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    Jahressteuerbescheinigung kommt nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.11 15:36:52 von
    neuester Beitrag 24.06.11 09:25:16 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.166.004
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      schrieb am 06.05.11 15:36:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ich habe ein Problem mit meiner Bank, die mir Teile der Jahressteuerbescheinigung (Aufstellung über Veräußerungsgeschäfte) für 2009 nicht zur Verfügung stellt. Inzwischen haben wir bekanntlich 2011 und ich warte seit über einem Jahr auf die Papiere. Unzählige Anrufe, Briefe, Beschwerden ... alles brachte rein gar nichts.

      Daher meine Frage: Wie verhält man sich in einem solchen Fall ? Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe, um die Bank zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten ? Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll ... meine Steuerberaterin hatte zunächst Aufschub beim Finanzamt beantragt, aber irgendwann wollen die ja ihr Geld haben - und zwar mit Zinsen für die Zeit der Verzögerung, wie man mir ankündigte. Was kann ich tun ?


      (Noch eine zweite Frage am Rande: Ist es noch möglich, Verluste aus einem Folgejahr mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr verrechen zu lassen, also gewissermaßen einen "Verlustrücktrag" beim Finanzamt zu bewirken ?)

      Besten Dank und Gruß !
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 15:50:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.465.867 von mash5 am 06.05.11 15:36:52die Bank wechseln
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 15:59:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von mash5: Hallo allerseits,

      ich habe ein Problem mit meiner Bank, die mir Teile der Jahressteuerbescheinigung (Aufstellung über Veräußerungsgeschäfte) für 2009 nicht zur Verfügung stellt. Inzwischen haben wir bekanntlich 2011 und ich warte seit über einem Jahr auf die Papiere. Unzählige Anrufe, Briefe, Beschwerden ... alles brachte rein gar nichts.

      Daher meine Frage: Wie verhält man sich in einem solchen Fall ? Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe, um die Bank zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten ? Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll ... meine Steuerberaterin hatte zunächst Aufschub beim Finanzamt beantragt, aber irgendwann wollen die ja ihr Geld haben - und zwar mit Zinsen für die Zeit der Verzögerung, wie man mir ankündigte. Was kann ich tun ?


      (Noch eine zweite Frage am Rande: Ist es noch möglich, Verluste aus einem Folgejahr mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr verrechen zu lassen, also gewissermaßen einen "Verlustrücktrag" beim Finanzamt zu bewirken ?)

      Besten Dank und Gruß !


      Handelt es sich dabei um eine ausländische Bank? Bei inländischen Banken fällt doch seit 2009 Abgeltungssteuer an, sodass du gegenüber dem Finanzamt kaum in der Schuld stehen kannst.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 16:09:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.465.867 von mash5 am 06.05.11 15:36:52Verlsutrücktrag geht nicht mehr (müsste Deine StBin aber wissen).

      Ich denke es geht bei Dir um die privaten Veräußerungsgeschäfte nach altem Recht § 23 EStG? Dafür gibt es leider keine gesetzliche Verpflichtung für 2009. Wenn die Bank sowas nicht erstellt, musst Du das an Hand der Einzelbelege ermitteln.

      Wenn es um Neugeschäfte geht, sollte die Steuerbescheinigung natürlich alles richtig enthalten (was nicht immer der Fall ist), so dass man hier die erklärung abgeben könnte und ggfs. danach an Hand der Einzelbelege die Richtigkeit prüft.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 16:17:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Taxadvisor: Wenn es um Neugeschäfte geht, sollte die Steuerbescheinigung natürlich alles richtig enthalten (was nicht immer der Fall ist), so dass man hier die erklärung abgeben könnte und ggfs. danach an Hand der Einzelbelege die Richtigkeit prüft.


      Besteht denn überhaupt noch eine Verpflichtung dazu? Sind nicht alle Neugeschäfte ab 2009 durch die Abgeltungssteuer steuerlich abgegolten?

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      schrieb am 06.05.11 16:19:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Procera: die Bank wechseln


      Das passiert so sicher wie das Amen in der Kirche. Nur muß ich ja nun irgendwie diese Angelegenheit bewältigen. Es ist kaum in Worte zu fassen, wie sich die Bank mir gegenüber seit mehr als einem Jahr verhält.


      Zitat von Thoughtbreaker: Handelt es sich dabei um eine ausländische Bank? Bei inländischen Banken fällt doch seit 2009 Abgeltungssteuer an, sodass du gegenüber dem Finanzamt kaum in der Schuld stehen kannst.


