Commerzbank ---> Ziel 40 € !!!!!! (Seite 14701)
eröffnet am 03.11.06 12:26:20 von
neuester Beitrag 15.06.24 20:37:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.043.747 von Kursfreund am 15.02.11 16:30:00Ja, hatte ein solches Urteil schon erwartet.
Was die Eurohypo allgemein anbetrifft, könnte sich das Blatt schnell zum Guten wenden. Man munkelt in "Finanzkreisen" ja immer wieder über eine Zusammenlegung mit der WestImmo.
Die Immobilienmärkte erholen sich ja zusehends. Wer weiß vielleicht bastelt Schäuble ja schon an einer Gesamtlösung für den HRE Immobilienfinanzierer, die WestLB WestImmo und Coba Eurohypo?
Zumindest für die WestLB wissen wir heute Abend mehr, nachdem die Bieterfrist beendet ist.
Was die Eurohypo allgemein anbetrifft, könnte sich das Blatt schnell zum Guten wenden. Man munkelt in "Finanzkreisen" ja immer wieder über eine Zusammenlegung mit der WestImmo.
Die Immobilienmärkte erholen sich ja zusehends. Wer weiß vielleicht bastelt Schäuble ja schon an einer Gesamtlösung für den HRE Immobilienfinanzierer, die WestLB WestImmo und Coba Eurohypo?
Zumindest für die WestLB wissen wir heute Abend mehr, nachdem die Bieterfrist beendet ist.
munter runter
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.043.936 von new_way am 15.02.11 16:46:47Welcher andere DAX Wert bietet den ein ähnliches Chancen - Risiko Verhältnis für einen Long-Investor bei dem 100% oder sogar noch mehr Gewinn bei moderaten Risiko drinnen sind?
Nicht umsonst war die letzte "Tausch"-KE innerhalb weniger Minuten gezeichnet bei riesigen Interesse von Investoren.
Die typische Panikmache auf Tiefstkursen und kleine Schwankungen von 10% muss man da schon mal aushalten können.
Nicht zu dulden von den Aktionäre ist allerdings die offensichtliche Unfähigkeit der Führung die Coba am allgemeinen Marktaufschwung teilhaben zu lassen. Der Gegenwind wird stärker und wird zum juristischen Sturm werden, sollte es tatsächlich so sein, dass man hier nicht im Sinne des Schutzes von Minderheitenaktionären handelt.
Nicht umsonst war die letzte "Tausch"-KE innerhalb weniger Minuten gezeichnet bei riesigen Interesse von Investoren.
Die typische Panikmache auf Tiefstkursen und kleine Schwankungen von 10% muss man da schon mal aushalten können.
Nicht zu dulden von den Aktionäre ist allerdings die offensichtliche Unfähigkeit der Führung die Coba am allgemeinen Marktaufschwung teilhaben zu lassen. Der Gegenwind wird stärker und wird zum juristischen Sturm werden, sollte es tatsächlich so sein, dass man hier nicht im Sinne des Schutzes von Minderheitenaktionären handelt.
Bei Coba fällt mir nur folgendes ein. Wenn DAX steigt, dann hat Coba kaum was davon. Wenn der DAX abtaucht, dann macht Coba voll mit. Der Markt hat nicht gelogen. Warum seid ihr immer noch in Coba investiert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.879 von eckbusch am 15.02.11 15:00:30O. k.
war nur etwas überspitzt auf die HV bezogen.
Das folgende kann kosten.
Genussscheine: 15.02.2011 14:39 Uhr
Commerzbank verliert im Genussschein-Prozess
http://www.handelsblatt.com/genussscheine-commerzbank-verlie…
war nur etwas überspitzt auf die HV bezogen.
Das folgende kann kosten.
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Commerzbank verliert im Genussschein-Prozess
http://www.handelsblatt.com/genussscheine-commerzbank-verlie…
...und wieder Minus...auf Blessing ist wenigstens nach Unten Verlass
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.879 von eckbusch am 15.02.11 15:00:30Die adequate Antwort sollte es zu einer deartigen Verhalten der Coba Führung kommen, heißt "Feststellungsklage" und damit hat die Coba wegen einer KE schon Bekanntschaft gemacht:
Pflichtwidriges, kompetenzüberschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigte Aktionär zum Gegenstand einer gegen die Gesellschaft zu richtenden allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO) machen
BGH, Urteil vom 10. 10. 2005 - II ZR 90/ 03 - Mangusta/ Commerzbank II; OLG Frankfurt am Main
Pflichtwidriges, kompetenzüberschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigte Aktionär zum Gegenstand einer gegen die Gesellschaft zu richtenden allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO) machen
BGH, Urteil vom 10. 10. 2005 - II ZR 90/ 03 - Mangusta/ Commerzbank II; OLG Frankfurt am Main
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.709 von FairSpirit am 15.02.11 14:41:21...das Problem an sich ist einfach, dass Manager nicht für Ihre Fehler in Haftung genommen werden...Blessing mit seiner Profiliersungssucht wusste sehr genau nach kurzer Zeit, dass der Karren gegen die Wand fährt...seine Prüfer waren den Namen sowieso nicht wert gewesen...ok...danach kam dann Miss Marpel und Co...als sie merkten...dass die Allianz nicht untergehen darf in einem Volk mit LVs...die Zeche zahlte doch sowieso der anonyme Steuerzahler...was für Blessing ein Freibrief war...einfach mal versuchen...kann ja nicht schief gehen...da wurde auf Aktionärsrechte wenig Wert gelegt...er ist sozusagen ein ganz trauriger Minenhund...der die Prügel einsteckt von allen Seiten...und dann im schlimmsten Fall den goldenen Handschlag bekommt...arm wird er sowieso nie sein...Ackermann hatte nur strategisch gehandelt...musste einfach nur auch in der Öffentlichkeit darstellen...dass ihm die Kunden doch nicht so ganz egal sind, wie jeder von ihm denkt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.725 von Kursfreund am 15.02.11 14:43:07nun mal langsam, Frankfurt ist nicht Kairo.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.206 von mule99 am 15.02.11 13:35:08"http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/commerzbank-geric…
Die Meldung ist ja naturgemäß ein Jahr alt. Stellt sich mir die Frage, der ich das nicht weiter verfolgt habe: Ist in diesem Zusammenhang danach noch was geschehen?
Die Meldung ist ja naturgemäß ein Jahr alt. Stellt sich mir die Frage, der ich das nicht weiter verfolgt habe: Ist in diesem Zusammenhang danach noch was geschehen?
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