@e_type1:FiFo - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.05 11:10:15 von
neuester Beitrag 20.08.05 08:42:09 von
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Das FiFo-Verfahren muss ab 2005 angewendet werden und darf ab 2004 angewendet werden. Dies geht aus einem BMF-Schreiben hervor. Übrigens kommt es nicht auf den Kaufzeitpunkt an, sondern auf den Verkaufszeitpunkt, da erst zu diesem Zeitpunkt ein Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Siehe Seite 2 des nachfolgenden BMF-Schreibens:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Dow…
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Dow…
.
@invest2002 zu #3:
vielen herzlichen dank nataly !
liebe nataly , kleiner nachtrag :
das FIFO-prinzip gilt ja nicht depotübergreifend !
wie sieht es denn mit unterschiedlichen handelsplätzen aus?
ich meine jetzt nicht national , sondern wenn ich aktien
eines unternehmens teilweise in FRA und teilweise in toronto kaufe ?
also auch in einer anderen währung !
in meinem depot sind diese posten jedenfalls getrennt , und natürlich in der jeweiligen "kaufwährung" , aufgeführt !
da sollte die trennung doch eigentlich genauso leicht sein wie bei mehreren depots !
danke
das FIFO-prinzip gilt ja nicht depotübergreifend !
wie sieht es denn mit unterschiedlichen handelsplätzen aus?
ich meine jetzt nicht national , sondern wenn ich aktien
eines unternehmens teilweise in FRA und teilweise in toronto kaufe ?
also auch in einer anderen währung !
in meinem depot sind diese posten jedenfalls getrennt , und natürlich in der jeweiligen "kaufwährung" , aufgeführt !
da sollte die trennung doch eigentlich genauso leicht sein wie bei mehreren depots !
danke
Zu #8: Bin überfragt. Machs halt so, wie es für dich günstig ist. Eichels Knechte blicken eh nicht durch.
Könnt ihr nich BM´s schreiben, muss immer gleich ´n thread eröffnet werden?
@#9 danke nataly
@#10
was hast du für ein problem damit ?
hast du irgendwelche nachteile durch diesen sräd ?
fühlst du dich in deiner freiheit eingeschränkt?
@#10
was hast du für ein problem damit ?
hast du irgendwelche nachteile durch diesen sräd ?
fühlst du dich in deiner freiheit eingeschränkt?
[posting]17.543.098 von e_type1 am 13.08.05 15:15:03[/posting]Was das Finanzamt über Konten im Ausland erfährt
In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip: Egal, wo Sie Ihr Geld verdienen, der Fiskus fordert seinen Teil. Auch von Einkünften auf ausländischen Konten.
S olange er nichts vom Konto in einer Steueroase weiß, geht ja alles gut. Aber wehe, er erfährt davon. Und das kann durchaus passieren. In manchen Staaten informieren die Banken nämlich die zuständigen Behörden über Zinseinkünfte auf den Konten - nicht nur die eigene Finanzbehörde, sondern auch die im Heimatland des Kontoinhabers.
In Deutschland erhält das Bundesfinanzministerium diese Kontrollmitteilungen, die sie über das Bundesamt für Finanzen an die zuständigen Finanzämter weiterleitet. Und das stellt möglicherweise unangenehme Fragen nach der Herkunft der Einnahmen. Vor allem aus den USA werden in unregelmäßigen Abständen Kontrollmitteilungen über Einkünfte versandt, die der amerikanischen Quellensteuer unterliegen.
Wo Sie keine Kontrollmitteilungen fürchten müssen
Anlageland Bankgeheimnis Kontroll-mitteilungen Quellen-
steuer
Andorra gut keine 0 %
Belgien gilt nicht im Erbfall und bei Steuerhinterziehung keine 10 %
Dänemark gilt nicht gegenüber den Steuerbehörden nur bei Inländern 0 %
Jersey & Guernsey gut keine 0 %
Liechtenstein gut, plus Anonymität keine 0 %
Luxemburg gut keine 0 %
Monaco gut keine 0 %
Niederlande gilt nicht gegenüber den Steuerbehörden nur bei Inländern 0 %
Österreich gut, keine anonymen Konten mehr nur bei Inländern 25 %
Schweiz gut, doch nicht bei krimineller Handlung keine 35 %
In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip: Egal, wo Sie Ihr Geld verdienen, der Fiskus fordert seinen Teil. Auch von Einkünften auf ausländischen Konten.
S olange er nichts vom Konto in einer Steueroase weiß, geht ja alles gut. Aber wehe, er erfährt davon. Und das kann durchaus passieren. In manchen Staaten informieren die Banken nämlich die zuständigen Behörden über Zinseinkünfte auf den Konten - nicht nur die eigene Finanzbehörde, sondern auch die im Heimatland des Kontoinhabers.
In Deutschland erhält das Bundesfinanzministerium diese Kontrollmitteilungen, die sie über das Bundesamt für Finanzen an die zuständigen Finanzämter weiterleitet. Und das stellt möglicherweise unangenehme Fragen nach der Herkunft der Einnahmen. Vor allem aus den USA werden in unregelmäßigen Abständen Kontrollmitteilungen über Einkünfte versandt, die der amerikanischen Quellensteuer unterliegen.
Wo Sie keine Kontrollmitteilungen fürchten müssen
Anlageland Bankgeheimnis Kontroll-mitteilungen Quellen-
steuer
Andorra gut keine 0 %
Belgien gilt nicht im Erbfall und bei Steuerhinterziehung keine 10 %
Dänemark gilt nicht gegenüber den Steuerbehörden nur bei Inländern 0 %
Jersey & Guernsey gut keine 0 %
Liechtenstein gut, plus Anonymität keine 0 %
Luxemburg gut keine 0 %
Monaco gut keine 0 %
Niederlande gilt nicht gegenüber den Steuerbehörden nur bei Inländern 0 %
Österreich gut, keine anonymen Konten mehr nur bei Inländern 25 %
Schweiz gut, doch nicht bei krimineller Handlung keine 35 %
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