Unterlassungserklärung während eines Ebay Angebot bitte dringend um Hilfe !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.06 11:16:34 von
neuester Beitrag 15.06.06 10:27:35 von
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der Fall:
Eine Person hat ein Artikel (Bekleidungstück eines namhafter Hersteller, nicht neu sondern getragen) nur ein Einzelstück, also nicht mehrer oder mehrfach bei Ebay angeboten. Der Artikel wurde dann von Ebay entfernt bevor die Auktion zu Ende war. Der Artikel ist somit noch im Besitz des Verkäufers. 2 Tage darauf bekommt der Verkäufer einen Brief von Anwälten, daß er Fakes bei Ebay veräußert und deshalb eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll. Die Anwälte geben an in Vollmacht des Bekleidungsunternehmens zu handeln, eine Vollmacht in Kopie wurde nicht mitgeschickt. Der Streitwert wurde auf auf 50000,-EUR festgesetzt und somit muß der Verkäufer eine Gebühr von 1600 EUR an die Anwälte bezahlen.
Was macht man in so einen Fall?
1.Ist die Unterlassungserklärung überhaupt statthaft ohne entsprechende Vollmacht in Kopie
2.sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben jedoch die Zahlung an den Anewalt verweigern, somit entgeht man erst einmal das es weiter geht und wenn der Anwält seine Gebühr haben möchte ist der Streitwert nicht mehr 50000 EUR sondern nur noch 1600 EUR.
3. da von den Anwälten im Schreiben wörtlich" Sie veräußern Fakes bei Ebay" geschrieben worden ist, kann man da nicht auch einen Unterlassungserklärung den Anwälten schicken, da es sich ja um ein Einzelfall gehandelt hat und das Anschreiben der Anwälte ja so klingt als ob man das mehrfach getan hätte
der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan, es handelt sich nur um getragen alte Kleidung
Wer weiß Rat, wie soll man sich verhalten !!!!
Bitte keine blöden Sprüche, die Sache ist zu ernst!
Eine Person hat ein Artikel (Bekleidungstück eines namhafter Hersteller, nicht neu sondern getragen) nur ein Einzelstück, also nicht mehrer oder mehrfach bei Ebay angeboten. Der Artikel wurde dann von Ebay entfernt bevor die Auktion zu Ende war. Der Artikel ist somit noch im Besitz des Verkäufers. 2 Tage darauf bekommt der Verkäufer einen Brief von Anwälten, daß er Fakes bei Ebay veräußert und deshalb eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll. Die Anwälte geben an in Vollmacht des Bekleidungsunternehmens zu handeln, eine Vollmacht in Kopie wurde nicht mitgeschickt. Der Streitwert wurde auf auf 50000,-EUR festgesetzt und somit muß der Verkäufer eine Gebühr von 1600 EUR an die Anwälte bezahlen.
Was macht man in so einen Fall?
1.Ist die Unterlassungserklärung überhaupt statthaft ohne entsprechende Vollmacht in Kopie
2.sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben jedoch die Zahlung an den Anewalt verweigern, somit entgeht man erst einmal das es weiter geht und wenn der Anwält seine Gebühr haben möchte ist der Streitwert nicht mehr 50000 EUR sondern nur noch 1600 EUR.
3. da von den Anwälten im Schreiben wörtlich" Sie veräußern Fakes bei Ebay" geschrieben worden ist, kann man da nicht auch einen Unterlassungserklärung den Anwälten schicken, da es sich ja um ein Einzelfall gehandelt hat und das Anschreiben der Anwälte ja so klingt als ob man das mehrfach getan hätte
der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan, es handelt sich nur um getragen alte Kleidung
Wer weiß Rat, wie soll man sich verhalten !!!!
Bitte keine blöden Sprüche, die Sache ist zu ernst!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.241 von GloccaMorra am 02.06.06 11:16:34Wenn du Blender verkaufen wolltest, haben die Anwälte
recht. Du musst zahlen.
Wenn du einen echten Markenartikel verkaufen wolltest,
würde ich es darauf ankommen lassen.
recht. Du musst zahlen.
Wenn du einen echten Markenartikel verkaufen wolltest,
würde ich es darauf ankommen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.241 von GloccaMorra am 02.06.06 11:16:34getragen oder gaytragen?
SOFORT unterschreiben und ZAHLEN !! Das ist ja wohl eine Sauerei Fakes zu verkaufen
Ja, wenns wirklich ein Markenartikel war, gut aufheben, als Beweis!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.472 von zweitmarktabstauber am 02.06.06 11:29:55Situation so darlegen und darauf verweisen dass man infolge des Wahrheitsgehaltes einen Anwalt hinzuziehen wird
Mitteilen z.B. Geschenk von Oma , getragen usw.
bereit erklären dem Markenbesitzer das getragene Kleidungsstück zur Vernichtung zuzusenden
das Bewertungsprofil von ebay wird die Sache letztendlich wahrscheinlich entscheiden --- privat oder gewerblich usw.
Viel Glück!
Mitteilen z.B. Geschenk von Oma , getragen usw.
bereit erklären dem Markenbesitzer das getragene Kleidungsstück zur Vernichtung zuzusenden
das Bewertungsprofil von ebay wird die Sache letztendlich wahrscheinlich entscheiden --- privat oder gewerblich usw.
Viel Glück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.241 von GloccaMorra am 02.06.06 11:16:34Du sagst in keinem Wort, ob es sich um original getragene Kleidung handelt oder um gefälschte getragene Kleidung handelt
Getragene Kleidung muss nicht zwingend getragen sein... wenn Du verstehst, was ich meine?!?!
Du kannst die Ware zwar als getragene Ware anbieten um als augenscheinlicher Privatauktionär aufzutreten, müssen es aber nicht sein.
Auch solchen Sätze wie "getragene alte Kleidung" machen mich stutzig. Ich lese bei Ebay immer nur getragener so gut wie neu". WER macht seine Ware schon vorsätzlich schlecht und billig??
Auch kann man nicht erkenne, wie oft Du es nun wirklich gemacht hast.
"Im kleinen oder großen Stil" sagt mir nichts.
Für große Betrüger sind diese Aussagen anders zu werten, als bei kleinen Betrüger.
Diese "noch nie angemahnt" erinnert mich immer an Aussagen wie "Bin bisher noch nie erwischt worden".
Wenn Dir die Sache wirklich so ernst ist, solltest Du mal genau sagen, was bei Dir los ist.
Getragene Kleidung muss nicht zwingend getragen sein... wenn Du verstehst, was ich meine?!?!
Du kannst die Ware zwar als getragene Ware anbieten um als augenscheinlicher Privatauktionär aufzutreten, müssen es aber nicht sein.
Auch solchen Sätze wie "getragene alte Kleidung" machen mich stutzig. Ich lese bei Ebay immer nur getragener so gut wie neu". WER macht seine Ware schon vorsätzlich schlecht und billig??
Auch kann man nicht erkenne, wie oft Du es nun wirklich gemacht hast.
"Im kleinen oder großen Stil" sagt mir nichts.
Für große Betrüger sind diese Aussagen anders zu werten, als bei kleinen Betrüger.
Diese "noch nie angemahnt" erinnert mich immer an Aussagen wie "Bin bisher noch nie erwischt worden".
Wenn Dir die Sache wirklich so ernst ist, solltest Du mal genau sagen, was bei Dir los ist.
#1: gewerblich oder privat?
die Aussage getragene Kleidung sollte eigentlich aussagen, das nicht z.B. aus der türkei Fakes mitgebracht worden sind und hier mehrfach angeboten, es handelt sich nur um ein Stück was aber
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.738 von GloccaMorra am 02.06.06 11:48:32Wieso willst Du auf einmal mit "getragene Kleidung" etwas Aussagen, was anscheinend doch nicht der Wahrheit entspricht?!?!?!?
Du wechselst ständig Plural und Singular....
War und ist es nun EIN Kleidungstück...
(Eine Person hat ein Artikel (Bekleidungstück eines namhafter Hersteller, nicht neu sondern getragen) nur ein Einzelstück, also nicht mehrer oder mehrfach bei Ebay angeboten.)
oder sind es mehrere Kleidungsstücke....
oder sind es mehrere Einzelstücke
Du wechselst ständig Plural und Singular....
War und ist es nun EIN Kleidungstück...
(Eine Person hat ein Artikel (Bekleidungstück eines namhafter Hersteller, nicht neu sondern getragen) nur ein Einzelstück, also nicht mehrer oder mehrfach bei Ebay angeboten.)
oder sind es mehrere Kleidungsstücke....
oder sind es mehrere Einzelstücke
sehe ich es richtig, dass er wohl wirklich versucht hat ein
PLAGIAT
über ebay zu verkaufen?
falls ja, es möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen
PLAGIAT
über ebay zu verkaufen?
falls ja, es möge ihn die volle Härte des Gesetzes treffen
War das ne einmalige Sache?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.738 von GloccaMorra am 02.06.06 11:48:32glaube du bist hier nicht ehrlich, vielleicht wie in deiner Auktion.
falls du wirklich nur ein Mitbringsel, welches du aus dem unverständlichen Türkei Urlaub mitgebracht hast, zum Kauf angeboten haben, müsste man dir leider ziemliche Dummheit vorwerfen...
juristisch, sprich finanziell, wirst du wohl das volle Programm abbekommen, selbst wenn du es nicht gewerblich betreibst, denn schon die Einfuhr war strafbar, das Weiterverkaufen erst recht!
ob das Stück hierbei getragen wurde oder nicht scheint unerheblich!
aber meine Frage an dich wäre, wie du in vollem Bewusstsein ein Plagiat anbieten konntest?!?!?!
falls du wirklich nur ein Mitbringsel, welches du aus dem unverständlichen Türkei Urlaub mitgebracht hast, zum Kauf angeboten haben, müsste man dir leider ziemliche Dummheit vorwerfen...
juristisch, sprich finanziell, wirst du wohl das volle Programm abbekommen, selbst wenn du es nicht gewerblich betreibst, denn schon die Einfuhr war strafbar, das Weiterverkaufen erst recht!
ob das Stück hierbei getragen wurde oder nicht scheint unerheblich!
aber meine Frage an dich wäre, wie du in vollem Bewusstsein ein Plagiat anbieten konntest?!?!?!
kennst du nicht das elfe Gebot: Du solst keine Fakes bei ebay rein stellen ?!
wer noch bei ebay einstellt, wird abgestraft. von den anwälten, von der steuer, von den käufern.
gute getragene kleidung gib lieber der second-hand-boutique deines vertrauens!!
Wenn du in der überschrift schreibst schanell und es ist abgekupfert -
musst du zahlen (lehrgeld)
das ist die ich-ag der anwälte - eine neue geschäftsidee -
wer noch bei ebay einstellt, wird abgestraft. von den anwälten, von der steuer, von den käufern.
gute getragene kleidung gib lieber der second-hand-boutique deines vertrauens!!
