checkAd

    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 26)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
    ID: 1.048.122
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 99.421
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0006765506 · WKN: 676550
    0,7200
     
    EUR
    +1,41 %
    +0,0100 EUR
    Letzter Kurs 11.05.18 Frankfurt

    Werte aus der Branche Chemie

    WertpapierKursPerf. %
    0,6700+2.945,45
    2,0100+25,63
    711,50+13,05
    2,9400+12,64
    12,510+10,03

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 26
    • 66

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 12:18:10
      Beitrag Nr. 405 ()
      :confused:Fragen über Fragen:

      Fehlt eventuell Geld für den Druck des Geschäftsberichtes oder für den Bericht des WP
      oder für Kosten einer HV oder alles zusammen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 12:14:55
      Beitrag Nr. 404 ()
      Fragen über Fragen:

      Fehlt eventuell Geld für

      den Druck
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 16:47:14
      Beitrag Nr. 403 ()
      Für Geschädigte und Neuerwerber:

      "§ 37b WpHG
      Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen"

      "(1) Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte

      1. die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
      2. die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.
      (2) Nach Absatz 1 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass die Unterlassung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

      (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Dritte die Insiderinformation im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 bei dem Erwerb oder im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 bei der Veräußerung kannte.

      (4) Der Anspruch nach Absatz 1 verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Dritte von der Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Unterlassung."

      B.M. könnte sich zwar auf Unkenntnis berufen - aber wegen Compliance mit Ehefrau Bi.M. eigentlich nicht rausreden.
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 18:58:10
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.082.780 von hitman69 am 20.10.14 13:00:05... und den Rest verschläft er!

      hitman69: Natürlich sind wir in der Beurteilung beieinander - auch wenn die
      Standpunkte hin und wieder mal abweichen:

      Es sind nicht nur zwei. Das ganze Rudel gehört in den Sack gesteckt!

      Aber B.M. spielt auf Zeit. Und wenn dann die Ordnungsbehörden auch noch ausreichend Zeit für Ermittlungen brauchen, um handfest anzugreifen, ist die Verjährung schon eingetreten.

      Mal sehen, wie das weiter geht. Da es noch keinerlei Mitteilungen gibt, scheint sich was anzubahnen. Hörte kürzlich, dass die Stimmrechtsmitteilungen zu früheren HV möglicherweise nicht mit den Gegebenheiten übereingestimmt haben könnten. Das würde zwar HV-Beschlüsse nicht anfechtbar machen, aber eventuell strafrechtlich relevant werden.
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 13:00:05
      Beitrag Nr. 401 ()
      Das bleibt abzuwarten, inwieweit eine HV noch stattfindet. Aber ich teile Die Auffassung der Pedrosolinischen Glaskugel. Allerdings kann man dann nur hoffen, dass im Falle der Insolvenz der richtige Verwalter am Start ist und vor auch die Staatsanwalt einmal näher mit einigen Dingen beschäftigt.

      Wir machen das, was wir immer gemacht haben: Wir warten getreu dem Motto "Die Hälfte seines Lebens wartet der Mensch vergebens!"
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,0400EUR +4,11 %
      JanOne: 700% Chance im Sog von Coinbase, Riot und Marathon?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 15:00:25
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.076.399 von hitman69 am 19.10.14 10:19:25B.M. hat sich stets rechtzeitig "aus dem Staube" gemacht, um für den nächsten Fall rechtsfähig zu bleiben.

      Und er kann bei NYHAG stets darauf verweisen, auf welch dünnen Eis er sich bewegt und welche Unwägbarkeiten die Firma möglicherweise nicht verkraften kann (siehe Geschäftsberichte, Kapitalerhöhungen mit und ohne Erfolg, Lieferantenkredite,
      Stundungen, Vergleiche).

      Es bleiben natürlich die dubiosen Beteiligungen wie Flavus (NYH-Environment), Voigtländer, für deren Kauf die Aurora (heute Backbone...) wohl üppig kassiert und B.M. über Beteiligungen mit MVV/Patrio Plus ordentlich eingesammelt hat.

      Auch die Trennung von seinen ehemals direkt und indirekt kontrollierten NYHAG-Anteilen und damit Einstieg einer engagierten Neu-Großaktionärin Bi.M., die ihre
      Absichten nach § 27 WpHG ja deutlich artikuliert hat, könnte er als Hinweis auf seine unermüdlichen "Rettungsversuche" ins Feld führen.

      Aber es wird ihm nix mehr nützen. Die Lizenzhalter für die Hercules Sägemann-Produkte dürften schon eine Auffanglösung für sich gebastelt haben.

      Und die würde frei von allen Verbindlichkeiten und belastendem Personal sein.

      Meine Glaskugel sieht keine HV mehr.
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 10:19:25
      Beitrag Nr. 399 ()
      Hallo Pedrosolino

      schweigen, lügen sowie im Stillen dealen war doch schon immer eine Spezilität von BM mit BG im Schlepptau.

