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    TFG II steuerliche Bewertung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.06 19:53:59 von
    neuester Beitrag 09.05.08 12:38:16 von
    Beiträge: 44
    ID: 1.083.694
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      Avatar
      schrieb am 22.09.06 19:53:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein bekannter hat heute einen Steuerbescheid auf Basis der Betriebsprüfung mit einer sher hohen Nachzahlung bekommen.

      Gibts schon Meinungen? Was ist passiert?
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 21:53:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 17:05:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.110.421 von tfv am 22.09.06 19:53:59Hallo tfv,

      nach meinen infos ist folgendes passiert:

      derzeit läuft noch die betriebsprüfung bei tfg. schwerpunktthema die einbringung der KG in die AG. damals sind zwischenwerte angesetzt worden, wodurch wir einen ordentlichen veräußerungsgewinn in 2000 zu versteuern hatten.

      die BP will nun buchwerte ansetzen. dies hätte zur folge, dass der veräußerungsgewinn in 2000 zurückgedreht wird :laugh:
      insofern eher etwas positives. da kommt eine menge geld zurück.

      das pendel schwingt zurück, wenn dein bekannter einen entstrickungsantrag gestellt (wohl in 2001 oder später) und damit verluste generiert hat. diese verluste werden auch zurückgedreht :cry:

      da für die entstrickungsverluste verjährung droht, wird die BP die finanzämter angewiesen haben, die bescheide schon einmal zu ändern. folge davon ist, dass aus dem entstrickungsverlust ein entstrickungsgewinn wird. brutal.

      in jedem fall einspruch einlegen und adv beantragen. wird auch so durchgehen, da die basis für dieses vorgehen noch gar nicht geschaffen ist. erst einmal muss das ergebnis der BP spruchreif sein.

      weiteres problem. der entstrickungsantrag kann nicht zurück genommen werden. sollte man aber dennoch versuchen. diesen fall gab es nach meiner kenntnis noch nie, so dass hier auf jeden fall gekämpft werden sollte. einziger ansatzpunkt, der mir eingefallen ist, ist der erklärungsirrtum nach § 119 BGB. ist aber mehr etwas für juristen, was ich nicht bin.

      sollte das klappen, geht der entstrickungsverlsut aber in jedem fall flöten. nur der entstrickungsgewinn wird vermieden. nachzahlung für das entstrickungsjahr ist in jedem fall fällig, nur nicht soviel, wie jetzt auf dem bescheid steht.

      in welcher größenordnung sich das ganze abspielt, hängt im wesentlichen davon ab, zu welchem kurs entstrickt worden ist. da kann ich keine aussage treffen.

      ich hoffe, das war halbwegs verständlich.

      soffi
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 18:39:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      gut, unser Soffi zumindestens in diesem Thema wieder an Board zu haben
      Mein persönlicher Eindruck ist, dass angesichts dieser neuen steuerlichen Situation, die ja nur indikativ ist, dem Grundsatz nach die Kommunanditisten tendenziell besser stehen, insbesondere dann, wenn sie zu hohen Kursen (gab es bei tfg ja auch mal) entstrickt haben.
      Ja scheint so, dass nun das, was den einen oder anderen jahrelang geärgert hat, nämlich zu hohen Kursen entstrickt zu haben, jetzt der steuerliche Renner ist.

      Persönlich verstehe ich nicht, dass hier das Finanzamt bei dem Bekannten von tfv eine Nachzahlung für die Jahre 2001 und später beantragt, bevor die vermutlich hohe Rückzahhlung für 2000 ansteht. Wenn schon, müssten ja für beide Jahr geänderte Bescheide kommen,oder?
      Und im Jahr 2000 müssten dann ja wohl alle Kommanditisten eine Rückzahlung erhalten.

      Ggf könnte es auch sinnvoll sein, wenn das für ein Finanzamt eine Rolle spielt, den Vorgang zusammenzuziehen,also ein Delta von Rückzahlungen und Nachzahlungen zu bilden.
      Wobei ich fast davon ausgehen, dass am Ende alles so bleibt, wie es bisher war, but who knows??


      Vermutlich hat das Thema ja auch auf der Basis der damals bekannten Rechtslage dazu geführt, dass zusätzlich steuerliche Optimierungen nur vor dem Hintergrund von tfg2 durchgeführt wurden, die vor der neuen- wie gesagt indikativen-Ausgangslage kontraproduktiv sind.

      Meines Wissens nach sind teilweise bei Kommanditisten die Steuerbescheide zwischenzeitlich von vorläufig auf endgültig gestellt, und dies in Kenntnis der nicht abgeschlossenen Betriebsprüfung.

