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    Hilfe! Finanzamt hat wegen Steuererklärung angerufen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.05 14:15:13 von
    neuester Beitrag 09.08.05 14:56:51 von
    Beiträge: 66
    ID: 995.409
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:15:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hätte da mal eine Frage:
      Meine Steuererklärung machte bisher ein Arbeitskollege von mir, er verlangt immer nur so 20 Euro.
      Ich hab bisher natürlich immer angegeben, dass ich die Erklärung selber mache.
      Jetzt hat aber heute bei meiner Frau das Finanzamt angerufen und gefragt, wer uns die EStErklärung 2003 gemacht hat. Meine Frau war total überfordert und hat gesagt, ein Arbeitskollege von mir, sie Wüßte aber nicht mehr seinen Namen. Hierauf fragte die Frau vom F-Amt, ob es denn vielleicht der Herr N. gewesen sei, worauf Sie mit ja antwortete. Desweiteren fragte sie, ob er Geld dafür verlangt hätte. Darauf meine Frau: Nein. Frage: Macht der das also völlig unentgeltlich? Meine Frau: Ja! (Notlüge)
      Hierauf wieder die Frage: Wie kommen wir auf den. Durch ihren Mann? (Also mich) Meine Frau: Ja, durch meinen Mann.
      Hierauf war das Gespräch nach Auskunft meiner Frau beendet.

      Ich hab hierauf natürlich gleich meinen Arbeitskollegen angerufen. Er sagte mir, dass kurz vor mir bereits ein Bekannter von ihm ebenso bei ihm angerufen hätte und das Finanzamt dieselben Fragen gestellt hat.

      Jetzt meine Frage:

      Was kann das für Konsequenzen haben
      a) für meinen Arbeitskollegen
      b) für z. b. uns, die wir ja unterschrieben haben, ohne
      Mithilfe eines Steuerberaters

      Wie die überhaupt darauf kommen, hier mehrere Leute anzurufen ist sowieso die nächste Frage, aber da muss ihn wohl jemand verpfiffen haben.

      Wäre froh, wenn sich hier jemand von den Steuerexperten dazu aüßern könnte!

      Vielen Dank im Voraus
      Gruß
      MatthiasM.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:18:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sie haben das Finanzamt angeschwindelt und dies sogar in
      einem Online-Forum verbreitet. :D
      So 20 Jahre denke ich wird es geben, etwas weniger bei guter
      Führung....
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:19:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      die Sesselfurzer haben scheinbar nicts zu tun, wegen solcher Kleinigkeiten so einen Zirkus aufzumachen
      :mad:
      sollen sich mal besser um die großen Steuerbetrüger kümmern
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:21:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      O. k., hab kurz gelacht, bitte im Folgenden ernste Beiträge, Danke!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:22:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Luitschi

      Ganze meiner Meinung. Aber kann hier jemand belangt werden?

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      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:24:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde das als Bagatelle einstufen, zumal die Hilfe ja "unentgeltlich" war. Also was solls.

      Immer locker bleiben! Wäre nur doof wenn ihr den Kollegen verpetzt hättet und er die Einnahmen von 20 Euro von Dir und 100 anderen Freunden denen er hilft nicht versteuert hat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:26:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      an deiner stelle würd ich die Sachen packen und weg wenn die dich kriegen zerfetzen Sie dich du wirst nicht so einfach da von kommen wie H.Kohl aus O.:D
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:30:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Mann, der durch die Nichtangabe der 20 EUR-Einkommen die
      Sozialkassen plündert und sich am Allgemeinwohl bereichert,
      wird wohl nicht nur mit 2o Jahren davonkommen. Die Kleinen
      hat man schon immer gehängt.
      Packen Sie aus, MatthiasM. und denken Sie nach, was der Kol-
      lege noch alles auf dem Kerbholz haben könnte. Je mehr die
      Ermittler sich auf ihn konzentrieren, desto eher werden sie
      von Ihrem Fall abgelenkt. Schlimmstenfalls greift die Kron-
      zeugenregelung und Sie können unter falschem Namen in Ost-
      friesland weiterleben.

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:31:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist wie immer: Die Kleinen werden gehängt und die Großen laufengelassen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:31:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bagatellsache, da kommt nichts drauf.

      Es sei denn Sie können deinem Freund weitere Einkünfte bzw. in weiteren Fällen eine steuerliche Beratung nachweisen.

