Infos zur In-Motion AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.09.05 16:16:24 von
neuester Beitrag 08.09.05 16:55:23 von
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Leider kann man über die In-Motion AG wenig in Erfahrung bringen.
Gibt es einen Bericht zur HV oder Nachrichten zur Insolvenz?
Grüsse Biokonom
Gibt es einen Bericht zur HV oder Nachrichten zur Insolvenz?
Grüsse Biokonom
die Insolvenz wurde mangels Masse nicht eröffnet (siehe Mitteilung auf insolvenzbekanntmachungen.de)
Was das heißt ist doch wohl klar.
Was das heißt ist doch wohl klar.
[posting]17.830.103 von Likos am 08.09.05 16:20:38[/posting]Stimmt nicht
Die haben die Insolvenz zurueckgezogen und warten nun auf einen neuen Investor, der eine KE durchfuehrt.
Die haben die Insolvenz zurueckgezogen und warten nun auf einen neuen Investor, der eine KE durchfuehrt.
[posting]17.830.103 von Likos am 08.09.05 16:20:38[/posting]Nachzuleden unter:
Amtsgericht Frankfurt AKZ 810 IB 426/05
Amtsgericht Frankfurt AKZ 810 IB 426/05
wurde nicht zurückgezogen, sondern abgelehnt.
Aufgrund des Mangels-Masse-Beschlusses
ist das Insolvenzantragsverfahren beendet; eventuell angeordnete Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben,
wird, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Personengesellschaft des Handelsrechts (OHG, KG) oder eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft) handelt, mit der Rechtskraft des Beschlusses die Gesellschaft/Genossenschaft aufgelöst (§§ 131 Abs. 2 Ziff. 1, 161 Abs. 2 HGB, 262 Abs. 1 Ziff. 4 AktG, 60 Abs. 1 Ziff. 5 GmbHG, 81 a Ziff. 1 GenG); die Auflösung wird in das Handels-/Genossenschaftsregister eingetragen,
wird der Schuldner ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (§ 26 Abs. 2 InsO).
Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach 5 Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung kommt – auch nach Befriedigung aller Gläubiger - nicht in Betracht.
Aufgrund des Mangels-Masse-Beschlusses
ist das Insolvenzantragsverfahren beendet; eventuell angeordnete Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben,
wird, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Personengesellschaft des Handelsrechts (OHG, KG) oder eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft) handelt, mit der Rechtskraft des Beschlusses die Gesellschaft/Genossenschaft aufgelöst (§§ 131 Abs. 2 Ziff. 1, 161 Abs. 2 HGB, 262 Abs. 1 Ziff. 4 AktG, 60 Abs. 1 Ziff. 5 GmbHG, 81 a Ziff. 1 GenG); die Auflösung wird in das Handels-/Genossenschaftsregister eingetragen,
wird der Schuldner ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (§ 26 Abs. 2 InsO).
Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach 5 Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung kommt – auch nach Befriedigung aller Gläubiger - nicht in Betracht.
Danke für die Stellungsnahme.
War jemand auf der HV.
Grüsse Biokonom
War jemand auf der HV.
Grüsse Biokonom
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