Wenn du in der überschrift schreibst schanell und es ist abgekupfert -
musst du zahlen (lehrgeld)
das ist die ich-ag der anwälte - eine neue geschäftsidee -
wenns drauf ankommt, und es wirklich ein Fake war, das bei ebay eingestellt wurde, einfach das original nachkaufen ein paar mal tragen und waschen....
die sind in der beweispflicht und somit wird es schwierig sein, anhand eines evtl. eingestellten Fotos die (un)echtheit zu belegen.
die sind in der beweispflicht und somit wird es schwierig sein, anhand eines evtl. eingestellten Fotos die (un)echtheit zu belegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.179 von broker241 am 02.06.06 12:15:53wow, sprichst aus Erfahrung was?
aber du vergisst eins, die Plagiate, gerade made in Turkey, sind meist so schlecht gemacht, dass es sofort auffällt
Beispiel:
La Martina
wird zu
el Lamina
aber du vergisst eins, die Plagiate, gerade made in Turkey, sind meist so schlecht gemacht, dass es sofort auffällt
Beispiel:
La Martina
wird zu
el Lamina
hast du schonmal darüber nachgedacht wie es wäre, wenn du im guten glauben bei ebay einen "gebrauchten" artikel ersteigerst, von der beschreibung her davon ausgehst dass du natürlich einen original-markenartikel ersteigerst und sich dann nach eintreffen der ware herausstellt, dass es ein plagiat ist? hätte ich diesen artikel bei dir gekauft hättest du von mir auf jeden fall noch eine betrugsanzeige obendrauf bekommen wenn du mir eine fälschung geliefert hättest.
sowas gehört sich einfach nicht.
sowas gehört sich einfach nicht.
soweit ich den sachverhalt des 1. postings richtig deute, ist es ein original gewesen (bekleidungsstück eines namhaften herstellers).
dann ist alles ok...
wenn nicht, schlecht, da gebe ich euch recht. und wenn ich ein plagiat gekauft hätte, das als original bezeichnet wir, würde ich mich dagegen wehren, natürlich.
aber es kann nicht sein, dass sich anwälte (ich werde selber einer), ein zusatzgeschäft eröffnen, indem man unterlassungserklärungen verschickt oder systematisch kostenpflichtig leute abmahnt, die z.b. kein impressum auf ihrer homepage haben, und das im großen stil um sich selbst eine goldene nase daran zu verdienen...
dann ist alles ok...
wenn nicht, schlecht, da gebe ich euch recht. und wenn ich ein plagiat gekauft hätte, das als original bezeichnet wir, würde ich mich dagegen wehren, natürlich.
aber es kann nicht sein, dass sich anwälte (ich werde selber einer), ein zusatzgeschäft eröffnen, indem man unterlassungserklärungen verschickt oder systematisch kostenpflichtig leute abmahnt, die z.b. kein impressum auf ihrer homepage haben, und das im großen stil um sich selbst eine goldene nase daran zu verdienen...
das ist schon klasse,
erst versucht er mit gefälschten Sachen bei Ebay die Leute abzuzocken und nun wo der Betrug aufgeflogen ist, geht ihm der Arsch auf Grundeis
sollte es doch ein Original sein ( was man anhand des Eingangstextes wohl ausschliessen kann) kann ja ex nix passieren, ansonsten ist es ein klarer Betrug und da kannst Du froh sein, wenn Du nicht noch eine Betrugsanzeige kassierst.
erst versucht er mit gefälschten Sachen bei Ebay die Leute abzuzocken und nun wo der Betrug aufgeflogen ist, geht ihm der Arsch auf Grundeis
sollte es doch ein Original sein ( was man anhand des Eingangstextes wohl ausschliessen kann) kann ja ex nix passieren, ansonsten ist es ein klarer Betrug und da kannst Du froh sein, wenn Du nicht noch eine Betrugsanzeige kassierst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.241 von GloccaMorra am 02.06.06 11:16:34an alle:
der threadverfasser schreibt:
"der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan"
also macht es den anschein, dass es sich tatsächlich um FAKES handelt! sollte es so sein, hoffe ich nur, dass sie den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen - rigoros!
der threadverfasser schreibt:
"der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan"
also macht es den anschein, dass es sich tatsächlich um FAKES handelt! sollte es so sein, hoffe ich nur, dass sie den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen - rigoros!
Interessanter Thread...
War es nun ein Plagiat?? Dann wären die 1,6k ja viel zu billig...
Gruss b2
War es nun ein Plagiat?? Dann wären die 1,6k ja viel zu billig...
Gruss b2
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.273 von darmspiegelung am 02.06.06 12:21:20@darm
natürlich hast du recht, aber soweit ist es hier nun gar nicht gekommen!
@broker
nun, das erste psoting reicht zu einer Deutung nicht aus, im Laufe kommt doch heraus, dass es sich wohl doch um ein Plagiat handelt, ansonsten scheinst du dem Irrtum zu unterliegen, es sei bereits zu einem Rechtsgeschäft gekommen, dies ist nicht der Fall.
deine Ausführungen zur anwaltlichen Moral möchte ich lieber nicht kommentieren, nur eins sei dazu doch gesagt:
jeder ist sich selbst der nächste
natürlich hast du recht, aber soweit ist es hier nun gar nicht gekommen!
@broker
nun, das erste psoting reicht zu einer Deutung nicht aus, im Laufe kommt doch heraus, dass es sich wohl doch um ein Plagiat handelt, ansonsten scheinst du dem Irrtum zu unterliegen, es sei bereits zu einem Rechtsgeschäft gekommen, dies ist nicht der Fall.
deine Ausführungen zur anwaltlichen Moral möchte ich lieber nicht kommentieren, nur eins sei dazu doch gesagt:
jeder ist sich selbst der nächste
Die Frage ist in der Tat, ob es sich bei dem angebotenen Produkt (wissentlich) um eine Fälschung handelt oder nicht.
Denn wer gegen die Urheber- und Markenrechte eines Dritten verstößt und dabei erwischt wird, wird feststellen müssen, dass dies neben Steuer(straf)sachen die mitunter teuersten Verfahren in Deutschland nach sich zieht. Zu Recht.
Denn wer gegen die Urheber- und Markenrechte eines Dritten verstößt und dabei erwischt wird, wird feststellen müssen, dass dies neben Steuer(straf)sachen die mitunter teuersten Verfahren in Deutschland nach sich zieht. Zu Recht.
Erinnert mich etwas an: "the broken laptop i sold on ebay"
Da hat sich der "Geschädigte" allerdings selbst "geholfen".
Story: http://erik.range-it.de/2006/05/28/amir-massoud-tofangsazan/
Blog: http://amirtofangsazan.blogspot.com/
Da hat sich der "Geschädigte" allerdings selbst "geholfen".
Story: http://erik.range-it.de/2006/05/28/amir-massoud-tofangsazan/
Blog: http://amirtofangsazan.blogspot.com/
also was hier abgeht ist ja nicht normal,habe doch geschrieben keine blöden Sprüche, manche Leute haben nicht mal den Ursprungstext richtig gelesen.
folgendes: den Verkäufer war nicht klar das es sich um ein Fake handelt, ist in der heutigen Zeit manchemal eh schwer zu erkennen,der Verkäufer bietet auch andere Kleidung an, was mit den Türkei Urlaub gemeint war- der Käufer bietet keine gefälschten Sachen in groen Still an, er hat das Kleidungsstück selbst geschenkt bekommen und ist wohl auf die Nase damit gefallen, weil er es nicht wußte, man kann doch den Mann nicht vorverurteilen, es liegt keinerlei Verdacht nahe Fakes zu veräußern auf bewußter Weise. Was also manche Leute hier schreiben ist eher traurig und hirnlos zugleich ! Hat sich also nicht gelohnt mal so einen Beitrag hier reinzustellen
folgendes: den Verkäufer war nicht klar das es sich um ein Fake handelt, ist in der heutigen Zeit manchemal eh schwer zu erkennen,der Verkäufer bietet auch andere Kleidung an, was mit den Türkei Urlaub gemeint war- der Käufer bietet keine gefälschten Sachen in groen Still an, er hat das Kleidungsstück selbst geschenkt bekommen und ist wohl auf die Nase damit gefallen, weil er es nicht wußte, man kann doch den Mann nicht vorverurteilen, es liegt keinerlei Verdacht nahe Fakes zu veräußern auf bewußter Weise. Was also manche Leute hier schreiben ist eher traurig und hirnlos zugleich ! Hat sich also nicht gelohnt mal so einen Beitrag hier reinzustellen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.256 von GloccaMorra am 02.06.06 13:10:13
der Käufer bietet keine gefälschten Sachen in groen Still an
Grosser Stil > 10.000 Stück/Monat
Kleiner Stil < 10.000 Stück/Monat .... oder wie
oder da er nicht selber anbietet.... dann eben "Der Käufer lässt gefälschte Sachen anbieten"
Hat sich also nicht gelohnt mal so einen Beitrag hier reinzustellen
Doch, den hier war bisher alles kostenlos
Grosser Stil > 10.000 Stück/Monat
Kleiner Stil < 10.000 Stück/Monat .... oder wie
oder da er nicht selber anbietet.... dann eben "Der Käufer lässt gefälschte Sachen anbieten"
Hat sich also nicht gelohnt mal so einen Beitrag hier reinzustellen
Doch, den hier war bisher alles kostenlos
es handeltet sich um nur ein Exemplar ist das denn so schwer zu verstehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.601 von GloccaMorra am 02.06.06 13:27:49...um ein Exemplar, dass angemahnt wurde
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.601 von GloccaMorra am 02.06.06 13:27:49du bist schwer zu verstehen, drück dich anständig aus und gut ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.628 von Merdiol am 02.06.06 13:29:21...deutsche Sprache, schwere Sprache!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.601 von GloccaMorra am 02.06.06 13:27:49Drück Dich doch einfach KLAR und UNMISSVERSTÄNDLICH aus.
Wo ist das Problem???
"Ich habe noch nie gestohlen!!! Also, ich bin bisher noch nie erwischt worden...... äähmmm, noch nie in diesem Kaufhaus erwischt worden...... ääähmmm noch nie in dieser Stadt, meine ich".
Wo ist das Problem???
"Ich habe noch nie gestohlen!!! Also, ich bin bisher noch nie erwischt worden...... äähmmm, noch nie in diesem Kaufhaus erwischt worden...... ääähmmm noch nie in dieser Stadt, meine ich".
Vielleicht hätte der Verfasser den Satz
der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan, es handelt sich nur um getragen alte Kleidung
einfach weggelassen. Das hätte wohl zu einem klareren ergebnis geführt.
Weil diese Aussage lässt mutmassen das da was wohl doch nicht ganz in Ordnung war...
Und wenn alles in Ordnung ist,
gehe ich damit sofort zum Anwalt und frage nicht in einem freien Forum im Internet nach Hilfe oder Meinungen...
Hier kann sich jeder Besserwisser anmelden und mist erzählen... wenn ich da nur mal in manchen Strassenverkehrshilfeforen gucke...
Da werden dann Aussagen verfechtet wie "Ein Polizst hat nur was zu sagen wenn er die Mütze auf hat"
Oder
"Ein Polizist ist auf dem Heimweg (in Uniform) nicht im Dienst,und eine Anzeige, ein Tätigwerden wäre dann nicht rechtsgültig"
GloccaMorra geh zum Anwalt!
Der hat Ahnung únd kann dir weiterhelfen.
der Verkäufer wurde noch nie angemahnt Fälschungen zu veräußern oder hat die in kleinen oder großen Stil getan, es handelt sich nur um getragen alte Kleidung
einfach weggelassen. Das hätte wohl zu einem klareren ergebnis geführt.
Weil diese Aussage lässt mutmassen das da was wohl doch nicht ganz in Ordnung war...
Und wenn alles in Ordnung ist,
gehe ich damit sofort zum Anwalt und frage nicht in einem freien Forum im Internet nach Hilfe oder Meinungen...
Hier kann sich jeder Besserwisser anmelden und mist erzählen... wenn ich da nur mal in manchen Strassenverkehrshilfeforen gucke...
Da werden dann Aussagen verfechtet wie "Ein Polizst hat nur was zu sagen wenn er die Mütze auf hat"
Oder
"Ein Polizist ist auf dem Heimweg (in Uniform) nicht im Dienst,und eine Anzeige, ein Tätigwerden wäre dann nicht rechtsgültig"
GloccaMorra geh zum Anwalt!
Der hat Ahnung únd kann dir weiterhelfen.
vielleicht bin ich ja blöde, aber so schwer zu verstehen ist das doch gar nicht, es war nie die Rede davon das der Herr dies gewerbsmäßig ausübt und nun erwischt worden ist, es geht darum das der Herr Kleidung angeboten hat und darunter sich leider 1 Fake befunden hat was er nicht wußte und nun die Zeche bezahlen soll, ich hatte auch gefragt ob jemand Rat geben kann, im Ursprungstext waren da einige Fragen, nur keiner hat ne vernünftige Antwort bisher gegeben, nur blödes bla bla bla, welche Leute ich meine wissen es selbst und können mächtig stolz sein auf sich !
Danke Knefi - also doch noch nicht alles verloren, es gibt halt manchen anständigen noch !!! Großes Lob
Die Farbe meine Autos ist nicht weiß, nicht schwarz, nicht blau, nicht rot, nicht gelb, nicht rosa, nicht grün....
So, nun müsste JEDER WISSEN, welche Farbe mein Auto hat
So, nun müsste JEDER WISSEN, welche Farbe mein Auto hat
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.790 von GloccaMorra am 02.06.06 13:39:47Wie gesagt rechtsverbindlichen Rat (den der Verkäufer braucht) kann der Anwalt geben...
