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    Wohnungsauflösung- vom Mieter in die Wohnung eigebrachte Pflegehilfsmittel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.09 15:52:58 von
    neuester Beitrag 12.05.09 15:30:01 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 10.05.09 15:52:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der Wohnung einer ins Altersheim übersiedelten Mieterin stehen noch verschiedene Pflegehilfsmittel ( Pflegebett, Badewannenlift und Rollstuhl), der Mietvertrag endete zum 30.04. nach Kündigung durch das Amtsgreicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der bestellte Betreuer fühlt sich für die Wohnungsräumung wohl nicht mehr verantwortlich, jedenfalls forderte er mich schriftlich auf die Zählerstände zu melden, obwohl ich die Abmeldekarten bereits ausgefüllt hatte und ihm übergeben wollte.
      Wer ist jetzt eigentlich für die Abholung der Pflegehilfsmittel im Eigentum eines Saniätshauses ( eventuell ebenfalls insolvent, da keine aktive Home-page mehr) zuständig? Ist die Pflegekasse verpflichtet, eine entsprechende Mitteilung von mir weiterzuleiten?
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 19:07:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      In österreich läuft das so ..
      du musst den NICHTMEHRGEBRAUCH bei der krankenkasse melden + die holen dann alles ab ..
      ES sei denn , die sachen wurden privat gekauft .. dann stehts dir frei sie an wen auch immer zu verkaufen + oder weiterzugeben!!
      WENN keine firma mehr da ist , geh einfach zum ROTEN KREUZ oder einemanderen pflegedienst , die nehmen die sachen mit handkuss ...oder können dir zumindest sagen wie das läuft!!!
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 20:15:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.840 von lyta am 10.05.09 19:07:44in deutschland genau so wie in den alpen:D
      Avatar
      schrieb am 12.05.09 15:30:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.139.410 von Juliusturm am 10.05.09 15:52:58Für die Anrworten schönen Dank. Die Krankenkasse hat sich heute auf mein Anschreiben vom 06.05. doch noch gemeldet.


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