Ecotel - Neue Aktie - Chance oder Flop ? (Seite 132)
eröffnet am 29.03.06 11:24:13 von
neuester Beitrag 23.05.24 15:44:31 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.419.737 von Muckelius am 18.06.09 16:03:12
ecotel communication ag: CTS EVENTIM verlängert Vertrag mit ecotel für den Einsatz von innovativer Racktechnologie im Rechenzentrum
ecotel communication ag / Sonstiges
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die ecotel communication ag hat von CTS EVENTIM, Europas Marktführer im
Ticketing, den Auftrag für den Einsatz von innovativer Racktechnologie für
Unterbringung und Management der IT Systeme im Rechenzentrum von ecotel
erhalten.
Um den Verkauf der Tickets über die eigene Internetplattform ausfallsicher
und effizient anbieten zu können, setzt der langjährige Kunde CTS EVENTIM
für die Bereitstellung seiner Online-Dienste schon seit dem Jahr 2002 auf
die hochverfügbaren Leistungen im Rechenzentrum von ecotel. Überzeugt für
die erneute Beauftragung von ecotel hat der besondere Managed Service auf
Basis neuester Racktechnologie für die Server von CTS EVENTIM in Verbindung
mit der hochperformanten Anbindung zum Internet inklusive dediziertem
Support und dauerhafter Überwachung der Systemerreichbarkeit rund um die
Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Im Rahmen des starken Wachstums von CTS erfolgte hierfür der zusätzliche
Einsatz innovativer bladefähiger Racksysteme für die Unterbringung der CTS
EVENTIM Serversysteme. Mit dieser innovativen Technologie werden
Anforderungen an neueste Rechnersysteme, die als State-of-the-Art gelten,
von ecotel effizient und ausfallsicher umgesetzt. Die Lösung für CTS
EVENTIM basiert weiterhin auf einem sehr leistungsfähigen Konzept mit
redundant ausgelegter Kühl- (High Performance Cooling) und Stromleistung.
Abgerundet wird diese Lösung durch modernste Alarm- und
Überwachungssysteme, welche die permanente Erreichbarkeit der Systeme
zusätzlich absichern. Die Unterbringung der Racks erfolgt in dedizierten
Kundenräumen wobei Optionen auf Erweiterung und Skalierbarkeit der Leistung
zusätzlich gegeben sind.
'Mit der skalierbaren und zukunftsfähigen Infrastruktur bietet uns ecotel
höchste Standards in Bezug auf Sicherheit und Erreichbarkeit unserer
Systeme und damit das ideale Fundament, das für den Betrieb unserer
Online-Services unabdingbar ist', erklärt Alexander Ruoff, COO der CTS
EVENTIM AG. 'Denn im Extremfall sind Großevents wie die Konzerte von
Madonna oder Coldplay innerhalb weniger Minuten ausverkauft. Dazu benötigen
wir einen zuverlässigen Partner, der uns die bestmögliche Verfügbarkeit
unserer Services sichert.'
Über die ecotel communication ag
Die im Prime Standard gelistete ecotel communication ag zählt zu den ersten
Unternehmen der Branche, die mittelständischen Geschäftskunden sämtliche
Sprach-, Daten- und Mobilfunkdienste aus einer Hand anbietet. Zu den
professionellen Internet- und Datendiensten, deren Basis die sichere und
zuverlässige Vernetzung von Unternehmensstandorten (Connectivity und VPN)
ist, zählen auch spezielle Managed Services sowie Housing- und
Hosting-Dienstleistungen im eigenen Rechenzentrum. Mehr als 40.000 Kunden
profitieren schon heute bundesweit vom exklusiven Service für
Geschäftskunden und einer über 10jährigen Erfahrung im
Telekommunikationsmarkt.
Die ecotel communication ag hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und
erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 einen Umsatz von 105,5 Mio. Euro.
ecotel zählt zu den am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in
Deutschland und konnte sich beim Deloitte-Wettbewerb 'Technology Fast 50'
im vierten Jahr in Folge unter den 50 besten deutschen Unternehmen
platzieren.
Über die CTS EVENTIM AG
Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) ist Europas
Marktführer beim Ticketing und zugleich einer der führenden Anbieter von
Live-Entertainment. Über Systeme der EVENTIM-Gruppe werden jährlich
europaweit mehr als 70 Mio. Tickets für weit über 100.000 Veranstaltungen
vermarktet. Neben den europaweit mehr als 8.000 stationären
Vorverkaufspunkten gewinnt der Vertrieb über das Internet immer mehr an
Bedeutung insbesondere über die Portale www.eventim.de und www.getgo.de.