Falls der Verkäufer keinen hat, gibts rat bei der Bundesweiten Anwaltsnotrufnummer: 0900-186780010 2 euro die minute!
Alles zugelassene Anwälte!
Da da aber wohl ein Fake drunter war, wars das Wohl!
Einmal ist keinmal zählt da nicht... Da muss sich der Verkäufer schon vergewissern! Er steht dafür gerade!
Falls der Verkäufer keinen hat, gibts rat bei der Bundesweiten Anwaltsnotrufnummer: 0900-186780010 2 euro die minute!
Alles zugelassene Anwälte!
Da da aber wohl ein Fake drunter war, wars das Wohl!
Einmal ist keinmal zählt da nicht... Da muss sich der Verkäufer schon vergewissern! Er steht dafür gerade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.836 von GloccaMorra am 02.06.06 13:42:18GloccaMorra geh zum Anwalt!
Der hat Ahnung únd kann dir weiterhelfen.
Wenn das der einzig gute Rat hier ist/war, dann hast Du auch Dreck am Stecken.
Wenn Du nichts zu verbergen hättest, könntest Du Dir nämlich die Kosten für Deinen Anwalt sparen, oder glaubst Du nun auch noch, dass der das für Dich umsonst macht?
Und ob die RA Ahnung haben, stell ich hier auch in Frage!
Der hat Ahnung únd kann dir weiterhelfen.
Wenn das der einzig gute Rat hier ist/war, dann hast Du auch Dreck am Stecken.
Wenn Du nichts zu verbergen hättest, könntest Du Dir nämlich die Kosten für Deinen Anwalt sparen, oder glaubst Du nun auch noch, dass der das für Dich umsonst macht?
Und ob die RA Ahnung haben, stell ich hier auch in Frage!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.860 von Merdiol am 02.06.06 13:44:19vergiss es, er kann oder will sich nicht unmissverständlich präzise ausdrücken
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.922.926 von Merdiol am 02.06.06 13:47:17Ich glaube ein Anwalt hat mehr Ahnug vom Thema als jeder der hier auf das Thema geantwortet hat!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.505 von Knefi am 02.06.06 14:11:10ich glaube du bist Anwalt, vielleicht sogar an der hotline
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.519 von daimlerfreak am 02.06.06 14:12:02
Der war gut!
Nein! Bin ich nicht, leider...
Der war gut!
Nein! Bin ich nicht, leider...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.505 von Knefi am 02.06.06 14:11:10Nicht immer von sich auf andere schliessen.
Wenn Du soooo klug bist, welche Farbe hat mein Auto
Wenn Du soooo klug bist, welche Farbe hat mein Auto
Wow.
Hier zeigt sich die WO-Userschar ja mal wieder in Höchstform.
Da werden drei recht leicht verständliche Fragen gestellt, aber selbst diese scheinen bei einigen Leute grobe Überforderungserscheinungen auszulösen. Ich bin weder Anwalt noch habe ich Erfahrungen mit der Situation, aber wage zu behaupten, auf Anhieb den Inhalt der Fragen verstanden zu haben.
Anstatt also sich zur Sache zu äußern, oder falls das zu schwierig sein sollte, entweder die Klappe zu halten oder sich deutlich vorsichtiger zu äußern, geifert die Meute los als hätte man ihr den Knochen geklaut.
Aus jemandem, dem man - rein aus gutem Willen, vom Prinzip des "Im Zweifel..." mal ganz abgesehen - sein Versehen einfach mal glauben könnte, wird hier in kürzester Zeit ein professioneller Großdealer gemacht... .
Respekt Leute... starker Auftritt allerseits
Hier zeigt sich die WO-Userschar ja mal wieder in Höchstform.
Da werden drei recht leicht verständliche Fragen gestellt, aber selbst diese scheinen bei einigen Leute grobe Überforderungserscheinungen auszulösen. Ich bin weder Anwalt noch habe ich Erfahrungen mit der Situation, aber wage zu behaupten, auf Anhieb den Inhalt der Fragen verstanden zu haben.
Anstatt also sich zur Sache zu äußern, oder falls das zu schwierig sein sollte, entweder die Klappe zu halten oder sich deutlich vorsichtiger zu äußern, geifert die Meute los als hätte man ihr den Knochen geklaut.
Aus jemandem, dem man - rein aus gutem Willen, vom Prinzip des "Im Zweifel..." mal ganz abgesehen - sein Versehen einfach mal glauben könnte, wird hier in kürzester Zeit ein professioneller Großdealer gemacht... .
Respekt Leute... starker Auftritt allerseits
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.569 von Merdiol am 02.06.06 14:14:51Ich tipp mal auf silber! Schade das mein Klugscheiss-smilie nicht funktioniert!
Aber wie gesagt, keine hat seine Aussage in irgendeiner Hinsicht rechtsverbindlich untermauert! Waren alles nur Behauptungen!
Abgesehen davon, das der Sachverhalt ja nicht ganz eindeutig geschildert war!
Und da ich auch nicht so schlau bin, geh ich bei sowas gleich zum Anwalt!
(Bzw. bin ich schlauer und verticke keine gefälschten Sachen bei Ebay:laugh
Aber wie gesagt, keine hat seine Aussage in irgendeiner Hinsicht rechtsverbindlich untermauert! Waren alles nur Behauptungen!
Abgesehen davon, das der Sachverhalt ja nicht ganz eindeutig geschildert war!
Und da ich auch nicht so schlau bin, geh ich bei sowas gleich zum Anwalt!
(Bzw. bin ich schlauer und verticke keine gefälschten Sachen bei Ebay:laugh
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.715 von Knefi am 02.06.06 14:23:13
"Abgesehen davon, das der Sachverhalt ja nicht ganz eindeutig geschildert war!"
um nichts mehr geht es uns aber...
"Abgesehen davon, das der Sachverhalt ja nicht ganz eindeutig geschildert war!"
um nichts mehr geht es uns aber...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.714 von pubaer73 am 02.06.06 14:23:11
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.714 von pubaer73 am 02.06.06 14:23:11wenns so einfach ist, dann antworte doch mal, anstatt sinnlos zu polemisieren
vielleicht fehlt mir einfach die sprachliche Toleranz, über die nun wirklich zu verfügen scheinst, dieses WirrWarr im Sinne einer mehr oder minder professionellen juristischen Erörterung zu verstehen
vielleicht fehlt mir einfach die sprachliche Toleranz, über die nun wirklich zu verfügen scheinst, dieses WirrWarr im Sinne einer mehr oder minder professionellen juristischen Erörterung zu verstehen
Die einzig VERNÜNFTIGE Antwort.
So einfach ist es.
Anwälte bluffen natürlich zunächst gerne...
So einfach ist es.
Anwälte bluffen natürlich zunächst gerne...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.947 von BaronvonHabsburg am 02.06.06 14:33:37ja wo isse denn
Hi GloccaMorra,
nachdem sich hier hauptsaechlich nur "Kinder" melden, hier ist meine Einschaetzung aufgrund Deiner Infos.
1. Nichts unterschreiben (waere ein Schuldbekenntnis mit Konsequenzen wie moeglicher Schadensersatzforderung und Anzeige,etc.)
2. Eigentlich gar nicht einmal darauf antworten !
- Es werden dann noch 2-3 Drohungen der Anwaelte ins Haus flattern welche sich im Ton zunehmend verschaerfen werden - aber mehr wird wohl nicht geschehen !
3. Ab dem Zeitpunkt wo Dir eine ANZEIGE ins Haus flattert empfehle ich eine Rechtsberatung - vorher links liegen lassen !
4. Das viele Anwaelte solche Unterlassungserklärungen bezueglich Ebay und sonstigen Firlefanz im Internet als neuen lukrativen Geschaeftszweig entdeckt haben ist mittlerweile bekannt und spielt sich selbst in einer "Grauzone" ab !
5. So, nun zum Wesentlichen:
Die Tatsache (wie auch im Verkaufsangebot dargestellt) einen gebrauchten "Gebrauchsgegenstand" zu verkaufen welcher angeblich oder massgeblich ein Plagiat ist muss erst einmal vom (potentiellen) Kaeufer bewiesen werden.
Genau da liegt die KRUX und da der Artikel nicht verkauft wurde bzw. nicht im Besitz der Rechtsanwaelte ist, stehen die Aussichten fuer sie schlecht da sie es letztendlich nicht beweisen werden koennen !
Positiv ist das es sich um eine Privatperson handelt welche (klar ersichtlich) benutzte und nicht neue persoenliche Gebrauchsgegenstaende verkauft und dabei keinem erwebsmaessigen Gewerbe nachgeht dem der vorsaetzliche Handel mit Plagiaten zu Grunde liegt.
Gruss,
Zig@
nachdem sich hier hauptsaechlich nur "Kinder" melden, hier ist meine Einschaetzung aufgrund Deiner Infos.
1. Nichts unterschreiben (waere ein Schuldbekenntnis mit Konsequenzen wie moeglicher Schadensersatzforderung und Anzeige,etc.)
2. Eigentlich gar nicht einmal darauf antworten !
- Es werden dann noch 2-3 Drohungen der Anwaelte ins Haus flattern welche sich im Ton zunehmend verschaerfen werden - aber mehr wird wohl nicht geschehen !
3. Ab dem Zeitpunkt wo Dir eine ANZEIGE ins Haus flattert empfehle ich eine Rechtsberatung - vorher links liegen lassen !
4. Das viele Anwaelte solche Unterlassungserklärungen bezueglich Ebay und sonstigen Firlefanz im Internet als neuen lukrativen Geschaeftszweig entdeckt haben ist mittlerweile bekannt und spielt sich selbst in einer "Grauzone" ab !
5. So, nun zum Wesentlichen:
Die Tatsache (wie auch im Verkaufsangebot dargestellt) einen gebrauchten "Gebrauchsgegenstand" zu verkaufen welcher angeblich oder massgeblich ein Plagiat ist muss erst einmal vom (potentiellen) Kaeufer bewiesen werden.
Genau da liegt die KRUX und da der Artikel nicht verkauft wurde bzw. nicht im Besitz der Rechtsanwaelte ist, stehen die Aussichten fuer sie schlecht da sie es letztendlich nicht beweisen werden koennen !
Positiv ist das es sich um eine Privatperson handelt welche (klar ersichtlich) benutzte und nicht neue persoenliche Gebrauchsgegenstaende verkauft und dabei keinem erwebsmaessigen Gewerbe nachgeht dem der vorsaetzliche Handel mit Plagiaten zu Grunde liegt.
Gruss,
Zig@
Genau.
Sache ist VÖLLIG harmlos. Einziger BLUFF der Anwälte. Da das Stück nicht verkauft wurde, gibt es keinen Beweis. Nichtmal drauf antworten. Vor Gericht trauen die sich nie, da sie die Kosten des Verfahrens tragen müssten.
Somit....Rundablage...
Sache ist VÖLLIG harmlos. Einziger BLUFF der Anwälte. Da das Stück nicht verkauft wurde, gibt es keinen Beweis. Nichtmal drauf antworten. Vor Gericht trauen die sich nie, da sie die Kosten des Verfahrens tragen müssten.
Somit....Rundablage...
nun frage ich mich noch, auf wessen betreiben der artikel von ebay aus dem angebot genommen wurde...?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.082 von Ciccarelli am 02.06.06 14:40:43dein Gesicht möchte ich mal sehen wenn das Foto einen Artikel wie ein TShirt mit der Aufschrift:
ARMALI
ITALI
zeigt
als ob wir alles was du geschrieben hast nicht selber wüssten, nur kann niemand hier die Lage eindeutig beurteilen, da uns maßgebliche Fakten verschwiegen werden!
ARMALI
ITALI
zeigt
als ob wir alles was du geschrieben hast nicht selber wüssten, nur kann niemand hier die Lage eindeutig beurteilen, da uns maßgebliche Fakten verschwiegen werden!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.235 von peppipeanut am 02.06.06 14:47:14frag ich mich auch, da muss es doch schon ziemlich offensichtlich gewesen sein, dass es sich um ein Plagiat handelt
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.923.991 von daimlerfreak am 02.06.06 14:35:49Daimlerfreak,
die vor kurzem eingegangenen Postings beantworten die Fragen zwar bereits, aber damit auch Du am Schluß verstehst worum es hier geht - bitte sehr - da es Dir offensichtlicht schwer fällt den Inhalt der Fragen zu verstehen, eine kleine Übersetzung für Dich:
1.Ist die Unterlassungserklärung überhaupt statthaft ohne entsprechende Vollmacht in Kopie
-> Brauchst Du dafür wirklich eine Übersetzung? Die Frage, ob oder ob nicht Plagiat und sonstige Fakten sind hier völlig unerheblich.
