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    Private Verlustvorträge zu Geld machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.10 05:16:07 von
    neuester Beitrag 09.09.10 09:44:43 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.159.669
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      schrieb am 02.09.10 05:16:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      kann man private Verlustvorträge irgendwie zu Geld machen? Welche Gestaltungen wären denkbar? Bevor die 2013 wertlos verfallen...
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 06:21:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.021 von hegels am 02.09.10 05:16:07auch mal gewinne mit nehmen:D
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 06:26:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.039 von Peederwoogn2 am 02.09.10 06:21:40bitte nur ernsthafte Antworten. "Private Veräußerungsgewinne machen" fällt nicht darunter...
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 08:25:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.041 von hegels am 02.09.10 06:26:41Zerobonds/Discount-Zertifikate mit Fälligkeit bis 2013 kaufen (Steuerminderung)
      Long & Short-Zertifikate über unterschiedliche Banken kaufen (Konservierung der Verluste)

      Gruß
      Taxadvisor
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 08:27:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.262 von Taxadvisor am 02.09.10 08:25:21Long & Short-Zertifikate über unterschiedliche Banken kaufen (Konservierung der Verluste)

      gefällt mir schon erheblich besser, fällt aber wohl unter Gestaltungsmißbrauch?
      3 Antworten

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      schrieb am 02.09.10 08:46:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.262 von Taxadvisor am 02.09.10 08:25:21Genial :D
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 10:25:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.272 von hegels am 02.09.10 08:27:08Wenn Du das aufgrund der Broschüre einer Bank quasi im Paket kaufst, ist das wohl modellhaft. Wenn Du das selbst machst, sehe ich das nicht als Gestaltungsmißbrauch.

      Außerdem ist der Charme dabei:
      In der StB steht nur ein Gewinn aus Veräußerungsgeschäften, den Du mit Altverlusten verrechnest. Der Neu-Verlust taucht ja nirgendwo auf, sondern wird vorgetragen und zukünftig geräuschlos verrechnet.

      Eine Betriebsprüfung über den privaten Bereich ist jetzt schon selten und unter der AbgSt wohl gänzlich unwahrscheinlich.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 15:03:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.086.262 von Taxadvisor am 02.09.10 08:25:21Long & Short-Zertifikate über unterschiedliche Banken kaufen (Konservierung der Verluste)

      wieso ist dies notwendig? Die Gewinn-/Verlustrealisierung liegt doch in unterschiedlichen Perioden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 17:17:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.089.108 von T.Hecht am 02.09.10 15:03:33Wenn Du in verschiedenen Perioden verkaufst, geht es natürlich auch bei einer Bank. Mit zwei Banken kannst Du aber auch gleichzeitig verkaufen.

      Wenn Du das Verlustpapier erst verkaufst, hat Du zudem auch bei zwei Perioden das Problem des Verlusttopfes.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 22:03:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.087.091 von Taxadvisor am 02.09.10 10:25:19aber gesetzlich haben doch Neuverluste bei der Verrechnung Vorrang vor Altverlusten oder? Gut, die sind erstmal bei einer anderen Bank - aber sobald geprüft wird, ist das hinfällig...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 23:14:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.121.742 von hegels am 08.09.10 22:03:42Wieso? Wenn Du die Neuverluste nicht bescheinigen lässt, werden sie vorgetragen im VV-Topf. Außerdem werden die Neuverluste vorrangig mit Abs. 1 und erst dann mit Abs. 2 -Erträgen verrechnet.

      Gruß
      Taxdvisor
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 06:47:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja, aber sämtliche Neuverluste haben immer noch Vorrang vor Altverlusten, oder nicht? Was wenn die Verluste bei einer ausländischen Bank anfallen würden?

      Technisch klappt das bei dt. Banken natürlich, weil der Verlustvortrag intern bei einer anderen Bank läuft. Ok. Aber wäre ich nicht verpflichtet das per Steuererklärung in der gleichen Periode zu verrechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 08:33:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.122.451 von hegels am 09.09.10 06:47:09Technisch klappt das bei dt. Banken natürlich, weil der Verlustvortrag intern bei einer anderen Bank läuft. Ok. Aber wäre ich nicht verpflichtet das per Steuererklärung in der gleichen Periode zu verrechnen?


      Umgekehrt!! Es besteht keine Möglichkeit der Verlustverrechnung ohne Verlustbescheinigung!!!! Dein Gedankenansatz scheitert am Gesetz UND der Intention des Gesetzgebers. Wer das über Auslandsbanken macht hat dagegen u.U. ein Problem.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 09:44:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      ok, verstehe. Die hätten einfach gleich auf 2013 verzichten oder wenigstens Altverluste prioritär verrechnen lassen sollen. Zum Beispiel auch mit Dividenden und Zinsen. Schöne "Vereinfachung" das.


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