KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 34)
eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 56.646.155 von Dammhans am 08.01.18 08:30:46
Objekt Kampaweg 1 a - d, 14822 Linthe
Nutzung des Objekts / Objektsicherung
Über das Vermögen der KTG Frischedienst GmbH ist am 26. Januar 2017 das Insolvenzverfahren
eröffnet worden . Der Insolvenzverwalter der KTG Frischedienst
GmbH hat den mit der KTG Agrar SE bestehenden Mietvertrag über das Betriebsgrundstück
gemäß § 109 InsO gekündigt. Das Kündigungsschreiben ist mir am
28. Januar 2017 zugegangen. Das Mietverhältnis endete somit mit Ablauf des
30. April 2017. Die Mietforderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der
KTG Frischedienst GmbH habe ich mit Forderungsanmeldung vom 27. Februar 2017
zur Insolvenztabelle der KTG Frischedienst GmbH angemeldet.
Ausweislich des Auszugs aus der Insolvenztabelle vom 26. April 2017 hat der Insol-
venzverwalter der KTG Frischedienst GmbH die Forderungen in voller Höhe bestritten.
Als Grund des Bestreitens gibt er an, dass die Forderung von ihm noch abschließend
geprüft werden müsse. Die KTG Frischedienst GmbH hat das Betriebsgrundstück am
20. Juni 2017 an mich herausgegeben.
Ich prüfe derzeit die Geltendmachung von Miet- bzw. Nutzungsentschädigungsforderungen
gegenüber dem Insolvenzverwalter der KTG Frischedienst GmbH für die Zeit ab
dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der KTG Frischedienst GmbH bis zur
Räumung des Objekts als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO.
Das Objekt ist inzwischen weitestgehend geräumt. Derzeit wird noch ein im Objekt gelegener
Büroraum durch die Incofarming Agrarprodukt und Service GmbH, einem Unternehmen
der Deutsche Agrar Holding genutzt. Die Nutzung wird von mir lediglich vorübergehend
geduldet. Mit der Nutzerin habe ich vereinbart, dass diese die von ihr genutzten
Räumlichkeiten auf erste Aufforderung an mich herausgibt. Die Duldung der
Nutzung erfolgt in erster Linie zur Vermeidung eines vollständigen Leerstands des Objekts
und dadurch drohenden Vandalismus. Ich befinde mich derzeit in Verhandlungen
mit der Versicherung hinsichtlich der Anpassung des Versicherungsschutzes (Gebäude-
Sachversicherung) an das durch den überwiegenden Leerstand des Objekts bedingte
erhöhte Versicherungsrisiko.
Die Versorgung des Objekts mit Strom, Gas und Wasser habe ich durch entsprechende
Vertragsübernahmen bzw. Neuabschlüsse mit der EMB Energie Mark Brandenburg,
dem Wasserversorgungsverband „Hoher Fläming“, der EON Energie Deutschland
GmbH und den Stadtwerken Flensburg GmbH sichergestellt. Darüber hinaus habe ich
die Wartung der Brandmeldeanlage in Auftrag gegeben, den Hausmeister mit der Wintersicherung
des Objekts beauftragt und die Firma IKS Immobilienkontor Knut Steinfels
(im Folgenden: „IKS“) um Einholung eines Kostenvoranschlags für eine erweitere Bewachung
in den Wintermonaten ersucht. Im Übrigen ist es erforderlich, das Objekt in
einem optisch ansprechenden Zustand zu erhalten, was mit weiteren Kosten für Grünarbeiten
etc. verbunden ist.
ii. Verkaufsprozess
In Vorbereitung auf die Veräußerung des Objekts habe ich IKS mit der Ermittlung des
aktuellen Marktwertes des Objekts beauftragt. Ausweislich des Marktwertgutachtens
vom 24. Oktober 2016 schätzt IKS den Marktwert für das Objekt auf ca. EUR 3,9 Mio..
Ferner habe ich IKS mit der Suche nach einem Käufer für das Objekt beauftragt. Die
Suche gestaltet sich äußerst schwierig.