Pressekontakt:
ecotel communication ag
Fachmedien
Bernadette Loosen-Flanz
Tel.: 0211-55 007-316
Fax: 0211-55 007 5 316
E-Mail: presse@ecotel.de
Alexandra Rath (Leitung Marketing / PR)
Tel.: 0211-55 007-310
Fax: 0211-55 007 5 310
E-Mail: presse@ecotel.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.ecotel.de.
24.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 55 00 70
Fax: +49 (0)211 55 00 7 222
E-Mail: info@ecotel.de
Internet: http://www.ecotel.de
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ecotel communication ag: CTS EVENTIM verlängert Vertrag mit ecotel für den Einsatz von innovativer Racktechnologie im Rechenzentrum
ecotel communication ag / Sonstiges
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Die ecotel communication ag hat von CTS EVENTIM, Europas Marktführer im
Ticketing, den Auftrag für den Einsatz von innovativer Racktechnologie für
Unterbringung und Management der IT Systeme im Rechenzentrum von ecotel
erhalten.
Um den Verkauf der Tickets über die eigene Internetplattform ausfallsicher
und effizient anbieten zu können, setzt der langjährige Kunde CTS EVENTIM
für die Bereitstellung seiner Online-Dienste schon seit dem Jahr 2002 auf
die hochverfügbaren Leistungen im Rechenzentrum von ecotel. Überzeugt für
die erneute Beauftragung von ecotel hat der besondere Managed Service auf
Basis neuester Racktechnologie für die Server von CTS EVENTIM in Verbindung
mit der hochperformanten Anbindung zum Internet inklusive dediziertem
Support und dauerhafter Überwachung der Systemerreichbarkeit rund um die
Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Im Rahmen des starken Wachstums von CTS erfolgte hierfür der zusätzliche
Einsatz innovativer bladefähiger Racksysteme für die Unterbringung der CTS
EVENTIM Serversysteme. Mit dieser innovativen Technologie werden
Anforderungen an neueste Rechnersysteme, die als State-of-the-Art gelten,
von ecotel effizient und ausfallsicher umgesetzt. Die Lösung für CTS
EVENTIM basiert weiterhin auf einem sehr leistungsfähigen Konzept mit
redundant ausgelegter Kühl- (High Performance Cooling) und Stromleistung.
Abgerundet wird diese Lösung durch modernste Alarm- und
Überwachungssysteme, welche die permanente Erreichbarkeit der Systeme
zusätzlich absichern. Die Unterbringung der Racks erfolgt in dedizierten
Kundenräumen wobei Optionen auf Erweiterung und Skalierbarkeit der Leistung
zusätzlich gegeben sind.
'Mit der skalierbaren und zukunftsfähigen Infrastruktur bietet uns ecotel
höchste Standards in Bezug auf Sicherheit und Erreichbarkeit unserer
Systeme und damit das ideale Fundament, das für den Betrieb unserer
Online-Services unabdingbar ist', erklärt Alexander Ruoff, COO der CTS
EVENTIM AG. 'Denn im Extremfall sind Großevents wie die Konzerte von
Madonna oder Coldplay innerhalb weniger Minuten ausverkauft. Dazu benötigen
wir einen zuverlässigen Partner, der uns die bestmögliche Verfügbarkeit
unserer Services sichert.'
Über die ecotel communication ag
Die im Prime Standard gelistete ecotel communication ag zählt zu den ersten
Unternehmen der Branche, die mittelständischen Geschäftskunden sämtliche
Sprach-, Daten- und Mobilfunkdienste aus einer Hand anbietet. Zu den
professionellen Internet- und Datendiensten, deren Basis die sichere und
zuverlässige Vernetzung von Unternehmensstandorten (Connectivity und VPN)
ist, zählen auch spezielle Managed Services sowie Housing- und
Hosting-Dienstleistungen im eigenen Rechenzentrum. Mehr als 40.000 Kunden
profitieren schon heute bundesweit vom exklusiven Service für
Geschäftskunden und einer über 10jährigen Erfahrung im
Telekommunikationsmarkt.
Die ecotel communication ag hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und
erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 einen Umsatz von 105,5 Mio. Euro.
ecotel zählt zu den am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in
Deutschland und konnte sich beim Deloitte-Wettbewerb 'Technology Fast 50'
im vierten Jahr in Folge unter den 50 besten deutschen Unternehmen
platzieren.