      Nein, es handelt sich nicht um eine ausländische Bank, sondern um ein allseits bekanntes großes Bankhaus in Deutschland.
      Es ging um Papiere, die ich in 2008, also vor der Abgeltungssteuerregelung erworben und dann in 2009 noch innerhalb der Spekulationsfrist verkauft habe. Da wurde die Steuer ja noch nicht direkt abgeführt.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 16:26:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.465.867 von mash5 am 06.05.11 15:36:52nenn doch mal den täter bevor du um den heißen brei redest.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 16:38:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von mash5: Es ging um Papiere, die ich in 2008, also vor der Abgeltungssteuerregelung erworben und dann in 2009 noch innerhalb der Spekulationsfrist verkauft habe. Da wurde die Steuer ja noch nicht direkt abgeführt.


      Okay, aber in dem Fall ist die Bank im Recht. Wie Taxadvisor schon sagte, warum nimmst du nicht einfach die Belege und reichst die beim Finanzamt ein?
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 16:50:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Thoughtbreaker: Okay, aber in dem Fall ist die Bank im Recht. Wie Taxadvisor schon sagte, warum nimmst du nicht einfach die Belege und reichst die beim Finanzamt ein?


      Das werde ich dann machen müssen ... ich dachte halt, es gäbe evtl. eine rechtliche Verpflichtung der Bank, mir das entsprechende Papier zur Verfügung zu stellen. Kann ja eigentlich nicht angehen, daß die das seit über einem Jahr nicht hinkriegen. Und wenn ich mich recht entsinne, dann sagte man mir vor längerer Zeit beim Finanzamt, ich solle Verzögerung der Abgabe beantragen, weil sie eben diese Bescheinigung brauchen.

      Zitat von Taxadvisor: Verlsutrücktrag geht nicht mehr (müsste Deine StBin aber wissen).


      Hab grad beim Googlen noch das hier gefunden:

      "Verlustrücktrag in das Vorjahr

      Sie können den für einen Verlustabzug infrage kommenden Verlustbetrag in das Vorjahr zurücktragen lassen (aber nicht in weiter zurückliegende Jahre) und dabei die Höhe selbst festlegen, mit der der Verlust berücksichtigt werden soll (§ 10 d Abs. 1 EStG)."

      Ist diese Regelung dann weggefallen ?? :confused:
      (Es geht in meinem Fall um Papiere, die vor 2009 gekauft und in 2010 mit Verlust verkauft wurden ... nur falls das evtl. ne Rolle spielt.)

      Zitat von Hiobsbote: nenn doch mal den täter bevor du um den heißen brei redest.


      Es geht um jenes Institut, das auch heute wieder Erwähnung findet beim gleichen Problem, nur bezüglich 2010. Bitter, daß es sich bei mir immer noch um 2009 dreht ...

      http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article13352653/B…
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 17:06:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von mash5: (Es geht in meinem Fall um Papiere, die vor 2009 gekauft und in 2010 mit Verlust verkauft wurden ... nur falls das evtl. ne Rolle spielt.)


      Papiere, die du vor 2009 gekauft hast und in 2010 verkaufst, sind doch außerhalb der 12-Monatsfrist und damit sowieso steuerlich nicht mehr relevant.
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 06:55:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      1. Ist der Threadtitel falsch da es nicht um Steuerbescheinigung geht

      2. Ab 2009 sind die Banken nicht mehr verpflichtet eine sogenannte Erträgnisaufstellung wie vorher zu erstellen.

      3. Die meisten Banken zimindest meine beiden haben auf Anforderung eine solche einmalig für 2009 erstellt. Allerdings gegen eine Gebühr da sie ja nicht verpflichtet sind.

      4. Erträgnisaufstellung wie geschrieben musst du einmalig für 2009 selbst erstellen aufgrund der Kauf und Verkaufsbelege. Das dürfte doch machbar sein. Schliesslich musste man es früher ja auch selbst machen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 08:39:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Thoughtbreaker:
      Zitat von mash5: Handelt es sich dabei um eine ausländische Bank? Bei inländischen Banken fällt doch seit 2009 Abgeltungssteuer an, sodass du gegenüber dem Finanzamt kaum in der Schuld stehen kannst.


      Ich denke schon, dass man beim Finanzamt in der Schuld stehen kann, wenn man einer Kirche angehört und noch keine Kirchensteuer abgeführt worden ist, weil man es versäumt hat, der Bank seine Konfession mitzuteilen.

      Und dann muss man über die Einkommensteuererklärung nachversteuern, wozu man die Jahressteuerbescheinigungen aller Banken benötigt...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 09:12:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.468.409 von Asterix1966 am 07.05.11 08:39:02Gegenüber dem Finanzamt ist man keine Kirchensteuer schuldig. Und das zuständige Kirchensteueramt hat zumindest bei mir noch nie Zinsen verlangt obwohl ich in meiner selbstständigen Tätigkeit auch immer sehr weit zeitlich im Verzug war.