Noch bis Mitte September 2017 habe ich intensiv mit einem ernstzunehmenden Interessenten
über den Erwerb des Objekts verhandelt. Mit Schreiben vom 18. Mai 2017
hat der Kaufinteressent mir eine Bankbestätigung über die Kaufpreisfinanzierung aus
Eigenkapital übermittelt und sich mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs einverstanden
erklärt. Der Kaufinteressent beabsichtigte, auf dem Objekt eine Produktion für
Erfrischungsgetränke und Mineralwasser aufzubauen. Zur Realisierung der geplanten
Produktion hat der Kaufinteressent zunächst auf eigene Kosten mehrwöchige Bohrungen
vorgenommen, um die Trinkwasserqualität des Grundwassers zu prüfen. Um im
Falle positiver Bohrergebnisse schnellstmöglich einen Kaufvertrag abschließen zu können,
habe ich den Kaufvertragsentwurf bereits parallel zu den Bohrungen erstellen lassen
und diesen mit dem Kaufinteressenten verhandelt.
Auf Wunsch des Kaufinteressenten habe ich mich zudem um die Erteilung der Löschungsbewilligungen
hinsichtlich der im Grundbuch von Linthe, Blatt 641, Abt. II unter
den lfd. Nrn. 13 und 14 zugunsten der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg und
der Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG jeweils eingetragenen Vormerkungen
für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Blockheizkraftwerk: Bau-, Betriebsund
Nutzungsrecht) sowie der in Abt. II unter lfd. Nr. 15 für die Biogas Produktion Nonnendorf
GmbH & Co. KG eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
(Blockheizkraftwerk: Bau-, Betriebs- und Nutzungsrecht) bemüht und in diesem Zusammenhang
Verhandlungen mit der Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG
und der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg aufgenommen. Die Verhandlungen
dauern noch an. Die Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG und die Bremer
Landesbank Kreditanstalt Oldenburg haben jedoch grundsätzlich Bereitschaft zur
Erteilung der Löschungsbewilligungen signalisiert.
Der Kaufinteressent bat mich ferner um Vorlage der Bewilligungsurkunden für die im
Grundbuch von Linthe, Blatt 636, Abt. II lfd. Nrn. 1 bis 5 und Blatt 641, Abt. II, lfd. Nrn. 8
bis 12 eingetragenen Belastungen (Überfahrtsrechte). Da die Eintragungen aus den
Jahren 1838 und 1878 stammen, habe ich eine entsprechende Anfrage beim Grundbuchamt
gestellt. Mit Schreiben vom 30. August 2017 teilte mir das Amtsgericht Brandenburg
an der Havel – Grundbuchamt – mit, dass aufgrund bereits vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark nachgewiesener Nichtbetroffenheit die vorgenannten Belastungen
auf Antrag zur Löschung gebracht werden würden.
Mit Schreiben vom 21. September 2017 teilte der Kaufinteressent mit, dass er das von
ihm geplante Projekt trotz positiver Trinkwasseranalyse am Standort Linthe nicht realisieren
werde. Als Gründe führte er unter anderem lange Lieferfristen im Baugewerbe
und bei den Maschinenlieferanten sowie die fehlende Aussicht, seine Produkte inner-
alb absehbarer Zeit an die Großkunden des Lebensmittelhandels liefern zu können,
an.
Ich biete das Objekt nunmehr wieder über IKS zu einem Kaufpreis von EUR 3,2 Mio.
auf dem Markt an. Angebote liegen mir bisher nicht vor.
Linthe können wir kaufen
ex Denkhaus v. 5.10.2017 Objekt Kampaweg 1 a - d, 14822 Linthe
Nutzung des Objekts / Objektsicherung
Über das Vermögen der KTG Frischedienst GmbH ist am 26. Januar 2017 das Insolvenzverfahren
eröffnet worden . Der Insolvenzverwalter der KTG Frischedienst
GmbH hat den mit der KTG Agrar SE bestehenden Mietvertrag über das Betriebsgrundstück
gemäß § 109 InsO gekündigt. Das Kündigungsschreiben ist mir am
28. Januar 2017 zugegangen. Das Mietverhältnis endete somit mit Ablauf des
30. April 2017. Die Mietforderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der
KTG Frischedienst GmbH habe ich mit Forderungsanmeldung vom 27. Februar 2017
zur Insolvenztabelle der KTG Frischedienst GmbH angemeldet.
Ausweislich des Auszugs aus der Insolvenztabelle vom 26. April 2017 hat der Insol-
venzverwalter der KTG Frischedienst GmbH die Forderungen in voller Höhe bestritten.
