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    Gerichtsurteil - jetzt dürfen auch in D den Tieren die Hälse abgeschnitten werden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.04 14:51:58 von
    neuester Beitrag 17.12.04 20:55:06 von
    Beiträge: 33
    ID: 936.953
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      schrieb am 17.12.04 14:51:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 14:56:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      mussten sie ja erlauben, sonst könnte die türkei ja nie in die EU. die werden wohl kaum auf ihre schächtungen verzichten, nur weil sie in die EU wollen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 14:57:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      schon mal in nem Schlachthof gewesen, du Spinner :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 14:59:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich frage mich nur, ob es eine religion gibt, die zwingend zu eigenen ritualen kanibalismus fordert. dann wird das sicher auch irgendwann erlaubt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:08:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das passiert, wenn in Europa schon jetzt mehr Muslime leben als Holländer.

      Eigentlich müßte sowas ja besonders die Grünen auf die Palme bringen, aber ausgerechnet die befürworten ja sogar die Schächtung. Wie tolerant.....

      Interessant dazu auch diese Diskussion: Thread: Wir haben es geahnt! Psychisch Kranke wählen Grün

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      schrieb am 17.12.04 15:11:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heisst das, dass ich Terroristen

      den Hals abschneiden darf ? :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:12:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3....Beim Schächten, soweit muß ich dich aufklären, wird das betroffene Tier im Gegensatz zu der hier üblichen Schächtung aber zunächst durch einen Elektrostoß betäubt oder direkt durch einen Bolzenschuß in den Kopf getötet. Beim im arabischen Raum üblichen Schächten wird dem Tier bei vollem Bewußtsein die Kehle durchtrennt und dann aufgehangen, so daß es langsam ausbluten kann. Macht das Fleich angeblich schon weich, so sagte man mir. Ich hingegen vertraue auch weiterhin auf meinen Zahnarzt und meine Fähigkeit Messer und Gabel korrekt zu benutzen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:13:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      #3
      Genau.....
      Dort geht es schlimm zu !!! Danke an Gutmensch Künast !!!!

      Hintergrund.....
      Früher wurden "Rindviecher" mit dem Bolzenschussgerät getötet.
      Leider hat das nicht immer 100% funktioniert.
      Ein paar waren nur bewustlos.
      Doch die "Viecher" wurde dann mit dem sogenannten Rückenmarkzerstörer "umgebracht" (sie waren ja noch betäubt und nach diesem Eingriff mit 100%er Wahrscheinlichkeit TOT).
      Der "Rückenmarkzerstörer" wurde aber von Künast wegen BSE verboten. (Das Ding wurde durch das Loch vom Bolzen eingeführt und mit einer Kurbel wurde das Rückenmark zerstört).
      Die Folge ist , das ca. jetzt ein paar "Viecher" wieder wach werden.
      Doch sie hängen schon am Hacken :(
      Aber das ist nicht weiter schlimm nach einiger Zeit sterben sie von ganz alleine.....

      Gruß an die Grünen Gutmenschen :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:16:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bevor die Sozen sich wieder dran ergötzen:

      Beim Schächten, soweit muß ich dich aufklären, wird das betroffene Tier im Gegensatz zu der hier üblichen Schlachtung zunächst durch einen Elektrostoß betäubt oder direkt durch einen Bolzenschuß in den Kopf getötet. Beim im arabischen Raum üblichen Schächten wird dem Tier bei vollem Bewußtsein die Kehle durchtrennt und dann aufgehangen, so daß es langsam ausbluten kann. Macht das Fleich angeblich schon weich, so sagte man mir. Ich hingegen vertraue auch weiterhin auf meinen Zahnarzt und meine Fähigkeit Messer und Gabel korrekt zu benutzen.

      Ich weiß, jetzt habe ich so manchen Sozen um den Spaß gebracht, mich zu korrigieren. Aber wahrscheinlich wäre das sowieso nicht korrekt erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:19:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben!
      Leo Tolstoi (1828-1910)

      Wahrlich ist der Mensch der König aller Tiere, denn seine Grausamkeit übertrifft die ihrige. Wir leben vom Tode anderer. Wir sind wandelnde Grabstätten!