      Falls hier mal jemand von Aurelia mitliest, was zu vermuten ist:

      Es ist sinnvoll, hier mal eine Stellungnahme zu dem o.a. Thema an die Kommanditisten rauszuschicken. Die Kommanditisten haben sich mit dem Thema ohnehin schon genug rumärgern können.
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 09:36:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.190.719 von hasni am 25.09.06 18:39:27servus! habe von meinem fa noch nichts gehört. da ich bei einem kurs von ca. €16 entstrickt habe, hoffe ich dann letztlich auf positiven effekt. aber tfg will die bp wohl anfechten, dem vernehmen nach bis vors olg gehen (laut wp).

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      Avatar
      schrieb am 26.09.06 11:15:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.203.111 von Tita am 26.09.06 09:36:39hallo, alte weggefährten!

      @ hasni
      nochmal zur klarstellung: sollte die BP sich durchsetzen, gibt es für 2000 in jedem fall eine schöne erstattung.

      das finanzamt wird trotzdem schon jetzt die bescheide für 2001 ändern (falls dort entstrickt oder verkauft wurde), weil für 2001 verjährung droht, d.h. es kann sein, dass der bescheid für 2001 im nächsten jahr endgültig bestandskräftig ist und vom finanzamt nicht mehr geändert werden kann.

      das jahr 2000 kann über einen feststellungsbescheid auch noch in bspw. drei jahren geändert werden. bei 2001 ist das anders, da hier kein feststellungsbescheid kommt.

      dass bei einigen k´tisten die bescheide endgültig gestellt worden sind, ist leider egal, da diese aufgrund der BP wieder geändert werden können (nachträglich bekannt gewordene tatsachen).


      @ tita
      deinen effekt kannst du ziemlich leicht ausrechnen:

      beispiel für eine 50.000 DM-Beteiligung:
      Jahr 2000: veräußerungsgwinn wird zurück gedreht: 95.284 DM = 48.717,94 € weniger zu versteuern. gibt eine nette erstattung.

      ich weiß nicht, wann du entstrickt hast. ich nehme mal an, 2001.
      Jahr 2001: entstrickung zu 16€
      -> verlust (27,29 - 16) = 11,29 * 1.715 aktien = 19.362,35 €
      dieser verlust wird dir aberkannt. gibt eine nachzahlung. damit aber nicht genug. aus dem entstrickungsverlust wird ein gewinn gemacht. das finanzamt wird das so rechnen:
      entstrickt zu 16 € = "verkaufspreis"
      buchwert lt. BP: 1,74 €
      gewinn (16 - 1,74) = 14,26 * 1.715 aktien = 24.455,90 €

      alles in allem wird dein einkommen 2001 um 43.818,25 € erhöht. dies gilt übrigens für alle 50.000 DM-Beteiligungen, egal zu welchem betrag man entstrickt hat.


      sieht auf den ersten blick so aus, als würdest du noch gut wegkommen. das kann sich aber ändern, wenn bei dir z.b. § 10e für selbstgenutzte wohnung zur anwendung kommt und du über die massgebliche einkommensgrenze rutscht. dann kann 2001 noch teurer werden. letzlich ist auch der steuersatz in beiden jahren wichtig. wenn dort große unterschiede sind, weil du bspw. den gewinn in 2000 durch eine hübsche verlustbeteiligung platt gemacht hast. die würde dann verpuffen, wenn sich die bp durchsetzt.

      ich würde in jedem fall versuchen, den entstrickungsantrag wegen erklärungsirrtum aufheben zu lassen. sollte das gelingen, wird nur dein entstrickungsverlust von 19.362 € aberkannt. die gewinnerhöhung um 24.455 € würde dann entfallen. dann wäre das ganze noch ein gutes geschäft.

      falls du aktien real verkauft hast und dabei der entstrickungsbetrag von 16 € zugrunde gelegt wurde, zieht das natürlich noch kreise auf dem feld der spekulationsverluste oder -gewinne. aber das ist ein anderes thema.

      in jedem fall spannend.