Als Grund des Bestreitens gibt er an, dass die Forderung von ihm noch abschließend
geprüft werden müsse. Die KTG Frischedienst GmbH hat das Betriebsgrundstück am
20. Juni 2017 an mich herausgegeben.
Ich prüfe derzeit die Geltendmachung von Miet- bzw. Nutzungsentschädigungsforderungen
gegenüber dem Insolvenzverwalter der KTG Frischedienst GmbH für die Zeit ab
dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der KTG Frischedienst GmbH bis zur
Räumung des Objekts als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO.
Das Objekt ist inzwischen weitestgehend geräumt. Derzeit wird noch ein im Objekt gelegener
Büroraum durch die Incofarming Agrarprodukt und Service GmbH, einem Unternehmen
der Deutsche Agrar Holding genutzt. Die Nutzung wird von mir lediglich vorübergehend
geduldet. Mit der Nutzerin habe ich vereinbart, dass diese die von ihr genutzten
Räumlichkeiten auf erste Aufforderung an mich herausgibt. Die Duldung der
Nutzung erfolgt in erster Linie zur Vermeidung eines vollständigen Leerstands des Objekts
und dadurch drohenden Vandalismus. Ich befinde mich derzeit in Verhandlungen
mit der Versicherung hinsichtlich der Anpassung des Versicherungsschutzes (Gebäude-
Sachversicherung) an das durch den überwiegenden Leerstand des Objekts bedingte
erhöhte Versicherungsrisiko.
Die Versorgung des Objekts mit Strom, Gas und Wasser habe ich durch entsprechende
Vertragsübernahmen bzw. Neuabschlüsse mit der EMB Energie Mark Brandenburg,
dem Wasserversorgungsverband „Hoher Fläming“, der EON Energie Deutschland
GmbH und den Stadtwerken Flensburg GmbH sichergestellt. Darüber hinaus habe ich
die Wartung der Brandmeldeanlage in Auftrag gegeben, den Hausmeister mit der Wintersicherung
des Objekts beauftragt und die Firma IKS Immobilienkontor Knut Steinfels
(im Folgenden: „IKS“) um Einholung eines Kostenvoranschlags für eine erweitere Bewachung
in den Wintermonaten ersucht. Im Übrigen ist es erforderlich, das Objekt in
einem optisch ansprechenden Zustand zu erhalten, was mit weiteren Kosten für Grünarbeiten
etc. verbunden ist.
ii. Verkaufsprozess
In Vorbereitung auf die Veräußerung des Objekts habe ich IKS mit der Ermittlung des
aktuellen Marktwertes des Objekts beauftragt. Ausweislich des Marktwertgutachtens
vom 24. Oktober 2016 schätzt IKS den Marktwert für das Objekt auf ca. EUR 3,9 Mio..
Ferner habe ich IKS mit der Suche nach einem Käufer für das Objekt beauftragt. Die
Suche gestaltet sich äußerst schwierig.
Noch bis Mitte September 2017 habe ich intensiv mit einem ernstzunehmenden Interessenten
über den Erwerb des Objekts verhandelt. Mit Schreiben vom 18. Mai 2017
hat der Kaufinteressent mir eine Bankbestätigung über die Kaufpreisfinanzierung aus
Eigenkapital übermittelt und sich mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs einverstanden
erklärt. Der Kaufinteressent beabsichtigte, auf dem Objekt eine Produktion für
Erfrischungsgetränke und Mineralwasser aufzubauen. Zur Realisierung der geplanten
Produktion hat der Kaufinteressent zunächst auf eigene Kosten mehrwöchige Bohrungen
vorgenommen, um die Trinkwasserqualität des Grundwassers zu prüfen. Um im
Falle positiver Bohrergebnisse schnellstmöglich einen Kaufvertrag abschließen zu können,
habe ich den Kaufvertragsentwurf bereits parallel zu den Bohrungen erstellen lassen
und diesen mit dem Kaufinteressenten verhandelt.