      Ich habe schon in jüngsten Jahren dem Essen von Fleisch abgeschworen, und die Zeit wird kommen, da die Menschen wie ich die Tiermörder mit gleichen Augen betrachten werden wie jetzt die Menschenmörder.
      Leonardo da Vinci (1452-1519)

      Gerechter Gott! Aus wievielen Marterstunden der Tiere lötet der Mensch eine einzige Festminute für seine Zunge zusammen!
      Jean Paul (1763-1825)

      Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen und unedlen Volkes.
      Alexander von Humboldt (1769-1859)

      Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur die Menschenfresserei, sondern jeder Fleischgenuss als Kannibalismus gilt.
      Wilhelm Busch (1832-1908)

      Rein durch ihre physische Wirkung auf das menschliche Temperament würde die vegetarische Lebensweise das Schicksal der Menschheit äusserst positiv beeinflussen können.
      Albert Einstein (1879-1955)

      Die Grausamkeit gegen die Tiere und auch schon die Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Leiden ist meiner Ansicht nach eine der schwersten Sünden des Menschengeschlechts. Sie ist die Grundlage der menschlichen Verderbtheit. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat er dann, sich zu beklagen, wenn auch er selber leidet?
      Romain Rolland (1866-1944)

      Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
      Arthur Schopenhauer (1788-1860)
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:24:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      @4 stfan: Kommt alles noch. :laugh:

      In einem neuerlichen Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einem muslimischen Prediger aus Mittelhessen das grundsätzliche Recht auf das rituelle Töten von Ungläubigen zugebilligt. In seinem am Freitag bekannt gegebenen Urteil kamen der elfte Senat beim Kasseler VGH zu der Auffassung, eine Ausnahmegenehmigung für das Töten der Ungläubigen ohne vorherige Betäubung sei dann zu erteilen, wenn der betreffende Prediger eine «zwingende religiöse Vorschrift» für diese Tötungsweise nachweisen könne. Allerdings verschärfte die Kammer die Auflagen bezüglich des Ungläubigenschutzes, der seit einem Verfassungsgerichtsurteil in dieser Sache als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde. (Az. 11 UE 317/03)

      Erstritten hat das Urteil der Prediger Osma bin Chomenei aus Aßlar, der dafür bereits einmal bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war und von den Karlsruher Richtern im Januar 2002 Recht bekommen hatte. Weil der Bundestag anschließend den Ungläubigenschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufnahm, hatte der VGH nun erneut zu entscheiden. Ein ursprüngliches Urteil der Kasseler Verwaltungsrichter hatte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vor knapp drei Jahren aufgehoben.

      In seinem neuerlichen Spruch sprach der VGH dem Karlsruher Urteil wegen der zwischenzeitlich erfolgten Grundgesetzänderung eine fortbestehende «Bindungswirkung» in punkto Ungläubigenschutz ab. In Abwägung des Ungläubigenschutzes gegen die Rechte von Religionsgemeinschaften kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, der Gesetzgeber könne «dem Töten von Ungläubigen als Bestandteil zwingender religiöser Vorschriften vor allem in der islamischen Glaubenswelt Rechnung» tragen.

      Das Staatsziel Ungläubigenschutz muss nach diesem Urteil allerdings in Form verschärfter Auflagen zum Ausdruck kommen. So reiche es nicht mehr, nur «substantiiert und nachvollziehbar» darzulegen, dass gemeinsame Glaubensüberzeugungen einer Religionsgemeinschaft zwingend das Töten erfordern. Das müsse vielmehr tatsächlich nachgewiesen werden.

      In dem Fall aus Mittelhessen sei dieser Nachweis unter anderem durch die Vorlage hunderter eidesstattlicher Versicherungen von Zuhörern des muslimischen Predigers gegeben. Solch bindende Glaubenüberzeugung habe der Staats zu berücksichtigen und sich einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnisse zu enthalten. Somit verpflichteten die Kasseler Richter das Land Hessen, dem Ansinnen des Klägers auf eine Ausnahmegenehmigung neu zu entscheiden.

