Online-Petition zur HGB-Änderung - Gesellschafterliste bei Fonds-KGs - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.02.10 23:07:19 von
neuester Beitrag 26.02.10 11:01:55 von
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https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.962.774 von dornech am 17.02.10 23:07:19"Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
§ 166 HGB wird ergänzt um einen Absatz 4, in dem jedem Kommanditisten das Recht gegeben wird, von der Geschäftsführung die Herausgabe einer Gesellschafterliste oder im Falle eines Treuhandkommanditisten des Treugeberregister zu verlangen."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
§ 166 HGB wird ergänzt um einen Absatz 4, in dem jedem Kommanditisten das Recht gegeben wird, von der Geschäftsführung die Herausgabe einer Gesellschafterliste oder im Falle eines Treuhandkommanditisten des Treugeberregister zu verlangen."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.963.285 von Kroesus2 am 18.02.10 07:56:19http://www.google.de/search?q=9604+site%3Ahttps%3A%2F%2Fepet…
Hallo,
das ist mal eine wirklich gute Petition, ich bin gerade dabei diese mit zu unterschreiben (online)!!
Es wäre schön, wenn noch mehr hier mitmachen würden.
ll1
das ist mal eine wirklich gute Petition, ich bin gerade dabei diese mit zu unterschreiben (online)!!
Es wäre schön, wenn noch mehr hier mitmachen würden.
ll1
Ihr verzeiht, wenn ich auch etwas kritisches anmerken darf.
Prinzipiell gebe ich euch recht, bei notleidenden Fonds eine gute Sache, um eventuell quertreibende Initiatoren/ Fonds GF`s zu umgehen.
Bedenkt aber auch, wenn das durchgeht, kriegt jeder Zeichner einer KG jeden Monat 20 Briefe von Vertrieblern. Da wären meine Kunden nicht alle begeistert
Aber in der Sache gebe ich euch in vollem Umfang recht.
Prinzipiell gebe ich euch recht, bei notleidenden Fonds eine gute Sache, um eventuell quertreibende Initiatoren/ Fonds GF`s zu umgehen.
Bedenkt aber auch, wenn das durchgeht, kriegt jeder Zeichner einer KG jeden Monat 20 Briefe von Vertrieblern. Da wären meine Kunden nicht alle begeistert
Aber in der Sache gebe ich euch in vollem Umfang recht.
Wieso kriegt man wenn das durchgeht, jeden Monat 20 Briefe von Vertrieblern ? Der Herausgabeanspruch bleibt ja gem. Grundssatz des berechtigten Interesses beschränkt auf Gesellschafter/Kommanditisten.
ja hast schon recht, aber dann zeichnet man eben 5000 mit und hat das gesamte Register...
Finde die Idee wirklich gut, kann es auch nicht leiden, wenn sich irgendwelche Versager in den Mantel der Desinformation hüllen...
War nur ne Anmerkung.
War nur ne Anmerkung.
Petition unterschreibe ich mit!
Briefe von Vertrieblern: nicht schlimm. Alles was unter €0.30 frankiert ist, kommt ungeöffnet ins Altpapier.
Schönen Feierabend.
Briefe von Vertrieblern: nicht schlimm. Alles was unter €0.30 frankiert ist, kommt ungeöffnet ins Altpapier.
Schönen Feierabend.
aktuell sind viele unterbeschäftigte Anwälte unterwegs um sich hier
potentielle Mandanten zu holen.
Von den selbsternannten Verbraucherschutzanwälten kommen dann nochmal 20 briefe im monat.
SOM
potentielle Mandanten zu holen.
Von den selbsternannten Verbraucherschutzanwälten kommen dann nochmal 20 briefe im monat.
SOM
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.968.642 von SOM.you. am 18.02.10 18:09:47Das nehme ich gern in Kauf, wenn ich meine Beiräte und Mit-Gesellschafter endlich erreichen kann...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.968.642 von SOM.you. am 18.02.10 18:09:47> aktuell sind viele unterbeschäftigte Anwälte unterwegs um sich hier
> potentielle Mandanten zu holen.