      soffi
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 12:55:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Soffi

      das bedeutet doch, dass- wenn der Entstrickungsantrag nicht wegen Erklärungsirrtum aufgehoben werden kann,es letztlich ganz egal ist zu welchem Kurs entstrickt wird, da die Differenz zwischen 27 Euro und 1,75 E buchwert immer steuerpflichtig ist.
      Warum die Gewinnerhöhung, als in Titas Fall die Differenz von 16 E zum Buchwert steuerpflichtig ist, wird mir nicht ganz einsichtig, vielleicht kannst Du da noch was zu schreiben
      Hätte Deine Überlegung nicht zur Folge, dass Kommanditisten, die gar nicht entstrickt hätten, in Deiner Rechnung zwar eine Rückzahlung erhielten, wegen des niedrigen Buchwertes, aber ohne steuerliche Belastung in den Folgejahren??
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 13:06:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Soffi

      kann da ggf auch die tfg2 von den Kommanditisten unter der Prämisse der neuen steuerlichen Konstellation haftbar gemacht werden, da die meisten Kommanditisten ja wohl das Abfindungsangebot unter Berücksichtigung der seinerzeit dargestellten steuerlichen Situation angenommen haben?!?
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 16:19:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.206.741 von hasni am 26.09.06 13:06:18Hallo Hasni

      das waren glaube ich 4 fragen:

      1. richtig. wenn der entstrickungsantrag nicht zurück genommen werden kann, ist der gewinn immer gleich.

      2. das finanzamt wird einen entstrickungsgewinn ansetzen, weil der antrag zu 16 € gestellt worden ist. nur ändert sich jetzt der ausgangswert von 27,29 € auf den buchwert von 1,75 €. damit wird praktisch fingiert, man hätte die aktien zu 16 € "verkauft". da man aber zu 1,75 € "eingekauft" hat - falls sich die BP durchsetzt - und nicht mehr zu 27,29 €, wird aus dem verlust plötzlich ein gewinn.

      3. richtig. wenn jemand nicht entstrickt ODER verkauft hat, hat er nur positive konsequenzen aus 2000 zu erwarten.

      4. bei haftungsfragen bin ich nicht kompetent. die idee ist aber nicht verkehrt und sollte ggf. weiter verfolgt werden.

      soffi
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 18:12:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ soffi

      ohne hier lästig werden zu wollen, aber wenn der Entstrickungsantrag angefochten werden kann, ist der Kommanditist ja wohl so zu stellen, als ob er nicht entstrickt hätte, und dann sind wir ja wohl bei Deiner Nummer 3
      Und wenn ich einen Antrag stelle, den ich eigentlich gar nicht stellen müsste, weder jetzt noch später, im guten Glauben an ein steuerliches Modell, das mir so als allein folgerichtig präsentiert wurde, ist das wohl eine anfechtungsfähige Erklärung.
      Wenn das Finanzamt rechtskräftige Bescheide aufgrund neuer Tatsachen ändert, müssten ja wohl eben diese veränderten Tatsachen auch für den Kommanditisten rückwirkend zu eine andere steuerlichen Disposition ermöglichen. Denn der Kommanditist kann ja nicht mehr wissen, als die Finanzbehörden zum Zeitpunkt der steuerlichen Disposition, oder sehe ich das falsch?

      Die Überlegungen zu Nummer 2 leuchten mir auch nicht ein. Wenn man die Aktien zu 1,75 E Buchwert (steuerlicher Ansatz Differenz zwischen versteuerten 27 E und besagten 1,75 E) eingekauft hat, müsste dieser Ansatz zum einen für das Jahr 2000 gelten, soweit klar, für die zukunft kann nur gelten, dass der darauf folgende Steuervorteil zwischen den 27 E und in unserem Fall den 16 E, der zu einer steuerlichen Begünstigung beim Kommanditisten im Jahr der Entstrickung geführt hat, rückgängig gemacht hat.
      dies ist mE wirtschaftlich logisch.
      Dass nun aber auch in "Deiner Rechnung" noch die Differenz zwischen 16 E und 1,75 E abgeschöpft wird, leuchtet mir nicht ein, ehrlich gesagt. Denn, so wie Du es darlegst, spielt für das Finanzamt die Entstrickung überhaupt keine Rolle, da ja ohnehin bei der Ermittlung des Gewinnes besagte 1,75 E angesetzt werden.
      Wenn es aber überhaupt keine Rolle spielt, zu welchem Kurs man entstrickt hat, spielt ja eigentlich die Entstrickung per se keine Rolle, es sei denn, die , dass überhaupt entstrickt worden ist.

      Dies dürfte aber auch keine Unterschiede machen, da ansonsten völlig irre steuerliche Unterschiede beim Kommanditisten eintreten:
      Es führt ja auch zu der geradezu absurden Situation, dass jemand, der nicht entstrickt hat, in 2000 riesige Vorteile hat, in dem er die versteuerten 27 E fast vollständig zurückbekommt, aber den gewaltigen steuerlichen Vorteilen zu keinem Zeitpunkt steuerliche Nachteile gegenüberstehen.
      Nun ist zwar das Steuerrecht häufig schwer zu verstehen, aber das erscheint mir alllzu paradox ?!?
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 12:09:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.213.824 von hasni am 26.09.06 18:12:44@ hasni,

      du bist nicht lästig, hast teilweise recht, manches aber offenbar noch nicht ganz verinnerlicht. noch mal langsam:

      1. steuerrecht hat nichts mit recht zu tun.