      Die zuständige Behörde dürfe der Ausnahmegenehmigung allerdings Nebenbestimmungen beifügen. Als Beispiele für solche Auflagen nannte der VGH Anforderungen an die Fixiermöglichkeiten für die Ungläubigen, an ein geeignetes Betäubungsgerät, an die Art und Weise des Schnitts, an die Beschaffenheit des Tötungsinstruments oder an die Art und Dauer der ärztlichen Überwachung. Revision ließ der elfte VGH-Senat nicht zu. Allerdings ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. (Quelle: VGH in Mitteilung)
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:27:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      :D :D
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:38:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 16:29:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hab mal "bayram", ein hohes islamisches Fest in einem Dorf erlebt.

      Die "Straße" war ein einziges Rinnsal vom Blut geschächteter Schafe. Meine Freundin kriegte nen Anfall und hat seitdem kein Lamm mehr gegessen.:laugh:

      Sehe das "schächten" aber nicht sooo eng. Kann mich noch an die eine oder andere Hausschlachtung in meiner Jugend erinnern, da gings oft weit brutaler zur Sache.:D
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 16:37:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tja, die muslimisierung Deutschlands schreitet vorwärts. Nur ein Systemwechsel wir Deutschland retten können.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 16:41:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es ist mir im übrigen Sch....egal, welche Irrsinnsgesetze gegen das Deutsche Volk von Wahnsinnig gewordenen etablierten Politikern und Juristen, in dieser jetzigen "Endphase" noch ersonnen werden, denn der Systemwechsel kommt, da könnt ihr sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 16:45:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14
      Vielleicht wird das ja der 1. Muslimische Feiertag in Deutschland....
      Da freun sich sicherlich die "Roten" ... (allein schon wegen der Farbe)

      #16
      Hoffentlich.... :(
      Auf jeden Fall bricht hier bald die Anarchie durch ......
      Aber das war doch das Ziel der 68er .... oder ????:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 17:26:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      #14 derdieschnautze....

      Die Methoden der früheren Hausschlachtungen sind Vergangenheit. In Deutschland (und in vielen anderen Ländern) hat man sich den technischen Möglichkeiten angepasst.

      Auch in der christlichen Glaubenstradition ist das Osterlamm aus Fleisch und Blut schon vor vielen Jahren durch ein Backwerk ersetzt worden. Ich glaube daß es geradezu eine Auszeichnung des Durchschnitts-Christen ist, eine Tradition durch Symbolhandlungen zu ersetzen. Hätten wir dazu auf die Order des Papstes gewartet, währen wir vermutlich ebenfalls noch im Mittelalter.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 17:29:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      #8
      Oh Mann
      Immer noch lieber ein paar "Viecher", die nicht gleich auf die Sekunde tot sind, als 1 BSE - Rind , bei dem mit deinem"Rückenmarkzerstörer" alles verseucht wird.
      Und umbringen ist umbringen!!
      Solange Fleisch gegessen wird, wird auch geschlachtet.Und da ist es echt scheissegal, ob die Tiere jetzt "glücklich" oder unglücklich umgebracht werden.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 17:33:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      @derwelsche,

      selbstverständlich. Ich hab das auch auf die Bräuche in der Türkei bezogen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 17:38:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19 jackyone

      Bei der rein deutschen Tierhaltung und -tötung wars den Grünen bisher alles andere als egal. Erst im Sinne der Multikulti wurde differenziert, wer was darf oder auch nicht.

      Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 17:46:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      ..ich versteh die Aufregung nicht wirklich. Juden dürfens auch, warum nicht die Muslime- die nachweisen können- das ihr Glaube das auch erfordert.
      Damit wir uns nicht falsch verstehen, in der Kopftuchfrage beispielsweise, bin ich strikt gegen derartige religiöse Bezüge in der Schule.
      Aber ich persönlich glaube, dass die Viecher im Schlachthof, die mitansehen dürfen, wie ihre "Vorderkühe" nen Bolzen ins Hirn bekommen, selbiges teilweise verspritzen und dann unter jämmerlichen Lauten und unter Krämpfen und Zuckungen zusammenbrechen auch nicht glücklicher sterben.
      Finde es eher lächerlich, dass der Tierschutz extra ins GG kam. Was soll das, war vorher auch schon hineinzulesen..
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 18:11:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      # 11 für Generalzocker :D

      Was sagt der heilige Koran zur rituellen Schlachtung von Ungläubigen ?
      Treffen hier Tierschutzbestimmungen überhaupt zu, oder sind diese sogar überflüssig ?

