Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 1339)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 06.06.24 11:36:32 von
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Hab nachgeschaut:
2017 hatte man vor dem Bericht eine ad hoc zur „Umsatzwarnung“ rausgehauen.
Stimmt mich jetzt etwas besser, wobei der Tag noch lange ist.
2017 hatte man vor dem Bericht eine ad hoc zur „Umsatzwarnung“ rausgehauen.
Stimmt mich jetzt etwas besser, wobei der Tag noch lange ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.932.503 von Paluru am 15.11.19 13:24:54Aus GB2017
Nanoemulsion
Für unsere Nanoemulsionstechnologie wurden uns in der EU (für Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, die Schweiz und das
Vereinigte Königreich), Australien, Weißrussland, Kanada, Chile, China, Hongkong, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Russland,
Südafrika, Singapur und der Ukraine Kompositionspatente erteilt. Der Patentschutz läuft am 21. Dezember 2027 aus. Wir haben
Patentanmeldungen eingereicht, die in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA ausstehend sind. Das Patent
in Indien und die Patentanmeldungen in Paraguay und Uruguay wurden 2018 eingestellt
Könnte man mal zur Telko nachfragen wie da der Stand ist. "Anmeldung" für den Patentschutz läuft schon seit einem Jahr.
Egal was Dusa gemacht hat.. Siehe
Eine Besonderheit, aus der sich viele Detailunterschiede ergeben, ist das first-to-invent-Prinzip. Hiernach steht ein US-Patent dem ersten wahren Erfinder (oder seinem Rechtsnachfolger) zu. Im Gegensatz dazu gilt in Europa das first-to-file- Prinzip, d.h. das Patent erhält derjenige, der die Erfindung zuerst beim Patentamt anmeldet. Da technische Innovationen häufig in Reaktion auf aktuelle Bedürfnisse und Ereignisse erfolgen, sind ähnliche oder gar gleiche Entwicklungen bei Wettbewerbern gar nicht so selten. Das US-Recht sieht daher ein spezielles Verfahren (interference) vor, um in einem etwaigen Streitfall den wahren ersten Erfinder zu bestimmen.
Das first-to-invent-System verspricht auf den ersten Blick eine höhere Gerechtigkeit, da nicht der schnellere Anmelder, sondern der wahre erste Erfinder belohnt werden soll. Tatsächlich ist ein interference-Verfahren jedoch sehr aufwändig und teuer, und es begünstigt im Zweifel denjenigen, der seine Entwicklungsarbeiten besser dokumentiert hat. Die praktische Bedeutung des interference-Verfahrens ist daher gering. Augenscheinlich führt das first-to-invent-Prinzip nicht zu gerechteren Ergebnissen, sondern es begünstigt den erfahreneren und finanzstärkeren Anmelder.
Nanoemulsion
Für unsere Nanoemulsionstechnologie wurden uns in der EU (für Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, die Schweiz und das
Vereinigte Königreich), Australien, Weißrussland, Kanada, Chile, China, Hongkong, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Russland,
Südafrika, Singapur und der Ukraine Kompositionspatente erteilt. Der Patentschutz läuft am 21. Dezember 2027 aus. Wir haben
Patentanmeldungen eingereicht, die in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA ausstehend sind. Das Patent
in Indien und die Patentanmeldungen in Paraguay und Uruguay wurden 2018 eingestellt
Könnte man mal zur Telko nachfragen wie da der Stand ist. "Anmeldung" für den Patentschutz läuft schon seit einem Jahr.
Egal was Dusa gemacht hat.. Siehe
Eine Besonderheit, aus der sich viele Detailunterschiede ergeben, ist das first-to-invent-Prinzip. Hiernach steht ein US-Patent dem ersten wahren Erfinder (oder seinem Rechtsnachfolger) zu. Im Gegensatz dazu gilt in Europa das first-to-file- Prinzip, d.h. das Patent erhält derjenige, der die Erfindung zuerst beim Patentamt anmeldet. Da technische Innovationen häufig in Reaktion auf aktuelle Bedürfnisse und Ereignisse erfolgen, sind ähnliche oder gar gleiche Entwicklungen bei Wettbewerbern gar nicht so selten. Das US-Recht sieht daher ein spezielles Verfahren (interference) vor, um in einem etwaigen Streitfall den wahren ersten Erfinder zu bestimmen.
