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    Wichtige Frage zum Verlustrücktrag!Bitte um Antwort! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 15:36:06 von
    neuester Beitrag 26.09.01 10:57:38 von
    Beiträge: 7
    ID: 477.460
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      schrieb am 24.09.01 15:36:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      1.) Darf man durch Verlustrücktrag von 2000 die Spekulationsgewinne von 1999 unter die 1000.-DM-Grenze drücken? Gilt das Gesetz/die Regelung überhaupt schon für 1999 ?

      2.) Muß man dann überhaupt eine Steuererklärung machen, da man wegen der Verluste nicht steuerpflichtig wäre?!

      Wenn jemand Bescheid weiß, wäre es nett, wenn er antworten würde!

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 21:11:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Rücktrag von Speku-Verlusten aus 2000 nach 1999 ist möglich. Das Gesetz gilt ab 2000, dh.h., ab dem Jahr 2000 besteht die Möglichkeit zum Verlustrücktrag (also hier von 2000 auf 1999). Wenn falsche oder unvollständige Angaben keinerlei Einfluss auf die Steuer haben oder sich die Steuer gar erhöht, tritt Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nicht ein.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 21:14:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Frage, ob eine ESt-Erklärung gemacht werden muss, ist missverständlich. Ist damit gemeint, ob eine ESt-Erklärung abgegeben werden muss, oder ist gemeint, ob in der Est-Erlärung Speku-Gewinne unter 1000 DM angegeben werden müssen?
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 02:56:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Erst einmal Danke an "Nataly" wegen der Beantwortung soweit.

      Ich meine damit, ob überhaupt (erstmalig) eine ESt-Erklärung abgegeben werden muss, da man bei einem Verlustrücktrag unter die 999.-DM-Freigrenze fallen würde.

      Für eine Antwort wäre ich dankbar.

      Rolf.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 18:16:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soll das heißen, dass du bisher noch nie eine ESt-Erklärung abgegeben hast und nun wissen willst, ob du für 1999 eine abgeben sollst? In erster Linie ist zu prüfen, ob du aus anderen Gründen als den Speku-Einkünften zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet bist.Wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hast, erfolgt die Prüfung nach § 46 EStG. Im Moment blick ich bei dir noch nicht voll durch.

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      Avatar
      schrieb am 26.09.01 00:33:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genauer formuliert:

      Muß man eine ESt-Erklärung überhaupt (erstmals) abgeben, wenn man durch Verlustrücktrag unter die 1000.-DM-Grenze fällt und sonst nicht steuerpflichtig ist, da man nichtselbständige Einkünfte weit unter dem Existenzminimum bezogen hat?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 10:57:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Problem liegt darin, dass der Verlustrücktrag voraussetzt, dass der Verlust vom Finanzamt festgestellt worden ist. Ich nehme an, du hast bisher nur selber berechnet, dass ein Verlustrücktrag dazu führen würde, dass der Speku-Gewinn unter DM 1000,-- fällt. Korrekt wäre es, den Speku-Gewinn anzugeben. Allerdings vermute ich, dass die Berücksichtigung des Speku-Gewinns bei deinen niedrigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu einer ESt-Pflicht führt.Wenn trotz Berücksichtigung des Speku-Gewinns unterm Strich keine ESt entsteht, liegt zumindest keine Steuerhinterziehung vor. Zusammenfassend: Du müsstest eigentlich schon eine ESt-Erklärung abgeben.


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