DE0007204208 Prior Capital AG - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 25.06.06 13:22:49 von
neuester Beitrag 11.04.24 11:08:40 von
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Wann kommt mal die letzte Zahlung......die kosten laufen ja brav weiter....
Langsam wäre mal eine Hauptversammlung fällig oder woran liegt es das man nicht abwickelt ?
Gibt es was neues hier ?
Kann jemand was zum Sachstand sagen ?
Excalibur Capital AG i.L.
Weinheim
ISIN DE0007204208
Ausschüttungsbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Excalibur Capital AG, Weinheim, hat am 30. April 2015 u.a. beschlossen, die Gesellschaft zum Ablauf des 30. April 2015 aufzulösen. Der Gläubigeraufruf gemäß § 267 AktG wurde am 13. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechend dem Abwicklungsauftrag und angesichts dessen Fortschritts hat der Abwickler beschlossen, 631.800,00 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Die Gesellschaft hält 270.000 eigene Stückaktien. Von den 2.700.000 Stückaktien, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, sind somit 2.430.000 Stückaktien zum Empfang der Ausschüttung berechtigt. Dies entspricht einer Ausschüttung von 0,26 EUR je Stückaktie der Excalibur Capital AG i.L.
Die Ausschüttung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute mit Valuta 31. Juli 2020 auf die Bestände vom 30. Juli 2020, abends. Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG („Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen“), somit ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Zahlstelle ist die KAS Bank N.V. - German Branch, Frankfurt am Main.
Oldenburg, im Juli 2020
Excalibur Capital AG i.L.
Der Abwickler
quelle bundesanzeiger
Weinheim
ISIN DE0007204208
Ausschüttungsbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Excalibur Capital AG, Weinheim, hat am 30. April 2015 u.a. beschlossen, die Gesellschaft zum Ablauf des 30. April 2015 aufzulösen. Der Gläubigeraufruf gemäß § 267 AktG wurde am 13. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechend dem Abwicklungsauftrag und angesichts dessen Fortschritts hat der Abwickler beschlossen, 631.800,00 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Die Gesellschaft hält 270.000 eigene Stückaktien. Von den 2.700.000 Stückaktien, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, sind somit 2.430.000 Stückaktien zum Empfang der Ausschüttung berechtigt. Dies entspricht einer Ausschüttung von 0,26 EUR je Stückaktie der Excalibur Capital AG i.L.
Die Ausschüttung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute mit Valuta 31. Juli 2020 auf die Bestände vom 30. Juli 2020, abends. Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG („Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen“), somit ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Zahlstelle ist die KAS Bank N.V. - German Branch, Frankfurt am Main.
Oldenburg, im Juli 2020
Excalibur Capital AG i.L.
Der Abwickler
quelle bundesanzeiger
Excalibur Capital AG i.L.
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 28. August 2020 um 9.00 Uhr im Raum Mozart des H+ Hotel Stuttgart Herrenberg, Daimlerstr. 1, 71083 Herrenberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2018 bis 30.04.2019
Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter
www.excalibur-capital.de
zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 festzustellen.
2.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2019 bis 30.04.2020
Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter
www.excalibur-capital.de
zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 festzustellen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.
5.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
6.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
7.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a)
Herrn Steve Schwarzfischer, Bankbetriebswirt, Herrenberg
Herr Schwarzfischer übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
Trade & Value AG, Oldenburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
b)
Herrn Dr. Heinfried Hahn, Rechtsanwalt, Wiesentheid
Herr Dr. Hahn übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L., Aachen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
c)
Herrn Wolfgang Weilermann, Steuerberater, München
Herr Weilermann übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
Trade & Value AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender
―
Dornisch Research AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender
―
HvS-Consulting AG, Raubling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
―
Fonterelli GmbH & Co. KGaA, München, Mitglied des Aufsichtsrats
Teilnahme an der Hauptversammlung
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG i.L.
Elimarstr. 4
26135 Oldenburg
Fax: +49-(0)441-40827-27
E-Mail: HV@excalibur-capital.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 07.08.2020 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Oldenburg, im Juli 2020
Excalibur Capital AG i.L.