      2. ob der entstrickungsantrag wirksam angefochten werden kann, ist noch lange nicht raus. bislang gehen rechtsprechung und kommentierung einhellig davon aus, dass ein entstrickungsantrag NICHT zurückgenommen werden kann. einen fall wie diesen gab es aber nach meiner kenntnis noch nicht. deshalb bin ich vorsichtig optimistisch, dass man mit einer anfechtung wegen erklärungsirrtum weiter kommen könnte. andernfalls wäre mein rechtsempfinden doch sehr gestört - genau wie deines.
      sollte die anfechtung erfolgreich sein, d.h. kann der entstrickungsantrag zurückgenommen werden, sind wir aber nicht bei fall nr. 3. die negative konsequenz der rücknahme ist, dass der entstrickungsverlust in 2001 rückgängig gemacht wird; und das heißt nachzahlen.

      3. meine überlegungen zu nr. 2 scheinen bei dir bislang noch an der großhirnrinde abgeprallt zu sein;)
      erstens ist es nicht meine rechnung sondern die des finanzamts. zweitens spielt für das finanzamt der entstrickungantrag die entscheidende rolle. richtig ist, dass es keine rolle spielt, zu welchem kurs mann entstrickt hat. es kommt bei einer 50.000 DM-beteiligung immer ein gewinn von 43.818 € heraus ((27,29 - 1,74) * 1.715).
      das finanzamt hat derzeit keine wahl, anders zu verfahren. es hat einen entstrickungsantrag auf dem tisch. da steht drin: "ich will zu 16 € entstricken". bumms. leider ist der "kaufpreis" nun nicht mehr 27,29 € sondern nur noch 1,74 €. damit wird aus dem verlust ein gewinn. schnöde mathematik. kein wahlrecht für das finanzamt. kein vorwurf an das finanzamt möglich. alles in ordnung.

      einzige chance ist - wie erwähnt - den entstrickungsantrag anzufechten. das zieht sich. muss aber unbedingt gemacht - und wahrscheinlich auch durchgeklagt - werden.

      4. wer nicht entstrickt hat, hat nur steuerliche vorteile. dies ist - fast - richtig. aber er hatte auch keinen steuerlichen vorteil, der jetzt zurückgedreht wird. und es gibt wie immer eine ausnahme. wenn jemand verkauft hat - bspw. bei 10 € - hat er einen spekuverlust von 17,29 € pro stück. dieser müsste ebenfalls zurück gedreht werden. leider wird auch aus diesem verlust dann ein gewinn von 8,26 €. den verkauf wird man nicht zurücknehmen können. hier kommt dann schadenersatz ins spiel. von wem auch immer.

      soffi
      völlig verstrickt
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 14:41:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke Soffie, Du bist mir- selbst völlig verstrickt- natürlich in steuerlichen Belangen Welten voraus.

      Trotzdem, wegen Variante 4 kann das eigentlich nicht schlüssig sein. Das ist völlig unbillig, wenngleich ich selber weiss dass das deutsche Steuerrecht wenig mit rechtens zu tun hat, und auf keinen Fall etwas mit Verständlichkeit

      Und dann bin ich der Meining, kann die Entstrickung wirksam angefochten werden- nur als Beispiel- ist ja die Entstrickung ganz weg, und dann haben wir Variante 4. Oder????


      Das mit den Spekulationsgewinnen ist natürlich ein anderes Thema, wenngleich für viele wohl weniger bedeutsames. In den Jahren 20001 folgende haben die meisten ja wohl einiges an Spekulationsverlusten angesammelt, liess ja kaum vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 18:01:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ hasni

      leider nein. wir haben nicht variante 4. nochmal zum mitsprechen:

      wer den entstrickungsantrag gestellt hat - zB in 2001 - hat einen steuerlichen verlust generiert. titas bekannter bspw. 27,29 - 16 = 11,29 € pro aktie. bei bspw. 1.715 aktien sind das immerhin 19.362 € verlust, was eine steuererstattung von ca. 9 - 10 T€ zur folge gehabt hat.

      gelingt es nun, den entstrickungsantrag zurückzunehmen (was zu hoffen ist), entfällt logischerweise auch dieser verlust in 2001 und damit müssen auch diese 9 - 10 T€ zurückgezahlt werden.

