Finanzamt erkennt bar gezahlte Rechnung (aus Werkvertrag) nicht an? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.07 07:57:48 von
neuester Beitrag 23.11.07 15:39:47 von
neuester Beitrag 23.11.07 15:39:47 von
Beiträge: 10
ID: 1.135.576
ID: 1.135.576
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 7.449
Gesamt: 7.449
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 1754 | |
08.05.24, 11:56 | 1272 | |
gestern 22:26 | 1046 | |
vor 1 Stunde | 916 | |
gestern 17:59 | 869 | |
heute 09:58 | 767 | |
vor 29 Minuten | 742 | |
heute 10:46 | 698 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,2570 | +96,67 | 108 | |||
4. | 4. | 156,46 | -2,31 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,3720 | -7,54 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Hallo,
im vorliegenden Fall wurde nachträglich ein Heizeinsatz (Kaminkassette) in einen offenen Kamin geliefert und montiert (Werkvertrag).
Nach Einbau wurde der Kamin abgenommen und bar bezahlt, der Betrag wurde quittiert.
Jetzt kommt das FA und will diese Barzahlung nicht anerkennen, sie würden Bezahlung nur per Überweisung akzeptieren.
So die Info des Steuerberaters!
Hintergrund:
Viele dieser Kaminkassetten-Unternehmen verkaufen in ganz Deutschland - wenn die Leistung erbracht ist, wollen sie das Geld dafür sehen.
Angesichts der zunehmend schlechterwerdenden Zahlungsmoral finde ich diese Vorgehensweise vollkommen normal - es gibt schließlich tausende Unternehmen die wegen ausstehender Rechnungen ihren Laden zumachen müssen ...
Habt Ihr Tips? Gibt es für das Verhalten des FAs eine Rechtsgrundlage?
im vorliegenden Fall wurde nachträglich ein Heizeinsatz (Kaminkassette) in einen offenen Kamin geliefert und montiert (Werkvertrag).
Nach Einbau wurde der Kamin abgenommen und bar bezahlt, der Betrag wurde quittiert.
Jetzt kommt das FA und will diese Barzahlung nicht anerkennen, sie würden Bezahlung nur per Überweisung akzeptieren.
So die Info des Steuerberaters!
Hintergrund:
Viele dieser Kaminkassetten-Unternehmen verkaufen in ganz Deutschland - wenn die Leistung erbracht ist, wollen sie das Geld dafür sehen.
Angesichts der zunehmend schlechterwerdenden Zahlungsmoral finde ich diese Vorgehensweise vollkommen normal - es gibt schließlich tausende Unternehmen die wegen ausstehender Rechnungen ihren Laden zumachen müssen ...
Habt Ihr Tips? Gibt es für das Verhalten des FAs eine Rechtsgrundlage?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.533.732 von weisvonnix am 23.11.07 07:57:48liess mal hier:
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1133851-1.h…
und
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1133632-1.h…
und notfalls: NATALY weiss alles
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1133851-1.h…
und
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1133632-1.h…
und notfalls: NATALY weiss alles
Die Wohnung in der der Zeizeinsatz verbaut wurde ist vermietet.
Bei der Rechnung handelt es sich um den Heizeinsatz inkl. Einbau, also steht hier eher der Heizeinsatz als Teil selber im Vordergrund.
Es muß doch in Deutschland möglich sein, Ware oder Dienstleistungen in Bar zu begleichen wenn man dafür eine Quittung bekommt?!?
Bei der Rechnung handelt es sich um den Heizeinsatz inkl. Einbau, also steht hier eher der Heizeinsatz als Teil selber im Vordergrund.
Es muß doch in Deutschland möglich sein, Ware oder Dienstleistungen in Bar zu begleichen wenn man dafür eine Quittung bekommt?!?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.533.732 von weisvonnix am 23.11.07 07:57:48langsam wirds sehr bunt was die finanzämter in ihrer monopolstellung treiben.
Steht im Gesetz.
@weisvonix:
Für vermietete Wohnungen gilt die Vorschrift in § 35 a Abs. 2 Satz 5 EStG nicht.
Für vermietete Wohnungen gilt die Vorschrift in § 35 a Abs. 2 Satz 5 EStG nicht.
Es muß doch in Deutschland möglich sein, Ware oder Dienstleistungen in Bar zu begleichen wenn man dafür eine Quittung bekommt?!?
Ja, das ist möglich, wenn es im Gesetz nicht ausdrücklich anders vorgeschrieben wird, wie z.B. in § 35 a EStG. Diese Vorschrift ist hier aber nicht anzuwenden, das Finanzamt muss die Aufwendungen anerkennen.
Ja, das ist möglich, wenn es im Gesetz nicht ausdrücklich anders vorgeschrieben wird, wie z.B. in § 35 a EStG. Diese Vorschrift ist hier aber nicht anzuwenden, das Finanzamt muss die Aufwendungen anerkennen.
@ weisvonix:
Was meinte denn dein Steuerberater zu der Auffassung des Finanzamts?
War er der Meinung, das Finanzamt kann Überweisung verlangen?
Was meinte denn dein Steuerberater zu der Auffassung des Finanzamts?
War er der Meinung, das Finanzamt kann Überweisung verlangen?
Hallo @ all
Liebe NATALY
Das was Du schreibst scheint sich nach Auskunft beim FA bestätigt zu haben.
Der Steuerberater hat die Rechnung nicht in der Steuer des Hauses (Grundstücksgemeinschaft) angegeben, sondern in meiner privaten Steuer (haushaltnahe Dienstleistungen).
Aufgefallen ist das erst beim Gespräch als ich dem Sachbearbeiter beim FA die Steuernummer des Hauses nannte und er mir sagte das die Rechnung dort nie eingereicht/angesetzt wurde - natürlich könne man Rechnungen für vermietete Wohnungen/Häuser bar begleichen.
Denke der Fall ist gelöst!
Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage was ich mit dem Steuerberater mache .... bei einem Stundensatz von 120 EUR + Märchensteuer habe ich große Angst ihn anzurufen und ihm, womöglich auf meine Kosten, zu erklären was er falsch gemacht hat!
Liebe NATALY
Das was Du schreibst scheint sich nach Auskunft beim FA bestätigt zu haben.
Der Steuerberater hat die Rechnung nicht in der Steuer des Hauses (Grundstücksgemeinschaft) angegeben, sondern in meiner privaten Steuer (haushaltnahe Dienstleistungen).
Aufgefallen ist das erst beim Gespräch als ich dem Sachbearbeiter beim FA die Steuernummer des Hauses nannte und er mir sagte das die Rechnung dort nie eingereicht/angesetzt wurde - natürlich könne man Rechnungen für vermietete Wohnungen/Häuser bar begleichen.
Denke der Fall ist gelöst!
Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage was ich mit dem Steuerberater mache .... bei einem Stundensatz von 120 EUR + Märchensteuer habe ich große Angst ihn anzurufen und ihm, womöglich auf meine Kosten, zu erklären was er falsch gemacht hat!
Die falsche Zuordnung ist mE kein grober Fehler. Im Übrigen ist die Zuordnung vermutlich durch eine/n Angestellten/n des StB erfolgt.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
85 | ||
52 | ||
32 | ||
30 | ||
26 | ||
20 | ||
15 | ||
11 | ||
11 | ||
10 |