Über die CTS EVENTIM AG
Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) ist Europas
Marktführer beim Ticketing und zugleich einer der führenden Anbieter von
Live-Entertainment. Über Systeme der EVENTIM-Gruppe werden jährlich
europaweit mehr als 70 Mio. Tickets für weit über 100.000 Veranstaltungen
vermarktet. Neben den europaweit mehr als 8.000 stationären
Vorverkaufspunkten gewinnt der Vertrieb über das Internet immer mehr an
Bedeutung insbesondere über die Portale www.eventim.de und www.getgo.de.
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Bernadette Loosen-Flanz
Tel.: 0211-55 007-316
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Tel.: 0211-55 007-310
Fax: 0211-55 007 5 310
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Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 55 00 70
Fax: +49 (0)211 55 00 7 222
E-Mail: info@ecotel.de
Internet: http://www.ecotel.de
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.360.361 von cheduca am 10.06.09 10:14:46ecotel communication ag
Düsseldorf
ISIN: DE0005854343 // WKN: 585434
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 31. Juli 2009, um 10.00 Uhr
im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
I.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ecotel communication ag und des gebilligten Konzern-abschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die ecotel communication ag und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008
II.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
III.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
IV.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
V.
Beschlussfassung über die Änderung des § 13 der Satzung – Anpassung an das ARUG
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), das voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, sieht vor, dass bei jeglichen Fristen, die von der Hauptversammlung zurückberechnet werden, eine Verlegung von einem Sonnabend, einem Sonntag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder folgenden Werktag nicht in Betracht kommt. Um auch zukünftig eine Übereinstimmung der in der Satzung der Gesellschaft mit den im Aktiengesetz genannten Fristen zu erreichen, soll § 13 Abs. 1 S. 3 der Satzung ersatzlos gestrichen werden. Dies hat zur Folge, dass Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zukünftig – in Übereinstimmung mit der nach dem ARUG zu erwartenden Rechtslage – auch dann bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung anmelden können, wenn dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1.
§ 13 Abs. 1 S. 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.
2.
Der Vorstand wird angewiesen, den vorstehenden Beschluss über die Änderung des § 13 der Satzung der Gesellschaft erst und nur nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) zum Handelsregister anzumelden.
VI.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 25. Juli 2008 wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
2.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
3.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. Die Ermächtigung gilt bis zum 31. Dezember 2010.
4.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien darf in beiden Fällen den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Erfolgt der Rückerwerb durch ein öffentliches Kaufangebot, kann das Volumen der angebotenen Aktien begrenzt werden. Sollte das Angebotsvolumen das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
5.
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
(a)
zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, soweit dies gegen Sachleistung und zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen;
(b)
zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;
(c)
zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, das Bezugsrecht im Fall der Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
6.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesen Fällen zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
* * *
Bericht an die Hauptversammlung
Zu Tagesordnungspunkt VI.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG
In Punkt VI. der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für folgende Zwecke zu verwenden:
Die Gesellschaft soll eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten können. Markt und Wettbewerb verlangen diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien der Gesellschaft an deren Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses zu gefährden.
Der Beschlussvorschlag sieht ferner vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG eine Veräußerung eigener Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts vornehmen kann, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die seit Erteilung der Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Durch die Anrechnungen wird sichergestellt, dass erworbene eigene Aktien nicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, wenn dies dazu führen würde, dass das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt für mehr als 10 % des Grundkapitals in Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen wird. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, können diejenigen Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote erhalten möchten, den hierfür erforderlichen Aktienanteil zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse erwerben.
Außerdem soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit die eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden. Hierfür steht zwar auch ein bedingtes Kapital bzw. ein genehmigtes Kapital zur Verfügung. Es sind aber Situationen möglich, in denen die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien nicht sinnvoll ist; in diesen Fällen sollen auch eigene Aktien eingesetzt werden können.
