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    Abgeltungssteuer als Daytrader - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.15 12:10:08 von
    neuester Beitrag 09.04.15 14:46:54 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.210.811
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      Avatar
      schrieb am 08.04.15 12:10:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe diesen Beitrag schon im Daytrading-Forum gepostet, nun aber gesehen, dass es hier noch eine Sektion im Forum gibt, wo meine Frage besser aufgehoben ist:

      Ich bin vor kurzem auf einen Artikel gestoßen, der besagte, dass Personen, die kein reguläres Einkommen erzielen, einen Nichtverlangungsantrag bezüglich der Abgeltungssteuer stellen können. Daraus ergibt sich dann ein Freibetrag in Höhe von 8.000 Euro.
      Dies ist angeblich der Fall, wenn die betreffende Person Einkommen ausschließlich oder größtenteils aus Kapitalerträgen erzielen, wie etwa bei Rentnern oder Studenten, die einen größeren Betrag geerbt haben.

      Mein Einkommen erziele ich ja auch ausschließlich aus dem Daytrading, also glaube ich auf den ersten Blick, dass ich auch einen solchen Nichtverlangungsantrag stellen könnte.

      Kann mir jemand sagen, ob ich
      1. von der Regelung betroffen bin?
      2. bis 2009 eine Rückzahlung beantragen könnte?


      Nun habe ich mich informiert und bin darüber gestolpert, dass man eine NV beantragen kann, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Freibetrag von knapp über 8.000 Euro liegt.
      Meine Einnahmen aus dem Daytrading liegen aber deutlich höher.

      Nun stellt sich weiterhin die Frage, was passiert, wenn ich sagen wir mal 40.000 Euro im Jahr aus dem Daytrading erwirtschafte.
      Muss ich dann die vollen 40.000 Euro besteuern lassen oder nur die 40.000-8.000=32.000?

      Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 12:34:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Daraus ergibt sich dann ein Freibetrag in Höhe von 8.000 Euro.
      Das ist nicht ganz richtig, der Freibetrag ergibt sich nämlich nicht aus der NV (Nichtveranlagungsbescheinigung), sondern es ist der Grundfreibetrag gemeint, und den bekommst du so oder so.
      Die NV vereinfacht und beschleunigt das nur, weil die Steuern gar nicht erst abgeführt werden.

      1. von der Regelung betroffen bin?
      Nein, denn:
      Meine Einnahmen aus dem Daytrading liegen aber deutlich höher.


      2. bis 2009 eine Rückzahlung beantragen könnte?
      Wieso, hast du denn nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben?
      Für Pflichtveranlagte ist nach 4 Jahren Schluss, für alle anderen nach 7 (aktuell geht also noch zurück bis 2011 bzw. 2008, ohne Gewähr).

      Muss ich dann die vollen 40.000 Euro besteuern lassen oder nur die 40.000-8.000=32.000?
      Den Grundfreibetrag bekommst du immer. Aber nicht falsch verstehen, das Finanzamt wird nicht direkt 8000 Euro abziehen (genauer: 8354 Euro), sondern dieser Freibetrag ist bereits in der Steuertabelle eingerechnet.

      Bei 40.000 Euro sehe ich aber sowieso keine Erstattung, aus der Günstigerprüfung wird die Abgeltungsteuer als Sieger hervorgehen.

      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 12:40:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.516.286 von reckoner am 08.04.15 12:34:08Entweder verstehe ich was falsch, oder in den letzten Jahren sind meine Steuern falsch berechnet worden.


      Nochmal bitte ein ganz konkrete Antwort auf folgende Frage:

      Wenn ich ausschließlich durch Daytrading 40.000 Euro brutto generiere, wie hoch ist dann die Steuer, die ich entrichten muss?

      26,38% auf 40.000 Euro = 10.552 Euro Steuer
      oder
      26,38% auf 32.000 Euro = 8.442 Steuer

      ??

      Bevor ich mich jetzt aufrege, bitte eine klare Antwort drauf.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 12:45:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.516.286 von reckoner am 08.04.15 12:34:08
      Zitat von reckoner: Bei 40.000 Euro sehe ich aber sowieso keine Erstattung, aus der Günstigerprüfung wird die Abgeltungsteuer als Sieger hervorgehen.

      Stefan


      Stefan, zu kurz gesprungen...