Eine Antwort sollte also problemlos möglich sein, für jemanden der sich damit auskennt.
2.sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben jedoch die Zahlung an den Anewalt verweigern, somit entgeht man erst einmal das es weiter geht und wenn der Anwält seine Gebühr haben möchte ist der Streitwert nicht mehr 50000 EUR sondern nur noch 1600 EUR.
-> Die Frage ist: Reduziert sich der Streitwert auf 1600 € wenn man die UE unterschreibt ohne zu zahlen.
Auch hier gilt: Faktenlage zumindest für den direkten Wortlaut der Frage unerheblich. Mag relevant sein, wenn´s um eventuelle weitere Folgen nach der Unterschrift geht... .
3. da von den Anwälten im Schreiben wörtlich" Sie veräußern Fakes bei Ebay" geschrieben worden ist, kann man da nicht auch einen Unterlassungserklärung den Anwälten schicken, da es sich ja um ein Einzelfall gehandelt hat und das Anschreiben der Anwälte ja so klingt als ob man das mehrfach getan hätte
-> Die Frage ist: Ist das Anwaltsschreiben "gültig", wo darin von mehreren Fakes die Rede ist, obwohl der User (oder sein Bekannter...) nur 1 Fake eingestellt hat.
Puh. Das war jetzt ein hartes Stück Arbeit. Mir raucht die Birne. Hoffe, meine Schreibe ist nicht zu schwierig für Dich.
die vor kurzem eingegangenen Postings beantworten die Fragen zwar bereits, aber damit auch Du am Schluß verstehst worum es hier geht - bitte sehr - da es Dir offensichtlicht schwer fällt den Inhalt der Fragen zu verstehen, eine kleine Übersetzung für Dich:
1.Ist die Unterlassungserklärung überhaupt statthaft ohne entsprechende Vollmacht in Kopie
-> Brauchst Du dafür wirklich eine Übersetzung? Die Frage, ob oder ob nicht Plagiat und sonstige Fakten sind hier völlig unerheblich.
Eine Antwort sollte also problemlos möglich sein, für jemanden der sich damit auskennt.
2.sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben jedoch die Zahlung an den Anewalt verweigern, somit entgeht man erst einmal das es weiter geht und wenn der Anwält seine Gebühr haben möchte ist der Streitwert nicht mehr 50000 EUR sondern nur noch 1600 EUR.
-> Die Frage ist: Reduziert sich der Streitwert auf 1600 € wenn man die UE unterschreibt ohne zu zahlen.
Auch hier gilt: Faktenlage zumindest für den direkten Wortlaut der Frage unerheblich. Mag relevant sein, wenn´s um eventuelle weitere Folgen nach der Unterschrift geht... .
3. da von den Anwälten im Schreiben wörtlich" Sie veräußern Fakes bei Ebay" geschrieben worden ist, kann man da nicht auch einen Unterlassungserklärung den Anwälten schicken, da es sich ja um ein Einzelfall gehandelt hat und das Anschreiben der Anwälte ja so klingt als ob man das mehrfach getan hätte
-> Die Frage ist: Ist das Anwaltsschreiben "gültig", wo darin von mehreren Fakes die Rede ist, obwohl der User (oder sein Bekannter...) nur 1 Fake eingestellt hat.
Puh. Das war jetzt ein hartes Stück Arbeit. Mir raucht die Birne. Hoffe, meine Schreibe ist nicht zu schwierig für Dich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.287 von daimlerfreak am 02.06.06 14:49:22Es wurde ihm ja auch schon geantwortet, dass wenn es sich um einen einmaligen EINZELFALL handelt, er nicht viel zu befürchten hat.
ABER.... dann kamen immer diese unverständlichen Berichtigungen und Umschreibungen.
Was ist, wenn der Anwalt schon VORHER ein Exemplar bestellt hatte und DARAUFHIN... die Sperrung und den Brief veranlasste???
Oh, oh... dann siehst aber ganz düster aus...
Nix mehr mit... "keine Beweise"...
ABER.... dann kamen immer diese unverständlichen Berichtigungen und Umschreibungen.
Was ist, wenn der Anwalt schon VORHER ein Exemplar bestellt hatte und DARAUFHIN... die Sperrung und den Brief veranlasste???
Oh, oh... dann siehst aber ganz düster aus...
Nix mehr mit... "keine Beweise"...
@daimlerfreak,
mein Posting bezieht sich auf den zugrunde liegenden Infos.
Was hier ueberall reininterpretiert wird zeigt vom Niveau von Wund dient der Sache wohl am wenigsten.
Gruss,
Zig@
mein Posting bezieht sich auf den zugrunde liegenden Infos.
Was hier ueberall reininterpretiert wird zeigt vom Niveau von Wund dient der Sache wohl am wenigsten.
Gruss,
Zig@
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.474 von Ciccarelli am 02.06.06 15:00:31"Was hier ueberall reininterpretiert wird zeigt vom Niveau von w : o und dient der Sache wohl am wenigsten"
Am meisten wurde ja wohl vom Threaderöffner reininterpretiert.
Klare Auskunft konnte er doch bis jetzt keine geben.
Am meisten wurde ja wohl vom Threaderöffner reininterpretiert.
Klare Auskunft konnte er doch bis jetzt keine geben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.433 von pubaer73 am 02.06.06 14:58:03verstehe sehr wohl, nur entziehen sich leider die Details des Sachverhaltes unserer Kenntnis
@Merdiol
wie gesagt, es scheint als wären einige hier mit den spärlichen Informationen zufrieden
@Merdiol
wie gesagt, es scheint als wären einige hier mit den spärlichen Informationen zufrieden
das war nix offensichtlich, wahrscheinlich gibt es das in der Farbe nicht, das einzigste was die haben sind eventuell die fotos mehr nicht, aber da würde ich auch nicht darauf wetten ob man es sich so einfach machen kann mit der Beweispflicht also in die Ablae, so wie ich es weiß bekommt man falls man die Unterlassung icht unterschreibt eine einstweilige Verfügung und dann wird es nicht mehr so lustig
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.474 von Ciccarelli am 02.06.06 15:00:31
vielleicht ist dir bewusst, dass nur da intepretiert werden kann, wo dazu Raum gelassen wird, einzig und allein darum geht es!
es scheint sogar, als wären regelmäßig Stücke verkauft worden, vielleicht nennt der Ersteller uns ja seinen ebay nick, das wärs doch mal was
oder wie seht ihr das:
es geht darum das der Herr Kleidung angeboten hat und darunter sich leider 1 Fake befunden hat was er nicht wußte und nun die Zeche bezahlen soll
wie wollt ihr alle die Lage beurteilen wenn sie Sachlage absolut unklar ist
vielleicht ist dir bewusst, dass nur da intepretiert werden kann, wo dazu Raum gelassen wird, einzig und allein darum geht es!
es scheint sogar, als wären regelmäßig Stücke verkauft worden, vielleicht nennt der Ersteller uns ja seinen ebay nick, das wärs doch mal was
oder wie seht ihr das:
es geht darum das der Herr Kleidung angeboten hat und darunter sich leider 1 Fake befunden hat was er nicht wußte und nun die Zeche bezahlen soll
wie wollt ihr alle die Lage beurteilen wenn sie Sachlage absolut unklar ist
und verheimlicht wurde auch nix bei der Sache
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.433 von pubaer73 am 02.06.06 14:58:03[Zitat Pubaer73]Ich bin weder Anwalt noch habe ich Erfahrungen mit der Situation[/Zitat Pubaer73]
[Zitat Pubaer73]Eine Antwort sollte also problemlos möglich sein, für jemanden der sich damit auskennt.[/Zitat Pubaer73]
Pubaer73, warum antwortest Du überhaupt? Du selber schreibst, dass einer der keine Ahnung hat, sich seine Antworten verkneifen soll. Antwortest aber selber, obwohl Du noch extra dabei schreibst, dass Du selber keine Ahnung hast.
Aja...
@daimlerfreak: Er könnte ja hier ruhig zugeben, dass er Plagiate über Ebay im grossen Stil verscherbelt...oder auch genau das Gegenteil, aber das wäre dann wenigsten eine konkrete Aussage.
[Zitat Pubaer73]Eine Antwort sollte also problemlos möglich sein, für jemanden der sich damit auskennt.[/Zitat Pubaer73]
Pubaer73, warum antwortest Du überhaupt? Du selber schreibst, dass einer der keine Ahnung hat, sich seine Antworten verkneifen soll. Antwortest aber selber, obwohl Du noch extra dabei schreibst, dass Du selber keine Ahnung hast.
Aja...
@daimlerfreak: Er könnte ja hier ruhig zugeben, dass er Plagiate über Ebay im grossen Stil verscherbelt...oder auch genau das Gegenteil, aber das wäre dann wenigsten eine konkrete Aussage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.526 von daimlerfreak am 02.06.06 15:03:55Daimler,
wie schön.
Offenbar hat sich meine Mühe gelohnt, nachdem Du vorhin noch mit "...deutsche Sprache, schwere Sprache! " Dein Unverständnis geäußert hast.
Um jetzt nach Lektion 1 (unmittelbares Verständnis des Wortlautes) die Schwierigkeitsstufe ein wenig zu erhöhen, wenden wir uns nun dem Sinn der eingangs gestellten Fragen zu:
Der User bat nicht um eine moralische Einordnung seines Tuns. Dafür wären in der Tat mehr Fakten nötig. Er bat lediglich um Hinwesie dazu, wie er mit de Anwaltsschreiben verfahren sollte.
Den Wunsch nach moralische Belehrung haben hier Du und andere ungefragt hinzugefügt. Das ist zwar nicht verboten, hat aber mit der Frage NICHTS zu tun. Für die Beantwortung der Fragen braucht man keine weiteren Fakten als die, die beretgestellt wurden.
wie schön.
Offenbar hat sich meine Mühe gelohnt, nachdem Du vorhin noch mit "...deutsche Sprache, schwere Sprache! " Dein Unverständnis geäußert hast.
Um jetzt nach Lektion 1 (unmittelbares Verständnis des Wortlautes) die Schwierigkeitsstufe ein wenig zu erhöhen, wenden wir uns nun dem Sinn der eingangs gestellten Fragen zu:
Der User bat nicht um eine moralische Einordnung seines Tuns. Dafür wären in der Tat mehr Fakten nötig. Er bat lediglich um Hinwesie dazu, wie er mit de Anwaltsschreiben verfahren sollte.
Den Wunsch nach moralische Belehrung haben hier Du und andere ungefragt hinzugefügt. Das ist zwar nicht verboten, hat aber mit der Frage NICHTS zu tun. Für die Beantwortung der Fragen braucht man keine weiteren Fakten als die, die beretgestellt wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.652 von GloccaMorra am 02.06.06 15:09:31Bei der Farbe meines Autos habe ich auch nichts verheimlicht
Trotzdem, konnte mir noch keiner die Farbe sagen
Woran mag's wohl liegen
Doch nicht etwa an meinem Posting... ne..das kann nicht sein.
Ich habe nur die Wahrheit geschrieben und nichts dazugedichtet.
Trotzdem, konnte mir noch keiner die Farbe sagen
Woran mag's wohl liegen
Doch nicht etwa an meinem Posting... ne..das kann nicht sein.
Ich habe nur die Wahrheit geschrieben und nichts dazugedichtet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.685 von Merdiol am 02.06.06 15:11:02
Angesichts des kommenden Wochenendes schon auf StandBy umgeschaltet?
Korrekt: Ich äußere mich nicht zu den Userfragen, da ich keine Ahnung habe.
Ich äußere mich aber zu den Antworten einiger User. Halte mich da (Lesen! Denken! und Verstehen!) für hinlänglich kompetent.
Angesichts des kommenden Wochenendes schon auf StandBy umgeschaltet?
Korrekt: Ich äußere mich nicht zu den Userfragen, da ich keine Ahnung habe.