Na ja, also ein Beteiligungserwerb (Mindestbeteiligung ist m. E. bei den meisten Angeboten doch eher jenseits der 20 TEUR ?!) ist dann doch ein recht hoher Akquiseaufwand. Nochmal: die Geselslchafterliste soll ja nicht an Hinz und Kunz gehen sondern nur an Gesellschafter.
> potentielle Mandanten zu holen.
Na ja, also ein Beteiligungserwerb (Mindestbeteiligung ist m. E. bei den meisten Angeboten doch eher jenseits der 20 TEUR ?!) ist dann doch ein recht hoher Akquiseaufwand. Nochmal: die Geselslchafterliste soll ja nicht an Hinz und Kunz gehen sondern nur an Gesellschafter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.962.774 von dornech am 17.02.10 23:07:19wer hat die Petition initiiert?
Seit Jahren fordern Kommanditisten diese Transparenz. Bei Massen von notleidenden Fonds (besonders Immobilien) und "mauernden" Treuhändern und Geschäftsführungen, um unerwünschte Abstimmungsergebnisse zu verhindern, ists eigentlich unbegreiflich, dass im Sinne der o.g. Petition gesetzlich immer noch so gut wie nichts passiert ist.
Seit Jahren fordern Kommanditisten diese Transparenz. Bei Massen von notleidenden Fonds (besonders Immobilien) und "mauernden" Treuhändern und Geschäftsführungen, um unerwünschte Abstimmungsergebnisse zu verhindern, ists eigentlich unbegreiflich, dass im Sinne der o.g. Petition gesetzlich immer noch so gut wie nichts passiert ist.
Hierzu zwei Aspekte :
1.) Die Anwälte lassen sich von einem der tausend
Anleger eines Fonds bevollmächtigen und schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf. Das ist bei denen aktuell schon Masche. Wenn die Daten einmal unterwegs sind kommen die alle möglichen Hände und Datenbanken und sind sicherlich ein begehrtes Gut. Ebenso ist es denkbar, daß einige Gesellschafter die Daten einfach weitergeben/weiterverkaufen.
Nach Erhalt der Daten laden einige Anwälte dann auch noch verunsicherte Anleger zu "Informationsveranstaltungen" am Ort der GV ein um neue Kunden zu gewinnen.
2.)
Es werden aber auch unseriöse Aufkäufer versuchen, den Altanleger zu verunsichern und Ihm die Anteile zu einem geringen Preis abzukaufen.
In einem aktuellen Fall hat ein institutioneller Aufkäufer versucht einen CfB Fonds deutlich unter Wert aufzukaufen.
Obwohl der letzte Handel bei 75-80 % war wollte der Aufkäufer durch gezielte Verunsicherung der Anleger die Anteile zu 50 % ankaufen.
In beiden Fällen wird also versucht, mit dem unwissenden und verunsicherten Anleger irgendwelche Geschäfte zu machen...die für Ihn einen finanziellen Nachteil haben können.
Daher sehe ich ebenfalls Nachteile die durch so einen Änderun entstehen können.
SOM
1.) Die Anwälte lassen sich von einem der tausend
Anleger eines Fonds bevollmächtigen und schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf. Das ist bei denen aktuell schon Masche. Wenn die Daten einmal unterwegs sind kommen die alle möglichen Hände und Datenbanken und sind sicherlich ein begehrtes Gut. Ebenso ist es denkbar, daß einige Gesellschafter die Daten einfach weitergeben/weiterverkaufen.
Nach Erhalt der Daten laden einige Anwälte dann auch noch verunsicherte Anleger zu "Informationsveranstaltungen" am Ort der GV ein um neue Kunden zu gewinnen.
2.)
Es werden aber auch unseriöse Aufkäufer versuchen, den Altanleger zu verunsichern und Ihm die Anteile zu einem geringen Preis abzukaufen.
In einem aktuellen Fall hat ein institutioneller Aufkäufer versucht einen CfB Fonds deutlich unter Wert aufzukaufen.
Obwohl der letzte Handel bei 75-80 % war wollte der Aufkäufer durch gezielte Verunsicherung der Anleger die Anteile zu 50 % ankaufen.
In beiden Fällen wird also versucht, mit dem unwissenden und verunsicherten Anleger irgendwelche Geschäfte zu machen...die für Ihn einen finanziellen Nachteil haben können.