      Noch dazu geht es nicht um Steuerbescheinigung wie geschrieben sondern um die Erträgnisaufstellung bei Käufen in 2008 und Verkäufen in 2009 innerhalb der alten Steuerfrist. Und dazu sind die Banken nicht mehr verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 11:08:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Vielen Dank nochmals für alle Antworten !

      Und sorry, wenn der Threadtitel nicht richtig gewählt war, das war mir nicht bewußt. Ich habe nicht so viel Ahnung von diesen Dingen und den genauen Bezeichnungen, deshalb hab ich ja gefragt und deshalb gebe ich das Ganze auch ans Steuerüro und mache es nicht komplett selbst.

      Meine eigene Aufstellung über Käufe und Verkäufe mache ich natürlich und das kriegt meine Steuerberaterin mit allem, was die Bank mir zuschickt. Wenn die Steuerfrau (und selbst das Finanzamt auf Nachfrage) dann sagt, daß es so nicht bearbeitet werden kann, weil die Aufstellung der Bank fehlt, dann muß ich wohl an deren Kompetenz zweifeln. Ich werd die nächsten Tage nochmal das Gespräch suchen ... es muß eben auch so gehen.

      Übrigens wurde mir vor einem halben Jahr die Gebühr für die (wie ich nun gelernt habe) "Erträgnisaufstellung" von der Bank abgezogen. Nach Protest meinerseits, da ich ja bis heute keine Aufstellung habe, bekam ich das Geld aber zurück.
      In Ordnung finde ich es nicht, daß mich eine Bank über ein Jahr hinhält und ständig vertröstet, auch wenn sie rechtlich nicht verpflichtet sind. Inzwischen heißt es nur noch, daß sie mir nicht sagen können, wann ich den Zettel kriegen werde und ob überhaupt noch. Man hätte eben einige Schwierigkeiten und wisse nicht, ob und wie diese auszuräumen sind. Ich frage mich, wo das Problem liegt, das kann doch nicht so schwer sein.
      Kompetenz sieht anders aus und ich ziehe meine Konsequenz.

      Danke, Gruß und schönes Wochenende allen !
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 12:52:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von 1erhart: Gegenüber dem Finanzamt ist man keine Kirchensteuer schuldig. Und das zuständige Kirchensteueramt hat zumindest bei mir noch nie Zinsen verlangt obwohl ich in meiner selbstständigen Tätigkeit auch immer sehr weit zeitlich im Verzug war.


      Darf das Kirchensteueramt denn Zinsen verlangen? Die Säumniszulagsregel nach § 240 AO greift ja wohl kaum. Ebenso gilt bei Kirchensteuerhinterziehung auch nicht der § 370 AO. Wer also Kirchensteuer hinterzieht, kann nicht wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 11:05:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.468.926 von Thoughtbreaker am 07.05.11 12:52:36Ich habe nun endlich auch die Steuerbescheinigung von der Bank erhalten, allerdings ohne Erträgnisaufstellung.
      Im letzten Jahr haben sie diese auf mehrfaches Drängen als Excel-Ausdruck geschickt.

      Die Steuerbescheinigung stimmt nicht mit der Summe der Einzelbelege überein.
      Aus den Kontoauszügen wurden vor kurzem Umbuchungen mitgeteilt, aber nicht wertpapierbezogen.

      Ich denke, daß man da die Erträgnisaufstellung liefern muß oder die betreffenden Belege korrigieren muß.
      Oder haben wir keine rechte mehr?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 11:48:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.547.164 von skorpions am 24.05.11 11:05:07Das kommt häufiger vor, dass Ertränisaufstellung und Steuerbescheinigung nicht übereinstimmen. Wenn im Folgejahr korrigiert wird und diese oder die Ursprungsbuchung mit dem Verlusttopf verrechnet wird/wurde, kann es zu Abweichungen kommen, die man dann im Folgejahr mit umgekehrten Vorzeichen haben muss.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 09:25:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      danke, ich habe mir der Bank gesprochen und haben mir auch einen Excel-Ausdruck geschickt, so daß es jetzt stimmt.

      Strittig blieb der Ausweis der Quellensteuer, der unterschiedlich erfolgte bzw. teilweise nicht ausgewiesen wurde, auch beim gleichen Wertpapier
      Die Bank hat das geprüft und mitgeteilt, daß das die Kunden irreführend finden und seit 2.Quartal 2010 bei NV-Bescheinigung der Ausweis der Quellensteuer unterdrückt wird.
      Stimmt das, denn ich kann da keinen rechtlichen Sinn finden. Die Steurbescheiigung stimmt dann nicht mit der Erträgnisaufstellung überein, wenn es auch nicht vile ist, geld muß aber korrekt sein.

      Ich hab aber auch festgestellt, daß sie in diesem Jahr das auch wieder ausgewiesen haben.
      Ich sehe die Mitteilung eher als Unzulänglichkeit des Systems.


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