Auf Wunsch des Kaufinteressenten habe ich mich zudem um die Erteilung der Löschungsbewilligungen
hinsichtlich der im Grundbuch von Linthe, Blatt 641, Abt. II unter
den lfd. Nrn. 13 und 14 zugunsten der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg und
der Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG jeweils eingetragenen Vormerkungen
für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Blockheizkraftwerk: Bau-, Betriebsund
Nutzungsrecht) sowie der in Abt. II unter lfd. Nr. 15 für die Biogas Produktion Nonnendorf
GmbH & Co. KG eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
(Blockheizkraftwerk: Bau-, Betriebs- und Nutzungsrecht) bemüht und in diesem Zusammenhang
Verhandlungen mit der Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG
und der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg aufgenommen. Die Verhandlungen
dauern noch an. Die Biogas Produktion Nonnendorf GmbH & Co. KG und die Bremer
Landesbank Kreditanstalt Oldenburg haben jedoch grundsätzlich Bereitschaft zur
Erteilung der Löschungsbewilligungen signalisiert.
Der Kaufinteressent bat mich ferner um Vorlage der Bewilligungsurkunden für die im
Grundbuch von Linthe, Blatt 636, Abt. II lfd. Nrn. 1 bis 5 und Blatt 641, Abt. II, lfd. Nrn. 8
bis 12 eingetragenen Belastungen (Überfahrtsrechte). Da die Eintragungen aus den
Jahren 1838 und 1878 stammen, habe ich eine entsprechende Anfrage beim Grundbuchamt
gestellt. Mit Schreiben vom 30. August 2017 teilte mir das Amtsgericht Brandenburg
an der Havel – Grundbuchamt – mit, dass aufgrund bereits vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark nachgewiesener Nichtbetroffenheit die vorgenannten Belastungen
auf Antrag zur Löschung gebracht werden würden.
Mit Schreiben vom 21. September 2017 teilte der Kaufinteressent mit, dass er das von
ihm geplante Projekt trotz positiver Trinkwasseranalyse am Standort Linthe nicht realisieren
werde. Als Gründe führte er unter anderem lange Lieferfristen im Baugewerbe
und bei den Maschinenlieferanten sowie die fehlende Aussicht, seine Produkte inner-
alb absehbarer Zeit an die Großkunden des Lebensmittelhandels liefern zu können,
an.
Ich biete das Objekt nunmehr wieder über IKS zu einem Kaufpreis von EUR 3,2 Mio.
auf dem Markt an. Angebote liegen mir bisher nicht vor.
Neue Spuren von Hofreiter
dazu siehe Zeitschrift top agrar 1/2018 Seite 52da ich weiter oben ja schon auf die KTG Kartoffelbude in Linthe an der A9 hingewiesen habe
verdichtet sich auch die Vermutung von mir- diese Bude da wird jetzt zurückgehalten und sollte später höchstwahrscheinlich Werner Hofreiter zugeschoben werden.
Da vermute ich eine gewisse Nähe zu den Konkursverwaltern.
Langsam stinkt es immer stärker in diesem Deutschland.
Dann noch zu den Bankern - DZ Bank etc. Eigentlich hätten gerade diese Leute absolut warnen müssen, ein Börsengang hätte niemals erlaubt sein dürfen!!! Schon die Vergangenheit und der Familiäre Hintergrund von Siegfried Hofreiter war ja vielen bekannt.
Außerdem wussten gerade landwirtschafts nahe Banken und Finanzierer der Landwirtschaft schon Bescheid über Hofreiter.
Es war vielen Branchenkennern bekannt was da auf den KTG Betrieben so abläuft- die so sehr niedrigen Erträge infolge von Nährstoffmangel........ Missmanagement........ jeder alte Bauer weiß wenn er so einen " Saustall" sieht das es nicht gehen kann.
Mir war klar als er mit Kartoffel, Zwiebel, mit etwas intensiveren Kulturen angefangen hat das es dem Ende zugeht, es waren eigentlich nur Taten um weitere Lügen verkaufen zu können. Die primitiveren, einfacheren Produktionen wie Biogas das geht grad so würde ich sagen.
bloß hinschauen wollte keiner, weil nicht sein kann was nicht sein darf! dafür wurde lieber seinen Lügengeschichten geglaubt.
Außerdem wussten gerade landwirtschafts nahe Banken und Finanzierer der Landwirtschaft schon Bescheid über Hofreiter.
Es war vielen Branchenkennern bekannt was da auf den KTG Betrieben so abläuft- die so sehr niedrigen Erträge infolge von Nährstoffmangel........ Missmanagement........ jeder alte Bauer weiß wenn er so einen " Saustall" sieht das es nicht gehen kann.