Daher sehe ich ebenfalls Nachteile die durch so einen Änderun entstehen können.
SOM
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.971.301 von SOM.you. am 19.02.10 08:06:031.) Die Anwälte lassen sich von einem der tausend
Anleger eines Fonds bevollmächtigen und schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf.
Was die Sensibilität der Daten angeht: hier geht es um Adreßdaten. Daten, die also auf verschiedenen Wegen im Umlauf sind. Ich empfehle auch mal einen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz bzgl. der Definition besondres schützenswerter Daten - und auch was da nicht dazugehört. Einzige (implizite) Zusatzinformation: xy ist an Gesellschaft abc beteiligt.
Diese o. g. implizite Information ergibt sich im übrigen schon aus dem Handelsregister, da Direktkommanditisten dort GESETZLICH vorgeschrieben (im übrigen mit Höhe der Hafteinlage) eingwetragen sind; anderes gilt nur bzgl. Gesellschaftern, die über den oft eingeschalteten Treuhandkommanditisten beteiligt sind.
Die Änderung bewirkt also lediglich eine Erweiterung der via Handelsrgeister ohnehin teilweise verfügbaren Informationen dahingehend, daß a) die treuhänderishc beteiligten Kommanditisten bekannt werdne und b) die Geschäftsführung die (aktuellen) Adreßdaten herausgeben muß.
Ebenso ist es denkbar, daß einige Gesellschafter die Daten einfach weitergeben/weiterverkaufen.
Dann bleibt das im Zweifel immer noch ein verbotener Adreßhandel. Vebroten weil fehlende Zustimmung des "verkauften" anlegers.
Nach Erhalt der Daten laden einige Anwälte dann auch noch verunsicherte Anleger zu "Informationsveranstaltungen" am Ort der GV ein um neue Kunden zu gewinnen.
Ist das ein Grund, auf eine Verbesserung des Anlegerschutzes zu verzichten ? Es wird ja keiner gezwungen, bei diesne Anwälten zu unterschreiben. Im übrigen glaube ich, daß da weit mehr über Internet läuft ...
2.)
Es werden aber auch unseriöse Aufkäufer versuchen, den Altanleger zu verunsichern und Ihm die Anteile zu einem geringen Preis abzukaufen. In einem aktuellen Fall hat ein institutioneller Aufkäufer versucht einen CfB Fonds deutlich unter Wert aufzukaufen.
Was bedeutet "unter Wert" ? Das Problem bei geschlossenen, nicht auf regulären Märkten gehandelten Gütern ist immer die Preisermittlung. Ich kann nicht erkennen, warum das gegen die beabsichtigte Änderung spräche.
Obwohl der letzte Handel bei 75-80 % war wollte der Aufkäufer durch gezielte Verunsicherung der Anleger die Anteile zu 50 % ankaufen.
Wann war der letzte Handel und wann bot der Aufkäufer dann die 50% - welche Gesellschaftsereignisse lagen da dazwischen ?
Und: war bei dem letzten Handel vielleicht de RKäufer asu Unwissneheit bereit, einen zu hohen Preis zu zahlen ?
Sorry, aber das Beispiels sagt garnix.
In beiden Fällen wird also versucht, mit dem unwissenden und verunsicherten Anleger irgendwelche Geschäfte zu machen...die für Ihn einen finanziellen Nachteil haben können..
Daß der Käufer versucht, zum minimalen Preis "zunm Zug" zu kommen ist irgendwie logisch ?
Anleger eines Fonds bevollmächtigen und schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf.
Was die Sensibilität der Daten angeht: hier geht es um Adreßdaten. Daten, die also auf verschiedenen Wegen im Umlauf sind. Ich empfehle auch mal einen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz bzgl. der Definition besondres schützenswerter Daten - und auch was da nicht dazugehört. Einzige (implizite) Zusatzinformation: xy ist an Gesellschaft abc beteiligt.
Diese o. g. implizite Information ergibt sich im übrigen schon aus dem Handelsregister, da Direktkommanditisten dort GESETZLICH vorgeschrieben (im übrigen mit Höhe der Hafteinlage) eingwetragen sind; anderes gilt nur bzgl. Gesellschaftern, die über den oft eingeschalteten Treuhandkommanditisten beteiligt sind.
