MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 323)
eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 32.430.666 von De_profundis am 14.11.07 21:52:57Guten morgen!
Deshalb vorbereiten!!!!:
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs LL.M.
Berliner Straße 248 - 65205 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 71 69 323
Fax: 0611 - 71 69 324
E-Mail: info@kanzleijakobs.de
www.kanzleijakobs.de
Zum Thema USt. gibt es sicher noch mehr!
Wiesbaden, 12. September 2007
Umsatzsteuerpflicht von Provisionen bei verwaltender Tätigkeit für Finanzdienstleister ?
Kanzlei Jakobs empfiehlt Einholung einer verbindlichen Auskunft bei Finanzämtern
Die Rechtsanwaltkanzlei Jakobs, Wiesbaden sieht bei der Ausübung von reinen verwaltenden Tätigkeiten im Versicherungsbereich wie etwa der Tätigkeit als Geschäftsstellenleiter, Orgaleiter etc. ein erhöhtes Risiko der Nachforderung von Umsatzsteuer durch die zuständigen Finanzämter.
Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.01.2006, Az.: 16 V 436/05, wonach diese Vergütungen nicht gemäß § 4 Nr.11 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit sind. Entsprechend dieser Entscheidung stellt die Ausübung von ausschließlich verwaltenden Tätigkeiten keine Vermittlung von Versicherungen dar. Folglich wären Provisionen, die für die Betreuung sog. Untervermittler gezahlt werden umsatzsteuerpflichtig.
Demgegenüber sind nach § 4 Nr. 11 UStG die Umsätze aus der unmittelbaren Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerbefreit.
Das Gericht begründet dies damit, dass die Ausübung reiner verwaltender Tätigkeiten wie der Betreuung von Mitarbeitern in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht mit der umsatzsteuerfreien Vermittlung von Versicherungen durch die zugeordneten Mitarbeiter.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jakobs sieht in der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts eine konsequente Fortsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits in der Rechtssache C/01 Taxatoringen mit Urteil vom 20.11.2003 entschieden hat, dass nur im Hinblick auf unmittelbare Vermittlungsleistungen eine Steuerbefreiung angenommen werden kann.
Im Hinblick auf Umsatzsteuernachforderungen der Finanzämter und zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen einer Umsatzsteuerhinterziehung wird Betroffenen im Versicherungsbereich dringend empfohlen, Rechtsrat einzuholen.
Ein Anruf lohnt sich.
Aktuell noch mehr, als je zuvor!
Ich darf nicht mehr verraten.
Aber der Landesfinanzminister scheint im Hause MLP gewesen zu sein!!!
Deshalb vorbereiten!!!!:
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs LL.M.
Berliner Straße 248 - 65205 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 71 69 323
Fax: 0611 - 71 69 324
E-Mail: info@kanzleijakobs.de
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Wiesbaden, 12. September 2007
Umsatzsteuerpflicht von Provisionen bei verwaltender Tätigkeit für Finanzdienstleister ?
Kanzlei Jakobs empfiehlt Einholung einer verbindlichen Auskunft bei Finanzämtern
Die Rechtsanwaltkanzlei Jakobs, Wiesbaden sieht bei der Ausübung von reinen verwaltenden Tätigkeiten im Versicherungsbereich wie etwa der Tätigkeit als Geschäftsstellenleiter, Orgaleiter etc. ein erhöhtes Risiko der Nachforderung von Umsatzsteuer durch die zuständigen Finanzämter.
Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.01.2006, Az.: 16 V 436/05, wonach diese Vergütungen nicht gemäß § 4 Nr.11 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit sind. Entsprechend dieser Entscheidung stellt die Ausübung von ausschließlich verwaltenden Tätigkeiten keine Vermittlung von Versicherungen dar. Folglich wären Provisionen, die für die Betreuung sog. Untervermittler gezahlt werden umsatzsteuerpflichtig.
Demgegenüber sind nach § 4 Nr. 11 UStG die Umsätze aus der unmittelbaren Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerbefreit.