      Dein Freund/Arbeitskollege sollte mal darüber nachdenken, ob ihm jemand ans "Leder" will.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:42:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es geht wahrscheinlich nicht um die 20 Euro, sondern um geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen,
      zu der der Bekannte offensichtlich nicht befugt ist.

      Finanzamt leitet diese Erkenntnisse an die Steuerberaterkammer weiter.
      Die werden wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung einfordern.

      Klappt in der Regel.

      Aber mal ehrlich: Was 20 Euro kostet, kann doch nicht viel wert sein. Lasst es doch mal checken!

      Außerdem grenzt das an Harakiri für den Bekannten, denn wenn ihm Geschäftsmäßigkeit nachgewiesen wird, haftet er für Fehler.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:43:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Hunold

      Ihr Beitrag gibt mir zu denken.
      Habe bereits Flugtickets für Südamerika besorgt.
      Genauere Angaben zu meinem Schlupfwinkel möchte ich nicht weiter zum Besten geben:D

      Na ja, wie es aussieht, brauch ich mir da wohl keinen großen Kopp zu machen
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:49:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Barny

      Was meinst du damit: Kann doch nicht viel wert sein?

      Meinst du damit, dass die Steuerrückzahlung anderswo vielleicht höher ausgefallen wäre?

      Ich sach ma: Vergiss es!

      Seine Ex ist Steuerberaterin und absolut topfit.
      Er ist vielleicht noch etwas fitter!:D
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:49:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Schlimmstenfalls greift die Kronzeugenregelung und Sie können unter falschem Namen in Ost-
      friesland weiterleben



      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:55:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nein, connor Mc loud!
      Du bist auch überall anzutreffen!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:02:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn die vom FA schon wegen so etwas durchklingeln, dann ermittelt die Steuerfahndung bereits gegen den netten Kollegen wegen vieler anderer Kollegen, die vielleicht die gleichen Dienstleistungen von ihm gegen eine kleine Gebühr (schwarz) erbracht wurden. Wahrscheinlich hat sich ein Steuerberater beschwert, der Wind davon bekommen hat und jetzt haben die nur mal kurz auf den Busch geklopft. Solange die nicht Punkt für Punkt nachweisen, dass die Sache nicht unetgeltlich war (und das können sie nicht) passiert nix.
      Ich würde das mal abwarten.
      Die Steuerfahndung klingelt gewöhnlich morgends ab 6 Uhr Sturm und haben sie einen Schlosser dabei. Die kommen also auf jeden Fall rein. Dann schieben sie einen beiseite und wenn man zur Toilette möchte, dann kommt einer mit. :D
      Allerdings rücken die nicht wegen so einer Lapalie raus sondern da muss schon vorher massiv am FA vorbeigewirtschaft worden sein.
      Also : Don`t panik !
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:04:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Heißt Dein Freund zufällig Hans Eichel?:D
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:18:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Naja, also ganz so einfach ist das nicht!

      Die Hilfestellung eines nicht befugten bei der Erstellung der Steuererklärung, sofern nicht ein direktes Verwandschaftsverhältnis besteht, ist erstmal eine Steuerordnungswiedrigkeit, gem AO und keine Stuerstraftat. Ob auch du belangt werden kannst, hängt davon ab, ob davon auszugehen ist, das du wußtest das dein Kollege´kein Steuerberater o.ä. ist. Wir können wohl davon ausgehen, das dies von Seiten des Fa. so sein wird. In euerem Fall wird es dann wohl so sein, das evtl. maximal ein geringes Bußgeld verhängt wird. Euren Freund dagegen wird man schön an die Eier packen, soviel ist jetzt schon sicher! Vor allem, wenn man schon direkt nach ihm fragt!

      Ist es aus seiner Sicht keine Einzeltat, sondern hat er dies schon öfter für andere gemacht und ist dies nachzuweisen wird nach lfd. Rechtssprechung des BFH die Steuerordnungswidrigkeit zu einer Steuerstraftat. UNd ab da kanns dann böse werden.

      Fazit: Trenn dich von deiner Frau ! :)
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:28:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.335.799 von Cubitus am 25.07.05 15:02:29[/posting]Cubitus

      So wie du seh ich die Sache auch.
      Da wollen ihm irgendwelche Steuerberater an die Wäsche.
      Er ist bei uns sehr bekannt für seine natürlich völlig unentgeltlichen Dienste und für sein fundiertes Steuerwissen. Das dumme ist, mein Kollege prahlt in der Öffentlichkeit zu viel rum, dass er die Steuererklärung genauso gut macht wie ein Steuerberater aber halt viel billiger, also umsonst...
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:36:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]17.336.016 von Schobaer am 25.07.05 15:18:50[/posting]Na jetzt, das wird ja immer doller!

