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    KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 211)

    eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
    neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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      schrieb am 05.07.16 15:47:57
      Beitrag Nr. 5.532 ()
      sdk.org/ktgagrar
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:47:28
      Beitrag Nr. 5.531 ()
      Insolvenz in Eigenverwaltung wird es meiner Einschätzung nach nicht geben. Wer soll denn da was eigenverwalten? KTG hat ja nicht mal einen Finanzvorstand. Das Gericht wird zudem die Vita der beteiligten Personen mit berücksichtigen. Da sehe ich keinerlei Spielraum, eher wird da die ein oder andere U-Haftzelle vorsorglich freigeräumt.
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      schrieb am 05.07.16 15:47:26
      Beitrag Nr. 5.530 ()
      Hi,
      möchte mich hiermit bei Dammhans bedanken, dessen Beiträge (wenn auch manchmal etwas heftig) mich bereits im Februar dazu veranlasst haben, alle KTG Aktien zu verkaufen
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      schrieb am 05.07.16 15:45:18
      Beitrag Nr. 5.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.451 von keks911 am 05.07.16 15:41:28was heisst platt machen ? Platt gemacht haben es doch Hoffi und co gemacht ! Also mach mal nicht den Bock zum Gärtner. Ich möchte hier die ganze Sache aufgeklärt und sauber abgeschlossen wissen, wie soll dass mit Hofreiter und co an der Spitze gehen ?
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      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:42:58
      Beitrag Nr. 5.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.346 von V.L.-HH am 05.07.16 15:27:11Zitat: Bei der Inso in Eigenverwaltung tritt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand an die Stelle des Insoverwalters."


      das wäre ja in etwas so, als wie der Verlierer eines Krieges, die Bedingungen des Friedens diktieren würde. Hier sollte ein neutraler und sachkundiger Insolvenzverwalter als Schnüffelhund eingesetzt werden, der alles restlos aufdeckt ! Nicht, dass am Ende noch was von der Imsolvenzmasse abhanden kommt...;)

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      schrieb am 05.07.16 15:41:59
      Beitrag Nr. 5.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.346 von V.L.-HH am 05.07.16 15:27:11Das hatte ich als link gepostet, aber lieber Herr VolkerLangeHH ich finde es besser wenn es hier im Board komplett für @(alle) hier reinkommt.

      mir ist schon klar das ist in 1. Stufe eine "vorläufiger" aber warum nur ein Sachverwalter
      und nicht gleich "vorläufiger Insolvenzverwalter" vermutlich weil die Insolvenz erst überprüft wird ?
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:41:28
      Beitrag Nr. 5.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.364 von Keilfleckbarbe am 05.07.16 15:32:38warum wollen so viele Schreiber hier die KTG Agrar eigentlich platt machen?

      Ich sehe in einer Insolvenz in Eigenverantwortung die einzige Chance, daß die Anleihegläubiger noch etwas zurück bekommen.
      Es muss halt eine vernünftige Lösung mit den Anleihegläubigern gefunden werden, denn deren Forderungen sind mit Abstand der größte Posten auf der Passivseite.
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      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:32:38
      Beitrag Nr. 5.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.028 von captainchris am 05.07.16 14:51:32
      Zitat von captainchris: Jup,Totaller Bullkacke.....Angeblich war das alles kein Problem die Zinsen zu zahlen, die Mittel seien ja da und man habe nur auf einem Notarschreiben gewartet... :D:D
      Weg mit dem Management!


      Ja, so sieht es aus ! Hofreiter hat da Ankündigungen und Aussagen gemacht, die meiner meinung nach juristisch untersucht werden müssen !!!

      Ich denke da an Insolvenzverschleppung. Zudem spielt es gar kene Rolle, dass Hofreiter und co eine Insolvenz in Eigenverwaltung wollen !. jetzt muss es knallhart eine saubere Lösung geben und die Gemischtwarenbude muss verschwinden, denn man hat es ja gesehen, das Geschäftes funktioniert nicht ! Das war hier von uns eine Insolvenz mit ANSAGE !!!!! natürlich sollten meiner Meinung nach auch diverse Falschinformationen zum Zwecke der Kursmanipulation untersucht werden, die hier von neuangemeldeten usern gemacht wurden

      also so geht es ja nicht, man macht einfach weiter so, die Schulden sind vergessen und Hofreiter und co wursteln weiter !!! Jwtzt müssen auch nochmal die attestierten Jahresabschlüsse neu aufgedröselt werden. Alles sehr myteriös, eventuell auch kriminell das ganze, aber das müssen andere Instanzen beurteilen.

      Fakt is, KTG ist komplett überschuldet und hatte nicht einmal die Finanzstärke, um die Zinszahlung für ddie Anleihe aufzubringen
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      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:27:11
      Beitrag Nr. 5.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.130 von V.L.-HH am 05.07.16 14:59:08zur Info für manche:

      . . .
      Redaktion: Was bedeutet eine Inso in Eigenverwaltung
      und welche Vor- und Nachteile hat dieses Konzept für das betroffene Unternehmen?

      GÖRG: Bei der Inso in Eigenverwaltung tritt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand an die Stelle des Insoverwalters.
      Sie wird von einem vom Gericht bestellten Sachwalter beaufsichtigt.
      Für ein Unternehmen bietet sich eine Eigenverwaltung an, wenn es eine Sanierung durchführen will,
      ohne auf die Unterstützung eines Insoverwalters angewiesen zu sein.
      Da das Unternehmen in einer Eigenverwaltung viele Aufgaben eines Insoverwalters zu übernehmen hat,
      kann es eine Eigenverwaltung allerdings nicht ohne externe insorechtliche Beratung durchführen.

      Redaktion: Was ist eine Planinso?

      GÖRG: Bei einer Planinso handelt es sich um ein Insoverfahren,
      in dem eine Art Zwangsvergleich (Insolplan) zwischen allen Gläubigern getroffen wird.
      In der Regel sieht der Insoplan erhebliche Reduzierungen der Gläubigerforderungen vor.
      Alle Gläubiger müssen grundsätzlich dem Insoplan zustimmen.
      Im Einzelfall kann das Gericht allerdings die Zustimmung von Gläubigern ersetzen.
      Eine Ersetzung der Zustimmung ist nur möglich,
      wenn der Gläubiger durch das Insoplanverfahren nicht schlechter gestellt wird als in einem regulären Insoverfahren.
      Der wesentliche Unterschied zum Regelverfahren ist, dass der Rechtsträger, also die GmbH oder AG erhalten,
      gemäß dem Plan saniert und aus der Inso wieder entlassen wird.
      Bei einer Regelinso wird der Betrieb in der Regel verkauft und der alte Rechtsträger abgewickelt.
      . . .

      http://www.anleihen-finder.de/insolvenzen-von-anleiheemitten…

      Inso = Insolvenz; Abkürzung von mir

      Ergo ist das nun die "leichteste" Stufe, vor den beiden nämlich s o n s t häufiger erlebten:

      Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist,
      muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag
      eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).
      Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

      Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt,
      so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter.
      Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über
      (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO).

      Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter,
      ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird,
      so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.

      http://kanzlei-nickert.de/mandanteninformation/glossare/sani…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 15:27:11
      Beitrag Nr. 5.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.767.172 von herding am 05.07.16 15:04:48die schere ist weit ausseinander KTG Energie 2,85 zu 3,00
      KTG Agrar 0,10 zu 0,40
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