Das Gericht begründet dies damit, dass die Ausübung reiner verwaltender Tätigkeiten wie der Betreuung von Mitarbeitern in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht mit der umsatzsteuerfreien Vermittlung von Versicherungen durch die zugeordneten Mitarbeiter.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jakobs sieht in der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts eine konsequente Fortsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits in der Rechtssache C/01 Taxatoringen mit Urteil vom 20.11.2003 entschieden hat, dass nur im Hinblick auf unmittelbare Vermittlungsleistungen eine Steuerbefreiung angenommen werden kann.
Im Hinblick auf Umsatzsteuernachforderungen der Finanzämter und zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen einer Umsatzsteuerhinterziehung wird Betroffenen im Versicherungsbereich dringend empfohlen, Rechtsrat einzuholen.
Ein Anruf lohnt sich.
Aktuell noch mehr, als je zuvor!
Ich darf nicht mehr verraten.
Aber der Landesfinanzminister scheint im Hause MLP gewesen zu sein!!!
Die Vorschusszahlung stellt letztlich der GL ein. Die AG hat jedoch ein oben geschildertes Druckmittel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.420.634 von interna am 14.11.07 11:13:40Hallo Interna,
das mit den Kalendern kann ich nicht bestätigen. Es ist so, das unserer GL Kalender für jeden Berater ausgibt. Eine Belastung erfolgte bisher nicht.
Eine Belastung im Nachgang würder mich wundern.
Aber mal eine andere Frage: Ist Dir bekannt, ob die AG oder der GL die Vorschußzahlung von sich aus einstellt?
Liebe Grüße
wertvoll
das mit den Kalendern kann ich nicht bestätigen. Es ist so, das unserer GL Kalender für jeden Berater ausgibt. Eine Belastung erfolgte bisher nicht.
Eine Belastung im Nachgang würder mich wundern.
Aber mal eine andere Frage: Ist Dir bekannt, ob die AG oder der GL die Vorschußzahlung von sich aus einstellt?
Liebe Grüße
wertvoll
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.421.672 von De_profundis am 14.11.07 12:25:33Dann rechnen wir mal:
Kalender u.ä.
Hardware
Software
Notebooks
...
...
Overhead Wiesloch
nehmen wir doch einfach mal an, pro Berater werden im Monat 500 € an Zusatzkosten erzeugt, die irgendwie bei MLP hängenbleiben (oder will MLP wirklich behaupten, daß die Telefonkosten nicht erheblich gesenkt werden könnten und das man Kalender nicht in riesigen Stückzahlen produzieren läßt?).
Das wären 2.500 * 500 = 1.250.000 € (Ertrag) pro Monat, als 15.000.000 € Ertrag für MLP noch mal von den Beratern/GLs pro Jahr.
![:eek:](//img.wallstreet-online.de/smilies/eek.gif)
Das könnte einiges klären!
Übrigens, liebe MLP-Hocker, wacht endlich mal auf und berechnet mal, was Euch MLP samt GL im Monat so kostet, wenn Ihr z.B. nur 66.000 € Umsatz im Jahr macht (also im Durchschnitt seid).
40.000 € Gewinn + 24.000 € Kosten GL + 6.000 € eigene Kosten =
70.000 €???
![:eek:](//img.wallstreet-online.de/smilies/eek.gif)
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![:eek:](//img.wallstreet-online.de/smilies/eek.gif)
Wow!
Kalender u.ä.
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Overhead Wiesloch
nehmen wir doch einfach mal an, pro Berater werden im Monat 500 € an Zusatzkosten erzeugt, die irgendwie bei MLP hängenbleiben (oder will MLP wirklich behaupten, daß die Telefonkosten nicht erheblich gesenkt werden könnten und das man Kalender nicht in riesigen Stückzahlen produzieren läßt?).
Das wären 2.500 * 500 = 1.250.000 € (Ertrag) pro Monat, als 15.000.000 € Ertrag für MLP noch mal von den Beratern/GLs pro Jahr.
