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    Kreditzinsen Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.08 16:22:17 von
    neuester Beitrag 09.12.08 15:08:14 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 08.12.08 16:22:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es eigentlich verfassungsrechtlich in Ordnung, dass der Staat im Rahmen der Abgeltungssteuer nur auf Einnahmen (Zinsen, Dividenden) schaut, die Ausgaben (z.B. Geldbeschaffungskosten) nicht beachtet bzw. bis max 801 Euro? Damit verabschiedet man sich doch eindeutig vom Nettoprinzip!

      Kann es sich lohnen, Wertpapiere mit hohen Ausschütungen zusammen mit Effektenkrediten in eine GmbH einzubringen?
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 18:21:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      zu Deiner ersten Frage:

      Ich finde es auch haarsträubend wie der Staat sich hier ganz lässig ersteinmal bedient, der Bürger muß dann erstaml alle Hebel in Bewegung setzen um das zu viel Ergaunerte wieder ganz regulär zurück zu bekommen. Das gibts doch garnicht!

      Leuz, langsam wird es zeit daß wir doch mal wieder auf die Staße gehen, so wie wir das noch vor 20 jahren taten.
      Wir sind doch bekloppt wenn wir um Wälder und Bäume kämpfen, wenn man aber mit UNS macht was man will, dann Motten wir uns ein, und alle machen meckernd mit.

      was ist aus uns geworden?
      Alle meckern und wir riskierten viel NUR für usere Wälder?
      Bin zwar ausgewandert (deshalb zum Beispiel) und arbeite & zahle jetzt woanders Steuren, aber ich bin dabei wenn sich anfängt mal jemand gegen diese Systematische Abzocke zur Wehr zu setzen.

      Denn eigentlich wollte ich nie weg aus D und ich würde auch wiederkommen wenn diese ekelhafte Abzocke endlich ein Ende hat bzw. mich dafür einsetzen...wenn nur jemand mitmachen würde.

      So long,
      Gruß
      GaneshMK
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 22:05:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist es eigentlich verfassungsrechtlich in Ordnung, dass der Staat im Rahmen der Abgeltungssteuer nur auf Einnahmen (Zinsen, Dividenden) schaut, die Ausgaben (z.B. Geldbeschaffungskosten) nicht beachtet bzw. bis max 801 Euro? Damit verabschiedet man sich doch eindeutig vom Nettoprinzip!

      Du kannst ja klagen und es herausfinden, von alleine wird es nicht verfassungswidrig.

      Also wenn ich Richter wäre, würde ich sagen ja, die Abgeltungsteuer ist verfassungswidrig weil sie "nur" starre 25% beträgt im Vergleich zur Einkommensteuer führt sie nicht zu einer gleichmässsigen Besteuerung.

      Vieleicht dient aber auch die Einführung der Abgeltungssteuer genau diesem Zweck, die Verfassungswidrigkeit festzustellen und den Einkommensteuersatz gestaffelt statt progressiv festzulegen.
      (kleine Verschwörungstheorie)

      Kann es sich lohnen, Wertpapiere mit hohen Ausschütungen zusammen mit Effektenkrediten in eine GmbH einzubringen?

      diese Frage zu beantworten ist sehr kompliziert, den für Dividenden sind 5% der Einnahmen als nichtabziehbare Betriebsausgaben anzusetzen das heisst das 5% der Dividenden auch mit 15% KSt+ soli und mit GewSt belastet werden.
      Des weiteren kostet dich eine GmbH / Kammerbeiträge IHK sowie Steuerberatungs-/ Abschluss- und Veröffentlichungskosten. Je nach Grösse ab so ca. 1000 Euro p.a. Verwaltungskosten aufwärts.
      Sowie Gründungskosten + Notar ca. 1500 Euro

      Also eigentl. nur für sehr viel Kapital eine Überlegung wert, da keine Abgeltunsteuer auf die Gewinne anfällt (ausser wenn aus der GmbH dann ausgeschüttet wird) und sie somit wiederum Ertrag bringend angelegt werden können (abzügl. der Zwangssteuer 5%).
      Ob der Zinseszinsvorteil den 5% Besteuerungsnachteil wett macht, kommt eben auf die Kapitalanlage und den Zeitraum an!

      Du darfst aber gerne hier mal nachrechnen ob es sich für dein Kapital lohnt (älteres Berechnungsbeispiel zum Verständnis): http://www.stb-web.de/fachartikel/istr/article.php/id/825

      Zinseinkünfte (nicht Dividenden) lohnen sich grundsätzlich nicht in einer Kapitalgesellschaft, den diese werden erst in der Kap.Gesellschaft besteuert und dann bei Ausschüttung der minimierte Betrag nochmal mit Abgeltungsteuer belastet. Falls Zinseinkünfte zur Abmilderung der sog. Zinsschranke dienen sollen kann das natürlich wiederum hilfreich sein. Müsste man berechnen..
      http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsschranke
      Ich denk mal nicht das du über 1 Mio an Zinsen zahlst :D

      Für genaueres einen Steuerberater konsultieren.. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 08:27:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      sie "nur" starre 25% beträgt

      STIMMT AUCH NICHT

      es sind 28,5% Abgeltungssteuer
      du hast soli und kirchensteuer nicht mitberechnet
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 15:08:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.170.047 von nino@ am 09.12.08 08:27:27es sind 28,5% Abgeltungssteuer
      du hast soli und kirchensteuer nicht mitberechnet

      nö, nicht zwingend. Selbst schuld wenn du die Kirche an deinen Gewinnen beteiligst. :laugh::laugh:


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