      Im übrigen suche ich immer noch eine Firma, die von BM geführt wurde, die überlebt hat. Bis dato noch keine gefunden (von NYH AG abgesehen). Wenn Sie da etwas wissen, teilen Sie mir es bitte mit.

      MAl sehen wann die HV kommt, es wird bestimmt sehr interessatn, wer dann welche Fragen stellt und welche Antworten von BM und BG kommen.

      Nachdem das erste HJ 2014 ja richtig Sch..... gelaufen ist, hätte ich eigentlich eine ad hoc Mitteilung erwartet, woraus das resultiert (wobei wir wissen ja, dass es die Blödheit der Organe weitestgehend sind)und vor allem welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, um hier aus der Misere zukommen un den Kapitaleignern ihr Invest zu sichern.

      Das eine Personaldecke von fast 150 Mitarbeiter bei einem Umsatz von auf Basis 1. HJ 2014 geschätzten 12 Mio nicht gut gehen kann ist wohl jedem klar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 18:44:14
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.061.342 von Pegasus203 am 16.10.14 22:56:20
      Zitat von Pegasus203: Was ist den mit den GB der Töchter !? Ich bin dafür das sich B.M. die nächsten Monate im Knast rumtreiben würde., der ist ja das Problem Nr. 1 in der AG!


      Vielleicht ist das ja schon geschehen, denn man hört und liest ja nix mehr von B.M.?
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 11:31:55
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.064.636 von Pedrosilino am 17.10.14 11:27:51Es ist klar, dass die Sparkasse nicht antragspflichtig ist. Da die Darlehen der Sparkasse Landesverbürgt sind (sofern BM hier auf den HV´s nicht gelogen hat) werden diese besonderen Anforderungen und Bedingungen unterliegen. Insofern gibt es Kreditbedingungen, an die sich auch ein BM halten müsste als Organ der Gesellschaft. Nachdem zu erwarten steht, dass sich BM auch hier analog seinen anderen Auftrittsweisen verhält, wird er wohl mehrfach dagegen verstoßen. Aus dem "normalen" Wirtschaftsleben kenne ich es so, dass bei Verstößen Darlehensverträge gekündigt werden. Eine Bank macht sich insofern schadensersatzpflichtig, wenn ihre Verhaltensweisen zu Schädigungen anderer Beteiligter führen.

      Bezüglich des SWAPS ist die Einrede es waren beide Parteien Vollkaufleute wie die Urteile zeigen irrelevant. Es werden hier Anforderungen an die Belehrung und deren Inhalte gestellt. Wenn hier ein Schadensersatz so abwegig ist, stellt sich mir die Frage, warum dann die Urteile zu Gunsten der Unternehmen ergangen sind respektive die Banken relativ zügig auf einen Vergleich drängen.

      Ein paar Monate? Beim besten Willen Nicht - es sollten wohl schon Jahre sein. Aber allem Anschein nach ist die Struktur der restlichen Aktionäre mit den 72% ja so gestrickt, dass man sich das Alles gefallen lässt. Mir kann es am Ende des Tages egal sein: Meine paar Hundert Aktien machen mich weder ärmer noch reicher - geben mir allerdings das Recht,auf einer HV Fragen zu stellen.Inwieweit ich dann belogen werde, ist dann wiederum eine andere Sache. Was mich allerdings massiv stört, ist, das die Unfähigkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates geduldet wird.
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 11:27:51
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.061.759 von hitman69 am 17.10.14 00:04:21Die Sparkasse ist nicht antragspflichtig. Sie setzte sich damit eher einer Schadenersatzklage aus (siehe Deutsche Bank:Kirch).

      Die Kreditforderungen dürften inzwischen weitgehend wertberichtigt sein. Die anfallenden, nicht bezahlten Zinsen gehen im Kontokorrent unter und werden so
      zu einer Kreditforderung, die unter eventuell werthaltige Sicherheiten fallen und
      in einem Ordnungsverfahren als Forderung angemeldet werden können, während bei einem Ordnungsverfahren dann anfallende Zinsen erst als nachrangige Forderung geltend gemacht werden kann.
      Die möglicherweise nicht bezahlten Zinsen könnte die Sparkasse evt. auch schon nicht mehr im regulären Einnahmetopf der GuV ausweisen.

      Der Swap wurde zwischen Vollkaufleuten geschlossen und man kennt die Bedingungen nicht.

      Nicht HGB-gerechte Meldeerfordernisse der Konzerntöchter könnten bei Fristablauf
      vom Unternehmensregister seitens des Bundesanzeiger dem Bundesjustizministerium gemeldet werden.

      Das braucht alles so seine Zeit und vielleicht spekuliert BM ja auf Verjährung!
      1 Antwort
      • 1
      • 26
      • 66
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +1,32
      0,00
      0,00
      -0,17
      -0,43
      -0,33
      +0,19
      -0,30
      0,00
      0,00
      NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs