7C Solarparken AG (Seite 662)
eröffnet am 28.01.08 19:01:40 von
neuester Beitrag 16.05.24 20:58:53 von
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Lt. SdK sollen wir uns also darüber streiten, ob der Anteilsbesitz der Colexon Aktionäre statt 26% möglicher- und gerechtfertigterweise 34% nach der Fusion betragen soll. Das ist doch Firlefanz - also längerfristig gesehen. Ich hoffe, es kommt nicht wieder zu einer Profilierungsarie des Sdk-Vertreters auf der HV (er neigt dazu).
Ach so, Turbodein, Du vermutest also auch, die Sache wurde so hingerechnet, dass ein finanzieller Vorteil für 7C einkalkuliert ist, jenseits einer fairen Bewertung, um 100%ige Zustimmung zu bekommen?!! Oder was wäre, wenn man sich zufällig genau so verrechnen würde, dasst die 7C Aktionäre gemeinsam über die für gesellschaftsrechtliche Entscheidungen wichtige Schwelle von 75% kommen.
Darf denn "mein" Colexonvorstand sowas überhaupt unterstützen?
Eine Begründung, wieso man 7C unbedingt braucht, ist aus den Informationen für mich nicht ersichtlich.
Im Ergebnis macht das ja keinen Unterschied, ob man nun Colexon ein paar kürzlich gefundene Drohverluste zurechnet und eine Bewertung des Projektgeschäfts unter den Tisch fallen lässt, wie die SdK das beanstandet, oder ob man auf der Gegenseite bei 7C irgendetwas einfach dazuerfinden oder überhöht ansetzen würde. Also von solchen Formalien mache ich meine Überlegungen nicht abhängig. Prinzipiell wird die Sache höchstens, wenn der Eindruck entsteht, dass man mich über den Tisch ziehen will.
Die 100%ige Zustimmung der Colexon-Aktionäre wird man jedenfalls nicht ereichen, das ist jetzt schon mit 100%iger Sicherheit vorherzusehen.
Darf denn "mein" Colexonvorstand sowas überhaupt unterstützen?
Eine Begründung, wieso man 7C unbedingt braucht, ist aus den Informationen für mich nicht ersichtlich.
Im Ergebnis macht das ja keinen Unterschied, ob man nun Colexon ein paar kürzlich gefundene Drohverluste zurechnet und eine Bewertung des Projektgeschäfts unter den Tisch fallen lässt, wie die SdK das beanstandet, oder ob man auf der Gegenseite bei 7C irgendetwas einfach dazuerfinden oder überhöht ansetzen würde. Also von solchen Formalien mache ich meine Überlegungen nicht abhängig. Prinzipiell wird die Sache höchstens, wenn der Eindruck entsteht, dass man mich über den Tisch ziehen will.
Die 100%ige Zustimmung der Colexon-Aktionäre wird man jedenfalls nicht ereichen, das ist jetzt schon mit 100%iger Sicherheit vorherzusehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.025.119 von Juergen_2000 am 15.01.13 18:38:57Danke für den Hinweis.
Die Kurzanalyse der Sdk bringt allerdings für mich keine neuen Aspekte.
Die 100 % Zustimmung der 7C wäre wohl bei einer entsprechend der Kraftwerksstärke gleichwertigen Bewertung nicht erzielbar gewesen.
Unter dem Strich ist mein aktueller Stand nach wie vor lieber "den Spatz in der Hand (= Übernahme)" zu nehmen, solange ich keine konkreten Anhaltspunkte habe, dass bei der 7 C Bewertung z.B. erfundene Werte oder sonstige wesentliche Unrichtigkeiten enthalten sind.
Gerne höre ich mir die Gegenmeinungen an.
Die Kurzanalyse der Sdk bringt allerdings für mich keine neuen Aspekte.
Die 100 % Zustimmung der 7C wäre wohl bei einer entsprechend der Kraftwerksstärke gleichwertigen Bewertung nicht erzielbar gewesen.