Der Abwickler
quelle bundesanzeiger
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 28. August 2020 um 9.00 Uhr im Raum Mozart des H+ Hotel Stuttgart Herrenberg, Daimlerstr. 1, 71083 Herrenberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2018 bis 30.04.2019
Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter
www.excalibur-capital.de
zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019 festzustellen.
2.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2019 bis 30.04.2020
Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter
www.excalibur-capital.de
zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020 festzustellen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.
5.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2018 bis 30.04.2019
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
6.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.05.2019 bis 30.04.2020
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
7.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a)
Herrn Steve Schwarzfischer, Bankbetriebswirt, Herrenberg
Herr Schwarzfischer übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
Trade & Value AG, Oldenburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
b)
Herrn Dr. Heinfried Hahn, Rechtsanwalt, Wiesentheid
Herr Dr. Hahn übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L., Aachen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
c)
Herrn Wolfgang Weilermann, Steuerberater, München
Herr Weilermann übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
―
Trade & Value AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender
―
Dornisch Research AG, Oldenburg, Aufsichtsratsvorsitzender
―
HvS-Consulting AG, Raubling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
―
Fonterelli GmbH & Co. KGaA, München, Mitglied des Aufsichtsrats
Teilnahme an der Hauptversammlung
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG i.L.
Elimarstr. 4
26135 Oldenburg
Fax: +49-(0)441-40827-27
E-Mail: HV@excalibur-capital.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 07.08.2020 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21.08.2020 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Oldenburg, im Juli 2020
Excalibur Capital AG i.L.
Der Abwickler
quelle bundesanzeiger
Warten wir mal auf Zahlen sowie eine Hv....
Still ruht es hier
Nix los ? Hat noch wer Aktien ?
Wie gehts weiter
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.452.029 von Zwangsliquidator2 am 11.10.16 13:58:44Wo bleibt die Hauptversammlung???
NUn liegt der NAV schon deutlich unter 0,50 € ohne dass die Aktionäre auch nur einen Cent Liquidationserlös gesehen hätten.
Mal sehen, was hier letztlich übrig bleibt.
Mal sehen, was hier letztlich übrig bleibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.938.559 von Zwangsliquidator2 am 28.07.16 16:21:23Mit dem Aktiengesetz nimmt man es nun auch nicht mehr so genau. Wo bleibt die Hauptversammlung.....?????
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.105.715 von Zwangsliquidator2 am 02.04.16 13:01:31NAV von Excalibur AG hat einen neuen Tiefstand erreicht.
Wo bleibt die Hauptversammlung???? Dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, entbindet die Gesellschaft nicht von der Pflicht der Abhaltung einer Hauptversammlung.
Wie dem Geschäftsbericht der TAV-AG für 2015 zu entnehmen ist, tritt die Excalibur AG nun als Kreditgeber im großen Stil für die TAV-AG auf.
Zu welchen Konditionen?? Besichert???
Wo bleibt die Hauptversammlung???? Dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, entbindet die Gesellschaft nicht von der Pflicht der Abhaltung einer Hauptversammlung.
Wie dem Geschäftsbericht der TAV-AG für 2015 zu entnehmen ist, tritt die Excalibur AG nun als Kreditgeber im großen Stil für die TAV-AG auf.
Zu welchen Konditionen?? Besichert???
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.415.431 von Zwangsliquidator2 am 05.01.16 15:05:33Der kommunizierte NAV ist auch den den ersten Monaten des laufenden Jahres weiter gesunken...
Liquidationserlös von zumindest 0,50 € ist damit wohl Wunschdenken....
Liquidationserlös von zumindest 0,50 € ist damit wohl Wunschdenken....
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.337.092 von Zwangsliquidator2 am 18.12.15 21:44:12So recht überraschen tut es nicht mehr....
in den letzten Wochen des Jahres ist mal wieder 10 % der angeblichen Unternehmenssubstanz flöten gegangen.
NAV liegt zum Jahresende nur noch bei 0,53 €/ Aktie....
Das Erreichen eines Liquidationserlöses von 0,50 € ist damit recht unwahrscheinlich geworden. Eventuell drohen weitere Wertkorrekturen und fortlaufende Kosten zehren ja auch am Gesellschaftsvermögen.
