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    Urteil: T-ONLINE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.00 17:06:48 von
    neuester Beitrag 27.03.00 18:41:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 104.673
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      Avatar
      schrieb am 27.03.00 17:06:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt schon jemand das heutige Urteil bezueglich der Bevorzugung von T-ONLINE-Kunden bzw. der Fragebogenaktion.

      Die Pressemitteilung von AOL ist ja noch etwas schwammig....

      Gruss an alle T-ONLINE Kunden
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 17:09:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      ????
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 18:41:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Montag, 27. März 2000, 18:23 Uhr

      AOL und T-Online einigen sich beim Aktienvorzug
      Düsseldorf (dpa) - T-Online-Kunden bekommen auch weiterhin einen Bonus bei der Aktienvergabe im April. AOL und T-Online legten ihren Streit bei. Beide Konkurrenten einigten sich darauf, dass T-Online die Werbung für die Bevorzugung der eigenen Kunden und einen umstrittenen Fragebogen einstellt. Im Gegenzug können die T-Online- Kunden, die bis zum 23. März Mitglied geworden sind, mit Vorteilen bei der Aktienvergabe rechnen. Das gilt nicht für neue Kunden, die seit bei Donnerstag bei T-Online sind.


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