Mir war klar als er mit Kartoffel, Zwiebel, mit etwas intensiveren Kulturen angefangen hat das es dem Ende zugeht, es waren eigentlich nur Taten um weitere Lügen verkaufen zu können. Die primitiveren, einfacheren Produktionen wie Biogas das geht grad so würde ich sagen.
bloß hinschauen wollte keiner, weil nicht sein kann was nicht sein darf! dafür wurde lieber seinen Lügengeschichten geglaubt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.570.020 von Dammhans am 29.12.17 18:42:31
danke für die Infos, hab ich sofort bei mir abgespeichert, bevor w:o wieder löscht :-).
Hier lesen noch ne Menge Leute mit, wenn`s Neuigkeiten gibt, dann sind wir so bei 1.000 Zugriffen pro Tag (bei rd. 6.000 Gläubigern ganz ordentlich).
Also, ich freue mich über weitere Informationen/Meinungen.
Welcome back
Hallo dammhans, danke für die Infos, hab ich sofort bei mir abgespeichert, bevor w:o wieder löscht :-).
Hier lesen noch ne Menge Leute mit, wenn`s Neuigkeiten gibt, dann sind wir so bei 1.000 Zugriffen pro Tag (bei rd. 6.000 Gläubigern ganz ordentlich).
Also, ich freue mich über weitere Informationen/Meinungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.939.991 von siban am 12.10.17 17:43:59
Die Hütte dort wird höchstwahrscheinlich für Werner Hofreiter derzeit zurückgehalten vermute ich, da Werner Hofreiter davon nicht zu weit weg ist. So schauts aus!
Diese Immobilie wär bedingt durch die Nähe zur A9 wahrscheinlich gut als Gewerbeimmobilie zu verwerten!!!
Hütte da in Linthe mit den Kartoffelkisten
Da südlich von Berlin sind die Böden schwach, da werden aller Voraussicht nach Betriebe auf dem Markt kommen, wo wahrscheinlich der Kettenhund von Werner Hofreiter, Gollwitz heute schon ab und zu vorbeikommt.Die Hütte dort wird höchstwahrscheinlich für Werner Hofreiter derzeit zurückgehalten vermute ich, da Werner Hofreiter davon nicht zu weit weg ist. So schauts aus!
Diese Immobilie wär bedingt durch die Nähe zur A9 wahrscheinlich gut als Gewerbeimmobilie zu verwerten!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.994.382 von siban am 20.10.17 19:02:00
und von daher ist es jetzt an der Zeit die Verbrecher Hofreiter in den Knast zu bringen um ein Untertauchen zB Rumänien etc wer weiß wo Hofreiter noch so "Absteigen" hat, zu verhindern, Insider sagen Hofreiter habe sogar Immobilien in der Schweiz
Das war mir und vielen Leuten die diese Verbrecher kennen lange klar!
Zitat von siban: ex Capital vom Wochenende mit einigen neuen Infos, auch bzgl. Werthaltigkeit der Forderungen
Überweisungen an Privatfirmen
Auch Hofreiter selbst hat seit August einen neuen Posten. Der frühere Konzernchef amtiert jetzt als Vorstand bei einem Landgut auf Usedom – nicht weit entfernt von Postlow. Eigentümerin des Landguts in Welzin mit herrschaftlichem Anwesen und Biogasanlage ist dem Handelsregister zufolge seine Ex-Lebensgefährtin Ams. Eine Anfrage mit Bitte um Stellungnahme ließen Hofreiter und Ams unbeantwortet.
Während sich der Ex-KTG-Patriarch bemüht, eine neue Zukunft aufzubauen, läuft die Aufarbeitung der Pleite seines ehemaligen Vorzeigekonzerns weiter – nicht nur strafrechtlich. Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus will von Hofreiter, Ams und sechs weiteren früheren Vorständen und Aufsichtsräten Schadenersatz in Höhe von insgesamt 218 Mio. Euro eintreiben. Laut einem Gutachten von Wirtschaftsprüfern für den Insolvenzverwalter war die KTG-Dachgesellschaft KTG Agrar SE schon spätestens zum 30. Juni 2015 überschuldet – also ein Jahr vor dem Insolvenzantrag. Für die seitdem geleisteten Transaktionen sieht Denkhaus einen Haftungsanspruch gegen die früheren Mitglieder der Konzerngremien. Diesen will er auch per Klage durchfechten.