      Langsam fürchte ich um meinen unbescholtenen Ruf!:cry:
      Das mit dem Bußgeld ist ja noch o. k., aber mit meinem Kollegen möchte ich aber jetzt nicht mehr tauschen! Wenn das stimmt, was du sagst, dann wird er wohl ein paar schlaflose Nächte haben.

      Und das mit meiner Frau...
      Tja, was soll man da sagen. Sie ist halt eine gute Seele.
      Vielleicht kommt uns das vor Gericht zu Gute!;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:51:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      #1

      Da pass mal auf, dass Dich morgen früh um 4 Uhr die Steuerfahndung nicht aus dem Schlaf klingelt und zum Verhör abholt...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:57:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.336.484 von Blue Max am 25.07.05 15:51:25[/posting]Keine Angst. Bin schon über den Wolken!:p
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:59:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Er ist über den Wolken. :eek:
      Die Zielfahnder des BKA müssen ran. Die haben Zeit dafür,
      wo Pfahls doch jetzt gefasst wurde.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:05:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]17.336.607 von HubertHunold am 25.07.05 15:59:29[/posting]Gerade ist mein Flugzeug mit Cruise Missiles beschossen worden! Verdammt! Bin ich so wichtig?:cry:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:06:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ 1

      Ach, das wird garnicht so schlimm für Deinen Arbeitskollegen. Er soll froh sein, dass er nur einen Steuerberater gespielt hat. Das ist zwar auch verboten, wird aber als bloße Ordnungswidrigkeit nur milde bestraft. So richtig an den Kragen ginge es ihm jetzt nur, wenn er stattdessen einen Arzt gespielt hätte. Da hat er also, wenn man so will, noch einmal Glück im Unglück gehabt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:54:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]17.336.265 von MatthiasM. am 25.07.05 15:36:16[/posting]Auf hoher See und vor Gericht sind ALLE Menschen nur in Gottes Hand.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 17:07:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Also 20 € hat unser Freund Herr N. pro Steuererklärung genommen.

      Vielen Dank für den Hinweis.

      Ihr Finanzamt
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 20:30:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Lass es drauf ankommen,

      in diesem Fall würde ich sagen verstößt die Abgabenordnung (AO) gegen das Grundgesetz.


      Die Würde des Menschen ist m.E. dann angegriffen, wenn ich jemanden nicht mehr aus freien Stücken Hilfe gewähren darf! Dass man für eine Hilfe mal 20 Euro, das ist eine Flasche Wein gibt, kann kein Unrecht sein.

      Vielleicht kann man sogar mal Artikel 20 (Recht auf Widerstand) probieren. Gegen einen Staat der eine dermaßen komplizierte Steuergesetzgebung geschaffen hat, ist Widerstand jederzeit erlaubt. Der Staat ist nicht dazu da, damit sich überflüssige Beamten mittels überflüssiger, unverständlicher Gesetze fette Jobs schaffen und den Steuerberatern ihre Beute zutreiben,
      sondern der Staat ist für die Bürger da.

      Ein grundgesetzkonformes Steuergesetz muss so einfach sein, dass ein einfacher Bürger seine Steuererklärung selbst abgeben kann. Ist dies nicht gewährleistet, ist das ganze Steuerrecht sowieso ungültig.

      Solltest in diesem Fall Du oder Dein Bekannter belangt werden, weil Dir ein übereifriger Beamter oder Steuerberater Deine paar Kröten Steuerrückerstattung nicht vergönnt, dann würde ich sagen,

      sind wir wieder da, wo wir 1945 schon mal waren. Da haben einige Leute ihren Job so ernst genommen, dass sie die letzten Kriegstage, manche sogar noch einige Tage danach, Leute wegen Wehrkraftzersetzung und Fahnenflucht erschießen lassen haben.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 21:35:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      Al Capone haben sie ja damals auch nur wegen "Steuerpetitessen" einbuchten können. Ich rate zur Flucht. Man muss wissen, wann das Spiel aus ist!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 22:05:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Matthias,
      möglicherweise war es ein (schlechter?) Scherz. Frag mal bei dem FA nach, ob dein Steuerbearbeiter nach einem Helfer bei deiner Steuererklärung geforscht hat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 23:14:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      # 1