      Fazit: nur wer NICHT entstrickt hat, hat den reinen steuervorteil durch wegfall des veräußerungsgewinns in 2000. die entstricker sind bestenfalls mit der rückzahlung ihres steuervorteils aus 2001 dabei; schlimmstenfalls - wenn der antrag nicht zurückgenommen werden kann - müssen sie noch zusätzlich in 2001 einen gewinn versteuern. dies dürfte den steuervorteil aus 2000 dann so ziemlich ausgleichen. ein kleiner positiver rest - gleiche steuersätze unterstellt - wird aber bleiben. und somit viel lärm um nichts.

      einziges problem ist dann nur noch der zeitliche unterschied zwischen den bescheiden 2001 und 2000. 2001 wird jetzt bald kommen. ich warte schon. einspruch und adv sind kein problem - nur die aussetzungszinsen über einige jahre können sich schon läppern. die kriegt man aber vielleicht in diesem besonderen fall durch einen erlassantrag aus der welt.

      verdammt viele baustellen.

      soffi
      komplett verheddert :cry:
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 14:50:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.228.880 von soffi am 27.09.06 12:09:16es tut mir wirklich leid, dass die TFG II kommanditisten schon wieder bluten müssen. so langsam kann ich verstehen, warum hasi so verstockt und verbittert ist. schade nur, dass er immer auf die falschen einschlägt.

      hat er denn nie blut gesehen, der hasi ?
      :D
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 15:16:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.280.412 von ursula_krautwurst am 29.09.06 14:50:36würds mal lieber mit dem 27. Thread zu Deiner Vertriebstätigkeit bei könig + cie versuchen , statt hier mitzuposten.
      Du bist ja schon in einfacherern Themen hoffnungslos überfordert, da solltest Du bei diesem Thema, dessen finale Konsequenzen heute noch gar nicht absehbar sind, besser Deine krautwürstigen Beiträge lassen
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 09:53:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.237.433 von soffi am 27.09.06 18:01:26Ich würde anregen das mit der Stellung eines AdV Antrages zu überdenken. Wenn die Sache "verloren" geht, so sind 0,5% Zinsen pro Kalendermonat nach(!) Steuern verloren.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 10:13:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      richtig, aber demgegenüber stehen dann auch 0,5 % Pluszinsen auf den 2000er-Bescheid, der ja dann irgendwann auch angepasst werden muss.

      Persönlich finde ich es "missbräuchlich", die Rückzahlungsforderung aus 2001 oder 2002 vorzuziehen, ohne parallel den 2000er Bescheid abzuarbeiten.
      Wenn man bedenkt, wie lange die Verfahren schon laufen, durch Rechtsmittel noch weiter laufen werden, mit unklarem Ausgang,
      wobei mehrer Steuerjahre teilweise wohl auch mit Rückwirkung auf 99 nachhaltig geändert werden, sich für die meisten Kommanditisten ausser viel Ärger, wirtschaftlich wohl recht wenig verändert,
      ist das ohnehin ein Beispiel mehr für Steuerunsinn in Deutschland
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:12:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.392.956 von hasni am 04.10.06 10:13:54richtig, aber demgegenüber stehen dann auch 0,5 % Pluszinsen auf den 2000er-Bescheid, der ja dann irgendwann auch angepasst werden muss.

      Richtig muss es in Deinem Satz heißen 0,5% Pluszinsen vor(!) Steuern.

      Ich habe mir das ganze mal im Rahmen der Frage der AdV bei privaten Veräusserungsgeschäften durchgerechnet [im Falle verfassungsgemäß/nicht verfassungsgemäß jeweils Vorteil AdV/nicht AdV]. Wenn man es geschickt anstellt, dann muss -in Abhängigkeit natürlich von diversen Determinanten- die mit dem Vergleichskapital erwirtschaftete Rendite schon deutlich zweistellig p.a. sein.

      Ist aber natürlich Einzelfallabhängig und ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine AdV eben auch durchaus Risiken birgt und nicht das Allheilmittel sein muss.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:28:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      hallo männer,

      K1 hat grundsätzlich recht. die ADV kann teuer werden. ich habe meinen bösen bescheid für 2001 inzwischen auch bekommen.

      ich habe zwar einspruch eingelegt und ADV beantrag, gleichzeitig aber - schonmal vorab - einen erlassantrag der ADV-Zinsen wegen unbilligkeit gestellt, damit die lieben leute beim finanzamt wissen, was auf sie zukommt. macht aber nur sinn, wenn das jahr 2001 erst am 31.12.2007 verjährt - wie bei mir. deshalb war bei mir der erlass dieses bescheides zum jetzigen zeitpunkt völlig überflüssig, da es dem finanzamt hier nur um die hemmung der verjährung gehen kann. einen anderen grund kann es nicht geben, da die rechtsgrundlage für die neue berechnung noch gar nicht geschaffen ist.

      bin mal gespannt, wie die geschichte ausgeht. versuch macht kluch. ;)

      soffi
      völlig ausgesetzt
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 16:35:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      hat sich jemand hier mal das Sonderprüfungsgutachten der BDO angeschaut?

