LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 391)
eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
neuester Beitrag 22.05.24 22:31:45 von
neuester Beitrag 22.05.24 22:31:45 von
Beiträge: 4.262
ID: 1.133.751
ID: 1.133.751
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 346.539
Gesamt: 346.539
Aktive User: 0
ISIN: DE0006131204 · WKN: 613120 · Symbol: IFA
4,7800
EUR
+1,70 %
+0,0800 EUR
Letzter Kurs 28.05.24 Hamburg
Werte aus der Branche Hotels/Tourismus
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
4,1000 | +10,81 | |
0,5827 | +8,23 | |
38,19 | +4,83 | |
1,4900 | +3,47 | |
14,120 | +3,29 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,5700 | -4,27 | |
166,00 | -5,14 | |
3,1200 | -7,96 | |
2,4000 | -8,22 | |
3,8900 | -15,25 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Ob man sich die 1000 Stück noch holen soll........
9,99
Wann wohl die Meldung kommt
Wann wohl die Meldung kommt
9,50 Geld
Unter 13 geb ich nicht her
Ich hab mal IFA angemailt, ob die die Stücke von vik haben
Unter 13 geb ich nicht her
Ich hab mal IFA angemailt, ob die die Stücke von vik haben
Mal sehen, ob da noch eine entsprechende Kaufmitteilung erfolgt. Beim letzten Fehlalarm reagierte der Kurs sofort und stieg auf über 10 Euro. Bis jetzt passiert ja nichts. 2000 Stück stehen zu 9,32 Euro im ask.
Zitat von straßenköter: IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFA Hotel & Touristik AG
09.05.2014 12:59
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG
Herr Alexander M. Vik, 20 Av. Grande Bretagne, MC-98000 Monaco hat uns am
07.05.2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
von Alexander M. Vik an der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, am 06. Mai
2014 die Stimmrechtsschwellen von 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der
Stimmrechte an der Emittentin unterschritten hat und nunmehr 0 % der
Stimmrechtsanteile (= 0 Stimmrechte) beträgt.
Duisburg, den 09.05.2014
IFA Hotel & Touristik AG
Der Vorstand
09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Internet: www.ifahotels.com
Ende der Mitteilung
Sollte die Aktien von dem spanischen Mehrheitsaktionär gekauft worden sein wird es langsam spannend. In diesem Fall sind die Chancen auf einen (verschmelzungsrechtlichen) Sqeeze out spürbar gestiegen.
IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFA Hotel & Touristik AG
09.05.2014 12:59
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG
Herr Alexander M. Vik, 20 Av. Grande Bretagne, MC-98000 Monaco hat uns am
07.05.2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
von Alexander M. Vik an der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, am 06. Mai
2014 die Stimmrechtsschwellen von 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der
Stimmrechte an der Emittentin unterschritten hat und nunmehr 0 % der
Stimmrechtsanteile (= 0 Stimmrechte) beträgt.
Duisburg, den 09.05.2014
IFA Hotel & Touristik AG
Der Vorstand
09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Internet: www.ifahotels.com
Ende der Mitteilung
IFA Hotel & Touristik AG
09.05.2014 12:59
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG
Herr Alexander M. Vik, 20 Av. Grande Bretagne, MC-98000 Monaco hat uns am
07.05.2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
von Alexander M. Vik an der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, am 06. Mai
2014 die Stimmrechtsschwellen von 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der
Stimmrechte an der Emittentin unterschritten hat und nunmehr 0 % der
Stimmrechtsanteile (= 0 Stimmrechte) beträgt.
Duisburg, den 09.05.2014
IFA Hotel & Touristik AG
Der Vorstand
09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Internet: www.ifahotels.com
Ende der Mitteilung
ifa hotel ist heute Thema auf www.boersengefluester.de
http://boersengefluester.de/ifa-hotel-touristik-nichts-fuer-…
http://boersengefluester.de/ifa-hotel-touristik-nichts-fuer-…
Einzel- und Konzernabschluss 2013 wurden veröffentlicht:
http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels/finanzinformationen_010…
http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels/finanzinformationen_010…
IFA HOTEL & TOURISTIK AG
Duisburg
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG
Hiermit machen wir gemäß § 62 Abs. 3 UmwG bekannt, dass beabsichtigt ist, die IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (nachfolgend „IFA Reisevermittlung“), eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3291, als übertragende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme auf die IFA HOTEL & TOURISTIK AG (nachfolgend „IFA Hotel & Touristik“) mit Sitz in Duisburg, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3649, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG).