      Ist Dein Bekannter Masochist? Oder warum macht der eine Steuererklärung für nur 20 € ??? :confused:

      Der Typ ist eher zu bemitleiden statt zu bestrafen. Sich für läppische 20 € um so einen Kram zu widmen... :D
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 07:37:05
      Beitrag Nr. 32 ()
      Also ich muss schon sagen, ich bin angenehm überrascht über die zahlreichen Kommentare und Beiträge.
      Auch ein Danke an die Scherzkekse hier, ich gebs zu, hin und wieder konnte ich mir ein Schmunzeln nicht verkneiffen!:)
      Ich warte jetzt mal ab und frag bei meinem Arbeitskollegen nach, ob er schon wieder mehr weiß.
      Ansonsten könnt ihr gerne weiter eure Meinung hier anbringen!
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 07:41:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]17.342.231 von wassermann1978 am 25.07.05 23:14:03[/posting]:laugh::laugh::laugh:

      Genau, wenn der schon so blöd ist, wie soll dann

      die Steuererklärung sein ?

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 08:22:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]17.343.004 von BarnyXXL am 26.07.05 07:41:55[/posting]Du täuscht dich gewaltig. Glaub mir! :lick:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 09:18:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo MatthiasM,
      ist ja recht unterhaltsam, diese Geschichte.

      Du brauchst dir absolut keine Sorgen machen, was die Zahlung der 20 Euronen betrifft, vorausgesetzt die Angaben in der Steuererklärung entsprechen der Wahrheit. Sollte sich wirklich ein übergenauer Sesselfurzer nochmals melden, dann kannst du ihm sagen, dass du ihm die 20,- Euro als Geschank oder Anerkennung gegeben hast und auch diese Kosten deshalb nicht in deiner Steuererklärung geltend gemacht hast.

      Dein Bekannter wird sich mit seinem Wissen und der Unterstützung seiner Ex wohl selbst herauswursteln können.

      Der Staat soll doch nicht so übertreiben bei diesen sog. Schwarzgeschäften. In Wirklichkeit geht dem Finanzminister gar kein Geld verloren.
      Wenn ein (befugter) Steuerfachmann eine Steuererklärung macht und dafür Geld (schwarz) kassiert, dann hat er Steuern hinterzogen.
      Derjenige für den er die Steuererklärung gemacht hat, kann den bezahlten Betrag aber auch nicht als Betriebsausgabe absetzen - er bezahlt somit zuviel Steuer!
      Unterm Strich bleibt ein Nullsummenspiel übrig, bestenfalls ein Unterschied wegen unterschiedlicher Progression.

      Ganz anders sieht es aus, wenn du in einem Lokal ein Bier trinkst und der Lokalbesitzer boniert das Bier nicht. Das wäre echter Steuerbetrug! Er hat ja nicht nur den Einkauf als Betriebsausgabe geltend gemacht sondern er kassiert von dir auch noch die Mehrwertsteuer und behält sie sich.

      Liebe Grüße aus Österreich und bleib cool:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 10:19:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]17.344.068 von nocharmerscheich am 26.07.05 09:18:30[/posting]Danke für deinen Beitrag.
      Gestern hatte ich echt etwas Panik deswegen, jetzt sehe ich das Ganze nach den Beiträgen hier schon lockerer.

      Beistand aus Österreich ist immer willkommen!
      Das bessere Deutschland sag ich immer!
      Und meine geliebten Nachbarn!
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 10:32:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hab gerade mit meinem Arbeitskollegen telefoniert.
      Es haben weitere 5 Bekannte bei ihm angerufen, dass das
      Finanzamt bei ihnen angerufen hat.
      Die wollen ihm tatsächlich systematisch an die Eier!
      Es ist nicht zu fassen!
      Er selber bezeichnet die Angelegenheit als "scheiße".
      Rechnet im schlimmsten Fall nach Rücksprache mit seiner Ex, die ja ausgewiesene Steuerberaterin ist, mit einem Bußgeld.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 10:45:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      An den Ösi ;)