      Was mir nicht bekannt war, und vielleicht dem einen oder anderen Kommanditisten auch nicht, die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über 3 Jahren gegen die Herren Leschke und Stallmann auch? oder in erster Linie? wegen Untreue Zu Lasten der TFG 2 KG - und da sind wir beim Punkt.
      Über 3 Jahre Ermittlungen wegen Untreue gegenüber der TFG 2 KG sind wohl nicht als reine Beschäftigungstherapie zu sehen, sonderen sprechen dafür, dass ganz offensichlich auch eine Schädigung der TFG 2 Kommanditisten angenommen wird.

      Nur, hat schon irgend jemand was von möglichen Schadensersatzanpsrüchen der Kommanditisten gehört, sind diesbezüglich irgendwelche Ansprüche angemeldet? Nein? Alles klar!

      Dass bmp ein Sondergutachten angestrebt hat - insgesamt sicher sehr hilfreich - betrifft naturgemäss und aus deren Sicht folgerichtig die Thematik der Schadensersatzansprüche der Aktionären, denn bmp ist nun mal der grösste Einzelaktionär, aber eben kein ehemaliger Kommanditist der tfg 2

      Was ist also mit den Kommanditisten?

      Die wissen schon aus anderer Thematik, ich erinnere hier nur mal an das Steuerthema, dass weder von tfg noch von aurelia die geringste Unterstützung erfolgt.

      Ganz am Rande, wie mein hiesiges Finanzamt mir mitteilte, ist die aktuelle Steuerproblematik in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Ausgestaltung der Abfindungen der Kommanidisten von tfg erhebliche (!!!) Fehler begangen wurden.
      Soweit Kommanditisten, für den Fall, dass das alte Modell gekippt wird, steuerliche Nachteile entstehen sollten, hätten wir wohl das nächste Schadensersatzthema.

      Übrigens, offensichtlich ist die Betriebsprüfung immer noch nicht abgeschlossen, liegt auch noch kein Abschlussvermerk vor.
      Hoffentlich hatte hier keiner Probleme mit der AdV? Ist ja eigentlich eher eine Stundung, da noch gar kein Bescheid vorliegt
      Man kann nur hoffen, dass es noch zu einer Bestätigung der alten steuerlichen Konstruktion kommt, und nicht über Rechtsmittel weiterhin jahrelange Unsicherheit besteht
      Avatar
      schrieb am 01.02.07 19:44:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Weiss jemand, ob die Betriebsprüfung nunmehr abgeschlossen ist, ursprünglich war ja wohl Ende Januar avisiert?
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 16:09:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Weiss jemand, ob die Betriebsprüfung nunmehr abbeschlossen ist ?
      Oder bleibt im Endeffekt- ohne ohne Rechtsmittel - alles bei der ursprügnglichen steuerlichen Lösung ?
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 19:04:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      sollte die Betreibsprüfung nicht Ende Januar 07 abgeschlossen sein? Jemand aktuelle Infos?
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 19:16:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.395.597 von hasni am 20.03.07 19:04:46immer noch kein Abschlussvermerk ?

      hat jemand noch mal aktuell mit Marl gesprochen. Auf der HV war H. Leschke ja zuversichtlich, dass letztlich alles beim alten bleibt
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 08:59:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      irgendwas neues ?
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 11:15:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich weiß auch nix neues.

      :cry:

      soffi
      völlig versteuert
      Avatar
      schrieb am 16.08.07 12:45:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      da gerade bei mir mal wieder das Finanzamt mit der Verlängerung der Vollstreckungsaussetzung vorstellig geworden ist ( ich glaube, die lokalen Finanzämter kriegen da auch so langsam die Krise), die obligatorische Frage: Weiss jemand was neues?
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 10:59:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nö.

