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    LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 391)

    eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
    neuester Beitrag 22.05.24 22:31:45 von
    Beiträge: 4.262
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      Avatar
      schrieb am 09.05.14 19:38:23
      Beitrag Nr. 362 ()
      Ob man sich die 1000 Stück noch holen soll........
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 16:55:15
      Beitrag Nr. 361 ()
      9,99
      Wann wohl die Meldung kommt
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 16:27:10
      Beitrag Nr. 360 ()
      9,50 Geld
      Unter 13 geb ich nicht her
      Ich hab mal IFA angemailt, ob die die Stücke von vik haben
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 13:51:38
      Beitrag Nr. 359 ()
      Mal sehen, ob da noch eine entsprechende Kaufmitteilung erfolgt. Beim letzten Fehlalarm reagierte der Kurs sofort und stieg auf über 10 Euro. Bis jetzt passiert ja nichts. 2000 Stück stehen zu 9,32 Euro im ask.
      Avatar
      schrieb am 09.05.14 13:48:14
      Beitrag Nr. 358 ()
      Zitat von straßenköter: IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      IFA Hotel & Touristik AG

      09.05.2014 12:59

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG

      Herr Alexander M. Vik, 20 Av. Grande Bretagne, MC-98000 Monaco hat uns am
      07.05.2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
      von Alexander M. Vik an der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, am 06. Mai
      2014 die Stimmrechtsschwellen von 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der
      Stimmrechte an der Emittentin unterschritten hat und nunmehr 0 % der
      Stimmrechtsanteile (= 0 Stimmrechte) beträgt.

      Duisburg, den 09.05.2014

      IFA Hotel & Touristik AG

      Der Vorstand



      09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
      Düsseldorferstr. 50
      47051 Duisburg
      Deutschland
      Internet: www.ifahotels.com

      Ende der Mitteilung



      Sollte die Aktien von dem spanischen Mehrheitsaktionär gekauft worden sein wird es langsam spannend. In diesem Fall sind die Chancen auf einen (verschmelzungsrechtlichen) Sqeeze out spürbar gestiegen.

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      Avatar
      schrieb am 09.05.14 13:21:18
      Beitrag Nr. 357 ()
      IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      IFA Hotel & Touristik AG

      09.05.2014 12:59

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG

      Herr Alexander M. Vik, 20 Av. Grande Bretagne, MC-98000 Monaco hat uns am
      07.05.2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil
      von Alexander M. Vik an der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, am 06. Mai
      2014 die Stimmrechtsschwellen von 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der
      Stimmrechte an der Emittentin unterschritten hat und nunmehr 0 % der
      Stimmrechtsanteile (= 0 Stimmrechte) beträgt.

      Duisburg, den 09.05.2014

      IFA Hotel & Touristik AG

      Der Vorstand



      09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
      Düsseldorferstr. 50
      47051 Duisburg
      Deutschland
      Internet: www.ifahotels.com

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 18:32:32
      Beitrag Nr. 356 ()
      ifa hotel ist heute Thema auf www.boersengefluester.de

      http://boersengefluester.de/ifa-hotel-touristik-nichts-fuer-…
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 11:46:39
      Beitrag Nr. 355 ()
      Einzel- und Konzernabschluss 2013 wurden veröffentlicht:

      http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels/finanzinformationen_010…
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 15:30:36
      Beitrag Nr. 354 ()
      IFA HOTEL & TOURISTIK AG
      Duisburg
      Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG



      Hiermit machen wir gemäß § 62 Abs. 3 UmwG bekannt, dass beabsichtigt ist, die IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (nachfolgend „IFA Reisevermittlung“), eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3291, als übertragende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme auf die IFA HOTEL & TOURISTIK AG (nachfolgend „IFA Hotel & Touristik“) mit Sitz in Duisburg, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3649, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG).

      Rechtliche Grundlage hierfür ist der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA Reisevermittlung und der IFA Hotel & Touristik vom 23. April 2014. Der Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2013, 24:00 Uhr. Vom 1. Januar 2014, 0:00 Uhr, (Verschmelzungsstichtag) gelten alle Handlungen und Geschäfte der IFA Reisevermittlung als für Rechnung der IFA Hotel & Touristik vorgenommen. Der Verschmelzung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz der IFA Reisevermittlung zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Weitere Einzelheiten sind im Verschmelzungsvertrag vom 23. April 2014 geregelt.

      Die IFA Hotel & Touristik hält sämtliche Geschäftsanteile der IFA Reisevermittlung. Gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 4 UmwG ist daher weder ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik noch ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Reisevermittlung erforderlich.

      Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik weist jedoch hiermit die Aktionäre der IFA Hotel & Touristik auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist ein Verschmelzungsbeschluss der IFA Hotel & Touristik als übernehmender Gesellschaft erforderlich, wenn Aktionäre der IFA Hotel & Touristik, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

      Ein entsprechendes Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG ist binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an den Vorstand der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, zu richten. Ein Einberufungsverlangen wird daher nur berücksichtigt, wenn es bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.

      In den Geschäftsräumen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, sind ab dem 25. April 2014 für die Dauer eines Monats ab Bekanntmachung dieser Mitteilung zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:

      1. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der IFA HOTEL & TOURISTIK AG und der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH,

      2. Jahresabschlüsse und Lageberichte der IFA HOTEL & TOURISTIK AG sowie deren Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte jeweils für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,

      3. Jahresabschlüsse der IFA Reisevermittlungsgesellschaft mbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013,


      Auf Verlangen wird jedem Aktionär der IFA Hotel & Touristik unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

      Da die IFA Hotel & Touristik alleinige Gesellschafterin der IFA Reisevermittlung ist, sind Verschmelzungsbericht, Verschmelzungsprüfung und Verschmelzungsprüfungsbericht gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1, Alt. 2., 9 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG nicht erforderlich.



      Duisburg, 25. April 2014

      IFA HOTEL & TOURISTIK AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.04.14 19:10:54
      Beitrag Nr. 353 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von VCAktien: ...

      Perfekt zusammengefasst.
      Eine Frage beschäftigt mich derzeit noch.
      Wo sind eigentlich die Anteile von VIK (knapp 30%) hin?
      Meiner Meinung nach fehlt hier eine Stimmrechtsmitteilung.
      Oder hab ich was übersehen?


      Die Anteile hält er noch selber. Die Abgabemitteilungen bezogen sich nicht auf ihn selber, sondern nur auf die zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften.


      Ok. Vielen Dank. ;-)
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