Eine Aufstellung der Zahlungsströme der KTG Agrar SE, die Capital vorliegt, dokumentiert, wohin ein Teil des Geldes von Anleihezeichnern und Aktionären im Jahr vor der Insolvenz geflossen ist. Die Aufstellung von knapp 2 000 Buchungen belegt unter anderem, dass in diesem Zeitraum eine Millionensumme an eine Reihe von Firmen aus dem privaten Umfeld des Familienclans Hofreiter/Ams, die mit dem Konzern Geschäfte machten, überwiesen wurde. Zu den Empfängern von Zahlungen gehörten der Auflistung zufolge auch zwei jener Firmen, die heute bei Hofreiters Neuanfang eine Rolle spielen.
und von daher ist es jetzt an der Zeit die Verbrecher Hofreiter in den Knast zu bringen um ein Untertauchen zB Rumänien etc wer weiß wo Hofreiter noch so "Absteigen" hat, zu verhindern, Insider sagen Hofreiter habe sogar Immobilien in der Schweiz
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.272.529 von siban am 25.11.17 10:48:56
Landverkäufe
ja das war in der Prignitz. Endlich greift da der Landkreis durch, vorher haben die nix gemacht, da ja Hofreiter da oben mithilfe von Schmiergelder und seiner Kettenhunde da gewisse Einflüsse hatte zum Nachteil der Region dort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.994.382 von siban am 20.10.17 19:02:00
Leute wie zB der Unterschriftenleister Ulf Hammerich den brauchen sie nicht einsperren, der wusste nicht was er tat. Hammerich hat da aber einen schönen Hof da in Honigsee da an der Ostsee- Wert vielleicht 5 Mio.
oder dann ich rate zur Selbstjustiz- organisieren sie sich, besuchen sie gemeinsam- so mehrere Hundert Gläubiger doch einfach Hofreiter- die Jäger sollten ihre Waffen mitbringen.....,
so aus Sicherheitsgründen. machen
glauben Sie mir- wenn da was aufgebaut wird dann kommt das Geld!!!
Hofreiter hat höchstwahrscheinlich im größeren Stil Spenden an diverse Organisationen, Parteien gegeben. Sogar Staatsanwälte wollen diverse Straftaten nicht aufarbeiten! dazu könnte ich mehr sagen- war was für die Presse
Gruß dammhans
Knast wegen Verdacht auf Konkursverschleppung wär das einzig richtige
und zwar für Siegfried Hofreiter, Werner Hofreiter Frau Ams und weitere die zum Clan gehören.Leute wie zB der Unterschriftenleister Ulf Hammerich den brauchen sie nicht einsperren, der wusste nicht was er tat. Hammerich hat da aber einen schönen Hof da in Honigsee da an der Ostsee- Wert vielleicht 5 Mio.
oder dann ich rate zur Selbstjustiz- organisieren sie sich, besuchen sie gemeinsam- so mehrere Hundert Gläubiger doch einfach Hofreiter- die Jäger sollten ihre Waffen mitbringen.....,
so aus Sicherheitsgründen. machen
glauben Sie mir- wenn da was aufgebaut wird dann kommt das Geld!!!
Hofreiter hat höchstwahrscheinlich im größeren Stil Spenden an diverse Organisationen, Parteien gegeben. Sogar Staatsanwälte wollen diverse Straftaten nicht aufarbeiten! dazu könnte ich mehr sagen- war was für die Presse
Gruß dammhans
KTG Firmen Adressen wohin die Gerichtsvollzieher zu fahren haben
Hofreiter hatte ja Angst in den Knast zu gehen habe ich aus Insiderkreisen erfahren.ein Bauer der so ca. 500 Euro/ha jährlich verwirtschaftet wie der gute Siegfried Hofreiter der kann es einfach nicht.
500 Euro/ha das ist gerade auf so schwachen Standorten wie die KTG bewirtschaftete eine menge Kohle, bei ca. 250 Euro an Subventionen. Man bedenke andere Bauern kommen über die Runden, reich wird heut da keiner mehr.
Sie werden sehen, jetzt bei seinem Strohhandel- wo gerade Transportkosten LKW etc in unserem Land so hoch sind (Sprit, Maut,......) Der Strohhandel wird von den Transportkosten begrenzt auf vielleicht max. 100 km.
beim Klärschlamm ist es das Gleiche, wobei die Spannen im Stroh noch geringer sind.
da wird er wieder Baden gehen- oder es ist ein Mittel der Geldwäsche.
Gruß dammhans