      Das ist schon richtig das 20 Euro keine Auswirkung haben, aber darum geht es auch nicht im wesentlichen. Es geht dabei um nicht zugelassenene Beratungsleistungen und das ist eine Steuerstraftat, da er ja schon durchblicken lassen hat das dies nicht nur einmal vorgefallen ist.
      Und dem FA glaubhaft machen zu wollen es wäre ein Geldgeschenk ohne Gegenleistung (Erstellung der Steuererklärung) in diesem Zusammenhang ist schon sehr naiv. Nochmal es geht nicht um die 20,00 € sondern um den Sachverhalt das sein Kollege das nicht machen durfte, und trotzdem wohl für mehrere in der Rechtsberatung tätig geworden ist und dann auch noch gegen Entgeld. Daher hat MatthiasM. wohl kein Problem, sine Kollege indes sehr wohl. Da wird wohl die Steuerfahndung tätig. Das kann ratz fatz auch in einer Hausdurchsuchung enden.
      (Nein ich nicht paraniod, sondern das ist schon mehrfach so geschehen).
      In dem mir bekannten Fall hat jmd. in seinem Reisebüro auch für Freunde und bekannte die Steuer gemacht, dafür kleines GEld genommen. Da hat das FA auch rum telefoniert nachdem das wohl mal bei denen bekannt wurde. Dann haben Stuerfahndung und Zoll das ganze Büro und privaträume durchsucht.
      DAs ist Fakt, denn die Finanzverwaltung hat auch eine Aufsichtspflicht gegenüber dem Steuerbürger zumindest bei uns in DEUTSCHLAND!

      Also, wir sind hier nicht bei de Hotten Totten hinter den Alpen!!

      mfg

      schobaer
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 10:50:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Oh, da hat meine Antwort zu schreiben wohl zu lange gedauert! :)

      Hatte nicht gesehen MatthiasM. das du schon geopstet hattest, naja aber es ist ja wohl leider so gekommen wie ich`s dir gesagt hab.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 11:03:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nochmal an den Ösi!

      Ich hab mir gerade nochmal Deinen Beitrag durchgelesen.

      Zum einen wären es Steuerberatungskosten im Falle eines "Privaten" der nur angestellt ist keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.
      Eine Betriebsausgabe schon mal gar nicht!

      UNd jetzt mal der gesunde Menschenverstand an:

      WER GIBT DENN SEINE KOSTEN FÜR EINE SCHWARZ GEMACHTE STEUERERKLÄRUNG ALS AUFWAND, WELCHER ART AUCH IMMER, IN SEINER STUERERKLÄRUNG AN ???

      mfg

      schobaer
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 11:13:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo schobaer,

      das mit den Hotten Totten ist schon fast ein Untergriff, aber gut, mit der Geografie hat`s nicht jeder so.

      Bei uns in A hätte ich als Betroffener keine Bedenken.

      Finanz- und Gewerbebehörde ist hier streng getrennt. Dem Finanzamt interessiert es nicht ob jemand eine Befugnis hat oder nicht, Hauptsache er versteuert sein Einkommen. Die Gewerbebehörde bzw. die entsprechende Kammer wird möglicherweise einschreiten wenn einer unbefugt Steuererklärungen oder Bilanzen fertigt - soferne sie es erfährt. Es ist ja nicht sicher, dass die Finanz das weitermeldet.

      Bleiben wir bei den Problemen mit der Finanzbehörde.
      Wenn ich nur 20,- für eine Steuererklärung bekomme, kann doch kaum ein steuerpflichtiger Gewinn dabei herausschauen. Da habe ich doch auch Aufwendungen. Ich muss zum Steuerpflichtigen hinfahren, (Kilometergeld) weiters benötige ich entsprechende Unterlagen wie Schreibzeug, ev. auch einen PC, Software oder Fachbücher. Möchte sehen, was da für die Finanz noch an steuerpflichtigem Gewinn übrig bleibt.

      Zum Problem mit der Befugnis hätte ich wohl auch eine Idee, aber das soll sich der Betroffene selbst ausmachen, ich weiß ja nicht wie gut seine Kontakte zu seiner Ex sind - die dürfte ja!

      Übrigens, wenn ihr nördlichen Nachbarn keine größeren Probleme habt, dann geht es euch nicht so schlecht.

      Den großen Wirtschaftsbetrügern muss man auf die Finger klopfen und nicht den Kleinen wegen ein paar Euros. Die kleinen Pfuscher arbeiten doch oft nur um sich die Marmelade aufs Brot leisten zu können. Das Geld kommt also sofort wieder der Wirtschaft zu gute.

