LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 159)
eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
neuester Beitrag 22.05.24 22:31:45 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.070.587 von Effektenkombinat am 03.12.19 19:41:21
Eine Fortsetzung ist garantiert vielleicht gibt es mehrere Staffeln bei o,o8 prozent .
Habt Ihr euch mal aus ge rechnet was mal 38 000 ShaRES IN bEZUG AUF meine 3 800
Zitat von Effektenkombinat:Zitat von straßenköter: Bei dem Aufwand ist dann ja wohl klar, dass es nicht bei dem einen ARP bleiben wird.
Prinzipiell stimme ich da zu, ich frage mich nur, wieso man mehrere Mini-ARPs macht statt ein Größeres.
Eine Fortsetzung ist garantiert vielleicht gibt es mehrere Staffeln bei o,o8 prozent .
Habt Ihr euch mal aus ge rechnet was mal 38 000 ShaRES IN bEZUG AUF meine 3 800
falls mit Aufwand das Xetra Listing gemeint ist, das ist recht preiswert, mit wenig Aufwand zu haben, und kann nach Ende des ARPs wieder beendet werden. Sowas habe ich kürzlich bei einem Freiverkehrswert erlebt. Ein neues Börsenprospekt wegen Xetra muss IFA nicht erstellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.069.927 von straßenköter am 03.12.19 18:28:58
Prinzipiell stimme ich da zu, ich frage mich nur, wieso man mehrere Mini-ARPs macht statt ein Größeres.
Zitat von straßenköter: Bei dem Aufwand ist dann ja wohl klar, dass es nicht bei dem einen ARP bleiben wird.
Prinzipiell stimme ich da zu, ich frage mich nur, wieso man mehrere Mini-ARPs macht statt ein Größeres.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.069.894 von Effektenkombinat am 03.12.19 18:25:16Schön und gut, aber werden durch Xetra Handel mehr Aktien umgesetzt .
Eigentlich ist der Laden hier schlecht beraten so kommt man mit Kapitalherabsetzung (mini)-aktienrückkauf
0,08 % doch wirklich nicht an 90 %.
Lopesan(Hauptaktionär ist doch breits IFA)
Eigentlich ist der Laden hier schlecht beraten so kommt man mit Kapitalherabsetzung (mini)-aktienrückkauf
0,08 % doch wirklich nicht an 90 %.
Lopesan(Hauptaktionär ist doch breits IFA)
Und der maximale Preis des ersten ARP von 8€ dürfte bereits für die nächsten Programme die Richtung anzeigen.
Bei dem Aufwand ist dann ja wohl klar, dass es nicht bei dem einen ARP bleiben wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.069.357 von straßenköter am 03.12.19 17:40:30
Das müssen sie machen, weil sie sonst ihr ARP nicht machen können, denn das ist lt. Wortlaut des HV-Beschlusses nur im Xetra möglich.
Zitat von straßenköter: Was ist das denn für eine Nummer mit dem kommenden Xetra Listing?
Das müssen sie machen, weil sie sonst ihr ARP nicht machen können, denn das ist lt. Wortlaut des HV-Beschlusses nur im Xetra möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.069.267 von Effektenkombinat am 03.12.19 17:30:01Die dgap um 17.28 habt Ihr schon gelesen. Die Redensart ist folgende:
Ihr seit nicht o,28 prozent wert sondern lediglich 0,08 prozent.
Bin jetzt auf die 3 und 4 Kapitalerhöhung gespannt ich weiß jetzt wirklich wieviel es hier schon agb
Ihr seit nicht o,28 prozent wert sondern lediglich 0,08 prozent.
Bin jetzt auf die 3 und 4 Kapitalerhöhung gespannt ich weiß jetzt wirklich wieviel es hier schon agb
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.069.357 von straßenköter am 03.12.19 17:40:30
Beschleunigung und dann folgt Entschleunigung mit Delisting für mich gibt s hier keine andere Erklärung- hier noch die Mitteilung vor 5 Jahren
Meldung vom 2.12.2015
IFA Hotel & Touristik AG: Erwerb eigener Aktien
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
01.12.2015 16:58
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ab dem 2. Dezember
2015 bis zum Ablauf des 1. März 2016 insgesamt bis zu insgesamt 38.460
eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Gegenwärtig hält die
Gesellschaft bereits 75.147 eigene Aktien. Der Vorstand macht damit von der
bis zum Ablauf des 15. Juli 2018 befristeten Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den
im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten. Zudem hat der Vorstand bis auf weiteres den absoluten
Höchstpreis in Höhe von EUR 5,20 festgelegt.
Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 ("Verordnung") beachten. Der Vorstand wird
angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im
regulierten Markt der BaFin gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung seine
Absicht mitteilen, den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu
überschreiten, so dass bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes
erworben werden können. Die durchgeführten Transaktionen werden
entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung auf der Internetseite in der
Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com
mitgeteilt.
Duisburg, 1. Dezember 2015
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
01.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Zitat von straßenköter: Was ist das denn für eine Nummer mit dem kommenden Xetra Listing?
Beschleunigung und dann folgt Entschleunigung mit Delisting für mich gibt s hier keine andere Erklärung- hier noch die Mitteilung vor 5 Jahren
Meldung vom 2.12.2015
IFA Hotel & Touristik AG: Erwerb eigener Aktien
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
01.12.2015 16:58
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ab dem 2. Dezember
2015 bis zum Ablauf des 1. März 2016 insgesamt bis zu insgesamt 38.460
eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Gegenwärtig hält die
Gesellschaft bereits 75.147 eigene Aktien. Der Vorstand macht damit von der
bis zum Ablauf des 15. Juli 2018 befristeten Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den
im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten. Zudem hat der Vorstand bis auf weiteres den absoluten
Höchstpreis in Höhe von EUR 5,20 festgelegt.
Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 ("Verordnung") beachten. Der Vorstand wird
angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im
regulierten Markt der BaFin gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung seine
Absicht mitteilen, den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu
überschreiten, so dass bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes
erworben werden können. Die durchgeführten Transaktionen werden
entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung auf der Internetseite in der
Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com
mitgeteilt.
Duisburg, 1. Dezember 2015
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
01.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Was ist das denn für eine Nummer mit dem kommenden Xetra Listing?