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    Vor dem Gesetz in D sind alle Menschen gleich, und manche sind gleicher - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.08 17:50:43 von
    neuester Beitrag 25.01.08 15:43:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.137.714
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      schrieb am 24.01.08 17:50:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,530670,00.html

      "...Denn DJ Tomekk braucht keine strafrechtlichen Konsequenzen wegen seines auf Video festgehaltenen Hitlergrußes zu fürchten. Das bestätigte heute der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber SPIEGEL ONLINE. DJ Tomekk alias Tmoasz Kuklicz habe nicht die deutsche, sondern die polnische Staatsangehörigkeit. Es sei nicht strafbar, wenn ein Ausländer im Ausland den Hitlergruß zeige.
      ..."

      http://www.netzeitung.de/deutschland/882172.html

      "...Bislang könne nach dem Strafgesetzbuch nur bestraft werden, wer zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachele. Dagegen könnten «Hasstiraden, die sich gegen alle Deutsche» richteten, nicht sanktioniert werden..."

      :eek:
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      schrieb am 24.01.08 17:59:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn z.b. ein russe in kanada den hitlergruß zeigt, willst du ihn dann auch in deutschland bestrafen lassen? :eek:

      dann haben deutsche gerichte demnächst aber viel zu tun.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 22:11:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.159.223 von Blue Max am 24.01.08 17:50:43tja, wie unfair - daß es Ausländer gibt die auch noch in so ganz ausländischen Ausländern leben wo deutsches Recht irgendein germanisches Gekritzel ist :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 08:38:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.159.223 von Blue Max am 24.01.08 17:50:43Reg Dich lieber über Helmut und Loki Schmidt auf, die beim Neujahrsempfang in einem Hamburger Theater trotz Rauchverbots gequalmt haben wie die Schlote... ;)
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 08:46:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.164.339 von lassmichrein am 25.01.08 08:38:25Lass mich raten, Helmut Schmidt hat dem ihn kritisiernden Feuerwehrmann voll eins aufs Maul gegeben? Und die Loki mit der Handtasche hinterher?

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      schrieb am 25.01.08 08:55:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.164.399 von inhalator am 25.01.08 08:46:38Da hat eben KEINER kritisiert. Die ham ihm von Beginn an sogar ´nen Aschenbecher hingestellt, diese Bücklinge !

      OK - diese Anzeige wegen Körperverletzung halte ich nun auch für übertrieben, aber ein Gesetz muss eben für ALLE gelten. Wo kommen wir denn da hin ???
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 09:04:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.159.223 von Blue Max am 24.01.08 17:50:43Angeblich hat der eine Scharze Freundin.
      Aber Vielleicht ist "schwarz" nur politisch gemeint.

      Abgesehen Davon:

      Wann?

      kommt der Bus, mit denen die wissen wollen, welche Skandale im Unterschichtenprogramm so passieren.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 14:51:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Könnte es vielleicht sein, dass es wichtigers gibt?

      Anstatt die Beschimpfung der Deutschen zu verbieten, sollten die Deutschen lieber dafür sorgen, dass sich jeder lächerlich macht, der die Deutschen beschimpft.

      Zugegebenermaßen darf z.B. eine ungerechtfertigte, absichtliche und insbesondere wiederholte Provokation nicht erlaubt sein. Was eine Provokation ist, hängt immer auch von den Umständen ab, d.h. was in einigen Fällen nur Meinungsäußerung oder Satire ist, kann in anderen Fällen eine Beleidigung sein.

      Grundsätzlich könnte man vielleicht folgendes sagen:

      1. Erlaubt ist, was nachweislich langfristig nutzt.
      2. Weil (1) schwer zu beurteilen ist, gibt es Gesetze, die definieren sollen, was verboten und was erlaubt ist.
      3. Eine Strafe sollte mehr nützen, als schaden.
      4. Es hängt daher immer vom Einzelfall ab, welche Strafe sinnvoll ist.

      Theoretisch gesehen könnte es auch Menschen geben, die weitgehend nicht der normalen Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit unterworfen sind, nämlich dann, wenn sie
      a) Ihrer (typischerweise sehr wichtigen) Aufgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit trotz eines Gesetzesverstoßes (der laut 1. nicht unbedingt eine Straftat sein muss) nachkommen werden.
      b) Es keinen sofortigen Ersatz für diese Menschen gibt, d.h. weil die Erfüllung ihrer Aufgabe wichtiger als die Ausübung eines Gesetzes (durch Strafe) ist, dürfen diese Menschen nicht bestraft werden, wenn sie dies in der Erfüllung ihrer Aufgabe einschränken würde.

      Beispiel:
      - Ein Staatschef überfährt fahrlässig aber unabsichtlich einen Menschen und müsste aufgrund der Umstände zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.
      - Der Staatschef würde mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Aufgabe (Staatsführung) immer noch korrekt ausüben können und dies auch aller Wahrscheinlichkeit nach tun.
      => Es wäre logisch, wenn der Staatschef nicht betraft werden würde.

      Eine ordentliche Untersuchungskommission könnte allerdings sinnvoll sein, weil auch offiziell entschieden werden muss, dass der Mensch (z.B. Staatschef) straffrei bleiben darf.

      Gegner dieser These sollten bedenken, dass es praktisch doch jetzt schon so ist ...
      ... mit der Einschränkung, dass es keine offizielles und ordentliches Verfahren gibt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 15:43:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.164.339 von lassmichrein am 25.01.08 08:38:25:D


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