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Übrigens, liebe MLP-Hocker, wacht endlich mal auf und berechnet mal, was Euch MLP samt GL im Monat so kostet, wenn Ihr z.B. nur 66.000 € Umsatz im Jahr macht (also im Durchschnitt seid).
40.000 € Gewinn + 24.000 € Kosten GL + 6.000 € eigene Kosten =
70.000 €???
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Wow!
Hallo
Mit den Kosten ist das bei MLP sowieso eigenartig.
Nehmen wir ein Beispiel:
Ein Berater kann sich die weite Reise nach Wiesloch zu einer Schulungsmaßnahme finanziell nicht leisten. Der GL sagt ihm die Übernahme der Reisekosten zu. Der Berater verauslagt die Kosten und reicht diese per Rechnung in der GS ein. Nun dürfen gem. MLP diese Kosten nicht etwa aus der GS-Kasse, oder der GS belastet werden. Diese Kosten werden dem Provisionskonto des GL´s zugeordnet. Der GL zahlt das somit privat und muss dem Berater Bares in die Hand drücken.
Eine sinnigere Barentnahme aus der Kasse ist natürlich nicht statthaft.
Wie „selbstständig“ ist also ein GL ?
Eine weitere Verfahrensweise ist, dass der Berater aus seinem Vorschuss wiederum zunächst diese Kosten bestreitet. Nach Rechnungsstellung wird ihm der Betrag auf seinem Vorschusssaldo gutgeschrieben. Er erhält somit keinen „baren“ Kostenersatz. Seine Liquidität ist gefährdet.
Netterweise bezeichnet MLP den Vorschuss u.a. als „Zuschuss zum Lebensunterhalt“. Der „Zuschuss zum Lebensunterhalt“ wird jedoch im Wesentlichen durch beruflich veranlasste MLP-Kosten aufgesogen.
De profundis
Mit den Kosten ist das bei MLP sowieso eigenartig.
Nehmen wir ein Beispiel:
Ein Berater kann sich die weite Reise nach Wiesloch zu einer Schulungsmaßnahme finanziell nicht leisten. Der GL sagt ihm die Übernahme der Reisekosten zu. Der Berater verauslagt die Kosten und reicht diese per Rechnung in der GS ein. Nun dürfen gem. MLP diese Kosten nicht etwa aus der GS-Kasse, oder der GS belastet werden. Diese Kosten werden dem Provisionskonto des GL´s zugeordnet. Der GL zahlt das somit privat und muss dem Berater Bares in die Hand drücken.
Eine sinnigere Barentnahme aus der Kasse ist natürlich nicht statthaft.
Wie „selbstständig“ ist also ein GL ?
Eine weitere Verfahrensweise ist, dass der Berater aus seinem Vorschuss wiederum zunächst diese Kosten bestreitet. Nach Rechnungsstellung wird ihm der Betrag auf seinem Vorschusssaldo gutgeschrieben. Er erhält somit keinen „baren“ Kostenersatz. Seine Liquidität ist gefährdet.
Netterweise bezeichnet MLP den Vorschuss u.a. als „Zuschuss zum Lebensunterhalt“. Der „Zuschuss zum Lebensunterhalt“ wird jedoch im Wesentlichen durch beruflich veranlasste MLP-Kosten aufgesogen.
De profundis
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.397.831 von wertvoll am 12.11.07 19:45:38Lieber wertvoll,
ist es wahr, daß Du als Berater Kalender von MLP abnehmen "mußt"? Stimmt der Preis von 12,95 € pro Stück? Was geschieht, wenn Du die Kalender nicht abnimmst?
Viele Grüße - interna
ist es wahr, daß Du als Berater Kalender von MLP abnehmen "mußt"? Stimmt der Preis von 12,95 € pro Stück? Was geschieht, wenn Du die Kalender nicht abnimmst?
Viele Grüße - interna
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.392.593 von Andii1 am 12.11.07 13:49:33Lieber Andii1,
die reine Dokumentation oder das Finanzmanagement als solches macht Dich nicht frei von Haftungsrisiken.