      Natürlich muss man sich an die Gesetze halten, aber alles mit Maß und Ziel.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 11:57:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      Um das vielleicht noch mal klarzustellen:

      Bei der unzulässigen Hilfeleistung in Steuersachen geht es ausschließlich darum, dass der Staat sich widersprüchlich verhalten würde, wenn er einerseits als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ausübung eines Berufs im Bereich der Steuerberatung eine(teils lange und beschwerliche) Berufsausbildung fordert und es dann andererseits sanktionslos zuließe, wenn diejenigen, die diese Berufsausbildung nicht absolviert haben, ebenso solche Tätigkeiten geschäftsmäßig (ob entgeltlich oder unentgeltlich ist dabei unerheblich) ausüben.

      Und das macht auch grundsätzlich Sinn und ist daher in vielen Berufen so. Ansonsten könnten wir ja demnächst alle als Arzt, als Flugzeugkapitän oder als Architekt durchgehen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 11:59:04
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]17.346.454 von Doktor Dax am 26.07.05 11:57:42[/posting]Uneingeschränke Zustimmung !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:03:28
      Beitrag Nr. 44 ()
      [posting]17.345.912 von nocharmerscheich am 26.07.05 11:13:49[/posting]ArmerScheich

      Also, ich bin da ganz auf deiner Seite.

      Das mit der Aufsichtsplicht gegenüber den Steuerbürgern, wie es schobaer bezeichnet, ist doch hier ein Witz hoch drei. Uns gehts definitv noch zu gut, keine Frage. Wegen sowas plündern die vielleicht seine Wohnung...
      Ich fass es nicht, aber bitte, wir sind in Deutschland, hier ist sowas anscheinend Realität, wie wir von schobaer erfahren haben. Unglaublich.

      Übrigens, das mit den Hotten Totten ist schon ziemlich mies. Sind wir doch ehrlich, die Österreicher zeigen uns doch seit Jahren, wie mans macht, die sind uns im Moment ziemlich voraus
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:40:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Na gut, die Geschichte ist lustig. Allein mir fehlt der Glaube.

      Hier hat jemand bei der Polizei Anzeige erstattet, daß eine gewisse Person unberechtigt auf Steuerberater macht. Vor allem bei Angestellten der Firma F.

      Die Polizei läßt sich von der Firma F die Adressen aller Angestellten geben und weist die jeweils zuständigen Finanzämter an, telefonisch (!) bei diesen Steuerzahlern nachzufragen, ob ihnen jemand bei der Steuererklärung geholfen hat. Notfalls soll den Angerufenen der Name der gewissen Person in den Mund gelegt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:45:35
      Beitrag Nr. 46 ()
      Naja, das mit den Hotten Totten sehe ich immer mehr bestätigt, zumindest was das Steuerrecht angeht!
      Den bei uns greift der Staat durch, zumindest in diesem Sachgebiet. Also steht das Hhotten Totten! ;)

      (Gebe aber auch genre zu, das andere Rechtsgebiete bei denen besser gehandhabt werden)

      Zu DktorDax: 100 % Zustimmung. Ich möchte auch nicht in meinem Urlaubsfleiger einen Kapitän sitzen haben
      der eigentlich Fleischer ist aber unbedinngt mal ein Flugzeug fliegen will. Dadurch wird ein unteranderem auch ein Qualitätsstandard in der Steuerberatung gesichert.
      Wenn ich nämlich sehe, was da so für Bescheide anflattern von, deren zugrunde liegende Erklärungen von Laien gemacht wurden, wird mir schlecht! Ganz besonders schön wwird es dann, wenn es um Erklärungen mit V+V oder Veräußerungen, oder gerne auch mal mit Kapitalerträgen!
      Davor kann ich nur warnen.

      Ihr geht adoch auch zum Zahnarzt und ncht zu jmd. der mal was davon gelesen hat einen Zahn zu bearbeiten!

      mfg

      Schobaer
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:48:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]17.346.454 von Doktor Dax am 26.07.05 11:57:42[/posting]Weiß nicht, irgendwo geht das aber an der Realität vorbei.
      Das mit dem Arzt kann ich ja noch nachvollziehen, aber hier so ein Getöse zu machen?
      Ist hier der ganze Aufwand nicht ein größerer volkswirtschaftlicher Schaden als das behilflich sein bei Steuererklärungen?
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 13:08:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      Berufe dich auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes deines Landes und verlange Akteneinsicht beim Finanzamt. Wenn du dann ( hoffentlich )
      weißt, wer dich angeschwärzt hast, kannst du die Angelegenheit zielgerichtet angehen.

      Meistens wird viel Wind um nichts gemacht.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 13:58:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]17.347.056 von Schobaer am 26.07.05 12:45:35[/posting]Bleibt beim Problemfall und übertreibt nicht!