Unter dem Strich ist mein aktueller Stand nach wie vor lieber "den Spatz in der Hand (= Übernahme)" zu nehmen, solange ich keine konkreten Anhaltspunkte habe, dass bei der 7 C Bewertung z.B. erfundene Werte oder sonstige wesentliche Unrichtigkeiten enthalten sind.
Gerne höre ich mir die Gegenmeinungen an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.022.339 von Stoni_I am 15.01.13 10:09:32Die SDK sieht das Vorgehen auch als fragwürdig:
http://www.anlegerplus.de/assets/Downloads/APlus-NEWS/2013/A…
-> Seite 14.
http://www.anlegerplus.de/assets/Downloads/APlus-NEWS/2013/A…
-> Seite 14.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.022.250 von Turbodein am 15.01.13 09:54:41Das Optimum wäe natürlich, wenn die hiesigen Kritiker der Übernahme dafür sorgen würden, das die gesehene Fehlbewertung abgebaut und die Aktie über 1 Euro notieren würde.
Oha, jetzt wird sogar bei L&S gekauft was man kriegen kann.
Mal schaun wie der Markt eine Colexon bis zum 25.01.2013 bewertet.
Mal schaun wie der Markt eine Colexon bis zum 25.01.2013 bewertet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.021.130 von honigbaer am 14.01.13 21:59:00Tja, dann hat wohl der Markt einen Fehler gemacht, wenn er die Aktie so hat rumdümpeln lassen - da konnten die Gutachter bald nicht anders ...
Mindestens so viel Meinungen, wie Experten.
Mindestens so viel Gutachterlich ermittelte Werte, wie Gutachter.
Ohne Gegengutachten ist der ermittelte Wert erstmal eine (meinetwegen sachkundige) Meinung, die selten von der des Aufraggebers wesentlich abweicht.
Der erste Gutachter ist der Kursmakler, der berücksichtigt sogar die Marktlage und zuletzt bezahlte Preise und macht aus der Bewertung keine Wissenschaft. Allerdings kommt niemand auf die Idee, dass zu den im Minutentakt festgesetzten Preisen jemand gezwungen werden könnte, zu kaufen oder zu verkaufen. Tatsächlich wäre für die Kontrolle über Colexon durch Aktienerwerb im Normalfall ein strategischer Preis zu zahlen. Wenn man die Kontrolle auf dem Umweg über die Verschmelzung erreichen will, sehen die Colexonaktionäre diesen Preis natürlich nicht. Alles im Rahmen der Gesetze des jeweiligen Landes.
Mindestens so viel Gutachterlich ermittelte Werte, wie Gutachter.
Ohne Gegengutachten ist der ermittelte Wert erstmal eine (meinetwegen sachkundige) Meinung, die selten von der des Aufraggebers wesentlich abweicht.
Der erste Gutachter ist der Kursmakler, der berücksichtigt sogar die Marktlage und zuletzt bezahlte Preise und macht aus der Bewertung keine Wissenschaft. Allerdings kommt niemand auf die Idee, dass zu den im Minutentakt festgesetzten Preisen jemand gezwungen werden könnte, zu kaufen oder zu verkaufen. Tatsächlich wäre für die Kontrolle über Colexon durch Aktienerwerb im Normalfall ein strategischer Preis zu zahlen. Wenn man die Kontrolle auf dem Umweg über die Verschmelzung erreichen will, sehen die Colexonaktionäre diesen Preis natürlich nicht. Alles im Rahmen der Gesetze des jeweiligen Landes.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.020.366 von Returnhunter am 14.01.13 19:25:07Dann erstellt ihr wohl für ein und dasselbe Bewertungsobjekt mehrere "maßgeschneiderte" Gutachten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.020.341 von smiti am 14.01.13 19:18:47Es wäre ja nicht verboten, wenn man es richtig angeht. Natürlich erhalten bei inhomogenen Gesellschafterstrukturen ab und an Gesellschafter einen unterschiedlichen Preis. Das verbietet ja keiner, so lange man sich an die Gesetze des jeweiligen Landes hält alles völlig legal.
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