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eröffnet am 05.12.05 18:43:29 von
neuester Beitrag 06.12.05 14:14:05 von
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ID: 1.024.527
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Hallo,
meine Schwiegermutter steht vor dem Hausverkauf sie besitzt diese Immobilie seit 1996. Fallen dort dann Steuern an??
Und wenn ja wie hoch fallen die aus?
Ich bitte dringend drum mir zu antworten.Jeder der Ahnung hat.
Gruß Guinnes
Danke Danke
meine Schwiegermutter steht vor dem Hausverkauf sie besitzt diese Immobilie seit 1996. Fallen dort dann Steuern an??
Und wenn ja wie hoch fallen die aus?
Ich bitte dringend drum mir zu antworten.Jeder der Ahnung hat.
Gruß Guinnes
Danke Danke
Ziemlich sicher bin ich, dass Gewinne aus Verkäufen von Immobilien innerhalb von 10 Jahren nach Kauf spekulationssteuerpflichtig sind.
Dies trifft ja hier wohl zu.
Wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer bin müßte Deine Schwiegermutter den erzielten Gewinn zu ihren sonstigen Einkünften hinzu rechnen und dann ihr Gesamteinkommen mit dem dafür gültigen Steuersatz versteuern... .
Bin aber weder Jurist noch Steuerberater, also noch auf weitere Meinungen warten... .
Gruß, Pfeiffermitdreif
Dies trifft ja hier wohl zu.
Wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer bin müßte Deine Schwiegermutter den erzielten Gewinn zu ihren sonstigen Einkünften hinzu rechnen und dann ihr Gesamteinkommen mit dem dafür gültigen Steuersatz versteuern... .
Bin aber weder Jurist noch Steuerberater, also noch auf weitere Meinungen warten... .
Gruß, Pfeiffermitdreif
Und nicht zu vergessen, das die "benutzte" AfA gewinnsteigernd angesetzt wird. Da kommt bei dem Zeitraum richtig Geld zusammen.
Warum diese Aufregung? - Jeder zuständige Finanzbeamte muß hierüber Auskunft geben. - Oder handelt es sich vielleicht um einen versteckten Schwarzbau das dem Finanzamt zwecks Grundsteuerbeitreibung noch nicht bekannt war.
Hallo,
ja, falls sie vermietet war, und durch den Verkauf ein Gewinn erzielt wurde (natürlich nur dann:laughda innerhalb der 10 Jahresfrist;
nein, falls sie sie selbst bewohnt hat!!
Gruß, Phase
ja, falls sie vermietet war, und durch den Verkauf ein Gewinn erzielt wurde (natürlich nur dann:laughda innerhalb der 10 Jahresfrist;
nein, falls sie sie selbst bewohnt hat!!
Gruß, Phase
ich schilder den Fall mal genauer.
Nach dem Erben und Auszahlung der anderen Erben ist das Objekt in ihre Hände gekommen.
Ich meine aber das Sie zum auszahlen weniger bezahlt hat als sie jetzt bekommen soll.
Steuern oder nicht, eigentlich denke ich ist das durch die Erbschaftssteure doch schon weg oder??
Dringen, Danke
Guinnes
Nach dem Erben und Auszahlung der anderen Erben ist das Objekt in ihre Hände gekommen.
Ich meine aber das Sie zum auszahlen weniger bezahlt hat als sie jetzt bekommen soll.
Steuern oder nicht, eigentlich denke ich ist das durch die Erbschaftssteure doch schon weg oder??
Dringen, Danke
Guinnes
ganz ruhig bleiben.......
1.....wurde das haus vermietet oder selbst bewohnt ?
2.....hat Sie die Afa( wenn ja welche , dürften aber 2 % p.A.gewesen sein ) in Anspruch genommen...??? Schau auf die Steuererklärung !
3....Wird Sie vorraussichtlich einen Gewinn erzielen ??? Gibt es schon Käufer ???
4. beim Ansetzbaren Wert ( wie hoch beim Erbe angesetzt ?) mußt Du zum Steuerberater !
fazit.....ich würde warten bis die 10 jahre um sind auch wenn sich das was ändern soll in der gesetzgebung es sei denn Sie verkauft mit verlust....dann wirkt sich der verlust natürlich positiv auf die EK Steuer aus.
So ist nun mal die Gesetzgebung in Deutschland...man hat manchmal den Eindruck das wirklich für jeden ein anderer sachverhalt gilt..
E.H.
1.....wurde das haus vermietet oder selbst bewohnt ?
2.....hat Sie die Afa( wenn ja welche , dürften aber 2 % p.A.gewesen sein ) in Anspruch genommen...??? Schau auf die Steuererklärung !
3....Wird Sie vorraussichtlich einen Gewinn erzielen ??? Gibt es schon Käufer ???
4. beim Ansetzbaren Wert ( wie hoch beim Erbe angesetzt ?) mußt Du zum Steuerberater !
fazit.....ich würde warten bis die 10 jahre um sind auch wenn sich das was ändern soll in der gesetzgebung es sei denn Sie verkauft mit verlust....dann wirkt sich der verlust natürlich positiv auf die EK Steuer aus.
So ist nun mal die Gesetzgebung in Deutschland...man hat manchmal den Eindruck das wirklich für jeden ein anderer sachverhalt gilt..
E.H.
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