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    Trennung - Hilfe !!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.05 11:09:46 von
    neuester Beitrag 07.07.05 13:50:40 von
    Beiträge: 27
    ID: 991.543
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      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:09:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Frau hat sich kürzlich von mir getrennt. Die
      Kinder, Tochter 7 und Sohn 15, leben bei meiner Frau.

      meine Frage: 1. Lt. meinem Anwalt muß ich am 01.Januar die
      Steuerklasse von 3 auf 1 ändern.

      Ist das richtig, oder habe ich solange Steuerklasse 3, bis wir geschieden sind.
      2. Ich habe einen Ehevertrag, der besagt, daß wir nach der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichten.
      Brauch ich dann nicht mehr für meine Frau zahlen ??
      ist Ihr eine Arbeit zuzumuten ???

      Bitte um Info. Vielen Dank !!!!

      Der Master
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:12:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verkauf einfach deine WCM aktien...dann kannst diene frau auszahlen :D
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:18:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Haben sie in diesem Jahr noch bei Dir gelebt ?
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:18:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier werden sie geholfen, garantiert:

      http://www.123recht.netFamilienrecht

      catchup
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:18:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.148.488 von WCMMaster am 06.07.05 11:09:46[/posting]Frag doch den Anwalt der den Ehevertrag gemacht hat:cool:

      Oder habt ihr den zusammen in einer lauen Sommernacht
      beim Italiener auf eine Serviette geschrieben :laugh:

      @ZF
      Der Mann ist genug gestraft :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:19:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.148.554 von ZockerFreak am 06.07.05 11:12:53[/posting]Solche Situationen laden nicht unbedingt ein, um blöde Scherze zu machen !
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:19:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe ich bei 0,98 Euro mit Verlust verkauft !!!
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:19:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      die steuerklasse ändert sich ab 01.01.2006 nach meinem kenntnisstand, wenn die trennung in diesem jahr erfolgte.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:21:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]17.148.683 von Corgar am 06.07.05 11:19:57[/posting]Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Auszugs! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:22:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      @lassmichi

      Sagt der richtige :D

      @WCM

      Wollte dir natürlich nicht zu nahe treten!
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:22:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      @WCM

      Was die Besteuerung betrifft, wenn ihr euch da beide einig seid und versichert, es in dem betr. Steuerjahr noch einmal probiert zu haben, dann kann eine gemeinsame Veranlagung verlangt werden ;)

      catchup
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:28:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Punkt 1 dürfte somit wohl geklärt sein.

      Punkt 2: Wenn ihr das im Ehevertrag festgehalten hatten, was ist dann das Problem ? Das Einzige, was dann auch dich noch zukommt ist der Kindesunterhalt...

      Arbeit zumutbar ??? Was interessiert Dich das noch ?? Wenn sie ohne Unterhalt nicht klarkommt ist das doch wohl ihre Sache, ob sie arbeiten geht...
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:33:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo lassmichrein.

      Ich denke genauso !! Mein Anwalt meint, bis das Kind etwa 9 oder 10 Jahr alt ist, müßte ich trotzdem zahlen, oder
      liegt er da falsch ??
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:35:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      :confused: Ja sag´mal - hat Dein Anwalt überhaupt eine Ahnung von IRGENDWAS ??? :confused:

      Für die Kinners kannst Du blechen, bis sie eine Ausbildung anfangen !!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:36:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      ERNSTGEMEINTER Rat : Such Dir schleunigst ´nen neuen Anwalt !!!
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:42:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Armen Kinder. Wie gehen sie mit dieser Situation um?
      Habt Ihr denen mal verständlich beigebracht wieso Ihr Euch getrennt habt?

      Breche den Kontakt zwischen Ihnen nicht ab, denn das Verhältnis wird danch meist besser. Was Euch gut getan hätte, wäre ein wenig Abstand. Aber sowas merkt man erst hinterher.

      Viel Glück und alles Gute wünscht jojobada
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:44:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      StKl-Änderung ist zwar für das nächste Jahr eigentlich obligatorisch ,jedoch kann die StKl 3 bleiben solange weder Scheidung eingereicht ist noch ein Umzug gemeldet wurde, dann kann das noch Jahre so laufen(kommt darauf an ob man mit der Ex noch reden kann oder nicht).
      Zum Thema Unterhalt: Ehagattenunterhaltsverzicht ist ne schöne Sache hat aber nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun, da blecht man bis die Gören zu Ende studiert haben.

      Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 11:47:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.149.082 von jojobada am 06.07.05 11:42:57[/posting]Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, jojo...Aber findest Du das Posting jetzt nicht selber etwas anmaßend ???

      Du weißt weder was über sein bisheriges Verhältnis zu seinen Kindern, noch etwas über die Trennungsgründe... Vielleicht hatten sie ja auch ZUVIEL Abstand !!

      Sorry, aber ohne Hintergrundwissen, würd´ich mich einfach mal geschlossen halten !!
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 13:33:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      @lassmichrein
      ohne dir nahe treten zu wollen....lebste in der mongolei oder in kongo? falls doch in deutschland, dann scheinst du soviel ahnung vom familien- und unterhaltsrecht zu haben, wie ein blinder von farbe!

      @WCMMaster
      zu1) steuerklassenänderung ab dem tag wo ihr offiziell 2 hauptwohnsitze habt.
      zu2) wenn mama kein einkommen hat, kannste jeden ehevertrag knicken! braucht nur einmal aufm sozialamt vorsprechen und du hast ganz schnell einen nicht besonders freundlich formulierten brief mit der aufforderung innerhalb von 10 tagen dein gesamtes einkommen mit nachweisen offenzulegen.
      im trennungsjahr zahlst du auf jeden fall trennungsunterhalt, egal was kommt.
      bis das jüngste kind aus der grundschule raus ist, darf mama ohne weiteres zu hause bleiben und sich in keinster weise um einen job kümmern. erst danach unterliegt sie einer erwerbsobliegenheit, teilzeit oder halbtags, ab einem alter von 16 beim jüngsten kind ganztags. wenn mama aber schlau ist, und bischen auf psycho oder rheuma macht zahlste für sie bis sie unter der erde liegt. es sei denn sie hat einen neuen - dann sei gaaaanz nett zu ihm, damit er so schnell wie möglich deine ex zum standesamt führt. nicht vergessen darfst du aber, daß die 2 jahre ganz offiziell zusammenleben können, und du unterstütz dann auch noch den next:mad:, denn unsere richter sind der meinung, daß es erst nach 2 jahren von einer eheähnliche gemeinschaft ausgegangen werden kann.

      wenn du aus nrw kommst schau hier rein:
      http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/hll2005.pdf
      kommste aus einem anderen bundesland, musst du dich auf deren justizseiten nach unterhaltsleitlinien durchwurschteln.

      mit deinen problemen bist du aber auf jeden fall besser hier aufgehoben:
      http://www.pappa.com/
      http://www.vatersein.de/index.php
      da bekommste sachliche und kompetente hilfe.

      nachtwachmeister
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 13:50:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]17.151.159 von N8W8Meister am 06.07.05 13:33:07[/posting]Bei Punkt 1 bist Du aber schief gewickelt!! Wenn sie in 2005 auch nur 1 Woche in einem Haushal lebten, darf er das ganze Jahr in III bleiben !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 13:53:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Punkt 2 ist im 1. Abschnitt ebenfalls nicht ganz richtig. Es stimmt aber in soweit, als dass sich das Sozialamt wohl an ihn wenden wird und von ihm den normalerweise der Frau zustehenden Unterhalt zur Zahlung verlangt ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 15:16:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      da irrst du dich aber gewaltig! die steuerklassenänderung und kinderfreibetraganzahl erfolgt bei ummeldung. ob und wie die einkommensteuerberechnung im darauffolgendem jahr erfolgt - IIIundV, bzw. IundI- steht auf einem anderen blatt papier!
      aus eigenem interesse würde ich aber auf jeden fall sofort in I gehen; weniger netto= weniger unterhalt! und absolut keine gefahr nächstes jahr noch was ans finanzamt zurückzahlen.

      zu2) was ist bitte schön nicht richtig?
      bevor mama auch nur einen euro staatliche unterstützung bekommt, wird papa erstmal bis auf die unterhose ausgezogen! und papa kann seinen ehevertrag zig mal kopieren und seine hütte damit tapezieren, soviel ist er nämlich wert.
      ich habs nicht nur in der theorie sondern auch praktisch hinter mir.