      Hier gehts es um eine Person die offensichtlich korrekte Steuererklärungen ausgefüllt hat und die auch laut Matthias entsprechende Fachkenntnisse hat - einzig, es fehlt ihm die Befugnis dies zu tun.

      Ich dürfte zum Beispiel ohne Probleme in Deutschland Steuererklärungen ausfüllen -> EU-Recht (Herkunftslandprinzip). Ich mache es aber nicht, weil die Unterschiede im Steuerrecht zwischen A und D doch erheblich sind. Interessanterweise differieren die Steuergesetze seit einigen Jahren immer mehr, anstatt sich anzugleichen. Unter Steuerharmonisierung verstehe ich etwas anderes.

      Hier ein weiteres Beispiel der sonderbaren EU-Regeln: Nach der derzeitigen Formulierung des Herkunftslandprinzips (Art 16 RLV) und der dazugehörigen Ausnahmeregelung (Art 17 Ziff 7 RLV) könnte ein völlig unqualifizierter, etwa finnischer oder britischer, Taxifahrer in Österreich Rechtsdienstleistungen anbieten, da in seinem Herkunftsland die Zugehörigkeit zum reglementierten Beruf dafür nicht Voraussetzung ist, weswegen auch nicht er, sondern nur die tatsächlich auch dort dem reglementierten Beruf zugehörigen Anwälte der Richtlinie 77/249/EWG unterliegen.

      Soll sich dazu jeder denken was er will, aber diese Person jetzt großartig dafür zu bestrafen nur weil er Steuererklärungen ausgefüllt hat?
      Anders würde ich reagieren, wenn er eine Betriebsveräußerung durchgeführt hätte und dabei durch falsche steuerliche Beurteilung dem Unternehmer ein finanzieller Schaden entstanden wäre.
      Aber das war hier alles nicht der Fall!
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 14:06:32
      Beitrag Nr. 50 ()
      Naja, Handabhacken wäre eine harte, aber gerechte Strafe, wenn dem Staat dadurch nicht ein Sozialfall auferlegt wird! MAtthiasM. was war Dein Beruf ? :)
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 14:18:17
      Beitrag Nr. 51 ()
      Wieso "was war Dein Beruf"?
      Ist Matthias jetzt auch noch deswegen gekündigt worden?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 14:40:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      Vielleicht steht er auch schon unter

      T E R R O R V E R D A C H T

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 14:53:19
      Beitrag Nr. 53 ()
      Man sollte das ernsthaft prüfen! :laugh:

      MatthiasM. bitte äußern sie sich !
      Wir sind jetzt Ihre Freunde! Sie sind doch nur ein kleines Rad im großen Spiel! Nenne Sie uns Daten, Fakten mit denen wir arbeiten können, dann bleibt auch die Hand und sie geheen unter neuem Namen nach Ostfriesland! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 15:50:37
      Beitrag Nr. 54 ()
      Es wird immer besser! Ich stehe unter Terrorverdacht!:eek:

      Übrigens muss ich zur weiteren Klärung des Falles noch einen wichtigen Punkt hinzufügen:

      Mein Arbeitskollege hat gewöhnlich die Steuererklärungen selber mit seiner eigenen unverwechselbaren Handschrift ausgefüllt. Ich hab ihn schon vor Jahren mal darauf hingewiesen, ob es nicht besser sei, wenn ich bzw. meine Frau die Erklärung nicht noch selber in unserer eigenen Handschrift nochmal abschreiben. Er entgegnete, das sei doch nicht nötig, er mache das schon so lange und die vom Finanzamt wären ja nicht so blöd und würden deswegen nachprüfen.
      Dies ist für mich der einzige mögliche Grund dafür, wieso das Finanzamt ganz gezielt gewisse Personen angerufen hat, also durch Handschriftvergleich. Es ist also im Endeffekt ein Leichtes fürs Finanzamt gewesen, entsprechende Kandidaten herauszufiltern.
      So wie ich (einmal) haben dann bestimmt viele andere auch in unserer Gegend die Steuer nicht nochmal abgeschrieben und einfach nur noch unterschrieben und ab in den Briefkasten.

      Na ja, soviel Dummheit gehört letztlich bestraft, ich weiß.
      Wie gesagt, dies ist für mich die einzige Erklärung für die gezielten Anrufe des Finanzamtes.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 16:09:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      Die Geschichte in #45 möchte ich weiter erzählen.