Schließlich soll das Bezugsrecht bei Veräußerung der eigenen Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
* * *
Ausliegende Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 9 – 11, 40549 Düsseldorf, zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der festgestellte Jahresabschluss der ecotel communication ag und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008, der Lagebericht für die ecotel communication ag und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008;
―
der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt VI.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2009 unter der nachstehenden Adresse
[ecotel communication ag
– Anmeldestelle –
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: 09628 / 92 99 871
E-Mail: HV@Anmeldestelle.net]
bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis ihres Anteilsbesitzes müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2009 einen Nachweis ihres depotführenden Instituts in Textform an die vorstehende, für die Anmeldung bestimmte Adresse übermittelt haben, aus dem hervorgeht, dass sie zu Beginn des 10. Juli 2009 (0.00 Uhr) Aktionär der Gesellschaft waren.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Erteilung der Vollmacht genügt die Textform; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135 Abs. 9 AktG sowie § 135 Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Unternehmen können, soweit sie bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen für die Vollmachtserteilung vorsehen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer Vollmacht auch eine Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus. Die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Erteilung von Vollmachten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
ecotel communication ag
z. Hd. Frau Annette Drescher
Prinzenallee 9 – 11
40549 Düsseldorf
Telefax: 0211 / 55 007 5740.
Anträge von Aktionären, die spätestens bis zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung unter der vorstehenden Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ecotel.de) veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 3.900.000 nennwertlose Aktien als Stückaktien ausgegeben. Jede Aktie berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung und gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen daher 3.900.000 Stimmrechte.
Düsseldorf, im Juni 2009
ecotel communication ag
Der Vorstand
Düsseldorf
ISIN: DE0005854343 // WKN: 585434
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 31. Juli 2009, um 10.00 Uhr
im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
I.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ecotel communication ag und des gebilligten Konzern-abschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die ecotel communication ag und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008
II.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
III.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
IV.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
V.
Beschlussfassung über die Änderung des § 13 der Satzung – Anpassung an das ARUG
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), das voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, sieht vor, dass bei jeglichen Fristen, die von der Hauptversammlung zurückberechnet werden, eine Verlegung von einem Sonnabend, einem Sonntag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder folgenden Werktag nicht in Betracht kommt. Um auch zukünftig eine Übereinstimmung der in der Satzung der Gesellschaft mit den im Aktiengesetz genannten Fristen zu erreichen, soll § 13 Abs. 1 S. 3 der Satzung ersatzlos gestrichen werden. Dies hat zur Folge, dass Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zukünftig – in Übereinstimmung mit der nach dem ARUG zu erwartenden Rechtslage – auch dann bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung anmelden können, wenn dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1.
§ 13 Abs. 1 S. 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.
2.
Der Vorstand wird angewiesen, den vorstehenden Beschluss über die Änderung des § 13 der Satzung der Gesellschaft erst und nur nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) zum Handelsregister anzumelden.
VI.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 25. Juli 2008 wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
2.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
3.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. Die Ermächtigung gilt bis zum 31. Dezember 2010.
4.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien darf in beiden Fällen den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Erfolgt der Rückerwerb durch ein öffentliches Kaufangebot, kann das Volumen der angebotenen Aktien begrenzt werden. Sollte das Angebotsvolumen das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
5.
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
(a)
zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, soweit dies gegen Sachleistung und zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen;
(b)
zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;
(c)
zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, das Bezugsrecht im Fall der Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
6.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesen Fällen zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
* * *
Bericht an die Hauptversammlung
Zu Tagesordnungspunkt VI.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG
In Punkt VI. der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für folgende Zwecke zu verwenden:
Die Gesellschaft soll eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten können. Markt und Wettbewerb verlangen diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird er sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien der Gesellschaft an deren Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses zu gefährden.
Der Beschlussvorschlag sieht ferner vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG eine Veräußerung eigener Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts vornehmen kann, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die seit Erteilung der Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Durch die Anrechnungen wird sichergestellt, dass erworbene eigene Aktien nicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, wenn dies dazu führen würde, dass das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt für mehr als 10 % des Grundkapitals in Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen wird. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, können diejenigen Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote erhalten möchten, den hierfür erforderlichen Aktienanteil zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse erwerben.
Außerdem soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit die eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden. Hierfür steht zwar auch ein bedingtes Kapital bzw. ein genehmigtes Kapital zur Verfügung. Es sind aber Situationen möglich, in denen die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien nicht sinnvoll ist; in diesen Fällen sollen auch eigene Aktien eingesetzt werden können.