Ich äußere mich aber zu den Antworten einiger User. Halte mich da (Lesen! Denken! und Verstehen!) für hinlänglich kompetent.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.723 von pubaer73 am 02.06.06 15:12:31
du bist ja noch lustiger als der gute fuller
ich wette du bist Anwalt
du bist ja noch lustiger als der gute fuller
ich wette du bist Anwalt
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.855 von daimlerfreak am 02.06.06 15:17:34Wieder nix.
Lektion 3: Kombinationsgabe.
Wäre ich Anwalt, hätte ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Fragen geäußert.
Hab ich aber nicht ("... nicht kompetent...").
Gilt die Wette noch?
Lektion 3: Kombinationsgabe.
Wäre ich Anwalt, hätte ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Fragen geäußert.
Hab ich aber nicht ("... nicht kompetent...").
Gilt die Wette noch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.832 von pubaer73 am 02.06.06 15:16:32schade, doch keiner
dafür bist du umso lustiger
keine Ahnung haben aber kommentieren wollen!
also selbst meine laienhafte zivilrechtliche Ausbildung erwartet zumindest eine detaillierte, nichts auslassende Beschreibung des Sachverhalts, Kommentare als fleißiger ebayer seien sicher jedem hier verziehen
dafür bist du umso lustiger
keine Ahnung haben aber kommentieren wollen!
also selbst meine laienhafte zivilrechtliche Ausbildung erwartet zumindest eine detaillierte, nichts auslassende Beschreibung des Sachverhalts, Kommentare als fleißiger ebayer seien sicher jedem hier verziehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.975 von daimlerfreak am 02.06.06 15:22:01zzzzzzzzzzzzzzzzzz
Du bist DOCH hoffnungslos
Du bist DOCH hoffnungslos
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.018 von pubaer73 am 02.06.06 15:23:59mit links Bärchen, mit links
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.924.723 von pubaer73 am 02.06.06 15:12:31Der User bat nicht um eine moralische Einordnung seines Tuns.
Mit Moral kommt man als Plagiatverkäufer auch nicht weit
Korrekt: Ich äußere mich nicht zu den Userfragen, da ich keine Ahnung habe.
Da werden drei recht leicht verständliche Fragen gestellt, aber selbst diese scheinen bei einigen Leute grobe Überforderungserscheinungen auszulösen. Ich bin weder Anwalt noch habe ich Erfahrungen mit der Situation, aber wage zu behaupten, auf Anhieb den Inhalt der Fragen verstanden zu haben.
Aja... Du hast keine Ahnung, aber alles verstanden. Bist aber nicht in der Lage auf DIESE Frage zu antworten, aber auf alles andere.
Ich äußere mich aber zu den Antworten einiger User. Halte mich da (Lesen! Denken! und Verstehen!) für hinlänglich kompetent.
Ich bestätige Dir hiermit, dass Du davon auch keine Ahnung hast.
Mit Moral kommt man als Plagiatverkäufer auch nicht weit
Korrekt: Ich äußere mich nicht zu den Userfragen, da ich keine Ahnung habe.
Da werden drei recht leicht verständliche Fragen gestellt, aber selbst diese scheinen bei einigen Leute grobe Überforderungserscheinungen auszulösen. Ich bin weder Anwalt noch habe ich Erfahrungen mit der Situation, aber wage zu behaupten, auf Anhieb den Inhalt der Fragen verstanden zu haben.
Aja... Du hast keine Ahnung, aber alles verstanden. Bist aber nicht in der Lage auf DIESE Frage zu antworten, aber auf alles andere.
Ich äußere mich aber zu den Antworten einiger User. Halte mich da (Lesen! Denken! und Verstehen!) für hinlänglich kompetent.
Ich bestätige Dir hiermit, dass Du davon auch keine Ahnung hast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.072 von Merdiol am 02.06.06 15:26:12besser hätte ich es nicht sagen können,
keine Ahnung aber alles verstanden
keine Ahnung aber alles verstanden
habe ja gedacht ich bekomme wirklich eine Antwort, an manchen Herren oder Damen hier mein Dank welche vernünftige Antworten gegeben haben !
Der Rest war ja nur unterstes Niveau!
Der Rest war ja nur unterstes Niveau!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.178 von GloccaMorra am 02.06.06 15:30:31und, wirfst das Teil jetzt weg?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.160 von daimlerfreak am 02.06.06 15:29:56Hat er ja alles selber gesagt.
Man muss nur (Lesen! Denken! und Verstehen!)
Der Rest war ja nur unterstes Niveau!
Also ich finde Verkäufer bei Ebay, die andere betrügen wollen, das ist unterstes Niveau.
Man muss nur (Lesen! Denken! und Verstehen!)
Der Rest war ja nur unterstes Niveau!
Also ich finde Verkäufer bei Ebay, die andere betrügen wollen, das ist unterstes Niveau.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.456 von Merdiol am 02.06.06 15:40:23entschuldige, damit bin ich einfach überfordert
werd mal sehen, ob ich in meinem Kleiderschrank auch das ein oder andere Plagiat finde, dass ich versuchen könnte an den Mann zu bringen
werd mal sehen, ob ich in meinem Kleiderschrank auch das ein oder andere Plagiat finde, dass ich versuchen könnte an den Mann zu bringen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.925.456 von Merdiol am 02.06.06 15:40:23verdammt, in meinen la martina Hemden steht:
made in turkey
dabei war ich nie in der Türbei und habe dementsprechend auch nichts mitgebracht
dürfte ich diese jetzt bei eventuellem nicht mehr Gefallen bei ebay verkaufen?!
@Merdiol
sei doch bitte nicht so moralisch, Anwälte können sich das genauso wenig leisten wie andere Berufsstände
made in turkey
dabei war ich nie in der Türbei und habe dementsprechend auch nichts mitgebracht
dürfte ich diese jetzt bei eventuellem nicht mehr Gefallen bei ebay verkaufen?!
@Merdiol
sei doch bitte nicht so moralisch, Anwälte können sich das genauso wenig leisten wie andere Berufsstände
Die Sache ist schon etwas eigenartig und vermutlich im Sachverhalt (bewusst?) etwas "ausgedünnt".
1. Auf wessen Veranlassung wurde das Angebot entfernt? War das freiwillig? Schon beim ersten Mal direkt? Woher stammt die Adresse für die Zusendung des Anwaltsschreibens? Denn dafür muss man erst einmal die Adressdaten offen angeben oder im Wege der AGB bzw. zwingenden Rechts von ebay als Betreiber die Herausgabe von geschützten Daten verlangen dürfen. Dafür bedarf es zumindest eines hinreichend konkreten Anscheinsbeweises und ggf. eigener Überprüfungen von ebay, z.B. durch Abgleich von eigenen Daten und IP-Analysetools.
2. Anwälte mit Spezialisierung auf Urheber- und Markenrecht werden häufig systematisch, aber abstrakt mit der Überwachung von Schutzrechten beauftragt. Bei den Anschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird deshalb häufig anwaltliche Vertretung nur versichert. Das ist üblich. Bei Rückfrage gibt es auch ein entsprechendes Schreiben des Mandanten. Aber es gibt auch Anwälte, die Abmahnungen nur als Einkunftsquelle missbrauchen und dies ohne Mandat versuchen.
3. Eine Einstweilige Verfügung gewährt nur vorläufigen Rechtsschutz und zwar dann, wenn dieser aufgrund der Bedeutung ohne Anhörung in der Sache geboten ist. Das entscheidet ein Richter kurzfristig, eben auf Basis des einseitigen Vorbringens und der Glaubhaftigkeit der Argumente/ Anscheinsbeweise. Eine EV ersetzt aber nicht das Verfahren in der Sache selbst, denn jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Spätestens dann braucht man einen Rechtsberater.
4. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Es kommt zunächst einmal lediglich auf die Verwirklichung eines Tatbestandes an, häufig dann auch, ob dies demjenigen auch zuzurechnen ist, z.B. wegen Vorsatzes oder bedingten Vorsatzes ( "kennen/ wissen musste" ). Manchmal ist das aber auch ohne Belang.
Alles Übrige wurde schon geschrieben, mehr oder minder augenzwinkernd. Vielleicht ist die Sache ja ganz harmlos. Aber das kann man anhand der Angaben nicht richtig abschätzen.
1. Auf wessen Veranlassung wurde das Angebot entfernt? War das freiwillig? Schon beim ersten Mal direkt? Woher stammt die Adresse für die Zusendung des Anwaltsschreibens? Denn dafür muss man erst einmal die Adressdaten offen angeben oder im Wege der AGB bzw. zwingenden Rechts von ebay als Betreiber die Herausgabe von geschützten Daten verlangen dürfen. Dafür bedarf es zumindest eines hinreichend konkreten Anscheinsbeweises und ggf. eigener Überprüfungen von ebay, z.B. durch Abgleich von eigenen Daten und IP-Analysetools.
2. Anwälte mit Spezialisierung auf Urheber- und Markenrecht werden häufig systematisch, aber abstrakt mit der Überwachung von Schutzrechten beauftragt. Bei den Anschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird deshalb häufig anwaltliche Vertretung nur versichert. Das ist üblich. Bei Rückfrage gibt es auch ein entsprechendes Schreiben des Mandanten. Aber es gibt auch Anwälte, die Abmahnungen nur als Einkunftsquelle missbrauchen und dies ohne Mandat versuchen.
3. Eine Einstweilige Verfügung gewährt nur vorläufigen Rechtsschutz und zwar dann, wenn dieser aufgrund der Bedeutung ohne Anhörung in der Sache geboten ist. Das entscheidet ein Richter kurzfristig, eben auf Basis des einseitigen Vorbringens und der Glaubhaftigkeit der Argumente/ Anscheinsbeweise. Eine EV ersetzt aber nicht das Verfahren in der Sache selbst, denn jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Spätestens dann braucht man einen Rechtsberater.
4. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Es kommt zunächst einmal lediglich auf die Verwirklichung eines Tatbestandes an, häufig dann auch, ob dies demjenigen auch zuzurechnen ist, z.B. wegen Vorsatzes oder bedingten Vorsatzes ( "kennen/ wissen musste" ). Manchmal ist das aber auch ohne Belang.
Alles Übrige wurde schon geschrieben, mehr oder minder augenzwinkernd. Vielleicht ist die Sache ja ganz harmlos. Aber das kann man anhand der Angaben nicht richtig abschätzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.928.370 von crude_facts am 02.06.06 18:10:02danke, dass du alle Fraglichkeiten formuliert hast, manche hier machen sich über dies alles keine Gedanken....
Bezieht sich zwar auf Abmahnungen gegen Website-Betreiber, vielleicht aber doch hilfreich.
Abgemahnt - und nun?
Website-Betreiber, die durch eine Abmahnung überrascht werden, suchen nach dem ersten Schreck oft händeringend nach Trost und guten Ratschlägen. Wenn das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist, empfiehlt es sich nicht unbedingt, weitere Kinder hinterherzuwerfen. Welches Vorgehen für einen Abgemahnten wirklich klug ist, lässt sich aber leider nicht pauschal sagen. Die denkbar schlechteste Möglichkeit, auf eine Abmahnung zu reagieren, besteht jedenfalls darin, nichts zu unternehmen: Wenn der betreffende Unterlassungsanspruch auch nur teilweise begründet ist, läuft man Gefahr, nach Fristablauf per einstweilige Verfügung oder auf dem Klageweg in Anspruch genommen zu werden, ohne die Sache im Vorfeld beeinflussen zu können.
Wenn die Abmahnung nicht dermaßen offensichtlich unbegründet ist, dass sie sich mit einem selbstverfassten Brief aus der Welt schaffen lässt, empfiehlt es sich grundsätzlich, Rat bei einem Anwalt zu suchen. Man sollte ruhig fragen, ob der Advokat der Wahl Erfahrungen mit Rechtsproblemen des Internet hat und sich speziell in dem zur Debatte stehenden Rechtsbereich auskennt - also Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht oder worauf immer sich die gerügte Rechtsverletzung bezieht. Nur ein Anwalt wird letztlich sagen können, ob die Abmahnung von ihren formellen Voraussetzungen her überhaupt in Ordnung geht, ob sie in der Sache gerechtfertigt oder vielleicht zu weit gehend formuliert ist. Auch die Frage, ob die Zahlen realistisch sind (Gegenstandswert, Abmahnkosten, Vertragsstrafe), wird ein Laie im Zweifelsfall kaum beurteilen können.