      Geduld ist eine Tugend.:laugh:

      soffi
      tugendhaft :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 15:11:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.354.026 von hasni am 01.02.07 19:44:46hallo,
      hab heute von fa ffm bescheid für 1999 erhalten, morgen käme 2000, wurde mir auf nachfrage gesagt.
      gruß t.
      Avatar
      schrieb am 16.12.07 17:01:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      H. Leschke hat mir auf der HV zu dem thema gesagt, dass auf jeden Fall im Fall der Fälle, den wir ja nun wohl haben, Rechtsmittel eingelegt werden.
      Na ja, ansonsten müssten die Initiatoren wohl auch mit Klagen der Kommanditisten rechnen, ganz abgesehen davon, dass das finanzamt hier wohl ohnehin recht merkwürdige Auffassungen vertritt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 10:08:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.782.510 von hasni am 16.12.07 17:01:12horror!!! aber irgendeine information findet nicht statt, oder? gab es über russler hinweise, wie weiter vorgegangen wird?
      gruß
      tita
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 16:49:58
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo Männer,

      "Horror" trifft es recht gut. :mad:
      Obwohl die Einkommensteuerbescheide für 1999 und 2000 verdammt positiv für uns sein werden. Mega-Problem bleibt das Entstrickungsjahr.

      Ich habe Russler am Freitag mal eine Email geschickt, um zu erfahren, wie das weitere Vorgehen angedacht ist. Bislang leider keine Reaktion.

      Irgendetwas wird schon irgendwann kommen.:rolleyes:

      I keep you informed.

      Bis dahin.

      soffi
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 21:03:13
      Beitrag Nr. 33 ()
      Mit welcher Steuernachzahlung rechnet Ihr im umgünstigen Fall? Beispiel: Beteiligung 100.000 DM / Entstrickung zu 12,05 im Jahr 2001.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 11:13:24
      Beitrag Nr. 34 ()
      Herr P. von Aurelia wusste am Telefon zunächst recht wenig zu sagen, offensichtlich war man seit Ewigkeiten nicht mehr mit den Finanzbehörden in Kontakt gewesen. Man wird aber nun noch mal mit Russler sprechen, und ggf soll da dann auch eine Info an die Kommanditisten rausgehen zur weiteren Vorgehensweise.
      Gibt wohl auch noch eine zweite Stellungnahme, die belegt, dass es an der urprünglichen steuerlichen Konstellation nichts zu deuteln gibt.
      Wie geschrieben, H. Leschke hatte auf der HV ganz deutlich gesagt, dass es im negativen fall, den wir nun haben, auf jeden Fall Rechtsmittel eingelegt werden, betrifft ja auch tfg !.
      Hoffentlich soll da bei den Rechtsmittln nicht noch mal bei den Kommanditisten zugelangt werden, die das Vergnügen bezahlen sollen.

      Im Fall eines weiterhin negatven Ausgangs sollte auch überlegt werden, ob die Fondsgesellschaft nicht haftbar gemacht wird, da die neue Regelung für viele Konmmanditisten deutlich teurer kommt, jedenfalls wenn da parallel zu tfg2 Fonds gezeichnet wurden mit hohen steuerlichen Verlusten, um die Gewinne im Jahre der Zurechnung auszugleichen.

      Auf jeden Fall einmal mehr ein Zeichen, wie mit Aktionären und Kommanditisten bei tfg wie auch bei aurelia umgegangen wird.
      Ganz,ganz schlimm. Geld abschöpfen und dann auf nimmerwiedersehen.

      Übrigens hat F. Lengeling auf der ao-HV auch mehr oder weniger zugegeben, dass dem Grundsatz noch aus den über 30 Mio Schadensersatztopf gegen die Altvorstände Leschke und Stallmann genaugenommen auch die Kommanditisten berechtigt sein sollten.
      Aber da diese nicht organisiert sind, und ohnehin offensichtlich persona non grata geworden sind, gehen sie natürlich leer aus.+
      Allerdings muss man auch sagen, dass auch die Aktionäre trotz lt. Gutachten allerbester Klageaussichten vermutlich wenig zu erhoffen haben, wenn man die "Begeisterung" der tdg- Verantwortlichen und die historische Verbundenheit in Betracht zieht
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 13:33:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      kam ja jetzt noch mal ein Schreiben von russler.
      Wenn ichs recht verstehe, ist für die einzelnen Kommanditisten eigentlich kein Handlungsbedarf, da ja tfg 2 Rechtsmittel einlegen willl. Es sei denn man überlegt, ob man tfg2 per se an die Hampelbeine nimmt, wenn da durch Fehler der Fondsinitiatoren bei den Kommanditisten wirschaftliche Nachteile entstehen, was ja auf der aktuellen Basis in aller Regel der Fall sein sollte
      Avatar
      schrieb am 05.01.08 16:24:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.949.103 von hasni am 05.01.08 13:33:29hi hasni, liebe deinen positiven approach... derzeit kein handlungsbedarf. mal sehen, wie das die lokalen fa sehen. sollten uns bei etwaigen aktionen jedoch zusammenschließen. lieben gruß
      t.
      Avatar
      schrieb am 10.02.08 14:37:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      falls mal jemand bei aurelia anruft oder bei tfg, bitte hier reinstellen, ob da seitens tfg2 auch tatsächlich Rechtsmittel eingelgt worden sind. Es liegt ja nun wohl zumindesten ein Bescheid vor, und damit sind dann ja auch Fristen verbunden