      und wenn ich dann noch so was lese:"Für die Kinners kannst Du blechen, bis sie eine Ausbildung anfangen !!!!!!!!".....hä????
      lassmichrein, nur für dich: wenn ein papa "glück" hat, darf er bis zum studiumende bzw. 27 immer schön brav kinderunterhalt zahlen, bis 18 an die mama, später an das kind selber.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 15:47:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]17.152.860 von N8W8Meister am 06.07.05 15:16:11[/posting]:confused: Sag´ich doch auch !!! Bis sie eine Ausbildung anfangen !!! Wenn sie erst studieren und erst DANN eine Ausbildung beginnen stimmt das doch genauso!! ;)

      Gut - OK...Ich dachte halt, dass sie dann Kohle vom Sozialamt bekommt, und das Sozialamt dan wieder das Geld von Dir einfordert... Ist ja aber eh´gehopst, wie gesprungen...:rolleyes::mad:
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 16:07:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      sorry lassmichrein, du irrst dich schon wieder.
      ein kind kann mit 16 eine lehre (ausbildung) anfangen und ist mit 19 fertig. dann ist auch papa mit kinderunterhalt fertig.

      ein kind macht abi, fängt mit 18 an jura zu studieren, nach 12 semestern scheitert am familienrecht und schmeisst studium hin, bekommt mit 24 keinen job und meint noch eine 3jährige lehre als schornsteinfeger machen zu müssen. und wenn dann das kind immer noch unterhaltberechtigt ist, dann zahlt papa weiter!

      nix mit: "Sag´ich doch auch !!! Bis sie eine Ausbildung anfangen !!! "
      Bis sie mit einer ausbildung FERTIG sind! dann ist es auch mit kinderunterhalt vorbei.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 16:12:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja - OK, dann eben zahlen bis ENDE der Ausbildung. Die 2-3 Jahre hüh oder hott machen den Bock echt nicht mehr fett...

      Und wenn Du mich bzgl. des AusbildungsBEGINNS UNBEDINGT missverstehen willst, OK - kann ich mit leben...
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 01:20:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bin geschiedener Mann einer Fachanwältin für Familienrecht.
      Wenn Du Deine Kinder regelmäßig und öfter als alle 14 Tage sehen willst, so zahle für die Kinder.
      Ansonsten nix wie weg hier! Rechte lassen sich kaum durchsetzen, zahlen darfst Du auch,wenn es im Job schlecht läuft.Das Umgangsrecht mit Deinen Kindern über die leidige 14- Tage Regelung hinaus läßt sich gerichtlich kaum durchsetzen. Deine Frau wird sich so lange daran halten, wie ihr beliebt. Wenn die nciht mehr will, macht sie den Kindern so lange die Hölle heiß, bis sie sich nicht mehr trauen, Dich zu besuchen. Mach alles schriftlich, damit Du den Kleinen später zeigen kannst, daß Du Dich bemüht hast.
      Wende Dich an Väterorganisationen, sprich mit den Lehrern Deiner Kinder, geh`zum Jugendamt und zum Kinderschutzbund.
      Sei bei diesen Institutionen der erste von euch beiden.
      Wenn Du die Kinder nur noch alle 2 Wochen sehen sollst, gebe gegenüber der Mutter vor auf das Umgangsrecht zu verzichten, da Du über kurz oder lang nicht mehr Vater bist, sondern Störfaktor. Halte der Mutter eine schriftliche Vereinbarung unter die Nase, die klar ausdrückt, dass die Mutter ein oftmaliges Umgangsrecht ablehnt, auf Grund dessen Du es für besser hälst, die Kinder gar nicht mehr zu sehen, um diesen damit das Leben zu erleichtern. Sowas hat schon gewirkt. Geht Sie nicht darauf ein, kannst Du es immer noch vernichten.
      Zeige Deiner Frau auf, wie großzügig das Ungangsrecht im Rest Europas gelebt wird, drohe mit Klage vor dem EuGH.
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 13:50:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die armen Männer in Deutschland tun mir immer leid!
      Wahrscheinlich gibts nirgendwo auf der Welt ein Scheidungsrecht, daß uns Kerle so benachteiligt wie hierzulande :mad:


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