Die Änderung bewirkt also lediglich eine Erweiterung der via Handelsrgeister ohnehin teilweise verfügbaren Informationen dahingehend, daß a) die treuhänderishc beteiligten Kommanditisten bekannt werdne und b) die Geschäftsführung die (aktuellen) Adreßdaten herausgeben muß.
Ebenso ist es denkbar, daß einige Gesellschafter die Daten einfach weitergeben/weiterverkaufen.
Dann bleibt das im Zweifel immer noch ein verbotener Adreßhandel. Vebroten weil fehlende Zustimmung des "verkauften" anlegers.
Nach Erhalt der Daten laden einige Anwälte dann auch noch verunsicherte Anleger zu "Informationsveranstaltungen" am Ort der GV ein um neue Kunden zu gewinnen.
Ist das ein Grund, auf eine Verbesserung des Anlegerschutzes zu verzichten ? Es wird ja keiner gezwungen, bei diesne Anwälten zu unterschreiben. Im übrigen glaube ich, daß da weit mehr über Internet läuft ...
2.)
Es werden aber auch unseriöse Aufkäufer versuchen, den Altanleger zu verunsichern und Ihm die Anteile zu einem geringen Preis abzukaufen. In einem aktuellen Fall hat ein institutioneller Aufkäufer versucht einen CfB Fonds deutlich unter Wert aufzukaufen.
Was bedeutet "unter Wert" ? Das Problem bei geschlossenen, nicht auf regulären Märkten gehandelten Gütern ist immer die Preisermittlung. Ich kann nicht erkennen, warum das gegen die beabsichtigte Änderung spräche.
Obwohl der letzte Handel bei 75-80 % war wollte der Aufkäufer durch gezielte Verunsicherung der Anleger die Anteile zu 50 % ankaufen.
Wann war der letzte Handel und wann bot der Aufkäufer dann die 50% - welche Gesellschaftsereignisse lagen da dazwischen ?
Und: war bei dem letzten Handel vielleicht de RKäufer asu Unwissneheit bereit, einen zu hohen Preis zu zahlen ?
Sorry, aber das Beispiels sagt garnix.
In beiden Fällen wird also versucht, mit dem unwissenden und verunsicherten Anleger irgendwelche Geschäfte zu machen...die für Ihn einen finanziellen Nachteil haben können..
Daß der Käufer versucht, zum minimalen Preis "zunm Zug" zu kommen ist irgendwie logisch ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.971.301 von SOM.you. am 19.02.10 08:06:03Hallo SOM,
die beiden Aspekte sind im Prinzip richtig, bedürfen aber dennoch einer größeren Korrektur:
zu 1) Natürlich können sich auch Anwälte so sehr leicht die Gesellschafterlisten beschaffen. Trotzdem ist es nicht richtig davon zu sprechen, daß 'schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf'. Beteiligungshöhe und Adresse stehen bei vielen KG-Anlagen sowieso im Handelsregister und sensible Daten wie Bankverbindung usw werden doch nicht herausgegeben. Das ist doch nur Panikmache der Vertriebler.
Dass Anwälte immer wieder versuchen im Trüben zu fischen ist bedauerlich. Aus Anlegersicht ist aber so bei besonders üblen Beteiligungen nun eine Gelegenheit der Bündelung von Einzelgesellschafterinteressen erleichtert.
zu 2) sind unseriöse Aufkäufer wirklich eine Gefahr für den Kommanditisten? Sind nicht vielmehr unseriöse Vertriebe die bei weitem größere Gefahr für den Anleger?? Diese setzen doch auf die Emotionen und Unerfahrenheit der Anleger.
Ich finde die Petition gut.
LL1
die beiden Aspekte sind im Prinzip richtig, bedürfen aber dennoch einer größeren Korrektur:
zu 1) Natürlich können sich auch Anwälte so sehr leicht die Gesellschafterlisten beschaffen. Trotzdem ist es nicht richtig davon zu sprechen, daß 'schwups sind alle sensiblen Gesellschafterdaten im Umlauf'. Beteiligungshöhe und Adresse stehen bei vielen KG-Anlagen sowieso im Handelsregister und sensible Daten wie Bankverbindung usw werden doch nicht herausgegeben. Das ist doch nur Panikmache der Vertriebler.