      Da ist man ja auch vor Überraschungen nicht sicher, und der diesbezügliche Informationskanal ist ja bekanntermassen so gut wie "non existing"
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 11:56:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      hallo hasni,

      ich habe mal beim WP Russler angerufen und mit einem herrn Eckhardt gesprochen. man wollte in jedem Fall Einspruch einlegen. Ich habe aber keine positive kenntnis, ob dies auch geschehen ist.

      zur sicherheit habe ich selber noch mal einspruch eingelegt. war ja eine einzelbekanntgabe. die frist ist aber mittlerweile um.

      soffi
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 16:04:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ Soffi, oder andere User

      kann jemand bestätigen, dass jetzt auch tatssächlich Rechtsmittel eingelegt wurde, wie ja immer im Vorfeld gesagt wurde.

      leider werden die Kommanditisten in Sachen tf2 ja noch schlechter informiert, als die Aktionäre. Offensichtlich gibt es selbst in Sachen unzureichender Information noch graduelle Unterschiede
      Avatar
      schrieb am 01.04.08 14:26:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Hasni,

      mittlerweile habe ich positive Kenntnis davon, dass ein Einspruch gegen die Feststellungsbescheide eingelegt worden ist. Hat mir mein Finanzamt bestätigt.

      soffi
      (voll festgestellt) :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.04.08 15:47:01
      Beitrag Nr. 41 ()
      Danke Soffi,

      auf Dich ist nach wie vor Verlass.

      Auch festgestellt, aber bestehe auf Rückfeststellung, denn das was ungleich günstiger für mich.

      Nun denn, verfolgst Du noch den bunten Personalreigen bei tfg ?
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 14:51:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ Soffi,

      falls Du hier noch mal reinschaust und angesichts Deines immensen fachfraulichen Wissens:

      nachdem nun bei tfg2 wohl Rechtsmittel eingelegt sind, wirken die im Fall eines Erfolges in der nächsten Instanz für und wider alle Kommanditisten ?!?
      Mein Finanzamt, das allerdings in der ganzen angelegenheit wenig vertrauenserweckende Kenntnisse besitzt, meinte wohl- wenn ich das mit meinen eher bescheidenen Steuerkenntnisse richtig verstehe, dass man selber klagen müssen, da es ja Einzelbescheide gegeben habe.

      Wie siehst Du das?

      PS: Vielleicht kann das auch ein anderer Ex-Kommanditist beantworten?!?
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 12:21:24
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ hasni,

      die Frage war mir auch zu schwer bzw. ich zu faul, um nachzusehen. deshalb habe ich selber noch mal einspruch eingelegt. zur sicherheit. der mann bei russler sagte aber, dass der gesamtbescheid angefochten worden sei. tfg in der jetzigen form hat ja auch ein maßgebliches interesse daran, dass das wieder zurück gedreht wird, da es sonst die abschreibungen versaut. daher auch die vorsichtige berücksichtigung der problematik im abschluss 2007.

      von daher würde ich sagen, wirkt das ergebnis des einspruchs / der klage gegen alle k´tisten.

      aber am besten rufst du russler an.

      soffi
      abgeschrieben :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 12:38:16
      Beitrag Nr. 44 ()
      danke Soffi,

      Du bist wie immer die beste! Schade, dass Du inhaltlich bei tfg inzwischen abstinent bist. Aus Aktionärssicht ex-post betrachtet wohl genau die richtige Entscheidung

      Meine Sachbearbeiterin beim finanzamt kriegt immer den Koller, wenn es was neues in Sachen tfg2 gibt. Dann muss eine Altkollegin ran, die wenigstens eine Grundvorstellung hat ,was da vonstatten geht.
      Die ist aber auch schon recht "knurrig".
      Dann gehts ja auch noch um Rücktrag, Vortrag von Verlusten, veränderungen durch 10e-Abschreibungen und vieles mehr.
      Was für ein Chaos!
      Trotzdem vielen Dank


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