Man darf gespannt sein, was letztlich für die Aktionäre an Liquidationserlös ausgeschüttet werden kann.
in den letzten Wochen des Jahres ist mal wieder 10 % der angeblichen Unternehmenssubstanz flöten gegangen.
NAV liegt zum Jahresende nur noch bei 0,53 €/ Aktie....
Das Erreichen eines Liquidationserlöses von 0,50 € ist damit recht unwahrscheinlich geworden. Eventuell drohen weitere Wertkorrekturen und fortlaufende Kosten zehren ja auch am Gesellschaftsvermögen.
Man darf gespannt sein, was letztlich für die Aktionäre an Liquidationserlös ausgeschüttet werden kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.336.552 von DanteAllemis am 18.12.15 19:53:14NAV liegt ja jetzt angeblich so bei rund 0,57 €.
Allerdings sind da immer noch sehr viel Schrottbeteiligungen enthalten, die wohl nicht so einfach liquidierbar sind.
Ein Liquidationserlös von 40-50 Cent halte ich durchaus für realistisch. Allerdings fragt sich, ob es nicht noch Jahre benötigt, bis die Gesellschaft vollständig liquidiert ist.
Allerdings sind da immer noch sehr viel Schrottbeteiligungen enthalten, die wohl nicht so einfach liquidierbar sind.
Ein Liquidationserlös von 40-50 Cent halte ich durchaus für realistisch. Allerdings fragt sich, ob es nicht noch Jahre benötigt, bis die Gesellschaft vollständig liquidiert ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.329.292 von tonisoprano am 17.12.15 21:57:45
Auflösung ist beschlossen. Ich denke 50cent sollte es schon geben.
Zitat von tonisoprano: Gab es den genug Stimmen für die Auflösung ?
Wenn ja was denkt Ihr was kommt dabei noch raus für uns Aktionäre ?
Auflösung ist beschlossen. Ich denke 50cent sollte es schon geben.
Gab es den genug Stimmen für die Auflösung ?
Wenn ja was denkt Ihr was kommt dabei noch raus für uns Aktionäre ?
Wenn ja was denkt Ihr was kommt dabei noch raus für uns Aktionäre ?
laut Tagesordnung soll auf der heutigen HV das Unternehmen aufgelöst werden. Abwickler soll Herr Dornisch werden. Angesichts der Unfähigkeit der Verantwortlichen (siehe "Erfolge" der letzten Jahre) wohl die beste Lösung.
Klappe zu und Affe tot.
Klappe zu und Affe tot.
Jahresergebnis liegt vor:
NAV per 31.12.14 - 18,6% in 2014
man bleibt sich treu..
NAV per 31.12.14 - 18,6% in 2014
man bleibt sich treu..
Tja mich nervt das es keinen handel mehr gibt
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.130.214 von herrmannkrages am 25.10.14 12:12:45
na klar, Erfolgsunternehmen wie die Excalibur AG haben meine volle Aufmerksamkeit.
Ein Unternehmen, bei dem sich bislang alle Verantwortlichen Ihren Ruf zerstört haben.
Zitat von herrmannkrages: Noch wer dabei ?
na klar, Erfolgsunternehmen wie die Excalibur AG haben meine volle Aufmerksamkeit.
Ein Unternehmen, bei dem sich bislang alle Verantwortlichen Ihren Ruf zerstört haben.
Noch wer dabei ?
War hier nicht mal Mox im Bestand ?
War wer bei der Hauptversammlung ?
Grausame G+V........
Excalibur Capital AG
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 26. März 2014 um 10:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Berichte) eingesehen werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 05. März 2014 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die bis 11. März 2014, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126 erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Hauptversammlung) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Anfragen gemäß §125 Aktiengesetz
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt/Main
Fax: +49-(0)69-743 037-22
E-Mail: HV@gfei.de
Im Februar 2014
Excalibur Capital AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 12.02.2014
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 26. März 2014 um 10:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Berichte) eingesehen werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 05. März 2014 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die bis 11. März 2014, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126 erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Hauptversammlung) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Anfragen gemäß §125 Aktiengesetz
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt/Main
Fax: +49-(0)69-743 037-22
E-Mail: HV@gfei.de
Im Februar 2014
Excalibur Capital AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 12.02.2014
Wurde bei der Hauptversammlung was gesagt ob ein Listing wieder kommt ?
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