Schließlich soll das Bezugsrecht bei Veräußerung der eigenen Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
* * *
Ausliegende Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 9 – 11, 40549 Düsseldorf, zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der festgestellte Jahresabschluss der ecotel communication ag und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008, der Lagebericht für die ecotel communication ag und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008;
―
der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt VI.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2009 unter der nachstehenden Adresse
[ecotel communication ag
– Anmeldestelle –
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: 09628 / 92 99 871
E-Mail: HV@Anmeldestelle.net]
bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis ihres Anteilsbesitzes müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2009 einen Nachweis ihres depotführenden Instituts in Textform an die vorstehende, für die Anmeldung bestimmte Adresse übermittelt haben, aus dem hervorgeht, dass sie zu Beginn des 10. Juli 2009 (0.00 Uhr) Aktionär der Gesellschaft waren.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Erteilung der Vollmacht genügt die Textform; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135 Abs. 9 AktG sowie § 135 Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Unternehmen können, soweit sie bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen für die Vollmachtserteilung vorsehen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer Vollmacht auch eine Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus. Die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Erteilung von Vollmachten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
ecotel communication ag
z. Hd. Frau Annette Drescher
Prinzenallee 9 – 11
40549 Düsseldorf
Telefax: 0211 / 55 007 5740.
Anträge von Aktionären, die spätestens bis zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung unter der vorstehenden Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ecotel.de) veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 3.900.000 nennwertlose Aktien als Stückaktien ausgegeben. Jede Aktie berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung und gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen daher 3.900.000 Stimmrechte.
Düsseldorf, im Juni 2009
ecotel communication ag
Der Vorstand
...scheint noch weiter runter zu gehen...
IPO: 17,00 €
Wer bringt die GAUNERBANDE endlich hinter Gitter ???
Wer bringt die GAUNERBANDE endlich hinter Gitter ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.302.041 von zinn123 am 02.06.09 14:21:39Moin
hier wird versucht den gemeinen Kleinaktionär zu vergraulen -
tja wer es sich leisten kann bleibt drinn und kauft zu - denn:
Potential für die ecotel-Aktie könnte sich auch aus einem positiven Ausgang des Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit dem Erwerb der Nacamar GmbH ergeben dazu nachdem Drillisch 150% Freenet 110% United Intenet +120% vom Tief zugelegt hat sollte nun auch Ecotel bald an der Reihe sein
DER KING
hier wird versucht den gemeinen Kleinaktionär zu vergraulen -
tja wer es sich leisten kann bleibt drinn und kauft zu - denn:
Potential für die ecotel-Aktie könnte sich auch aus einem positiven Ausgang des Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit dem Erwerb der Nacamar GmbH ergeben dazu nachdem Drillisch 150% Freenet 110% United Intenet +120% vom Tief zugelegt hat sollte nun auch Ecotel bald an der Reihe sein
DER KING
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.294.755 von Muckelius am 01.06.09 13:02:13niemand news?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.185.634 von Muckelius am 15.05.09 16:04:28Aktie heute über 16% im Minus. Gab es irgendwelche News?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.158.021 von tinoaktie am 12.05.09 19:32:40News - 15.05.09 15:49
DGAP-News: ecotel communication ag (deutsch)
ecotel communication ag: Die ecotel Gruppe startet verhalten ins Jahr 2009
ecotel communication ag / Quartalsergebnis
15.05.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
- Geschäftsverlauf abhängig von Regulierungsentscheidungen
- Neuer Wachstumstreiber Ethernet - Standleitungen
Düsseldorf, 15. Mai 2009
Der Umsatz reduzierte sich im ersten Quartal 2009 von 26,9 Millionen Euro
auf 24,1 Millionen Euro und damit um 10% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Der Rückgang war im Wesentlichen bedingt durch die anhaltend starke
Wettbewerbssituation und die ausgesetzte Bearbeitung von
unterbrechungsfreien Anschlussübernahmeaufträgen durch die Deutsche Telekom
AG.
Das EBITDA betrug 1,2 Millionen Euro und lag damit 0,5 Millionen Euro unter
dem EBITDA im Vorjahr. Das EBIT lag im ersten Quartal bei 0,3 Millionen
Euro und damit ebenfalls um 0,5 Millionen Euro niedriger als im
Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis betrug 0,1 Millionen Euro.
Die Konsolidierung der ecotel Tochtergesellschaften konnte im
Berichtszeitraum weiter vorangetrieben werden. Die Verschmelzung des B2B
Bereiches der nacamar GmbH sowie der Phasefive AG mit ecotel wird
voraussichtlich Ende des zweiten Quartals mit der Eintragung im
Handelsregister rechtlich finalisiert sein. Die Restrukturierung und
Integration des B2B Datengeschäftes wurde somit erfolgreich durchgeführt
und der gesamte Datenbereich der ecotel Gruppe erwirtschaftet wieder
gesunde Margen.
