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    Fristen für Vorauszahlungsbescheid? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.07 15:15:31 von
    neuester Beitrag 15.05.07 16:52:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.127.406
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      schrieb am 15.05.07 15:15:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Frage an die Experten. Die Termine für die Einkommenssteuervorauszahlungen sind ja am 10.03, 10.06., 10.09., und 10.12.

      Bis wann muss nun ein Vorauszahlungsbescheid bei mir eingehen, damit ich noch zum 10.06. belangt werden kann? Gibt es da irgendwelche Fristen oder kann das Finanzamt den Bescheid z.B. am 01.06. schicken und sagen zahle am 10.06.?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 15:21:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.325.875 von Opla am 15.05.07 15:15:31Bis wann muss nun ein Vorauszahlungsbescheid bei mir eingehen, damit ich noch zum 10.06. belangt werden kann?

      Das weiß ich zwar nicht! Aber, da ich eine Vorauszahlungsbescheid dieses Jahr zum 1. Mal erhalten habe, kann ich Dir verraten wann: am 24. April! :)
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 16:09:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.325.986 von Mariela am 15.05.07 15:21:56Finanzamt kann zwar dich noch Anfang Juni veranlagen, wird dir aber 30 Tage Frist zur Zahlung der Steuervorauszahlungen geben.
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 16:46:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,
      da ich selber finanzbeamter bin, kann ich es dir erklären. es gibt so genannte kipptermine, vorauszahlungen werden meistens durch die veranlagung veranlasst (ab und zu aber auch durch ereignisse wie z.b. ein höheres zuversteuerndes einkommen -spekulationen,nebenverdienst etc.-).. so und diese kipptermine verhindern, dass zahlungen für ein bald kommendes quartal festgesetzt werden.. Kipptermin: nach abschließen der veranlagung gibt es eine 2 wöchige rechenfrist, dann bescheidversand + 3 tage bekanntgebungsfrist §§ der AO) also ca. 3 wochen vor jedem fälligkeitstermin können die beamten dir noch ein reinwürgen... bedeutet, bekommst du den bescheid zum 01.06 kann keine vorauszahlung für das 3. quartal des bezogenen jahres enthalten sein.. noch fragen? bitte bei google rein gehen und übersetzen lassen: beamtendeutsch zu deutsch... :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.05.07 16:52:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.328.070 von Skeiver am 15.05.07 16:46:25Alles klar, danke dir.


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