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    Direkte Geldspenden an bedürftige Personen im Ausland steuerlich abzugsfähig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.10 21:11:15 von
    neuester Beitrag 04.02.10 10:40:24 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 01.02.10 21:11:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Besteht die Möglichkeit, direkte Geldspenden an bedürftige Personen (hier Halbwaisenkinder) steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. Wenn ja, welche Anforderungen sind an den Nachweis der Bedürftigkeit und die Zahlungsbelege zu stellen?

      Danke

      SV
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 16:12:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz einfach:

      Falls bereits gespendet, einfach den Finanzbeamten seines Vertrauens nach erforderlichen Nachweisen fragen und geltend machen.

      Falls noch nicht gespendet, einfach in sich gehen und nachdenken, ob die Spende wirklich abhängig gemacht werden soll von einer hypothetischer Steuerersparnis.
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 21:26:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh:Finanzbeamten seines Vertrauens:laugh:

      Die Frage der möglichen steuerlichen Abzugsfähigkeit stellt sich mir aktuell, da ich an der Steuererklärung 2009 sitze.
      Avatar
      schrieb am 04.02.10 10:40:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.875.440 von sv_2011 am 03.02.10 21:26:51Dann mach sie halt geltend. Im schlimmsten Fall wird's halt nicht anerkannt.


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