Häufig ist die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung so kurz bemessen, dass es schon aus Zeitgründen gar nicht möglich erscheint, einen Anwalt einzuschalten. Es spricht nichts dagegen, um eine Fristverlängerung zu bitten. Man hat gegenüber dem Abmahnenden sogar einen Anspruch darauf, sofern zur rechtlichen Prüfung der Angelegenheit mehr Zeit erforderlich ist. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn man dem Abmahnenden die konkreten Gründe für die Fristverlängerung umgehend mitteilt und ausdrücklich darum bittet, die Frist bis zu einem angemessenen Zeitpunkt zu verlängern. Zur Sicherheit sollte man sich eine solche Fristverlängerung bestätigen lassen [14].
Wenn ein konsultierter Anwalt die Abmahnung nach rechtlicher Prüfung als völlig unbegründet ansieht, wird er vielleicht dazu raten, eine so genannte Schutzschrift bei dem Gericht einzureichen, bei dem der Abmahnende voraussichtlich eine einstweilige Verfügung beantragen wird. Die Schutzschrift ist gewissermaßen ein vorweggenommenes Verteidigungsmittel, mit dem sich verhindern lässt, dass die zu erwartende einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung - sprich: ohne Anhörung des Abgemahnten - erlassen wird. Bei unberechtigten Abmahnungen oder dem Verdacht des Rechtsmissbrauchs kann es auch angeraten sein, nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" eine Gegenabmahnung zu verschicken oder die Sache mit einer negativen Feststellungsklage selbst vor Gericht zu bringen.
Sollte sich die Abmahnung nach rechtlicher Prüfung als teilweise begründet beziehungsweise zu weit gehend erweisen, wird der Anwalt eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung verfassen und seinem Mandanten dazu raten, diese abzugeben. Oft lassen sich Unterlassungserklärungen dahingehend modifizieren, dass man überhöhte Vertragsstrafen reduziert oder ihre Höhe entsprechend dem so genannten Hamburger Brauch an eine spätere gerichtliche Überprüfung bindet: "Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist."
Auch Anerkenntniserklärungen über noch nicht weiter bezifferte Schadenersatzforderungen oder die Kostentragungspflicht von (überhöhten?) Abmahnkosten sind beliebte Modifizierungs- beziehungsweise Streichungsobjekte. Das Formulieren einer Erklärung, die dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zwar gerecht wird, aber weitergehende Verpflichtungen ausklammert, wird den Abmahner oft keineswegs begeistern, birgt aber je nach Sachlage manchmal deutliche Vorzüge. So hat es etwa Fälle gegeben, in denen eine Unterlassungsklage mit hohem Gegenstandswert und unsicherem Ausgang durch eine Do-it-yourself-Erklärung abgewendet wurde, die zugleich eine Pflicht zur Zahlung der Abmahngebühren verneinte. Der abmahnende Anwalt wird dann vielleicht dennoch klagen, aber nur noch auf Zahlung seiner Gebühren - und damit liegt der Gegenstandswert plötzlich in ausgesprochen volksnahen Regionen.
Den Vorteilen, die das Einschalten eines Anwalts bieten kann, steht leider der gravierende Nachteil gegenüber, dass man dessen Dienste auch bezahlen muss. Wie teuer das wird, hängt wiederum vom Gegenstandswert ab, der - überhöht oder nicht - auch der Abmahnung zugrunde liegt. Insofern ist es keine schlechte Idee, als erstes mit dem Anwalt, den man konsultieren möchte, über eine (günstige) Honorarvereinbarung zu sprechen.
Abgemahnt - und nun?
Website-Betreiber, die durch eine Abmahnung überrascht werden, suchen nach dem ersten Schreck oft händeringend nach Trost und guten Ratschlägen. Wenn das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist, empfiehlt es sich nicht unbedingt, weitere Kinder hinterherzuwerfen. Welches Vorgehen für einen Abgemahnten wirklich klug ist, lässt sich aber leider nicht pauschal sagen. Die denkbar schlechteste Möglichkeit, auf eine Abmahnung zu reagieren, besteht jedenfalls darin, nichts zu unternehmen: Wenn der betreffende Unterlassungsanspruch auch nur teilweise begründet ist, läuft man Gefahr, nach Fristablauf per einstweilige Verfügung oder auf dem Klageweg in Anspruch genommen zu werden, ohne die Sache im Vorfeld beeinflussen zu können.
Wenn die Abmahnung nicht dermaßen offensichtlich unbegründet ist, dass sie sich mit einem selbstverfassten Brief aus der Welt schaffen lässt, empfiehlt es sich grundsätzlich, Rat bei einem Anwalt zu suchen. Man sollte ruhig fragen, ob der Advokat der Wahl Erfahrungen mit Rechtsproblemen des Internet hat und sich speziell in dem zur Debatte stehenden Rechtsbereich auskennt - also Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht oder worauf immer sich die gerügte Rechtsverletzung bezieht. Nur ein Anwalt wird letztlich sagen können, ob die Abmahnung von ihren formellen Voraussetzungen her überhaupt in Ordnung geht, ob sie in der Sache gerechtfertigt oder vielleicht zu weit gehend formuliert ist. Auch die Frage, ob die Zahlen realistisch sind (Gegenstandswert, Abmahnkosten, Vertragsstrafe), wird ein Laie im Zweifelsfall kaum beurteilen können.
Häufig ist die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung so kurz bemessen, dass es schon aus Zeitgründen gar nicht möglich erscheint, einen Anwalt einzuschalten. Es spricht nichts dagegen, um eine Fristverlängerung zu bitten. Man hat gegenüber dem Abmahnenden sogar einen Anspruch darauf, sofern zur rechtlichen Prüfung der Angelegenheit mehr Zeit erforderlich ist. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn man dem Abmahnenden die konkreten Gründe für die Fristverlängerung umgehend mitteilt und ausdrücklich darum bittet, die Frist bis zu einem angemessenen Zeitpunkt zu verlängern. Zur Sicherheit sollte man sich eine solche Fristverlängerung bestätigen lassen [14].
Wenn ein konsultierter Anwalt die Abmahnung nach rechtlicher Prüfung als völlig unbegründet ansieht, wird er vielleicht dazu raten, eine so genannte Schutzschrift bei dem Gericht einzureichen, bei dem der Abmahnende voraussichtlich eine einstweilige Verfügung beantragen wird. Die Schutzschrift ist gewissermaßen ein vorweggenommenes Verteidigungsmittel, mit dem sich verhindern lässt, dass die zu erwartende einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung - sprich: ohne Anhörung des Abgemahnten - erlassen wird. Bei unberechtigten Abmahnungen oder dem Verdacht des Rechtsmissbrauchs kann es auch angeraten sein, nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" eine Gegenabmahnung zu verschicken oder die Sache mit einer negativen Feststellungsklage selbst vor Gericht zu bringen.
Sollte sich die Abmahnung nach rechtlicher Prüfung als teilweise begründet beziehungsweise zu weit gehend erweisen, wird der Anwalt eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung verfassen und seinem Mandanten dazu raten, diese abzugeben. Oft lassen sich Unterlassungserklärungen dahingehend modifizieren, dass man überhöhte Vertragsstrafen reduziert oder ihre Höhe entsprechend dem so genannten Hamburger Brauch an eine spätere gerichtliche Überprüfung bindet: "Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist."
Auch Anerkenntniserklärungen über noch nicht weiter bezifferte Schadenersatzforderungen oder die Kostentragungspflicht von (überhöhten?) Abmahnkosten sind beliebte Modifizierungs- beziehungsweise Streichungsobjekte. Das Formulieren einer Erklärung, die dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zwar gerecht wird, aber weitergehende Verpflichtungen ausklammert, wird den Abmahner oft keineswegs begeistern, birgt aber je nach Sachlage manchmal deutliche Vorzüge. So hat es etwa Fälle gegeben, in denen eine Unterlassungsklage mit hohem Gegenstandswert und unsicherem Ausgang durch eine Do-it-yourself-Erklärung abgewendet wurde, die zugleich eine Pflicht zur Zahlung der Abmahngebühren verneinte. Der abmahnende Anwalt wird dann vielleicht dennoch klagen, aber nur noch auf Zahlung seiner Gebühren - und damit liegt der Gegenstandswert plötzlich in ausgesprochen volksnahen Regionen.
Den Vorteilen, die das Einschalten eines Anwalts bieten kann, steht leider der gravierende Nachteil gegenüber, dass man dessen Dienste auch bezahlen muss. Wie teuer das wird, hängt wiederum vom Gegenstandswert ab, der - überhöht oder nicht - auch der Abmahnung zugrunde liegt. Insofern ist es keine schlechte Idee, als erstes mit dem Anwalt, den man konsultieren möchte, über eine (günstige) Honorarvereinbarung zu sprechen.
Danke Cronus das war mal ein toller Beitrag
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.929.819 von GloccaMorra am 02.06.06 19:57:00 was sollst Du den jetzt auch noch anderes antworten
Wenn die Abmahnung nicht dermaßen offensichtlich unbegründet ist, dass sie sich mit einem selbstverfassten Brief aus der Welt schaffen lässt,
....und so hast Du es doch versucht darzustellen
Also wozu dann dieser lange Text... wozu einen Anwalt???
Wenn die Abmahnung nicht dermaßen offensichtlich unbegründet ist, dass sie sich mit einem selbstverfassten Brief aus der Welt schaffen lässt,
....und so hast Du es doch versucht darzustellen
Also wozu dann dieser lange Text... wozu einen Anwalt???
Yep. Das betrifft die Abmahnungen v.a. wegen Verstoßes gegen § 6 TDG (= Ordnungswidrigkeit), z.B. in Bezug auf die Impressum-Pflichtangaben im Internet ( "Anbieterkennzeichnung geschäftsmäßiger Teledienste" ).
Wenn es aber um (ein) Plagiat(e) gehen sollte, sind wir nicht nur im TDG bzw. im Wettbewerbsrecht, sondern im Urheber- bzw. Markenrecht. Das ist - wie gesagt - nicht nur besonders teuer, sondern rechtlich auch ausgesprochen weitreichend, weil neben einem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Wer sich hierüber als ersten Überblick etwas informieren will, z.B. eine von vielen Quellen im Internet: http://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm:
"Vorsicht beim Verkauf von Markenfälschungen im Internet, insbesondere bei ebay
In letzter Zeit sind Markenfälschungen, die bspw. im Internetauktionshaus ebay angeboten werden, in der öffentlichen Diskussion. Eine Übersicht geben wir in unserem Beitrag "Markenpiraterie bei ebay". Für die Verkäufer von Markenfälschungen sind die Folgen manchmal weitreichender als diese sich das erträumen lassen. In der Beratungspraxis haben wir regelmäßig Fälle, in denen Verkäufer in Südeuropa eindeutig gefälschte Modeprodukte, wie bspw. von Prada, Louis Vuitton oder von Jeansherstellern erwerben, um diese dann mit Gewinn bei ebay loszuschlagen. Diese Hoffnung auf einen schnellen Euro ist jedoch brandgefährlich. Es ist davon auszugehen, dass dieses Handeln nicht unentdeckt bleiben wird, da sowohl die Markeninhaber selbst, wie auch Kontrolleure bei ebay die Angebote regelmäßig auf Markenfälschungen durchsehen. Liegt dann eine anwaltliche Abmahnung auf dem Tisch, ist der Schock groß. Die Streitwerte bei Markenrechtsverletzungen, auf denen sich nicht zuletzt auch die Kostennote des abmahnenden Anwaltes heraus berechnet, sind erheblich. Derartige Abmahnungen sind in der Regel mit Kosten von 1.000,00 bis 3.000,00 € verbunden. Wird nicht reagiert, droht ein gerichtliches Verfahren, in dem sich die Kosten schnell vervielfachen. Doch damit nicht genug: Der Markeninhaber hat neben einer Unterlassung das Recht auf Auskunft über den Umfang der markenrechtsverletzenden Handlung. Dies hat zur Folge, dass man über den Umfang der Verkäufe, An- und Verkaufspreise, eine entsprechende Auskunft erteilen muss. Damit nicht genug, gibt es im Weiteren Schadenersatzansprüche des Markenrechtsinhabers, so dass jedes billig verkaufte Louis Vuitton Täschchen zu einem Bumerang werden kann.