Dass Anwälte immer wieder versuchen im Trüben zu fischen ist bedauerlich. Aus Anlegersicht ist aber so bei besonders üblen Beteiligungen nun eine Gelegenheit der Bündelung von Einzelgesellschafterinteressen erleichtert.
zu 2) sind unseriöse Aufkäufer wirklich eine Gefahr für den Kommanditisten? Sind nicht vielmehr unseriöse Vertriebe die bei weitem größere Gefahr für den Anleger?? Diese setzen doch auf die Emotionen und Unerfahrenheit der Anleger.
Ich finde die Petition gut.
LL1
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.971.986 von ll1 am 19.02.10 09:50:02SOM, was schlagen Sie denn vor, um die Benachteiligung der Kleinanleger, die Sie ja nicht besteiten, gegenüber betrügerischen Initiatoren und den mit ihnen verbundenen Funktionären zu beenden ?
Bitte beachten Sie in diesem zusammenhang auch diese Initiative:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Das HGB wird nach § 164 ergänzt um einen neuen Paragraphen, in denen für Geschäfte der Vertreter einer Publikumskommanditgesellschaft mit sich oder verbundenen Dritten eine Gutachterpflicht bzgl. Einhaltung Drittvergleichsmaßstab festgelegt wird."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Man kann dort unterschreiben.
Bitte beachten Sie in diesem zusammenhang auch diese Initiative:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Das HGB wird nach § 164 ergänzt um einen neuen Paragraphen, in denen für Geschäfte der Vertreter einer Publikumskommanditgesellschaft mit sich oder verbundenen Dritten eine Gutachterpflicht bzgl. Einhaltung Drittvergleichsmaßstab festgelegt wird."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Man kann dort unterschreiben.
dies ist eine weitere unterstützenswerte Petition derselben Person.
Und wer finanziert dann die 1.500 Beamten, welche dies mit fraglicher Kompetenz halbwegs zeitnah beurteilen sollen?
Sorry etwas reißerisch, aber wenn ich mir die BaFin Prüfung anschaue...
Sorry etwas reißerisch, aber wenn ich mir die BaFin Prüfung anschaue...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.972.488 von Jo1 am 19.02.10 10:54:56Und wer finanziert dann die 1.500 Beamten, welche dies mit fraglicher Kompetenz halbwegs zeitnah beurteilen sollen?
Wozu bedarf es da Beamten ?
Das ist eine fondsinterne Sache und die kann dadurch eingehalten werden, daß bei Geschäften des Komplemtärs mit sich selbst oder verbundenen Dritten ein Vergleichsangebot eines unabhängigen Dritten verpflichtend eingeholt werden muß. In der Praxis scheitert es heute ja bereits daran.
Und ansonsten gibt es die Einrichtung des Sachverständigen ...
Sorry etwas reißerisch, aber wenn ich mir die BaFin Prüfung anschaue...
Ja ! Vor allem, weil es mit der Bafin-Prüfung nix zu tun hat.
Wozu bedarf es da Beamten ?
Das ist eine fondsinterne Sache und die kann dadurch eingehalten werden, daß bei Geschäften des Komplemtärs mit sich selbst oder verbundenen Dritten ein Vergleichsangebot eines unabhängigen Dritten verpflichtend eingeholt werden muß. In der Praxis scheitert es heute ja bereits daran.
Und ansonsten gibt es die Einrichtung des Sachverständigen ...
Sorry etwas reißerisch, aber wenn ich mir die BaFin Prüfung anschaue...
Ja ! Vor allem, weil es mit der Bafin-Prüfung nix zu tun hat.
RE: Petition
ja habe nie gesagt, daß ich die Petition ablehne. Ganz im Gegenteil, für mich überwiegen die Vorteile. Ich möchte zu der Diskussion lediglich Hinweise geben.
SOM
ja habe nie gesagt, daß ich die Petition ablehne. Ganz im Gegenteil, für mich überwiegen die Vorteile. Ich möchte zu der Diskussion lediglich Hinweise geben.