      Wenn bisher keine StErkl. abgegeben wurde, eine NV bestand und Steuer einbehalten wurde, ergibt sich doch unabhängig von der Günstigerprüfung eine Erstattung, da auf alles über EUR 801/1602 25% einbehalten wurde. Im Übrigen beträgt bei einem zvE von TEUR 40 (Ledige; und damit wohl sogar über dem TO) eine ESt-Steuerbelastung von knapp TEUR 9 (das sind dann etwas unter 25%). Da sollte die allgemeine Veranlagung wohl schon punkten, oder?

      Gruß
      Taxadvisor

      Für die Vergangenheit bringt die NV-Bescheinigung ohnehin nichts. Sie wird bei der Bank eingereicht, diese kann dann vom Steuerabzug absehen, für die Vergangenheit wird aber nicht erstattet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 12:48:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.516.385 von Taxadvisor am 08.04.15 12:45:12
      Zitat von Taxadvisor: Bitte streichen:
      unabhängig von der Günstigerprüfung

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      Avatar
      schrieb am 08.04.15 13:21:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      Wenn ich ausschließlich durch Daytrading 40.000 Euro brutto generiere, wie hoch ist dann die Steuer, die ich entrichten muss?

      26,38% auf 40.000 Euro = 10.552 Euro Steuer
      oder
      26,38% auf 32.000 Euro = 8.442 Steuer
      Du sprichst hier von der Abgeltungsteuer, und die wäre 26,375% von 40.000 Euro (genauer, von 39201 Euro, den Sparer-Pauschbetrag gibt es ja auch noch).

      Auf Antrag wird aber geprüft, ob nicht die reguläre Besteuerung besser ist (Günstigerprüfung). Und erst dann kommen alle normalen Dinge ins Spiel, etwa der Grundfreibetrag, die Progression (Steuersatz ist abhängig vom Einkommen), Sonderausgaben (insb. Sozialversicherungsbeiträge).

      Eine NV kürzt das alles ab, es wird einfach keine Abgeltungsteuer einbehalten, und daher muss man auch keine Steuererklärung abgeben oder irgendwelche Anträge stellen. In deinem Fall gibt es aber keine NV, daher hast du nur die Wahl, entweder die 25% plus Soli zu akzeptieren oder die Günstigerprüfung zu beantragen.

      Wenn bisher keine StErkl. abgegeben wurde, eine NV bestand und Steuer einbehalten wurde
      Du meintest sicher "keine NV bestand", oder? Denn erstens fragt der TE ja erst danach (wenn er eine hätte würde sich die Frage wohl erübrigen), und zweitens schreibst du direkt dahinter "und Steuer einbehalten wurde", das passt ja nicht zur NV.

      ergibt sich doch unabhängig von der Günstigerprüfung eine Erstattung, da auf alles über EUR 801/1602 25% einbehalten wurde.
      Ja und, trotzdem würde bei 40.000 Euro der durchschnittliche Steuersatz über 25% liegen. [das ist falsch, siehe unten]

      Im Übrigen beträgt bei einem zvE von TEUR 40 (Ledige; und damit wohl sogar über dem TO) eine ESt-Steuerbelastung von knapp TEUR 9 (das sind dann etwas unter 25%). Da sollte die allgemeine Veranlagung wohl schon punkten, oder?
      Ja, richtig, ich hatte nur aus dem Bauch heraus geschätzt, dass es bei 40.000 Euro schon mehr als 25% sein müssten. Das stimmt aber nicht, es sind nur gut 22%. Dazu kämen dann noch die oben angesprochenen Punkte (Sonderausgaben etc.), also nochmal etwas weniger.
      Die Steuererklärungen nachzuholen und ab sofort immer eine abzugeben sollte sich lohnen (und schaden kann es eh nur in ziemlich außergewöhnlichen Fällen, es heißt ja Günstigerprüfung).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 14:01:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.516.349 von nordlicht100 am 08.04.15 12:40:43
      Zitat von nordlicht100: 1) Wenn ich ausschließlich durch Daytrading 40.000 Euro brutto generiere, wie hoch ist dann die Steuer, die ich entrichten muss?

      2) 26,38% auf 40.000 Euro = 10.552 Euro Steuer
      oder
      3) 26,38% auf 32.000 Euro = 8.442 Steuer


      Zu 1) kann keiner genau sagen, da vom "Brtto" noch persönliche Abzugsbeträge (Riester, KV, RV, agB etc.) abgezogen werden können.
      Zu 2) bei entsprechendem zvE TEUR 40 und KEINEM Antrag auf Günstigerprüfung
      Zu 3) bei entsprechendem zvE TEUR 40 (gerundet) und Antrag auf Günstigerprüfung.