      Die Finanzämter erstellen eine Liste: Name des Steuerzahlers, Person G wurde als Helfer genannt, ja/nein. Nachdem alle Listen bei der Polizei eingetrudelt sind, stellt sie einen dringenden Tatverdacht fest. Daß G von seinen Klienten über die telefonische Befragung unterrichtet wurde, glaubt die Polizei nicht. Hausdurchsuchung.

      Außer einem Bündel von 20-€-Scheinen findet die Polizei nichts. Wie auch, G hat die Steuererklärungen immer in der Kantine der Firma F ausgefüllt. Allerdings klebt an seiner Hose Senf, der eindeutig aus der Kantine stammt.

      Jetzt werden zwei unabhängige Graphologen mit der Prüfung der Schrift auf den verdächtigen Steuererklärungen beauftragt. Sie finden leider echte Unterschriften, die 7 hat aber in allen Erklärungen einen Querstrich. So hat es G auch in seiner eigenen Erklärung gemacht. Gestützt auf diese Indizien und umgefallene Zeugen kommt es zum Prozeß. Er erschüttert die Republik.

      Matthias, meinst du nicht, ein Kollege könnte sich einen Scherz erlaubt haben? Am Telefon kann ich auch das FA spielen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 16:35:01
      Beitrag Nr. 56 ()
      [posting]17.349.815 von alzwo am 26.07.05 16:09:53[/posting]Ich denke die Staatsanwaltschaft hat schon eine einstweilige Erschießung gegen dich verhängt...
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 18:18:37
      Beitrag Nr. 57 ()
      Bei mir hat gerade das Finanzamt angerufen und gefragt ob ich
      wüsste, bei wem MatthiasM. seine Steuererklärung machen lässt.
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 18:36:22
      Beitrag Nr. 58 ()
      Zum Glück hast Du dicht gehalten!
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 00:05:57
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zum Glück hast Du dicht gehalten!

      Noch! Vielleicht wird er morgen in Beugehaft genommen und anschließend zwecks Anwendung "unkonventioneller Befragungsmethoden" nach Abu Ghraib ausgeflogen...

      Liegt das KCN als Notausgang bereit?
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 08:49:13
      Beitrag Nr. 60 ()
      Lange nix gehört von unserem Schwerverbrecher MatthiasM!
      Es ist wohl davon auszugehen, das das Finanzministerium in diesem Fall mit den USA zusammen arbeitet und ihn und seinen Kollegen nach Guantanamo inhaftiert damit er Roß und Reiter nennt!

      Männer, zündet ein Licht auf euren Schriebtischen, für unseren Matze, den stillen Revoluzer !
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 09:47:08
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]17.349.815 von alzwo am 26.07.05 16:09:53[/posting]Matze is back!

      Also noch mal zu alzwo.
      Das Ganze artet jetzt langsam etwas aus hier im Forum,
      aber hier hat definitiv das Finanzamt angerufen und soweit man das beurteilen kann auch bei allen anderen die sich bei meinem Kollegen gemeldet haben. Definitiv.
      Er hat definitv die letzten beiden Tage schlechter geschlafen, um es mal vorsichtig auszudrücken...


      Ich selbst schreibe diese Beitrag bereits von Südamerika aus. Hab mich in ein Erdloch verkrochen. Das Loch hat zum Glück Internetzugang. Wasser sickert auch hin und wieder nach unten durch und die Würmer hier haben auch ganz gute Eiweißwerte. Also für das leibliche Wohl ist gesorgt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 10:39:20
      Beitrag Nr. 62 ()
      ts ts ts....
      Der Ärger mit Don Eichels Schergen kostet einfach "nur" Nerven + Geld! :look:

      Aber der größere Ärger folgt auf den Fuß: die Steuerberaterkammer(n) und DIE machen den freundlichen Helfer fettig!! :cry:
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 16:24:33
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hallo,
      Grüße aus Abu Ghuraib! Habe nur wenig Zeit, muss gleich wie-
      der zum Verhö
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 11:37:09
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hi !
      MAtze sag doch mal wie schaut es aus mit deinem FA Problem!

      Dieser Thread ist einfach zu genial, das er einfach verschwinden dürfte :D!!
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 11:43:50
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 14:56:51
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ja genau... wie ist die Geschichte ausgegangen?
      Oder läuft sie noch? Bin bei einer grossen Tageszeitung mit grossen Buchstaben und könnte da was bringen. ;)


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      Hilfe! Finanzamt hat wegen Steuererklärung angerufen!