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    Einbehaltene Kapitalertragsteuer reduzieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.10 22:47:10 von
    neuester Beitrag 06.12.10 10:13:42 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 21.11.10 22:47:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      wie kann man einbehaltene Kapitalertragsteuer reduzieren?
      Nach letzte Dividendenzahlung habe ich in meinem Depot

      im laufenden Jahr einbehaltene Kapitalertragsteuer 116,73 EUR
      im laufenden Jahr einbehaltener Solidaritätszuschlag 6,42 EUR

      Kann ich mit Verlusten aus 2008 (bei Finanzamt registriert) verrechnen?
      oder bei Verkauf Aktien aus Depot mit Verlust verrechnen?

      Oder gibt es andere Möglichkeiten?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 06:07:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.563.126 von maria71a am 21.11.10 22:47:10Wenn ein Verlust bereits registriert ist kannst du ihn mit diesem verrechnen und die Steuer damit zurückerhalten.

      Mit Aktiengewinnen sofort kannst du Dividenden nicht verrechnen da es zwei verschiedene Verlusttöpfe gibt.

      Und in einen der beiden gehen nur die Kursgewinne aus Aktien während Dividenden im zweiten Topf sind in dem sich auch Anleihen, Zinsen, Zertifikate, Fonds befinden.
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 07:56:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.563.126 von maria71a am 21.11.10 22:47:10Die einzige Möglichkeit auf die Schnelle wäre jetzt eine Anleihe mit soviel aufgelaufenen Stückzinsen zu kaufen um damit die Steuer sofort zurückzuholen.

      Heisst Anleihe xy mit einem bereits enthaltenen Stückzins von Euro 466,92 zum Beispiel.
      Dann müsste die Depotbank dir die bereits gezahlten Steuern sofort zurückzahlen.

      Nächste Zinszahlung der Anleihe muss dann aber in 2011 liegen, was ja bei den meisten der Fall wäre da wir ja bereits Ende November haben.

      Da ich ja nicht weiss ob du ausser Aktien sonst noch was im Depot hast was du mit Verlust verkaufen könntest.

      Am sinnvollsten wäre es wirklich mit den Verlusten aus früheren Jahren zu verrechnen da diese Möglichkeit meines Wissens sowieso nur noch bis 2013 wenn mich nicht alles täuscht geht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 12:19:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.563.614 von 1erhart am 22.11.10 07:56:01Am sinnvollsten wäre es wirklich mit den Verlusten aus früheren Jahren zu verrechnen da diese Möglichkeit meines Wissens sowieso nur noch bis 2013 wenn mich nicht alles täuscht geht.

      Die Möglichkeit der Altverlustverrechnung entfällt bei den Kapitalerträgen ab 2014 (also letztmals 2013). Im Sachverhalt wird jedoch von Dividenden gesprochen, mit diesen ist eine Altverlustvwerrechnung NICHT möglich. Die Verrechnung wäre nur mit Neugewinnen möglich. Das kann man an Hand des SV aber nicht beurteilen...

      @Maria: Wurden neben Zinsen auch Veräußerungsgewinne und -verluste erzielt? Mit Aktien oder auch mit anderen WP?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 12:22:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      sofern die AbgSteuer "nur" auf die Dividendenausschüttung zurückzuführen ist, kannst Du diese NICHT mit den festgestellten Verlusten aus 2008 verrechnen.
      Die Verrechnung ist nur zulässig mit KURSGEWINNEN und nicht mit Zinsen oder Dividenden.

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 22.11.10 12:25:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das heisst dann es geht nur über die Schiene Anleihekauf mit Stückzins in 2010 und Zinszahlung in 2011 wie schon beschrieben.

      Oder eventueller Verkauf von Anleihen, Zertifikaten mit Verlust aus Käufen ab 2009 wenn sowas im Depot wäre.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 13:58:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.565.308 von 1erhart am 22.11.10 12:25:21Hallo,

      >>>Das heisst dann es geht nur über die Schiene Anleihekauf mit Stückzins in 2010 und Zinszahlung in 2011 wie schon beschrieben.

      Was 1erhart schreibt, ist grundsätzlich korrekt. Bedenken sollte man aber, dass das Ergebnis nur eine Steuerverschiebung ist. Einzig der durch die Stundung bedingte Zinsvorteil wäre wirklich ein Gewinn (aktuell aber eher unbedeutend).

      Wenn der Aktienbestand grob so bleibt wie jetzt, sich insbesondere an der Höhe der Dividenden nicht viel ändert, würde es im nächsten Jahr wieder das gleiche Problem geben; sogar noch etwas größer.

      Praktisch lohnt sich der Stückzinstrick nur, wenn man für das nächste Jahr (oder zumindest auf absehbare Zeit) einen geringeren persönlichen Steuersatz voraussagen kann (beispielsweise wenn man kurz vor dem Rentenbeginn steht oder demnächst heiraten möchte). Und - durch die Abgeltungsteuer - natürlich auch nur, wenn der eigene Grenzsteuersatz dann unter 25% liegt und man deßhalb die Günstigerprüfung beantragen wird.

      MfG Stefan
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 14:49:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.566.088 von reckoner am 22.11.10 13:58:09Das ist klar ist nur eine Verschiebung und bei der Riesensumme würde ich das auch nicht machen.

      Wobei auch für uns alle unklar ist wie die gesamte Steuersituation bei dem Threaderöffner ist was Einkommen und Abschreibmöglichkeiten betrifft.

      Bei nicht allzu gutem Einkommen könnte man auch durch die Günstigerprüfung eventuell die Steuer wieder zurückholen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 21:54:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.566.502 von 1erhart am 22.11.10 14:49:12Danke für die Antworten. Laut Kontoauszug habe ich

      im laufenden Jahr einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 183,34.

      Habe in Depot Anleihe, die ich mit kleine Kursverlust verkaufen kann. Wird meiner Bank verrechnen? Oder z. Bsp. kann man mit ETF Verluste verrechnen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 11:29:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.627.910 von maria71a am 01.12.10 21:54:15Hallo maria71a,

      wenn die Wertpapiere im Bestand aus der steuerpflichtigen Zeit stammen (also Kauf 2009/2010 oder Finanzinnovation), dann würde ein Verlust beim Verkauf voll mit den bereits bestehenden Gewinnen verrechnet (sowohl bei Anleihen, als auch bei ETFs). Und ja, die Bank wird das gleich - oder zum Jahresende (je nach Bank) - verrechnen und die Steuern auch gleich erstatten.

      MfG Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.10 17:58:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.630.418 von reckoner am 02.12.10 11:29:29Danke. Noch kurze Klärung:

      Aus Dividenden und Zinsen habe ich zur Zeit EUR 183,34 Kapitalertragsteuer bezahlt.
      Um das zu reduzieren kann ich Anleihe oder ETFs mit Kursverluste verkaufen (also Kauf 2009/2010). Und Sie werden mit einander verrechnet. Korrekt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 10:13:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.649.127 von maria71a am 05.12.10 17:58:18Hallo maria71a,

      ja, das ist korrekt.
      Du musst grob das Vierfache der Steuern als Verlust realisieren, um die komplette Steuer erstattet zu bekommen, bei 183,34 also 700-750 Euro (ich weiß nicht, ob in deiner Zahl der Soli bereits enthalten ist).
      Und wichtig ist natürlich, dass der Sparer-Pauschbetrag schon aufgebraucht ist (entweder bei der selben Bank oder bei einer anderen).

      MfG Stefan


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