Überdies konnte das neue ecotel Produkt Ethernet im Berichtszeitraum
erfolgreich im Markt eingeführt werden. Mit diesen 'Standleitungen der
Zukunft' ist ecotel in der Lage, Datenanbindungen für Bandbreiten von 10
Mbit/s bis zu 10 Gbit/s für Unternehmen an jedem Standort in Deutschland
anzubieten.
Im ersten Quartal wurden Investitionen von 1,3 Millionen Euro getätigt.
Diese entfielen im Wesentlichen auf den Aufbau der hochmodernen Ethernet
Backbone Infrastruktur, einer weiteren New Media Streaming Plattform sowie
auf neue bladefähige Racksysteme im Rechenzentrum und dienen somit zur
Schaffung neuer Ertragsquellen für die Zukunft.
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage sowie der anstehenden
Regulierungsentscheidungen lässt sich weiterhin nur schwerlich ein Ausblick
für das Jahr 2009 geben. Deshalb erwartet die Gesellschaft zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Umsatz und EBITDA für 2009 auf Vorjahresniveau.
Der Quartalsbericht kann von der Website der Unternehmung unter
www.ecotel.de heruntergeladen werden.
Über die ecotel communication ag:
Die an der Frankfurter Wertpapierbörse im Primestandard notierte ecotel
communication ag hat sich als bundesweit agierendes
Telekommunikationsunternehmen auf drei Geschäftsbereiche spezialisiert.
Im Kernbereich 'Geschäftskundenlösungen' bietet ecotel als eines der ersten
Unternehmen der Branche ein integriertes Produktportfolio aus Sprach-,
Daten- und Mobilfunklösungen als Komplettpaket aus einer Hand an.
Deutschlandweit versorgt ecotel rund 40.000 Geschäftskunden mit
standardisierten und individuellen Telekommunikationslösungen und verfolgt
konsequent die Strategie zur Fixed Mobile Convergence (FMC), dem
Zusammenwachsen von Festnetz- und Mobilfunkdiensten.
Im zweiten Geschäftsbereich 'Wiederverkäuferlösungen' vermarktet ecotel
Vorprodukte an andere Telekommunikationsunternehmen und branchenfremde
Vermarkter. Über moderne Enabling- und Vermittlungs-Plattformen erhalten
diese Zugriff auf das gesamte Produktportfolio der ecotel, beispielsweise
entbündelte Teilnehmer- und Breitbandanschlüsse oder Mobilfunklösungen.
Zugleich erzielt ecotel mit diesem Geschäftsbereich hohe Volumina und damit
eine Vertiefung der Wertschöpfung für den Kernbereich 'Geschäftskunden'.
Im Bereich 'New Business' werden neue wachstumsstarke Geschäftsfelder und
Nischen der weiterhin operativ selbstständigen Tochtergesellschaften und
Beteiligungen besetzt. Neben der PPRO und easybell wurde auch der Bereich
New Media in diese eigenständige Business Unit überführt.
Die ecotel communication ag hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und
beschäftigt mit ihren Tochtergesellschaften aktuell ca. 210 Mitarbeiter.
ecotel zählt zu den am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in
Deutschland und konnte sich beim Deloitte-Wettbewerb 'Technology Fast 50'
im vierten Jahr in Folge unter den 50 besten deutschen Unternehmen
platzieren.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren dar. Diese Veröffentlichung stellt keinen Wertpapierprospekt
dar. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind
nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
Pressekontakt:
Wirtschafts- und Finanzmedien
Annette Drescher (Assistentin des Vorstandes)
Tel.: 0211-55 007-740
Fax: 0211-55 007 5 740
E-Mail: presse@ecotel.de
Fachmedien
Alexandra Rath (Leitung Marketing / PR)
Tel.: 0211-55 007-310
Fax: 0211-55 007 5 310
E-Mail: presse@ecotel.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.ecotel.de
15.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 55 00 70
Fax: +49 (0)211 55 00 7 222
E-Mail: info@ecotel.de
Internet: http://www.ecotel.de
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-News: ecotel communication ag (deutsch)
ecotel communication ag: Die ecotel Gruppe startet verhalten ins Jahr 2009
ecotel communication ag / Quartalsergebnis
15.05.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- Geschäftsverlauf abhängig von Regulierungsentscheidungen
- Neuer Wachstumstreiber Ethernet - Standleitungen
Düsseldorf, 15. Mai 2009
Der Umsatz reduzierte sich im ersten Quartal 2009 von 26,9 Millionen Euro
auf 24,1 Millionen Euro und damit um 10% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Der Rückgang war im Wesentlichen bedingt durch die anhaltend starke
Wettbewerbssituation und die ausgesetzte Bearbeitung von
unterbrechungsfreien Anschlussübernahmeaufträgen durch die Deutsche Telekom
AG.
