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    Mehr netto, seriös? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.05 23:31:39 von
    neuester Beitrag 05.08.05 20:54:05 von
    Beiträge: 12
    ID: 997.971
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      Avatar
      schrieb am 04.08.05 23:31:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      was auf der Seite http://www.sofortmehrnetto.de steht find ich toll, 50 bis 250 Euro mehr im Monat würden mich freuen. Ich will jetzt aber in keine Falle tappen, ich kenn mich mit den ganzen Steuergesetzen nicht gerade aus, ist das ganze denn seriös was die da anbieten?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 23:44:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hab - unverlangt - letztens einen Anruf gehabt, der inhaltlich ziemlich genau darauf passt.
      Ziemlich nerviger Typ, der mir seine Dienstleistung ziemlich aufdrängen wollte... Würde grundsätzlich vorsichtig sein bei sowas - was können die schon (legal) tun, was ein Steuerberater nicht kann?
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 01:41:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      §39a EStG http://www.jusline.de/Freibetrag_und_Hinzurechnungsbetrag_39… dient als Aufhänger und was an Produkten und Lösungen kommt wird verheimlicht.

      Wird um den üblichen Kram gehen, alle Steuerspar- und Vertriebsfütterungsgänge durch.

      Finger weg
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 08:58:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frag mal Angie, die kennt sich aus mit Netto und Brutto:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 09:34:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.454.911 von walwal am 05.08.05 08:58:27[/posting]:laugh::laugh::laugh:

      hab ich auch mitbekommen...

      grüsse, Ra

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      schrieb am 05.08.05 10:36:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      habs mir auch angeschaut.

      das ist immer die selbe masche. bmw wirbt mit freude am fahren, dieser verein mit mehr geld für nichts tun...

      dahinter stehen deren produkte, die sie einem vertickern wollen. und da keiner von alleine zu denen kommt, müssen sie telemarketing und kaltakquise machen, um erfolgreich zu sein.

      der chef ist sicher ein bonze...
      finger weg. steuerberater fragen!!

      grüsse, Ra
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 13:11:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich fahre in München jeden Tag an dem neugebauten Haus des Inhabers vorbei. Der hatte eine ganze Zeit die Werbung in riesigen Lettern an seinem Gartenzaun hängen, hat ihm dann wohl jemand verboten. Jetzt parkt immer ein 3er BMW mit Werbung vor seinem Haus. Vor ein paar Wochen stand mal seine Garage offen und drinn stand ein silberner 911er Turbo. Wie kann sich der Inhaber nur das alles leisten .... ?? :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 14:18:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe ich das richtig verstanden: man kauft deren Produkte um einen höheren Freibetrag eintragen zu lassen? Netto bekomme ich erstmal mehr, muß aber dann gleich wieder in deren Produkte investieren und stehe dann sogar mit weniger da? Naja tolle Masche.
      Wieviel kostet eigentlich ein guter Steuerberater? Ich hab die Lohnsteuererklärung bis jetzt immer alleine gemacht. Dann hat mich ein Bekannter gefragt ob ich auch angegeben hätte daß ich meinen Bruder monatlich immer mit 400 Euro unterstütze. Natürlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 14:53:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...Bruder und etwaige gesetzliche Unterhaltspflicht ?
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 15:32:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      keine Unterhaltspflicht, völlig freiwillig, unsere Familie steht in schwierigen Zeiten zueinander. Mein Bekannter meinte halt man hätte was rausschlagen können, genau wußte der es aber auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 17:23:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...weil üblicherweise :

      Unterhalt an Geschwister als außergewöhnliche Belastung


      Unterhaltsleistungen können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Bedingung: Die unterhaltene Person ist gegenüber der unterhaltsleistenden gesetzlich unterhaltsberechtigt.


      Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings entschieden: Die Frage der Unterhaltsverpflichtung ist ausschließlich nach inländischem Recht zu beantworten. Ergibt sich die Unterhaltspflicht nur nach ausländischem Recht, macht das den Abzug der Unterhaltsleistungen unmöglich. Das gilt sogar, wenn die Unterhaltspflicht auf Grund internationalen Privatrechts im Inland verbindlich ist.


      Im Streitfall hatte der Bruder Unterhalt an seine in der Türkei lebende Schwester gezahlt. Er durfte diese Unterhaltsleistungen aber nicht als außergewöhnliche Belastung abziehen. Begründung des BFH: Nach inländischem Recht besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen in der Seitenlinie.
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 20:54:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das heißt wenn man freiwillig hilft kann man nichts an Erstattung erwarten?


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