      Sure 8,55
      Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Allah jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden

      Wie bei der rituellen Schlachtung der Ungläubigen vorzugehen ist, erklärt Sure 8,12

      "Ich bin mit euch; so festigt denn die Gläubigen In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen Trefft sie oberhalb des Nackens (mit dem Schwert) und schlagt ihnen jeden Finger ab!"

      Noch Fragen ?
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 18:23:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es gibt auch andere Religionen, die hier in Deutschland schächten dürfen. Da kräht kein Hahn nach ;) Weshalb solche ein Aufstand? Nur weil es Moslems sind? Oder anders formuliert: wieso sieht man das Schächten nicht generell - ohne Bezug auf eine bestimmte Religion - als verwerflich an :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 18:25:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      derwelsche
      Ich schätze mal, den Viechern sind auch die Grünen scheissegal.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 18:50:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      die Sauerei bei solchen Urteilen und Gesetzen ist, daß hier ein real existierendes Lebewesen geringer geschätzt wird, als das Bedürfnis von religiös orientierten Menschen, die glauben, sich an Gebote eines Gottes halten zu müssen, dessen Existenz in keiner Weise belegt ist, und es höchst zweifelhaft ist, ob der prophetische Überbringer dieser angeblichen Gottesbotschaft überhaupt ein solches Gottessprachrohr war.

      Das andere sind die zahlreichen Sonderreglungen für Moslems auf immer mehr Gebieten, wo letztlich Scharia-Recht etabliert wird.

      Hinzu kommt die Praxis, daß Moslems sehr gnädig bestraft werden, wenn sie Verbrechen begehen, sofern sie glaubhaft machen können, daß diese Verbrechen im Zusammenhang mit ihrem Glauben stehen, quasi religiös legitimiert sind.

      Etwa bei Ehrenmorden, innerfamiliärer Gewalt......

      Klassenjustiz eben - von wegen vor dem Gesetz sollen alle gleich sein :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 19:21:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      #24 kniebeisser

      Da hast Du natürlich recht.
      Bei einer bestimmten Religion traut man sich aus "historischen" Gründen nicht gegen anzugehen.

      #25 jackyone

      Vermutlich liegts daran, daß den Viechern noch keiner gesagt hat, wer ihre Interessen politisch vertritt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 19:51:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Unabhängig davon, dass ich das Schächten nicht gerade schätze - in Deutschland werden tagtäglich tausende Tiere geschlachtet, die ein jämmerliches Leben hinter sich haben. Eingepfercht auf kleinstem Raum (ein Huhn hat mittlerweile einen Anspruch auch ein DIN A4 grossen Käfig), zum Leben verdammt, bis sie endlich erlöst werden.
      Darüber stört sich hier keiner. Lieber ein angenehmes Leben, und einen Tod durch Schächten, als solch ein dahinvegetieren und einen schnellen Tod.

      Nicht, dass wir uns falsch verstehen - ich esse gern Fleisch und nehme auch die damit verbundenen "Tierquälereien" in Kauf. Alles andere wäre verlogen. Wenn ich das eine schon akzeptiere, weil es mich betrifft, wieso sollte ich dann das kleiner Übel nicht auch akzeptieren? Nur weil es religiös bedingt ist?
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 19:55:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28,

      annehmbares Argument.

      Hab mal gesehen wie in Polen Gänse und Enten gemästet werden. Da sollten sich unere Paradegrünen mal drum kümmern.

      Denen wird das Futter mit Druck ins Maul "geschossen".
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:12:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ist also so ähnlich wie unterm Tresen/Bierfass hängen ;)
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:16:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nicht ganz.

      Eher so, als würde man Dir das Bier bis zum überlaufen mit Gewalt einflößen.:laugh:

      Dreimal täglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:49:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Also Oktoberfeststimmung bei Polnischen Gänsen :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:55:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      und Weihnachtsendstimmung
      bei den properen chinesischen Mastgänsen :D

      Wieviel Millionen Stück Gänse hat der Genosse Schröder
      im Tausch gegen den Transrapid für uns erworben
      :laugh:


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