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    Absetzung von Kinderbetreungskosten in der Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.08 17:03:03 von
    neuester Beitrag 18.05.08 08:51:23 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 13.05.08 17:03:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe gelesen, dass man die Oma vertraglich mit der Kinderbetreuung beauftragen kann und dann durch Vorlage von Rechnungen den Aufwand als Kinderbetreungskosten geltend machen kann.
      Mein Problem ist die praktische Umsetzung. Hat hier jemand Erfahrungen?
      Wenn ich meiner Oma z.B. 400 EUR im Monat überweise, muss ich Sie dann auch anmelden und Sie wiederum das Geld versteuern?
      Erscheint mir etwas kompliziert. Ich glaube ich muss dem Staat das Geld schenken...
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 17:44:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.083.442 von Lacantun am 13.05.08 17:03:03Hallo,

      bin zwar kein Experte, aber auch eine geringfügige Beschäftigung muss angemeldet werden.
      Der Vorteil Deines Modells liegt in der unterschiedlichen Besteuerung. In der Regel ist der Steuersatz eines Rentners deutlich geringer als der eines Arbeitnehmers, so daß sich dieses Modell rechnen kann.
      Ob sich der Aufwand lohnt, weiß Dein Steuerberater :)

      Gruß,
      C.
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 17:48:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.083.898 von Cornelius am 13.05.08 17:44:31Allerdings muss er bei dieser Höhe meines Wissens pauschal versteuern. Das waren einmal 10 Prozent sind meines Erachtens mittlerweile bereits 20 Prozent. Wie es mit Sozialabgaben aussieht weiss ich nicht
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 18:31:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.083.442 von Lacantun am 13.05.08 17:03:03Die Regelung muss einem Drittvergleich standhalten. D.h. insbesondere, dass das Geld fließen muss. Wenn eine selbständige Tätigkeit vorliegt, muss auch nicht als Arbeitnehmer angemeldet werden. Die Einnahmen müssen nur dem Finanzamt erklärt werden, etwa als sonstige Leistungen nach § 22 EStG. Bei Rentnern über 65 Jahren sind auch keine Rentenkürzungen zu befürchten. Da die Abzugsfähigkeit von StB-Kosten eingeschränkt wurde, würde ich mir den Gang zum StB sparen. Allerdings sind diese Auskünfte nur durch einen StB/RA zulässig. Deshalb distanziere ich mich bezüglich dieser Aussagen davon, eine Rechts- oder Steuerberatung darzustellen. Angaben ohne jegliche Gewähr.
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 20:27:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.083.442 von Lacantun am 13.05.08 17:03:03:)Hallo das gleiche problem hatte ich auch und zwar ich und meine frau arbeiten damals war die kleine 1 jahr alt ich bin zum steuerberater und er hat bei der steuererklärung die oma mit anschrift angegeben und wir haben ein schriftstück aufgesetzt das wiederum muss deine mutter dann unterschreiben das sie monatlich geld überwiesen bekommen hat und das kind betreut hat von zeitraum x-y.natürlich will das finanzamt auch die kontoauszüge sehen bei mir war das ca.150 euro monatlich.
      auf den kontauszügen sollte kinderbetreuung betrag x stehen.aber bei so einer hohen summe weis ich nicht ob die das so hinnehmen. bei uns hat das finanzamt monatlich mittagessen von einem betrag x abgezogen.
      deshalb heist es ja auch kinderbetreuung und nicht verpflegung.

      ich hoffe ich konnte dir helfen.

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      schrieb am 15.05.08 13:39:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 08:51:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.085.234 von medarex75 am 13.05.08 20:27:28"bei uns hat das finanzamt monatlich mittagessen von einem betrag x abgezogen"

      Das ist sicher enorm, was so ein 1- jähriges Kind täglich mittags verspachtelt.
      Aber die Finanzler brauchen halt Beschäftigung.


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