SOM
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.973.189 von dornech am 19.02.10 12:19:49Das ist eine fondsinterne Sache und die kann dadurch eingehalten werden, daß bei Geschäften des Komplemtärs mit sich selbst oder verbundenen Dritten ein Vergleichsangebot eines unabhängigen Dritten verpflichtend eingeholt werden muß.
Finde ich eine gute Idee.
Bezüglich BaFin wollte ich lediglich andeuten, dass jeder inhaltliche Schrott, welcher sich formal korrekt verhält, diese passiert.
Finde ich eine gute Idee.
Bezüglich BaFin wollte ich lediglich andeuten, dass jeder inhaltliche Schrott, welcher sich formal korrekt verhält, diese passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.974.058 von Jo1 am 19.02.10 14:09:55> ja habe nie gesagt, daß ich die Petition ablehne.
Jetzt müßten halt nur noch ein paar mehr Leute mitzeichnen )
Jetzt müßten halt nur noch ein paar mehr Leute mitzeichnen )
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.980.974 von dornech am 21.02.10 12:25:23Hier die Links:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.980.980 von dornech am 21.02.10 12:28:10Jetzt auch mit URL-Markierung:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.980.981 von dornech am 21.02.10 12:28:48https -links gehen hier mit der board- software nicht.
Sehen Sie hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=petitionen.bundestag.de%…
und hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=petitionen.bundestag.de%…
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur 133 Anleger gibt, die diese Petition richtig finden.
Sehen Sie hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=petitionen.bundestag.de%…
und hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=petitionen.bundestag.de%…
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur 133 Anleger gibt, die diese Petition richtig finden.
Die anderen trauen sich aber wohl nicht mitzuzeichnen
Bei dem Aktivitätsgrad von Anlegern ist es kein Wunder, wie leichtes Spiel manche Initiatoren haben. Aber gejammert wird trotzdem.
Bei dem Aktivitätsgrad von Anlegern ist es kein Wunder, wie leichtes Spiel manche Initiatoren haben. Aber gejammert wird trotzdem.
Kann mir den Ansatz dieser (möglichen) Gesetzesänderung mal bitte jemand erklären?!
Es kann doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass meine Daten als Gesellschafter herausgegeben werden, auch wenn ich das nicht möchte.
- Wenn ich z.B. nicht im Telefonbuch stehe, findet sonst kein Mensch meine Adresse heraus.
- Wenn ich nicht im HR eingetragen bin, sondern eine treuhänderisch gehaltene Beteiligung habe, liegen meine Daten nur beim Treuhänder, sonst nirgendwo. Da will ich doch nicht, dass irgendjemand meine Daten bekommt (es geht noch nicht einmal jemanden etwas an, dass ich überhaupt beteiligt bin).
Es kann doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass meine Daten als Gesellschafter herausgegeben werden, auch wenn ich das nicht möchte.
- Wenn ich z.B. nicht im Telefonbuch stehe, findet sonst kein Mensch meine Adresse heraus.
- Wenn ich nicht im HR eingetragen bin, sondern eine treuhänderisch gehaltene Beteiligung habe, liegen meine Daten nur beim Treuhänder, sonst nirgendwo. Da will ich doch nicht, dass irgendjemand meine Daten bekommt (es geht noch nicht einmal jemanden etwas an, dass ich überhaupt beteiligt bin).
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.017.552 von fondsexperte_99 am 26.02.10 09:12:08Wenn ich nicht im HR eingetragen bin, sondern eine treuhänderisch gehaltene Beteiligung habe, liegen meine Daten nur beim Treuhänder, sonst nirgendwo. Da will ich doch nicht, dass irgendjemand meine Daten bekommt (es geht noch nicht einmal jemanden etwas an, dass ich überhaupt beteiligt bin).
Nun, die Rechtsprechung sieht das anders: Herausgabe der Gesellschafterdaten an andere Gesellschafter (nur darum geht es !!!) ist im Rahmen der Treupflicht des Gesellschafters zu dulden.
Nun, die Rechtsprechung sieht das anders: Herausgabe der Gesellschafterdaten an andere Gesellschafter (nur darum geht es !!!) ist im Rahmen der Treupflicht des Gesellschafters zu dulden.
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