Doch damit ist für den gewerblichen Markenfälschungsverkäufer noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht: Auch der Käufer kann hier Stress machen. Der Käufer geht meistens zu Recht davon aus, dass er trotz des recht günstigen Preises ein Original-Markenprodukt erwirbt. Nur bei deutlichen Hinweisen, dass es sich um ein Plagiat oder nicht um das Originalprodukt handelt, hat der Käufer keine Gewährleistungsrechte. Bei Verwendung des Markenbegriffes (Louis Vuitton o.ä.) insbesondere beim Einstellen in die entsprechende Rubrik bei ebay ( bspw. Rolex- Uhren) kann und muss der Käufer davon ausgehen, hier ein echtes Produkt zu erwerben. Dies gilt um so mehr, als dass nach den ebay-Grundsätzen der Verkauf von gefälschten Markenprodukten, sogenannten Plagiaten nicht erlaubt ist.
Zum Markenverletzer kann man jedoch schneller werden als man denkt, zum Teil werden Markenfälschungen in Unkenntnis darüber erworben, dass es sich überhaupt um eine Fälschung handelt, während man sicher bei einschlägigen Märkten in Südeuropa nicht davon ausgehen darf, von einem fliegenden Händler eine echte Rolex für 30,00 € erwerben zu können, sieht es bspw. anders aus, wenn Fußballfanartikel vor dem Stadion verkauft werden, die jedoch nicht echt sind. Viele Markeninhaber sind daher dazu übergegangen ihrer Markenprodukte besonders zu schützen, wie bspw. die Anbringung von Hologrammen. Oftmals weiß man jedoch gar nicht, dass man eigentlich einer Fälschung aufgesessen ist. Wird dann diese Fälschung, weil man sie nicht mehr braucht, auch privat bei ebay angeboten, kann auch bei einmaligem Verkauf dem Verkäufer Ungemach drohen. Der Unterlassungsanspruch besteht unabhängig vom sogenannten Verschulden. Ob der Verkäufer wusste oder auch nur wissen konnte, dass es sich um eine Fälschung handelt, ist unerheblich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass hier eine Markenfälschung verkauft wurde.
Etwas anderes gilt beim Schadenersatzanspruch. Schadenersatzanspruch kann nur bei einem schuldhaften Handeln geltend gemacht werden, d.h. hier spielt die Frage, ob der Verkäufer wusste oder wissen konnte, dass das Produkt eine Markenfälschung war, eine Rolle. Jedoch ist es nicht so einfach, gerade bei offensichtlichen Fälschungen in schlechter Qualität nachzuweisen, dass kein Verschulden vorliegt. Im Zweifel trifft den Markenverletzer das sogenannte Fahrlässigkeitsrisiko. Es wird ihm somit zugemutet, dass er hätte wissen können, dass es sich um eine Fälschung handelt. Daher sollte nicht bei jeder Abmahnung bedenkenlos die Unterlassungserklärung des abmahnenden Anwaltes unterschrieben werden. Die Folgen sind sehr weitreichend. Ist die Unterlassungserklärung erst einmal unterschrieben, ist es nur schwer, aus diesen rechtsverbindlichen Erklärungen wieder herauszukommen. Lassen Sie sich daher beraten."
Wie gesagt, der dargestellte Sachverhalt gibt zu wenig her, um hierzu erschöpfend etwas zu sagen.
Wenn es aber um (ein) Plagiat(e) gehen sollte, sind wir nicht nur im TDG bzw. im Wettbewerbsrecht, sondern im Urheber- bzw. Markenrecht. Das ist - wie gesagt - nicht nur besonders teuer, sondern rechtlich auch ausgesprochen weitreichend, weil neben einem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Wer sich hierüber als ersten Überblick etwas informieren will, z.B. eine von vielen Quellen im Internet: http://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm:
"Vorsicht beim Verkauf von Markenfälschungen im Internet, insbesondere bei ebay
In letzter Zeit sind Markenfälschungen, die bspw. im Internetauktionshaus ebay angeboten werden, in der öffentlichen Diskussion. Eine Übersicht geben wir in unserem Beitrag "Markenpiraterie bei ebay". Für die Verkäufer von Markenfälschungen sind die Folgen manchmal weitreichender als diese sich das erträumen lassen. In der Beratungspraxis haben wir regelmäßig Fälle, in denen Verkäufer in Südeuropa eindeutig gefälschte Modeprodukte, wie bspw. von Prada, Louis Vuitton oder von Jeansherstellern erwerben, um diese dann mit Gewinn bei ebay loszuschlagen. Diese Hoffnung auf einen schnellen Euro ist jedoch brandgefährlich. Es ist davon auszugehen, dass dieses Handeln nicht unentdeckt bleiben wird, da sowohl die Markeninhaber selbst, wie auch Kontrolleure bei ebay die Angebote regelmäßig auf Markenfälschungen durchsehen. Liegt dann eine anwaltliche Abmahnung auf dem Tisch, ist der Schock groß. Die Streitwerte bei Markenrechtsverletzungen, auf denen sich nicht zuletzt auch die Kostennote des abmahnenden Anwaltes heraus berechnet, sind erheblich. Derartige Abmahnungen sind in der Regel mit Kosten von 1.000,00 bis 3.000,00 € verbunden. Wird nicht reagiert, droht ein gerichtliches Verfahren, in dem sich die Kosten schnell vervielfachen. Doch damit nicht genug: Der Markeninhaber hat neben einer Unterlassung das Recht auf Auskunft über den Umfang der markenrechtsverletzenden Handlung. Dies hat zur Folge, dass man über den Umfang der Verkäufe, An- und Verkaufspreise, eine entsprechende Auskunft erteilen muss. Damit nicht genug, gibt es im Weiteren Schadenersatzansprüche des Markenrechtsinhabers, so dass jedes billig verkaufte Louis Vuitton Täschchen zu einem Bumerang werden kann.
Doch damit ist für den gewerblichen Markenfälschungsverkäufer noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht: Auch der Käufer kann hier Stress machen. Der Käufer geht meistens zu Recht davon aus, dass er trotz des recht günstigen Preises ein Original-Markenprodukt erwirbt. Nur bei deutlichen Hinweisen, dass es sich um ein Plagiat oder nicht um das Originalprodukt handelt, hat der Käufer keine Gewährleistungsrechte. Bei Verwendung des Markenbegriffes (Louis Vuitton o.ä.) insbesondere beim Einstellen in die entsprechende Rubrik bei ebay ( bspw. Rolex- Uhren) kann und muss der Käufer davon ausgehen, hier ein echtes Produkt zu erwerben. Dies gilt um so mehr, als dass nach den ebay-Grundsätzen der Verkauf von gefälschten Markenprodukten, sogenannten Plagiaten nicht erlaubt ist.
Zum Markenverletzer kann man jedoch schneller werden als man denkt, zum Teil werden Markenfälschungen in Unkenntnis darüber erworben, dass es sich überhaupt um eine Fälschung handelt, während man sicher bei einschlägigen Märkten in Südeuropa nicht davon ausgehen darf, von einem fliegenden Händler eine echte Rolex für 30,00 € erwerben zu können, sieht es bspw. anders aus, wenn Fußballfanartikel vor dem Stadion verkauft werden, die jedoch nicht echt sind. Viele Markeninhaber sind daher dazu übergegangen ihrer Markenprodukte besonders zu schützen, wie bspw. die Anbringung von Hologrammen. Oftmals weiß man jedoch gar nicht, dass man eigentlich einer Fälschung aufgesessen ist. Wird dann diese Fälschung, weil man sie nicht mehr braucht, auch privat bei ebay angeboten, kann auch bei einmaligem Verkauf dem Verkäufer Ungemach drohen. Der Unterlassungsanspruch besteht unabhängig vom sogenannten Verschulden. Ob der Verkäufer wusste oder auch nur wissen konnte, dass es sich um eine Fälschung handelt, ist unerheblich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass hier eine Markenfälschung verkauft wurde.
Etwas anderes gilt beim Schadenersatzanspruch. Schadenersatzanspruch kann nur bei einem schuldhaften Handeln geltend gemacht werden, d.h. hier spielt die Frage, ob der Verkäufer wusste oder wissen konnte, dass das Produkt eine Markenfälschung war, eine Rolle. Jedoch ist es nicht so einfach, gerade bei offensichtlichen Fälschungen in schlechter Qualität nachzuweisen, dass kein Verschulden vorliegt. Im Zweifel trifft den Markenverletzer das sogenannte Fahrlässigkeitsrisiko. Es wird ihm somit zugemutet, dass er hätte wissen können, dass es sich um eine Fälschung handelt. Daher sollte nicht bei jeder Abmahnung bedenkenlos die Unterlassungserklärung des abmahnenden Anwaltes unterschrieben werden. Die Folgen sind sehr weitreichend. Ist die Unterlassungserklärung erst einmal unterschrieben, ist es nur schwer, aus diesen rechtsverbindlichen Erklärungen wieder herauszukommen. Lassen Sie sich daher beraten."
Wie gesagt, der dargestellte Sachverhalt gibt zu wenig her, um hierzu erschöpfend etwas zu sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.930.253 von crude_facts am 02.06.06 20:37:30Bezog sich auf #82, Beitrag von Cronus
also es ging hier nicht darum das jemand bewußt Fakes bei Ebay verkauft hat, wie ist es eigentlich, das war ja auch in diesen Falle, man bekommt z:B. eine jeans geschenkt und so nach ein Jahr paar mal getragen passt sie nicht mehr, wegschmeisen wäre ja schade also ab zu ebay, plötzlich eben eine Unterlassungserklärung- es stellte sich heraus das es ein Fake war,zählt eigentlich überhaupt nicht mehr, daß absolut keinerlei Vorsatz zu erkennen ist, daß es kein bewußtes Handeln war Fakes zu verkaufen, die Firmen können ja selbst schon fast nicht mehr orginal von echt unterscheiden, außer es werden wie in letzter Zeit verstärkt besondere Kennzeichen angebracht, ist es wirklich so das der Mann welcher die Hose verkauft die volle Härte spüren soll,das Marken und Urheberrecht ist zwar in Ordnung aber so kann man es doch auch nicht auslegen, wenn wirklich die Verkäufer welche es bewußt und mehrmalig tun bestraft werden ist es ja richtig aber sonst finde ich geht das alles zu weit, es gab einen Fall da hat ein Junge bei einer Supermarktkette eine CD gekauft, und später bei Ebay wieder verkauft, er hat auch eine Unterlassungsklage bekommen, ist das alles noch normal ????????????????????????????????????????
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.935.983 von GloccaMorra am 03.06.06 20:33:50Lass Dir erstmal die Vollmacht zukommen.
Wäre nicht das erste Mal dass Anwälte auf eigene Faust handeln um Kohle zu machen (ist so beim fehlenden Impressum auf Hompages z.B.)
Ist merkwürdig dass keine Kopie dabei war.
Gibt es keine Vollmacht nimm einen Anwalt (hoffe Du hast Rechtsschutz) und streite ab dass es ein Plagiat war (das Kleidungsstück hast Du inzwischen verloren , keine Ahnung wo )
Dann ist m.E.nach die gegenerische Seite in der Beweispflicht.
Gibt es die Vollmacht, dann gibt es nur eins :kein Rechtschutz = zahlen (billiger)
Rechtschutz vorhanden = ab zum Anwalt, eine kompetente Beratung gibt es nur dort (bei w:o gibt es ja noch nicht mal kompetente Antworten zu Aktienfragen)
Wäre nicht das erste Mal dass Anwälte auf eigene Faust handeln um Kohle zu machen (ist so beim fehlenden Impressum auf Hompages z.B.)
Ist merkwürdig dass keine Kopie dabei war.
Gibt es keine Vollmacht nimm einen Anwalt (hoffe Du hast Rechtsschutz) und streite ab dass es ein Plagiat war (das Kleidungsstück hast Du inzwischen verloren , keine Ahnung wo )
Dann ist m.E.nach die gegenerische Seite in der Beweispflicht.