Das EBITDA betrug 1,2 Millionen Euro und lag damit 0,5 Millionen Euro unter
dem EBITDA im Vorjahr. Das EBIT lag im ersten Quartal bei 0,3 Millionen
Euro und damit ebenfalls um 0,5 Millionen Euro niedriger als im
Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis betrug 0,1 Millionen Euro.
Die Konsolidierung der ecotel Tochtergesellschaften konnte im
Berichtszeitraum weiter vorangetrieben werden. Die Verschmelzung des B2B
Bereiches der nacamar GmbH sowie der Phasefive AG mit ecotel wird
voraussichtlich Ende des zweiten Quartals mit der Eintragung im
Handelsregister rechtlich finalisiert sein. Die Restrukturierung und
Integration des B2B Datengeschäftes wurde somit erfolgreich durchgeführt
und der gesamte Datenbereich der ecotel Gruppe erwirtschaftet wieder
gesunde Margen.
Überdies konnte das neue ecotel Produkt Ethernet im Berichtszeitraum
erfolgreich im Markt eingeführt werden. Mit diesen 'Standleitungen der
Zukunft' ist ecotel in der Lage, Datenanbindungen für Bandbreiten von 10
Mbit/s bis zu 10 Gbit/s für Unternehmen an jedem Standort in Deutschland
anzubieten.
Im ersten Quartal wurden Investitionen von 1,3 Millionen Euro getätigt.
Diese entfielen im Wesentlichen auf den Aufbau der hochmodernen Ethernet
Backbone Infrastruktur, einer weiteren New Media Streaming Plattform sowie
auf neue bladefähige Racksysteme im Rechenzentrum und dienen somit zur
Schaffung neuer Ertragsquellen für die Zukunft.
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage sowie der anstehenden
Regulierungsentscheidungen lässt sich weiterhin nur schwerlich ein Ausblick
für das Jahr 2009 geben. Deshalb erwartet die Gesellschaft zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Umsatz und EBITDA für 2009 auf Vorjahresniveau.
Der Quartalsbericht kann von der Website der Unternehmung unter
www.ecotel.de heruntergeladen werden.
Über die ecotel communication ag:
Die an der Frankfurter Wertpapierbörse im Primestandard notierte ecotel
communication ag hat sich als bundesweit agierendes
Telekommunikationsunternehmen auf drei Geschäftsbereiche spezialisiert.
Im Kernbereich 'Geschäftskundenlösungen' bietet ecotel als eines der ersten
Unternehmen der Branche ein integriertes Produktportfolio aus Sprach-,
Daten- und Mobilfunklösungen als Komplettpaket aus einer Hand an.
Deutschlandweit versorgt ecotel rund 40.000 Geschäftskunden mit
standardisierten und individuellen Telekommunikationslösungen und verfolgt
konsequent die Strategie zur Fixed Mobile Convergence (FMC), dem
Zusammenwachsen von Festnetz- und Mobilfunkdiensten.
Im zweiten Geschäftsbereich 'Wiederverkäuferlösungen' vermarktet ecotel
Vorprodukte an andere Telekommunikationsunternehmen und branchenfremde
Vermarkter. Über moderne Enabling- und Vermittlungs-Plattformen erhalten
diese Zugriff auf das gesamte Produktportfolio der ecotel, beispielsweise
entbündelte Teilnehmer- und Breitbandanschlüsse oder Mobilfunklösungen.
Zugleich erzielt ecotel mit diesem Geschäftsbereich hohe Volumina und damit
eine Vertiefung der Wertschöpfung für den Kernbereich 'Geschäftskunden'.
Im Bereich 'New Business' werden neue wachstumsstarke Geschäftsfelder und
Nischen der weiterhin operativ selbstständigen Tochtergesellschaften und
Beteiligungen besetzt. Neben der PPRO und easybell wurde auch der Bereich
New Media in diese eigenständige Business Unit überführt.
