtung norden gehen?
[posting]16.820.059 von lemming2005 am 06.06.05 20:41:15[/posting]Wenn man es ganz emotionslos betrachten würde:
Der Insolvenzverwalter wird angesichts der Regelungen und Fristen in der InsO das Verfahren außerhalb eines Insolvenzplanes nicht unbegrenzt weiter führen wollen. Entweder es gibt in absehbarer Zeit jemanden, der den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen herauskaufen wird, oder man geht ggf. in das Insolvenzplanverfahren.
Zeichnet sich ab, dass beides wenig aussichtsreich ist, also weder eine (Teil-)Fortführung unter Erhalt der pgam AG im Insolvenzplanverfahren, z.B. weil die Gläubiger dem Planverfahren nicht im erforderlichen Maße zustimmen, noch ein Verkauf des Geschäftsbetriebes aus der Masse an einen oder mehrere Interessenten, wird der Betrieb eingestellt und das Unternehmen zerschlagen.
Dass kurzfristig irgendjemand aus der Versenkung auftaucht, sämtliche Aktien aufkauft und die Gesellschaft mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um alle Verbindlichkeiten zu befriedigen, kann man wohl ausschließen.
Als Aktionär ist man Eigentümer des Unternehmens, stellt also die Eigenkapitalseite des Unterehmens. Das zählt in einer Insolvenz annähernd Null. Genaueres kann man dem beim Insolvenzgericht vorliegenden Gutachten entnehmen, in das spätestens bei der ersten Gläubigerversammlung alle Gläubiger der Gesellschaft Einsicht nehmen können. Die Gläubiger haben das Sagen. Deren Interessen werden vorrangig vom Insolvenzverwalter wahrgenommen werden müssen.
Nur im Falle eines Insolvenzplanverfahrens bleibt das Unternehmen/ der Rechtsträger pgam AG mit seinem Geschäftsbetrieb (ggf. teilweise) erhalten, das Unternehmen würde durch das Insolvenzplanverfahren entschuldet. Dann kommt aber in der Regel die bekannte Rosskur mit Kapitalschnitt und anschließender Kapitalerhöhung (natürlich mit Bezugsrecht der Altaktionäre), um Verluste auszugleichen und das Grundkapital in der erforderlichen Höhe wieder herzustellen. Die dadurch geschaffenen Aktien sind auch nicht per se zur Börse zugelassen.
In allen anderen Fällen bliebe maximal ein Mantel erhalten. Was der ggf. wert wäre, kann man an einer Hand abzählen.
Was zwischendrin aufgrund von Informationsdefiziten und Phantasie an Zocks drin sein mag, steht ebenfalls auf einem ganz anderen Blatt. An den Fakten änderte es nichts.
Meint
crude_facts
Der Insolvenzverwalter wird angesichts der Regelungen und Fristen in der InsO das Verfahren außerhalb eines Insolvenzplanes nicht unbegrenzt weiter führen wollen. Entweder es gibt in absehbarer Zeit jemanden, der den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen herauskaufen wird, oder man geht ggf. in das Insolvenzplanverfahren.
Zeichnet sich ab, dass beides wenig aussichtsreich ist, also weder eine (Teil-)Fortführung unter Erhalt der pgam AG im Insolvenzplanverfahren, z.B. weil die Gläubiger dem Planverfahren nicht im erforderlichen Maße zustimmen, noch ein Verkauf des Geschäftsbetriebes aus der Masse an einen oder mehrere Interessenten, wird der Betrieb eingestellt und das Unternehmen zerschlagen.
Dass kurzfristig irgendjemand aus der Versenkung auftaucht, sämtliche Aktien aufkauft und die Gesellschaft mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um alle Verbindlichkeiten zu befriedigen, kann man wohl ausschließen.
Als Aktionär ist man Eigentümer des Unternehmens, stellt also die Eigenkapitalseite des Unterehmens. Das zählt in einer Insolvenz annähernd Null. Genaueres kann man dem beim Insolvenzgericht vorliegenden Gutachten entnehmen, in das spätestens bei der ersten Gläubigerversammlung alle Gläubiger der Gesellschaft Einsicht nehmen können. Die Gläubiger haben das Sagen. Deren Interessen werden vorrangig vom Insolvenzverwalter wahrgenommen werden müssen.
Nur im Falle eines Insolvenzplanverfahrens bleibt das Unternehmen/ der Rechtsträger pgam AG mit seinem Geschäftsbetrieb (ggf. teilweise) erhalten, das Unternehmen würde durch das Insolvenzplanverfahren entschuldet. Dann kommt aber in der Regel die bekannte Rosskur mit Kapitalschnitt und anschließender Kapitalerhöhung (natürlich mit Bezugsrecht der Altaktionäre), um Verluste auszugleichen und das Grundkapital in der erforderlichen Höhe wieder herzustellen. Die dadurch geschaffenen Aktien sind auch nicht per se zur Börse zugelassen.
In allen anderen Fällen bliebe maximal ein Mantel erhalten. Was der ggf. wert wäre, kann man an einer Hand abzählen.
Was zwischendrin aufgrund von Informationsdefiziten und Phantasie an Zocks drin sein mag, steht ebenfalls auf einem ganz anderen Blatt. An den Fakten änderte es nichts.
Meint
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