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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 222)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 12.01.09 11:32:48
      Beitrag Nr. 2.379 ()
      Als was sind denn die MLP-Berater im Vermittlerregister eingetragen? Als Makler? Zumindest von den Formaxxern kenne ich es so, dass diese alle als Makler registriert sind.
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 08:30:29
      Beitrag Nr. 2.378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.352.362 von MahatmaG am 11.01.09 23:56:27MahatmaG,

      meinen persönlichen herzlichen Glückwunsch!


      DonCparisco,

      bitte noch mal posten aber in einer Schriftgröße ARIAL 144 Bold!


      Wenn ich als Handelsvertreter einen Makler vertrete, werde ich nicht Makler, sondern bin - auch - der Erfüllungsgehilfe des Maklers, § 278 BGB!
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 23:56:27
      Beitrag Nr. 2.377 ()
      Endlich frei !
      Bin aber nicht aus dem Forum weh weh weh(dot)geprellte-strukkis(dot)de :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 20:29:15
      Beitrag Nr. 2.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.347.196 von DonCaprisco am 10.01.09 10:45:44DonCaprisco (Ist das Deine bevorzugte Pizza?)

      Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass ein Berater bei MLP einem Kunden etwas erstattet hat oder erstatten musste.
      Aber von heute kann ich Dir berichten, dass ich einen alten Freund und (Noch) MLP-Berater zu besuch hatte. Er berichtete, dass derzeit seit Monaten gar nichts bis wenig läuft, alle frustriert sind und viele neue Jobs suchen.
      Neueinstellung gibt es kaum (40 neue Berater im ersten Quartal sind 20-30 weniger als zuvor.)

      Die "Massenflucht" gibt es nicht, denn keiner weiß wo es grüne, saftige Wiesen gibt. Wer keine Kraft mehr hat, zu fliehen, der verhungert dann auf der trocken-gefressenen Wiese bei MLP.
      Das saftige Heu liegt längst in den Bunkern und Kellern der MLP-AG und wird an die Aktionäre verfüttert.
      Gemeint sind die Bestandsprovisionen!
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 10:45:44
      Beitrag Nr. 2.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.344.816 von TITANflex am 09.01.09 19:28:07Wenn ich als Handelsvertreter einen Makler vertrete, werde ich nicht Makler, sondern bin - auch - der Erfüllungsgehilfe des Maklers, § 278 BGB!. Das ist gut für den Kunden, da für eine Falschberatung des HV der Makler, also MLP, haftet und bei denen ist im Zweifel mehr zu holen als bei unserem armen Berater- "Makler", ähh, Handelsvertreter mit Vorschussschulden!

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      Avatar
      schrieb am 10.01.09 00:17:44
      Beitrag Nr. 2.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.344.816 von TITANflex am 09.01.09 19:28:07Liebe TITANflex,

      "Er darf also nur über MLP Geschäft einreichen.". Diese Aussage ist korrekt, aber nicht hinreichend (würde man in der Mathematik sagen). Es müßte dem Kunden vielmehr klargemacht werden, wie eingeschränkt z.B. MLPler in Ihren Freiheiten sind.

      Die dürfen mit Ihren Kunden ja noch nicht mal vereinbaren, bei einem Weggang den Kunden auch richtig loszulassen. Warum? Weil es Kunden von MLP sind und nicht vom Berater. Wer macht die Kunden darauf aktiv aufmerksam?


      Die meisten MLP-Berater wissen das und viele MLP-Berater(innen) haben daher öfter ein mulmiges Gefühl (so wie heute die Person, mit der ich länger telefoniert habe). Viele ziehen dann später doch die Konsequenz und gehen. Das wird so lange weitergehen, bis in Wiesloch ein anderer Wind weht und die Eiszeit vorbei ist.

      Doch dazu muß man die großen Windgeneratoren wie

      ML
      USW
      MS
      RS
      ...

      endlich mal abstellen (neben einigen kleinen Windrädchen in Wiesloch).

      Leute bei MLP, bei vielen werden die Schecks kleiner werden. Jetzt aufwachen, nicht in 2-3 Jahren. Analysiert, wo Ihr jetzt seid und wo Ihr hinwollt. Entscheidet dann, was der beste Weg ist.

      Ach ja, ist die ZKB voll?

      :D
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 19:28:07
      Beitrag Nr. 2.373 ()
      MLPler sind Handelsvertreter und treten gegenüber dem Kunden als Makler auf. Das dies kein Widerspruch sein muß zeigt folgendes: Zu unterscheiden ist zwischen Innen- und Außenverhältnis: Im Innenverhältnis ist der Berater seiner Organisation (MLP) verpflichtet, da er einen Handelsvertretervertrag hat. Er darf also nur über MLP Geschäft einreichen. Im Außenverhältnis vertritt der Berater den Makler (also MLP) gegenüber dem Kunden und ist daher selbst Makler mit all den Pflichten, die sich daraus ergeben.
      Die oben zitierte Studie beachtet diesen Zusammenhang nicht und hat daher eine Schwäche bei sonst guten Ansätzen.

      Titanflex
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 18:55:13
      Beitrag Nr. 2.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.330.029 von libertas am 08.01.09 10:13:09Hallo Libertas,

      schaue doch einfach mal im Vermittlerregister nach. Unter "MLP" oder Dir bekannten MLP'lern. Dann siehst Du, dass sich alle MLP'ler zum Makler erklären.
      MLP wird das so wohl schon recht sein, sie tun das nicht direkt selbst und es sieht doch gut aus.

      Gruss,
      Hades
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 15:33:49
      Beitrag Nr. 2.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.330.604 von Reislaeufer1 am 08.01.09 11:11:27Hallo Reislauefer1,

      MLPler sind nun mal HGB 84er und Makler HGB 93er. Jeder Kunde sollte darüber informiert werden was das bedeutet. Auch den MLPlern sollte das mal klar gemacht werden.

      Übrigens, die "Flucht" geht weiter. Die Provisionseinnahmen von vielen Beratern werden so weit sinken, daß man fast gehen muß.


      Grüße und nur sauberen Umsatz!
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 11:11:27
      Beitrag Nr. 2.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.330.029 von libertas am 08.01.09 10:13:09Ja, ich gebe Dir recht. Normalerweise müßte das Argument MLP Berater sind keine Makler nicht wiederholt werden, weil es jedem klar sein sollte. Aber die MLP Berater bezeichnen sich selbst gegenüber Ihren Kunden als Makler.
      Grüßle und erwachet!
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