Du haftest für Dein Wissen als Makler. Dazu gehört, das Du eine umfassende Marktanalyse betrieben hast. Das zu dokumentieren wird Dir nur gelingen, wenn Du weisst, was Du im Vorfeld beachten musst.
Ich hoffe, Du weisst Bescheid.
Liebe Grüße
wertvoll
die reine Dokumentation oder das Finanzmanagement als solches macht Dich nicht frei von Haftungsrisiken.
Du haftest für Dein Wissen als Makler. Dazu gehört, das Du eine umfassende Marktanalyse betrieben hast. Das zu dokumentieren wird Dir nur gelingen, wenn Du weisst, was Du im Vorfeld beachten musst.
Ich hoffe, Du weisst Bescheid.
Liebe Grüße
wertvoll
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.380.169 von De_profundis am 11.11.07 11:40:53Hallo De profundis,
richtig, das Bedingungswerk ist über die Expert Vase verlinkt (die neue Expert Base).
Ich habe es mir am Wochenende mal angeschaut und denke, dass ich gut aufgehoben bin.
Idealerweise sollte mich ohnehin kein Kunde verklagen, wenn ich ein vernünftiges Finanzmanagement mache und dies dem Kunden in Form der sehr ausführlichen Dokumentation zur Verfügung stelle.
Was ich von da von Deutscher oder Commerzbank kenne, ist eine Stufe schwächer als das, was wir bei MLP haben.
Grüße
richtig, das Bedingungswerk ist über die Expert Vase verlinkt (die neue Expert Base).
Ich habe es mir am Wochenende mal angeschaut und denke, dass ich gut aufgehoben bin.
Idealerweise sollte mich ohnehin kein Kunde verklagen, wenn ich ein vernünftiges Finanzmanagement mache und dies dem Kunden in Form der sehr ausführlichen Dokumentation zur Verfügung stelle.
Was ich von da von Deutscher oder Commerzbank kenne, ist eine Stufe schwächer als das, was wir bei MLP haben.
Grüße
@interna: operativ tätig sind in der vf-sach: 3 WITEC, 3 MED und 4 Privat. Es fehlen also also 1 WITEC, bald 1 MED und 2 ( operativ tätig) aus PRIVAT. Also nach Zahlen halb so wild, aber definitiv zu wenige.
@de profundis: die deckung ist ausreichend. ob das für die berater zufriedenstellend ist, sein mal dahingestellt...aber würde das gros der berater die bedingungen verstehen? und will mlp, dass die ganze welt das slebstgemachte wording sieht?? wohl eher nicht, oder? dazu sehe ich auch keine notwendigkeit.
@wertvoll: genau so ist es.....wie man in den wald ruft......DANKE!!
@de profundis: die deckung ist ausreichend. ob das für die berater zufriedenstellend ist, sein mal dahingestellt...aber würde das gros der berater die bedingungen verstehen? und will mlp, dass die ganze welt das slebstgemachte wording sieht?? wohl eher nicht, oder? dazu sehe ich auch keine notwendigkeit.
@wertvoll: genau so ist es.....wie man in den wald ruft......DANKE!!
Hallo Andii1
Bez. der Vermögensschadenhaftpflicht für Berater nanntest Du einen Link, über den man alle Unterlagen (Bedingungswerk der Vermögensschadenhaftpflicht) abrufen kann.
Du meinst vermutlich den Link in der Expert-Base unter dem Punkt „Geschäftsstellenabsicherung"?
Nun interessiert mich, ob die dortigen Angaben für Berater zufrieden stellend sind?
De profundis
Bez. der Vermögensschadenhaftpflicht für Berater nanntest Du einen Link, über den man alle Unterlagen (Bedingungswerk der Vermögensschadenhaftpflicht) abrufen kann.
Du meinst vermutlich den Link in der Expert-Base unter dem Punkt „Geschäftsstellenabsicherung"?
Nun interessiert mich, ob die dortigen Angaben für Berater zufrieden stellend sind?
De profundis
MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"?