Die ecotel communication ag hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und
beschäftigt mit ihren Tochtergesellschaften aktuell ca. 210 Mitarbeiter.
ecotel zählt zu den am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen in
Deutschland und konnte sich beim Deloitte-Wettbewerb 'Technology Fast 50'
im vierten Jahr in Folge unter den 50 besten deutschen Unternehmen
platzieren.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren dar. Diese Veröffentlichung stellt keinen Wertpapierprospekt
dar. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind
nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
Pressekontakt:
Wirtschafts- und Finanzmedien
Annette Drescher (Assistentin des Vorstandes)
Tel.: 0211-55 007-740
Fax: 0211-55 007 5 740
E-Mail: presse@ecotel.de
Fachmedien
Alexandra Rath (Leitung Marketing / PR)
Tel.: 0211-55 007-310
Fax: 0211-55 007 5 310
E-Mail: presse@ecotel.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.ecotel.de
15.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 55 00 70
Fax: +49 (0)211 55 00 7 222
E-Mail: info@ecotel.de
Internet: http://www.ecotel.de
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Na ja, mal schauen was die Zahlen bringen. Wär mal interessant wie viele Anteile noch frei gehandelt werden. Bei entsprechendem Zahlenwerk sollte der Kurs mal richtig anziehen. Die Marktkapitalisierung ist schon gnadenlos niedrig...
Glück auf
Glück auf
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.888.845 von Muckelius am 31.03.09 16:05:36News - 12.05.09 15:46
DGAP-Stimmrechte: ecotel communication ag (deutsch)
ecotel communication ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
ecotel communication ag / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1
WpHG (Aktie)
12.05.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH, Düsseldorf,
Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549
Düsseldorf, Deutschland ( ISIN DE0005854343 ), am 11. Mai 2009 die Schwelle
von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte,
Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Die MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf,
Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549
Düsseldorf, Deutschland (ISIN DE0005854343) am 11. Mai 2009 die Schwelle
von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte,
Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Davon sind der MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft 5,24%
(204.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 S.1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Die
zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ecotel
communication ag 5% oder mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
Die MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ecotel
communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549 Düsseldorf, Deutschland (ISIN
DE0005854343) am 11. Mai 2009 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu
diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte, Grundkapital in Stück 3.900.000)
beträgt.
Davon sind der MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH 5,24% (204.513
Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 S.1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag 5% oder
mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
- MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Herr Günther Hahn, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee
9-11, 40549 Düsseldorf, Deutschland (ISIN DE0005854343) am 11. Mai 2009 die
Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513
Stimmrechte, Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Davon sind Herrn Günther Hahn 5,24% (204.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1
S.1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über
folgende von ihm kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der
ecotel communication ag 5% oder mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
- MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
- MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH
12.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Internet: http://www.ecotel.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-Stimmrechte: ecotel communication ag (deutsch)
ecotel communication ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
ecotel communication ag / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1
WpHG (Aktie)
12.05.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH, Düsseldorf,
Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549
Düsseldorf, Deutschland ( ISIN DE0005854343 ), am 11. Mai 2009 die Schwelle
von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte,
Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Die MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf,
Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549
Düsseldorf, Deutschland (ISIN DE0005854343) am 11. Mai 2009 die Schwelle
von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte,
Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Davon sind der MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft 5,24%
(204.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 S.1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Die
zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ecotel
communication ag 5% oder mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
Die MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ecotel
communication ag, Prinzenallee 9-11, 40549 Düsseldorf, Deutschland (ISIN
DE0005854343) am 11. Mai 2009 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu
diesem Tag 5,24% (204.513 Stimmrechte, Grundkapital in Stück 3.900.000)
beträgt.
Davon sind der MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH 5,24% (204.513
Stimmrechte) nach § 22 Abs.1 S.1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag 5% oder
mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
- MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Herr Günther Hahn, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der ecotel communication ag, Prinzenallee
9-11, 40549 Düsseldorf, Deutschland (ISIN DE0005854343) am 11. Mai 2009 die
Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,24% (204.513
Stimmrechte, Grundkapital in Stück 3.900.000) beträgt.
Davon sind Herrn Günther Hahn 5,24% (204.513 Stimmrechte) nach § 22 Abs.1
S.1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über
folgende von ihm kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der
ecotel communication ag 5% oder mehr beträgt, gehalten:
- IQ Martrade Holding und Managementgesellschaft mbH
- MARTRADE Logistic GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
- MARTRADE Logistic Verwaltungs GmbH
12.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: ecotel communication ag
Prinzenallee 9-11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Internet: http://www.ecotel.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
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