Rechtliche Grundlage hierfür ist der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA Reisevermittlung und der IFA Hotel & Touristik vom 23. April 2014. Der Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2013, 24:00 Uhr. Vom 1. Januar 2014, 0:00 Uhr, (Verschmelzungsstichtag) gelten alle Handlungen und Geschäfte der IFA Reisevermittlung als für Rechnung der IFA Hotel & Touristik vorgenommen. Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz der IFA Reisevermittlung zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Weitere Einzelheiten sind im Verschmelzungsvertrag vom 23. April 2014 geregelt.
Die IFA Hotel & Touristik hält sämtliche Geschäftsanteile der IFA Reisevermittlung. Gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 4 UmwG ist daher weder ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik noch ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Reisevermittlung erforderlich.
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik weist jedoch hiermit die Aktionäre der IFA Hotel & Touristik auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik als übernehmender Gesellschaft erforderlich, wenn Aktionäre der IFA Hotel & Touristik, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Ein entsprechendes Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG ist binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an den Vorstand der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, zu richten. Ein Einberufungsverlangen wird daher nur berücksichtigt, wenn es bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.
In den Geschäftsräumen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, sind ab dem 25. April 2014 für die Dauer eines Monats ab Bekanntmachung dieser Mitteilung zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:
1. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG und der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH,
2. Jahresabschlüsse und Lageberichte der IFA HOTEL & TOURISTIK AG sowie deren Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte jeweils für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,
3. Jahresabschlüsse der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,
Auf Verlangen wird jedem Aktionär der IFA Hotel & Touristik unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Da die IFA Hotel & Touristik alleinige Gesellschafterin der IFA Reisevermittlung ist, sind Verschmelzungsbericht, Verschmelzungsprüfung und Verschmelzungsprüfungsbericht gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1, Alt. 2., 9 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG nicht erforderlich.
Duisburg, 25. April 2014
IFA HOTEL & TOURISTIK AG
Der Vorstand
Duisburg
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG
Hiermit machen wir gemäß § 62 Abs. 3 UmwG bekannt, dass beabsichtigt ist, die IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (nachfolgend „IFA Reisevermittlung“), eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3291, als übertragende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme auf die IFA HOTEL & TOURISTIK AG (nachfolgend „IFA Hotel & Touristik“) mit Sitz in Duisburg, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3649, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG).
Rechtliche Grundlage hierfür ist der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA Reisevermittlung und der IFA Hotel & Touristik vom 23. April 2014. Der Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2013, 24:00 Uhr. Vom 1. Januar 2014, 0:00 Uhr, (Verschmelzungsstichtag) gelten alle Handlungen und Geschäfte der IFA Reisevermittlung als für Rechnung der IFA Hotel & Touristik vorgenommen. Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz der IFA Reisevermittlung zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Weitere Einzelheiten sind im Verschmelzungsvertrag vom 23. April 2014 geregelt.
Die IFA Hotel & Touristik hält sämtliche Geschäftsanteile der IFA Reisevermittlung. Gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 4 UmwG ist daher weder ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik noch ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Reisevermittlung erforderlich.
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik weist jedoch hiermit die Aktionäre der IFA Hotel & Touristik auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik als übernehmender Gesellschaft erforderlich, wenn Aktionäre der IFA Hotel & Touristik, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Ein entsprechendes Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG ist binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an den Vorstand der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, zu richten. Ein Einberufungsverlangen wird daher nur berücksichtigt, wenn es bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.
In den Geschäftsräumen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, sind ab dem 25. April 2014 für die Dauer eines Monats ab Bekanntmachung dieser Mitteilung zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:
1. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG und der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH,
2. Jahresabschlüsse und Lageberichte der IFA HOTEL & TOURISTIK AG sowie deren Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte jeweils für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,
3. Jahresabschlüsse der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,
Auf Verlangen wird jedem Aktionär der IFA Hotel & Touristik unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Da die IFA Hotel & Touristik alleinige Gesellschafterin der IFA Reisevermittlung ist, sind Verschmelzungsbericht, Verschmelzungsprüfung und Verschmelzungsprüfungsbericht gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1, Alt. 2., 9 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG nicht erforderlich.
Duisburg, 25. April 2014
IFA HOTEL & TOURISTIK AG
Der Vorstand
Zitat von straßenköter:Zitat von VCAktien: ...
Perfekt zusammengefasst.
Eine Frage beschäftigt mich derzeit noch.
Wo sind eigentlich die Anteile von VIK (knapp 30%) hin?
Meiner Meinung nach fehlt hier eine Stimmrechtsmitteilung.
Oder hab ich was übersehen?
Die Anteile hält er noch selber. Die Abgabemitteilungen bezogen sich nicht auf ihn selber, sondern nur auf die zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften.
Ok. Vielen Dank. ;-)