Das first-to-invent-System verspricht auf den ersten Blick eine höhere Gerechtigkeit, da nicht der schnellere Anmelder, sondern der wahre erste Erfinder belohnt werden soll. Tatsächlich ist ein interference-Verfahren jedoch sehr aufwändig und teuer, und es begünstigt im Zweifel denjenigen, der seine Entwicklungsarbeiten besser dokumentiert hat. Die praktische Bedeutung des interference-Verfahrens ist daher gering. Augenscheinlich führt das first-to-invent-Prinzip nicht zu gerechteren Ergebnissen, sondern es begünstigt den erfahreneren und finanzstärkeren Anmelder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.932.503 von Paluru am 15.11.19 13:24:54
War es nicht so, dass das Management bereits verkauft hatte.
Den Bezug würde ich jetzt nicht ganz ernst nehmen.
Aber Lübbert hatte sich dazu schon mal geäußert und wenn ich mich recht erinnere, hatte er einen
deutlich späteren Termin genannt.
aktioleer
War es nicht so, dass das Management bereits verkauft hatte.
Den Bezug würde ich jetzt nicht ganz ernst nehmen.
Aber Lübbert hatte sich dazu schon mal geäußert und wenn ich mich recht erinnere, hatte er einen
deutlich späteren Termin genannt.
aktioleer
Wie schätzt ihr den eigentlich diese Gelassenheit seitens Biofrontera
bzgl. des seit Dienstag nicht mehr bestehenden Patentschutz der
Nanoemlusion für 5-ALA, den Wirkstoffbaustein von Ameluz
in den USA ein?
Ich bin da kein Fachmann, aber was ist denn, wenn z.Bsp. DUSA
heute genau dies beim US-Patenamt einreicht?
Wäre Biofrontera dann nicht geblockt?
Die Unterlagen zur Nanoemulsion sind ja schliesslich einsichtig:
--> https://patents.google.com/patent/US20090324727A1/en
Gruß
Paluru
bzgl. des seit Dienstag nicht mehr bestehenden Patentschutz der
Nanoemlusion für 5-ALA, den Wirkstoffbaustein von Ameluz
in den USA ein?
Ich bin da kein Fachmann, aber was ist denn, wenn z.Bsp. DUSA
heute genau dies beim US-Patenamt einreicht?
Wäre Biofrontera dann nicht geblockt?
Die Unterlagen zur Nanoemulsion sind ja schliesslich einsichtig:
--> https://patents.google.com/patent/US20090324727A1/en
Gruß
Paluru
Bis es zum Schuldspruch kommt, ev. nie, kann B. schon längst weg sein.
Aber ein Verfahren kann beim Kunden für Irritation sorgen.
aktioleer
Aber ein Verfahren kann beim Kunden für Irritation sorgen.
aktioleer
Die DUSA-Klage ist Zours nicht unbekannt und trotzdem
hat er diesen Sommer 29 mio. € an Biofrontera-Aktien gekauft.
Er müsste sehr dumm sein, wenn er diese Klage
nicht als relativ geringes Risiko einschätzen würde, oder?
Gruß
Paluru
hat er diesen Sommer 29 mio. € an Biofrontera-Aktien gekauft.
Er müsste sehr dumm sein, wenn er diese Klage
nicht als relativ geringes Risiko einschätzen würde, oder?
Gruß
Paluru
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Bitte Belegen Sie Ihre Vermutungen oder kennzeichnen diese als Ihre Meinung
Ich würde deren Position nicht unbedingt als Falle ansehen.
Es sei denn, bei Biofrontera geht es bergab,
dann kann man nach Otto Walkes singen:
"Drunt im Tal, da sitzt ein kleiner...."
Allerdings kommt er ohne andere nicht auf einen
grünen Zweig und die Pflanze wird sich mit
ihm auch nicht zu einem Baum entfallten.
Es sei denn, er bringt reichlich guten
Dünger mit ins Geschehen.
Gruß
Paluru
Es sei denn, bei Biofrontera geht es bergab,
dann kann man nach Otto Walkes singen:
"Drunt im Tal, da sitzt ein kleiner...."
Allerdings kommt er ohne andere nicht auf einen
grünen Zweig und die Pflanze wird sich mit
ihm auch nicht zu einem Baum entfallten.
Es sei denn, er bringt reichlich guten
Dünger mit ins Geschehen.
Gruß
Paluru
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.930.232 von Mogli3 am 15.11.19 10:09:43 Sitzen wir denn dann nicht mit in der Falle? Und die Unverkäuflichkeit wird ich auch nicht so absolut
sehen.
Es ist nur eine Frage des Preises im Verhältnis zur Werthaltigkeit.
aktioleer
sehen.
Es ist nur eine Frage des Preises im Verhältnis zur Werthaltigkeit.
aktioleer
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