      Im Ergebnis sind damit BEIDE Berechnungen korrekt. Die Höhe der Steuer hängt entscheidend von Deiner Erklärung und den ausgeübten Wahlrechten ab.

      Gruß
      Taxdvisor
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 16:59:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nordlicht100,
      „Entweder verstehe ich was falsch, oder in den letzten Jahren sind meine Steuern falsch berechnet worden.“

      In den Steuerbescheiden der letzten Jahre siehst du doch, wie viel Steuern du bezahlen mußtest. Lagen die unter deinem (Gewinn minus 801,-) multipliziert mit (25% plus Soli plus Kirchensteuer)?

      Solltest du gar keine Steuererklärung abgegeben haben – man sagt ja oft vorschnell irgendwas - , könntest du die Erklärungen mit Anlage KAP für die letzten Jahre nachholen. Möglicherweise kommt eine Steuererstattung dabei heraus. Eine Nachzahlung oder Strafe kann sich nicht ergeben. Eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wurde von der Bank ja schon einbehalten.

      Eine NV-Bescheinigung kannst du beantragen, wirst sie aber bei ca 40.000,- erwarteten Kapitalerträgen bestimmt nicht erhalten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 17:13:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.518.686 von alzwo am 08.04.15 16:59:54
      Wenn man seine Beiträge liest dürfte folgende Situation sein:

      Der User hat nur Einnahmen aus Kapitalerträgen und hat in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht, warum wird wohl sein Geheimnis bleiben.

      Er hat dann irgendwo etwas von einer NV-Bescheinigung gelesen, dazu hat er irgendwo mitbekommen dass es ja einen sogenannten Grundfreibetrag gibt.

      Jetzt möchte er beides kombinieren, was natürlich blanker Unsinn ist.

      Wie in seinem anderen Thrad (er hat ja fast identisch einen zweiten eröffnet) schon geschrieben wird er eine NV-Bescheinigung nie bekommen.

      Damit dürfte das Problem sowieso erledigt sein.

      Er soll für die Jahre welche noch möglich eine Steuererklärung abgeben um sich ein paar TSDer an zuviel bezahlter Steuern zurückzuholen, und in Zukunft generell eine Steuererklärung abgeben, da es ja logischerweise durch die Günstigerprüfung nie zu Steuernachzahlungen kommen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 19:21:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      Zu 2) bei entsprechendem zvE TEUR 40 und KEINEM Antrag auf Günstigerprüfung
      Zu 3) bei entsprechendem zvE TEUR 40 (gerundet) und Antrag auf Günstigerprüfung.
      ???
      Wieso sollte es bei Günstigerprüfung zu einem Steuersatz von - zufällig auch - 26,375% kommen? Wie ich schon - mich selber korrigierend - erwähnt hatte, liegt der Steuersatz wohl unter 23%, niemals aber über 25%
      Und das nur 32000 Euro versteuert werden ist zwar formal korrekt, verwirrt aber bestimmt die meisten nur. Ich wiederhole nochmal, der Grundfreibetrag (aktuell 8354 Euro) wird nicht abgezogen, er ist in den Steuertabellen bereits eingerechnet.

      Stefan

      PS: Ich hatte oben 39201 Euro geschrieben, sollte natürlich 39199 Euro heißen. :)
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 14:41:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also ich verstehe die Frage und die Antworten hier überhaupt nicht…..wenn du Gewinne erzielst dann wird die Abgeltungssteuer schon automatisch von deinem Broker an das jeweilige Finanzamt entrichtet. Du hast dann automatisch dein Nettobetrag auf dem Konto….wenn du 40 k Euro im Jahr brutto verdienst, dann werden ca. 28% abgezogen inkl. Soli+Kirche ( je nach Bundesland ) und damit hat sich die Sache gegessen. Wozu soll man da ne Steuererklärung noch ausfüllen…..?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 14:46:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.526.276 von Chewi am 09.04.15 14:41:11
      Wenn er sonst keine weiteren Einnahmen hat kann er durch die Günstigerprüfung durchaus ein paar TSD Euros von der bezahlten Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer zurückerhalten.

      Ist natürlich bei jedem verschieden je nach weiteren abzugsfähigen Kosten wie private KV, andere Versicherungen usw.


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