Gibt es die Vollmacht, dann gibt es nur eins :kein Rechtschutz = zahlen (billiger)
Rechtschutz vorhanden = ab zum Anwalt, eine kompetente Beratung gibt es nur dort (bei w:o gibt es ja noch nicht mal kompetente Antworten zu Aktienfragen)
Zu #88:
hoffe Du hast Rechtsschutz)
Urheberechtsstreitigkeiten sind in der Rechtsschutzversicherung idR ausgeschlossen, § 3 Abs. 2 d) ARB
hoffe Du hast Rechtsschutz)
Urheberechtsstreitigkeiten sind in der Rechtsschutzversicherung idR ausgeschlossen, § 3 Abs. 2 d) ARB
@GloccaMorra:
Kann der Rechtsanwalt eigentlich beweisen, dass das Kleidungsstück gefälscht ist? Und wenn ja, wie? Geht das aus der ebay-Anzeige zweifelsfrei hervor?
Kann der Rechtsanwalt eigentlich beweisen, dass das Kleidungsstück gefälscht ist? Und wenn ja, wie? Geht das aus der ebay-Anzeige zweifelsfrei hervor?
Also wenn ich mir #1 durchlese frage ich mich auch wo soll der
Beweis sein, dass es sich um eine sog. Raubkopie gehandelt hat.
Dieses Anwaltschreiben würde ich ignorieren.
Wenn er sich nochmal meldet gibt es aich Mittel um solche "Anwälte"
zum Schweigen zu bringen.
Beweis sein, dass es sich um eine sog. Raubkopie gehandelt hat.
Dieses Anwaltschreiben würde ich ignorieren.
Wenn er sich nochmal meldet gibt es aich Mittel um solche "Anwälte"
zum Schweigen zu bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.936.544 von Dr.Jones am 03.06.06 21:24:00@DR.
du bist mir schon ein Profi, in diesem Fall wird keine Rechtsschutz zahlen
@Nataly
das Foto würde wohl sämtliche Zweifel ausräumen, warumist es hier bloß noch nicht erschienen?
du bist mir schon ein Profi, in diesem Fall wird keine Rechtsschutz zahlen
@Nataly
das Foto würde wohl sämtliche Zweifel ausräumen, warumist es hier bloß noch nicht erschienen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.935.983 von GloccaMorra am 03.06.06 20:33:50Beantworte (Dir selbst) erst einmal die Fragen von NATALY bzw. in #80 (1.).
Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig.
Bzgl. Gegenstandswert und Anwaltsgebühr besteht immer Spielraum.
Lasse von einem Anwalt prüfen, ob die Abmahnung wirklich ordnungsgemäß ist.
Ansonsten enthält die von mir in #85 angegebene Quelle zahlreiche weitere Informationen zur ersten Selbstorientierung. Aber Vorsicht vor Selbstmedikation, das kann daneben gehen.
Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig.
Bzgl. Gegenstandswert und Anwaltsgebühr besteht immer Spielraum.
Lasse von einem Anwalt prüfen, ob die Abmahnung wirklich ordnungsgemäß ist.
Ansonsten enthält die von mir in #85 angegebene Quelle zahlreiche weitere Informationen zur ersten Selbstorientierung. Aber Vorsicht vor Selbstmedikation, das kann daneben gehen.
der einzige Beweis wäre das Foto, kann ja sein, daß es diese Farbe z.B. in der Produktion nie gab und deshalb man dioes als Fake bezeichnet, aber ich denke das ist nicht der richtige Weg auf den Beweis rumzuhacken,
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.943.974 von GloccaMorra am 04.06.06 18:58:02Wenn die Beweisfrage keine Frage (mehr) ist, dann sind es nur noch die Rechtsfolgen. Die kennst Du nun in Grundzügen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.943.974 von GloccaMorra am 04.06.06 18:58:02
trau mich wetten, du verscheuerst die Dinger in Massen und jetzt geht dir dein Hintern auf Grundeis
trau mich wetten, du verscheuerst die Dinger in Massen und jetzt geht dir dein Hintern auf Grundeis
daimlerfreak - Dir kann man nicht mehr helfen wenn Du nicht mal den Text von Anfang an verstandn hast, kannst doch nicht die Geschichte nach belieben umdrehen und etwa daraus machen was nicht der Fall ist, wenn Du sonst nichts zu tun als irgendwelchen Blödsinn hier zu schreiben dann habe ich Mitleid mit Dir!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.957.509 von GloccaMorra am 05.06.06 19:52:11"aber ich denke das ist nicht der richtige Weg auf den Beweis rumzuhacken"
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.943.974 von GloccaMorra am 04.06.06 18:58:02was wäre, wenn man, in Ermangelung einer DigiCam, ein Foto ausm Netz runterlädt und reinstellt, welches auf den 1. Blick das originale Verkaufsobjekt abbildet, für den Experten jedoch auf ne Fälschung schliessen lässt
Solange der Käufer das Fake nicht in der Hand hat, ist die ganze Diskussion doch witzlos..oder
Solange der Käufer das Fake nicht in der Hand hat, ist die ganze Diskussion doch witzlos..oder
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.069.292 von ANOM am 12.06.06 08:37:19Eine Beschreibung besteht nicht nur aus dem Bild (copyright?), sondern auch aus dem, wie es betitelt und in Textform angeboten wird.
Eine Abmahnung richtet sich nicht nur gegen den (vollzogenen) Verkauf (Angebot, Einigung + Übergabe), sondern auch gegen das Angebot als solches (eigene Willenserklärung/ offerta ad incertas personas).
Die Kontaktdaten eines ebay-Users werden aus Datenschutzgründen in aller Regel nur bei hinreichendem Verdacht und zumindest nach eigener Plausibilitätsprüfung an Dritte herausgegeben.
Wie gesagt, der Unterlassungsanspruch bei Urheber- und Markenrechtsangelegenheiten ist verschuldensunabhängig.
Eine Abmahnung richtet sich nicht nur gegen den (vollzogenen) Verkauf (Angebot, Einigung + Übergabe), sondern auch gegen das Angebot als solches (eigene Willenserklärung/ offerta ad incertas personas).
Die Kontaktdaten eines ebay-Users werden aus Datenschutzgründen in aller Regel nur bei hinreichendem Verdacht und zumindest nach eigener Plausibilitätsprüfung an Dritte herausgegeben.
Wie gesagt, der Unterlassungsanspruch bei Urheber- und Markenrechtsangelegenheiten ist verschuldensunabhängig.
Aus den ebay-AGB/Grundsätzen, E" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?ssPageName=f:fE
"Verbotene, fragwürdige und gegen Regeln verstoßende Artikel
Finden Sie heraus, ob Ihr Artikel zugelassen ist, indem Sie nachfolgende Schritte durchgehen. Als eBay-Mitglied sind Sie letztlich selbst dafür verantwortlich, dass der Kauf oder Verkauf Ihres(r) Artikel(s) zulässig ist.
Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Richtlinien verstößt, dürfen nicht auf dem eBay-Marktplatz angeboten werden.
Verbotene Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden.
Fragwürdige Artikel dürfen nur unter bestimmten Bedingungen bei eBay angeboten werden.
Artikel, die möglicherweise das Urheber- oder Markenrecht
verletzen: Versichern Sie sich, dass Ihr Angebot keine Urheberrechte (Copyrights), Markenrechte (Trademarks) oder anderen Rechte verletzt.
[...]
Melden eines Angebots:
Wenn Sie auf ein Angebot stoßen, das Ihrer Meinung nach bei eBay unzulässig ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. eBay wird der Angelegenheit dann nachgehen. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen aber keine Einzelheiten zu etwaigen Maßnahmen mitteilen. Die gegen ein Mitglied eingeleiteten Maßnahmen sind vertraulich und daher nur eBay und dem entsprechenden Verkäufer bekannt.
Wenn Sie mit der Beendigung Ihres Angebots nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenden Sie sich an eBay. Geben Sie dabei den Grund an, warum Ihr Angebot beendet wurde.
Angebot enthielt unzulässigen oder nur eingeschränkt zulässigen Artikel
Angebot hat möglicherweise Urheberrechte verletzt
Angebot wurde auf Antrag eines Teilnehmers am VeRI-Programm beendet
Angebot hat die eBay-Grundsätze für das Einstellen von Artikeln verletzt
Wenn eBay ebenfalls der Meinung sein sollte, dass die Entfernung Ihres Angebots ein Fehler war, dürfen Sie das Angebot wiedereinstellen.
Bitte lesen Sie sich die eBay-Grundsätze für das Einstellen von Artikeln durch, um Ihren Handel sicher durchzuführen. Sollten Sie noch Fragen zu entfernten Angeboten oder zum Einstellen von Artikeln bei eBay haben, antworten Sie bitte direkt auf die Benachrichtigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder verwenden Sie die Links oben."
Wird ein Anwalt tätig, ist man offensichtlich in der Prüfung einen Schritt weiter und derjenige, dessen Schutzrecht verletzt wurde, hatte offenbar einen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Kontaktdaten des Anbieters.
Wenn man anderer Auffassung ist, dann muss man sich wohl rechtlich mit der Sache auseinandersetzen. Das ist eines Jeden gutes Recht.
"Verbotene, fragwürdige und gegen Regeln verstoßende Artikel
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Verbotene Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden.
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Wenn Sie mit der Beendigung Ihres Angebots nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Wird ein Anwalt tätig, ist man offensichtlich in der Prüfung einen Schritt weiter und derjenige, dessen Schutzrecht verletzt wurde, hatte offenbar einen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Kontaktdaten des Anbieters.
Wenn man anderer Auffassung ist, dann muss man sich wohl rechtlich mit der Sache auseinandersetzen. Das ist eines Jeden gutes Recht.
Also GloccaMorra, wenn ich ein gebrauchtes Bekleidungsstück anbiete, dann reinige ich es auch vorher. Und bei meinen "Reinigungskünsten" kamen manchmal ganz andere Farbmischungen wieder hervor: Ich empfehle mal www.internetfallen de. oder www.abmahnwelle.de
ging sogar auf dem mini 9500 screen
interessant finde ich, dass die so einen Test anbieten und nicht wissen wie man PARKETT schreibt
Sie kennen sich aus auf dem gesellschaftlichen Parket!!
Sie haben 12 von 12 Fragen richtig beantwortet.
Herzlichen Glückwunsch! Haben Sie den Business-Knigge auswendig gelernt oder kann man Sie tatsächlich in jede feine Gesellschaft mitnehmen? Offenbar sind Sie der/die geborene Gentleman/woman! Sie beherrschen das Einmaleins der guten Umgangsformen. Von der Feier bis hin zum Geschäftsessen - man kann Sie bedenkenlos auf die Gesellschaft loslassen, denn Sie wissen sich zu benehmen. Ein Profi wie Sie muss - wenn überhaupt - sich nur noch um die Feinheiten kümmern. Zum Beispiel um die Details für einen perfekten Abend im Nobel-Restaurant: Wie Sie Austern schlürfen, Hummer oder Artischocken essen. Sie bringen Kultur in Ihre Umwelt. Weiter so!
bleibt die Frage was du mir damit sagen wolltest?
interessant finde ich, dass die so einen Test anbieten und nicht wissen wie man PARKETT schreibt
Sie kennen sich aus auf dem gesellschaftlichen Parket!!
Sie haben 12 von 12 Fragen richtig beantwortet.
Herzlichen Glückwunsch! Haben Sie den Business-Knigge auswendig gelernt oder kann man Sie tatsächlich in jede feine Gesellschaft mitnehmen? Offenbar sind Sie der/die geborene Gentleman/woman! Sie beherrschen das Einmaleins der guten Umgangsformen. Von der Feier bis hin zum Geschäftsessen - man kann Sie bedenkenlos auf die Gesellschaft loslassen, denn Sie wissen sich zu benehmen. Ein Profi wie Sie muss - wenn überhaupt - sich nur noch um die Feinheiten kümmern. Zum Beispiel um die Details für einen perfekten Abend im Nobel-Restaurant: Wie Sie Austern schlürfen, Hummer oder Artischocken essen. Sie bringen Kultur in Ihre Umwelt. Weiter so!
bleibt die Frage was du mir damit sagen wolltest?
Wollte Dich nur etwas beschäftigen, damit Du hier nicht weiter rumflamest.
Gratulation zum Ergebnis!
Gruß, Mucker
Gratulation zum Ergebnis!
Gruß, Mucker
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.115.972 von Mucker am 14.06.06 21:31:14
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