DE0007204208 Prior Capital AG (Seite 3)
eröffnet am 25.06.06 13:22:49 von
neuester Beitrag 11.04.24 11:08:40 von
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laut Tagesordnung soll auf der heutigen HV das Unternehmen aufgelöst werden. Abwickler soll Herr Dornisch werden. Angesichts der Unfähigkeit der Verantwortlichen (siehe "Erfolge" der letzten Jahre) wohl die beste Lösung.
Klappe zu und Affe tot.
Klappe zu und Affe tot.
Jahresergebnis liegt vor:
NAV per 31.12.14 - 18,6% in 2014
man bleibt sich treu..
NAV per 31.12.14 - 18,6% in 2014
man bleibt sich treu..
Tja mich nervt das es keinen handel mehr gibt
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.130.214 von herrmannkrages am 25.10.14 12:12:45
na klar, Erfolgsunternehmen wie die Excalibur AG haben meine volle Aufmerksamkeit.
Ein Unternehmen, bei dem sich bislang alle Verantwortlichen Ihren Ruf zerstört haben.
Zitat von herrmannkrages: Noch wer dabei ?
na klar, Erfolgsunternehmen wie die Excalibur AG haben meine volle Aufmerksamkeit.
Ein Unternehmen, bei dem sich bislang alle Verantwortlichen Ihren Ruf zerstört haben.
Noch wer dabei ?
War hier nicht mal Mox im Bestand ?
War wer bei der Hauptversammlung ?
Grausame G+V........
Excalibur Capital AG
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 26. März 2014 um 10:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Berichte) eingesehen werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 05. März 2014 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die bis 11. März 2014, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126 erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Hauptversammlung) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Anfragen gemäß §125 Aktiengesetz
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt/Main
Fax: +49-(0)69-743 037-22
E-Mail: HV@gfei.de
Im Februar 2014
Excalibur Capital AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 12.02.2014
Weinheim
ISIN DE0007204208
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 26. März 2014 um 10:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Berichte) eingesehen werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 05. März 2014 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. März 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Vertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die bis 11. März 2014, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126 erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.excalibur-capital.de (im Bereich Hauptversammlung) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Anfragen gemäß §125 Aktiengesetz
Excalibur Capital AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt/Main
Fax: +49-(0)69-743 037-22
E-Mail: HV@gfei.de
Im Februar 2014
Excalibur Capital AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 12.02.2014
Wurde bei der Hauptversammlung was gesagt ob ein Listing wieder kommt ?