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    Sabatical im Ausland - Steuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.08 15:13:50 von
    neuester Beitrag 28.05.08 10:46:59 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 25.05.08 15:13:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Steuerzahler(innen),
      wie sieht es mit der deutschen Ek-Steuer im folgenden Fall aus:

      Wenn man bei uns genügend Überstunden /Boni etc. angespart hat, kann man über unser Langzeitkonto u.a. ein Sabatical einlegen. Das Gehalt wird durch den Abbau des Langzeitkontos weiterbezahlt. Nun wäre Ek-Steuer / Soli und SV Beiträge zu zahlen.
      Angenommen ich würde meinen Hausstand hier aufgeben und ins Ausland ziehen, müßte ich dennoch EK-Steuer, Soli und SV Beiträge zahlen?
      Andere Variante, ich kündige und bekomme das angesparte Kapital als sog. "Störfall" ausbezahlt. Ich würde auch im Ausland meinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      In beiden Fällen ist eine Auslandsaufendhalt von > 6 Monaten geplant.
      Danke für Tipps und Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.08 17:29:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einfach mehr als 6 Monate reichen dem Finanzamt nicht.
      Da wird Dir unterstellt, daß es an der Ernsthaftigkeit gefehlt hat.
      Da zeigt sich wieder mal, daß Gesetze das eine sind (mehr als die Hälfte eines Jahres), aber wie es anzuwenden ist, das steht in der Durchführungsverordnung oder den Richtlinien. Außerdem gibt es noch die Erlasse/Verfügungen der OFD´s.
      Das wird kein einfaches Spiel für Dich.
      Geh´ zu einem Steuerberater mit entspr. Erfahrung.
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 10:15:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.167.433 von FCO_Alpha am 25.05.08 15:13:50Du wirst in jedem Fall eine Steuererklärung hier abgeben müssen, solange Du einen deutschen Paß hast, egal wo Du gerade unter Palmen liegst :rolleyes:

      Steuer bezahlst Du aber primär da, wo Du >6 Monate lebst. Wenn mit Deinem Urlaubsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wird Dir diese Steuer hier aber angerechnet.
      In denke auch, es wäre steuerlich ungeschickt, den Auslandsaufenthalt am Anfang eines Jahres zu beginnen.
      Ein Steuerberater wäre aber in jedem Fall zu empfehlen in Anbetracht des Gestaltungsspielraums. Schätze mal, dass sich da eigentlich jeder Fachmann ganz gut auskennt.

      Hope this helps, Fred C2.
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 11:34:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank einstweilen.
      Um das noch auf die Spitze zu treiben, was wäre bei einer Kreuzfahrt > 6 Monaten? Ist es da maßgebend unter welcher Flagge gefahren wird? :D
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 10:46:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      da zahlst du die Steuer direkt in bar an den Kapitän:D


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